Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.3.2 Ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist (abgesehen vom Fall des § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB), ob der Schutzbereich von § 331 HGB auch KapGes ausländischer Rechtsform erfasst. Entsprechende Fragestellungen treten nach zwei Entscheidungen des EuGH[1] auch bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit im Inland auf. Praktisch wichtigster Anwendungsfall war bisher die englische Pri...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.5 CSR, FüPoG, Offenlegungsverordnungen, ARUG II, DiRUG, TaxonomieVO

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht wurde in den letzten Jahren auch durch zahlreiche weitere Gesetze ausdifferenziert.[1] Mit der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-RL) [2] wurde die Bilanz-RL 2013 um die Anforderung ergänzt, dass bestimmte große Unternehmen im Interesse der Corporate Social Responsibility eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-,...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9 Eigenkapitalähnliche Instrumente

Rz. 242 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere bei Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen wird diskutiert, ob sie – obwohl eigentlich Fremdkapital[1] – in besonderen Konstellationen bzw. bei besonderer Ausgestaltung als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Für eine Einordnung als eigenkapitalähnliches Instrument kommt es auf diese Kriterien an:[2] Nachrangigkeit...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Durch § 315a HGB ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.5 Bewertung des abgesetzten Einlagebetrags

Rz. 192 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Beim Bruttoausweis kann am starren Nominalwertkonzept für den Nennbetragsausweis festgehalten werden, weil die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters über Abwertung der ausstehenden Einlagen geschieht. Beim Nettoausweis ist daher umstritten, ob die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters mit Blick auf den noch nicht eingeforderten Einlagebetr...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.9 Kapitalherabsetzungen

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222ff. AktG, § 58 GmbHG) vermindert die Gesellschaft ihre Grund- bzw. Stammkapitalziffer, um frei werdendes Kapital anderweitig zu verwenden. Ab der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ist die niedrigere Nennkapitalziffer zu bilanzieren.[1] Auf die Durchführung der Kapitalherabse...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.1 Vertragliche Verpflichtungen

Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hierunter fallen grundsätzlich alle Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Leistung oder den Nichteintritt eines bestimmten Nachteils oder Schadens einzustehen.[1] Erfasst sind insbesondere die nachstehend aufgeführten vertraglichen Erklärungen.[2] Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Garantieve...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[1] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.1.3 Vorliegen der Fixed-for-fixed-Bedingung

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als weitere Bedingung zur Klassifizierbarkeit als Eigenkapital muss gemäß IAS 32.16(b) bei vorgesehener Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten ein feststehendes Austauschverhältnis (fixed-for-fixed) bezogen auf Leistung und Gegenleistung vereinbart sein. Diese ist etwa erfüllt bei Abschluss eines Terminkontrakts auf Ante...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 216 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 3 A HGB unterscheidet zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen. Kapitalrücklagen sind von außen zugeführte Mittel; Gewinnrücklagen werden aus den Erträgen der Gesellschaft gebildet. Schwierigkeiten ergeben sich bei verdeckten Einlagen (vgl. Tz. 223). Der Grundsatz der Stetigkeit gilt nicht bei der Rücklagenbildung.[1] Die Geschäftsle...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.1 Gezeichnetes Kapital

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG).[1] Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5 Ausnahmeregeln für kündbare Instrumente

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als gewillkürtes Eigenkapital können nach IAS 32.16A kündbare Instrumente ausgewiesen werden, wenn Sie die im Folgenden beschriebenen Kriterien kumulativ erfüllen. Mit RIC 3, der unter dem Titel "Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation und IAS 1 Presentation of Financial Statements" 2010 veröffentlicht...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.7 Einzelne Folgeprobleme

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere der Verzicht auf die §§ 264–274a HGB wirft Probleme auf, soweit die entsprechende Vorschrift nicht allein der Informationsverbesserung, sondern Auswirkung auf die Höhe des verteilungsfähigen Gesellschaftsvermögens hat. Die eigentlich dem Kapitalschutzrecht des Gesellschaftsrechts zugehörigen Vorschrift der § 268 Abs. 8, § 272 Abs...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.1 Die große Bilanzrechtsreform 1986

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am Beginn des modernen deutschen Bilanzrechts steht das "Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts ( Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG)"[1], das am 01.01.1986 in Kraft trat.[2] Während es bei der Vierten Richtlinie[3] um den Einzelab...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.5 Rechtspolitische Diskussion

Rz. 290 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das dargestellte System der Publizitätspflichten ist in jüngerer Zeit vereinzelt kritisiert worden. Es überspanne den Rahmen, da den Unternehmen ein zwingendes Gerüst von Offenlegungspflichten aufgenötigt werde, das nicht von ihrem Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten abhängig sei. Die EU solle dem Beispiel der USA folgen und die gesetzlich...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.2 § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Wert der Anteile ist bei Aufstellung der Bilanz mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Beim Verständnis der Vorschrift ist zu beachten, dass § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB nur noch regelt, wie der Erwerb eigener Anteile im folgenden Jahresabschl...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kritik am anschwellendem Umfang der IFRS-Finanzberichterstattung (Disclosure Overload), die sich auf einer im Januar 2013 vom IASB ausgerichteten Konferenz kristallisierte, war Ausgangspunkt der Disclosure Initiative des IASB, in deren Zentrum Änderungen der IAS 1, IAS 7, IAS 8 und die standardübergreifende Fortentwicklung des Wesentlichkeit...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.1 Grundlagen

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Formal besteht ein erster Unterschied in der Rechtsqualität der maßgeblichen Regelungen: Die HGB-Rechnungslegungsgrundsätze sind gesetzlicher Natur, die internationalen Standards werden vom IASB als einem privaten Gremium geschaffen. Darin liegt zunächst ein verfassungsrechtliches Problem, denn über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 EStG ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der zweite Abschnitt des dritten Buches enthält ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter. Der erste Unterabschnitt statuiert ergänzende Vorschriften zum Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), ergänzt diesen um einen Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die §§ 331ff. HGB gehen auf verschiedene europäische Harmonisierungsmaßnahmen zurück.[1] Als Umsetzung der vierten, siebten und achten EG-RL zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts[2] wurden sie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 im dritten Buch des HGB zusammenfassend geregelt. Die bisherigen spezialgesetzlichen Strafvorschriften (vgl. Tz. 3) ...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / b) Veräußerung oder Entnahme

Schädlich ist die Veräußerung oder Entnahme der o.g. Wirtschaftsgüter. Neben der vollständigen oder teilweisen Veräußerung ist auch die Einbringung in Zusammenhang mit einem Betrieb (§§ 20, 24, 25 UmwStG) sowie nach § 6 Abs. 5 EStG schädlich.[55] Dabei kommt es aus Sicht der Finanzverwaltung auch nicht darauf an, ob die Buchwerte, die gemeinen Werte oder Zwischenwerte anzuset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Das FG hat das ErbStG unzutreffend ausgelegt, da es davon ausgegangen ist, dass die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft "denklogisch" mit dem Wert des teilweise unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragenen Geschäftsanteils korrespondiert. Das ErbStG ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.2 Ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten/verdeckte Einlage

Rz. 46 Zu einer Realisierung kommt es auch, wenn die steuerverstrickten Gegenstände verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt werden. Von einer verdeckten Einlage spricht man, wenn der Gesellschafter einen einlagefähigen Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf die Kapitalgesellschaft überträgt und keine angemessene Gegenleistung in Gesellschaftsrechten...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage

Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene Einlage ein tauschähnlicher Vorgang. Es kommt zu einer Realisation der stillen Reserven in dem eingelegten Wirtschaftsgut, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG. Rz. 45 Auch bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist die Einlage unter dem Teilwert möglich (§§ 20 ff. U...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i. d. R. keiner b...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.1 Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 48 Die stille Gesellschaft [1] stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der nicht rechtsfähigen Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) dar, welche in § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB kodifiziert ist.[2] Es ist dabei zwischen der stillen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft des Handelsrechts zu unterscheiden. Bei ersterer beteiligt sich der stille Gesellscha...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 43 Bei der Kapitalgesellschaft ist zwischen der offenen Einlage mit Gewährung von Gesellschaftsrechten und der verdeckten Einlage ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten zu unterscheiden. 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4.2 522

Die Begünstigung des § 6 Abs. 5 SAtz 3 EStG greift nicht, wenn dem übertragenden Rechtsträger ein anderes Entgelt als die Gewährung von Gesellschaftsrechten gewährt wird. Ein schädliches Entgelt liegt insbesondere vor, soweit die Personengesellschaft als aufnehmender Rechtsträger[1] gegenüber dem einbringenden Mitunternehmer eine Darlehensverbindlichkeit eingeht, Schulden od...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4.1 521

§ 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermögen in da...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der in den Fällen der Verschmelzung und Spaltung.[1] Nach § 192 Abs. 2 UmwG a. F. war beim Formwechsel ein Vermögensstatus, der den „wirklichen Wert“ der Gegenstände und Verbindlichkeiten auswies, erforderlich. Diese Regelung wurde aber im Jahr 2007 abgeschafft, weil der Vermögensstatus nicht den not...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1.1 518

Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ein Teil d...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz

Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgeschäft aus Sicht der aufnehmenden Personengesellschaft.[2...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 4 Ergänzungsbilanzen bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Rz. 37 Durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz[1] wurden die Bewertungsregelungen zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft modifiziert. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG [2] sind die eingelegten Wirtschaftsgüter zwingend mit dem Buchwert anzusetzen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 6 ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 15 Weiterführende Literatur

Daragen, DStR 2000, 573 ff.; Fleischer/Goette, Münchener Kommentar zum GmbHG, Band 3, 3. Aufl. 2018; Gummert/Weipert, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, 5. Aufl. 2019; Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11, 8. Aufl. 2020; Stürner/Eidenmüller/Schoppmeyer, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1 und Band ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2.3 427

Vorstehende Ausführungen zeigen, dass schon eine (geschäftsführende) Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft das Gepräge als Gewerbebetrieb geben kann; diese Rechtsfolge muss daher erst recht dann gelten, wenn alle ihre Gesellschafter persönlich haftende Kapitalgesellschaften sind. Eine ausschließlich aus Kapitalgesellschaften ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Feststellung einer Einlagenrückgewähr

Alleiniger Gesellschafter einer französische Aktiengesellschaft (société par actions simplifée [SAS]) ist ein Sondervermögen (Z-Immobilienfonds), welches durch eine GmbH verwaltet wird. Im Jahr 2018 wurde die Auflösung der SAS beschlossen. Eine Liquidation wurde nicht durchgeführt; vielmehr fand eine Auflösung durch vollständige Übertragung des Vermögens (Transmission Univer...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.7 Einbringung zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Rz. 388 Zur Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, insbesondere bei Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bei unentgeltlicher Übertragung (verdeckte Einlage), bei fehlenden Interessengegensätzen auf Gesellschafterebene sowie Darstellung der...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.4.1 659

Bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen ist die besondere Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG [1] eingeschränkt, denn die Tarifbegünstigung wird nicht gewährt, wenn die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils vorliegt oder Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten wird; in beiden Sachverhalten entstehen laufende Gewinne, die auch der Gewerbesteuer unter...mehr