Die Angaben zu den Gesellschaftern, deren Haftung bzw. die Höhe der Einlagen werden im Handelsregister eingetragen. Dazu ist nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags die KG beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1] Dies ist das für den Ort des Sitzes der KG zuständige Amtsgericht.

 
Achtung

Anmeldung zur Eintragung

Zwar ist die Eintragung ins Handelsregister nur deklaratorisch, da eine KG bereits vor deren Eintragung im Register ab dem Beginn des Handelsgewerbes vorliegt. Jedoch ist die Eintragung für eine wirksame Haftungsbeschränkung der Kommanditisten erforderlich.[2]

[1] § 106 Abs. 2 HGB i. V. m. § 162 HGB regelt den Inhalt der Anmeldung.

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