Die Angaben zu den Gesellschaftern, deren Haftung bzw. die Höhe der Einlagen werden im Handelsregister eingetragen. Dazu ist nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags die KG beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1] Dies ist das für den Ort des Sitzes der KG zuständige Amtsgericht.
Anmeldung zur Eintragung
Zwar ist die Eintragung ins Handelsregister nur deklaratorisch, da eine KG bereits vor deren Eintragung im Register ab dem Beginn des Handelsgewerbes vorliegt. Jedoch ist die Eintragung für eine wirksame Haftungsbeschränkung der Kommanditisten erforderlich.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen