Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher, Lehrbücher, Kommentare, Formularbücher:

Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, WEG-Reform, 2020 Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot, Kommentar, 9. Aufl. 2022 Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl. 2023 Bärmann, WEG, 20. Aufl. 2020 Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 3. Aufl. 2021 David/Dombek/Friedrichsen, Gesellschaftsrecht, 2009 Eckhardt/Her...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / A. Allgemeines zur Nachtragsliquidation

Rz. 1 In der notariellen Praxis kommt es vor, dass sich erst im Zuge der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages herausstellt, dass eine GmbH, zu deren Gunsten ein Grundpfandrecht oder eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen steht, bereits im Handelsregister gelöscht ist. Wenn sich nach Eintragung des Erlöschens der Gläubiger-GmbH noch herausstellt, dass die Liquid...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / A. Begriff/Arten

Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.3 Grundsatz: Anknüpfung an die Niederlassung

Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich kommen im Internationalen Handelsrecht unterschiedliche Anknüpfungen in Betracht, darunter die Anknüpfung an den Ort der Niederlassung, das Gründungs- bzw. Organisationsstatut, die Staatsangehörigkeit, das Domizil, den Normzweck und schließlich das Wirkungsstatut. Gegen das Gründungs- bzw. Organisationsstatut spricht, dass dies...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 176 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine Gliederungsvorschrift, die einzelne Posten der Passivgruppe des § 266 Abs. 3A HGB definiert.[1] Nicht alle Posten werden definiert, so fehlen der Gewinn- und Verlustvortrag.[2] Auch Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag sind nicht definiert; deren Definition ergibt sich aus den in § 275 HGB genannten Rechenoperationen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bedeutung von § 272 HGB kann kaum überschätzt werden. Auch wenn das Bilanzrecht zivilrechtliche Sachverhalte nur abbilden soll, sind mit dieser Vorschrift klassische Fragen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes verbunden. Gibt man dem Bilanzrecht die Aufgabe der Ermittlung und des Ausweises des Vermögensstandes der Gesellschaft un...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.4.3 Konzernrechnungslegung

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Konzernrechnungslegung unterliegt dem Recht am Sitz der Niederlassung des Mutterunternehmens. Hingegen ist insoweit das Recht der Niederlassung des Tochterunternehmens wegen des nach deutschem Recht geltenden Weltabschlussprinzips ohne Bedeutung.[1] Dabei folgt das deutsche Recht seit der Reform durch das BilMoG im Jahre 2009 dem interna...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.4.1 Rechtsvergleichendes

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorbild für den Prüfungssauschuss in Deutschland[1] ist das US-amerikanische audit committee . Aufgrund der Herkunft kann der Begriff auch synonym zum deutschen Prüfungsausschuss verwendet werden. Im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht stellt das audit committee ein Ausschuss des board of directors dar.[2] Dieser nimmt grundsätzlich Geschäfts...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.2 Zutreffende Einordnung des Bilanzrechts als zwingendes Privatrecht

Rz. 202 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allerdings ist mit der Frage nach dem maßgeblichen Kollisionsrecht noch nicht beantwortet, welche Kollisionsregeln der lex fori anwendbar sind. Im deutschen Recht unterscheidet man nach der Rechtsnatur der fraglichen Normen: Für Normen des Privatrechts gelten andere Kollisionsnormen als für Normen des öffentlichen Rechts. Rz. 203 Stand: 2. A....mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.2.1.1 Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts

Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht für Kommanditisten in § 167 Abs. 2 HGB ein variables Kapitalkonto vor, auf dem Gewinne und Verluste verbucht werden. Gewinne werden jedoch maximal bis zur Höhe der bedungenen Einlage gutgeschrieben. Darüber hinausgehende Gewinne werden einem Darlehenskonto des Gesellschafters gutgeschrieben. § 169 Abs. 2 HGB statuiert, dass ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.2 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 246 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[1] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[2] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehend...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.2 § 264 Abs. 3 Satz Nr. 1 HGB

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens müssen der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses. Damit ist eine Zustimmung durch eine Satzungsklausel oder eine durch Satzung antizipierte Zustimmungserklärung ausgeschlossen.[1] Bei Stimmbindungsverträgen gilt: Ist das ausgleichs...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.2.3 Vorzugsaktien

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglich ist, ob wegen des Rechts auf Vorwegdividende auch die deutschen Vorzugsaktien als zusammengesetzte Finanzinstrumente zu qualifizieren sind. Eine reine Fremdkapitalqualifikation scheidet von vornherein aus, da der Vorzugsaktionär hinsichtlich seiner Einlage keinen Rückzahlungsanspruch hat, sondern ihm nur ein sog. residuales Interess...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.7 Ausschüttungsgesperrte Rücklage

Rz. 294 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bei § 268 Abs. 8 HGB handelt es sich um eine Ausschüttungssperre, d. h., es liegt in Wahrheit eine Vorschrift vor, die in das Gesellschaftsrecht gehört.[1] Der Gesetzgeber hat es versäumt, die Vorschrift einerseits mit § 268 Abs. 8 HGB abzugleichen und andererseits im Gesellschaftsrecht die notwendigen Verweise aufzunehmen. Rechtstechnis...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.4.2 Abschlussprüfung

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch die Abschlussprüfung unterliegt dem Recht am Ort der Niederlassung des Unternehmens. Das Niederlassungsrecht entscheidet zunächst über die Frage, ob eine Abschlussprüfung zwingend vorgeschrieben ist, was nach deutschem Recht nur für Kapitalgesellschaften der Fall ist (vgl. §§ 316ff. HGB). Sodann entscheidet es über die Durchführung der ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.1 Konzernsachverhalte

Rz. 1061 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Frage der Verzinslichkeit und der Zinshöhe ist in Konzernsachverhalten von Relevanz. Ist die Forderung nicht oder wertrelevant unterverzinst, kann der dadurch eintretende Zinsverlust eine Abwertung der Forderung erforderlich machen. Die Forderung kann daher auf den Barwert abzuzinsen sein.[1] Allerdings besteht insoweit für...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1.1.1 Überblick

Rz. 160 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsbilanzrecht ordnet z. T. für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften Sonderregelungen an. Eine Definition war bislang weder im Handelsbilanzrecht noch im Gesellschaftsrecht zu finden.mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4.4.1 Publizitätspflichten

Rz. 212 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Anknüpfung an den Ort der Niederlassung gilt auch für die Bestimmung der maßgeblichen Publizitäts- bzw. Offenlegungspflichten.[1]mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.4.3 Höhe des Ausschüttungsvolumens

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anders als beim Bruttoausweis kann beim Nettoausweis für die Bemessung des ausschüttungsfähigen Vermögens entweder an die um das abgesetzte Kapital gekürzte Nennbetragsziffer oder an die volle Nennbetragsziffer (d. h. das Grund- bzw. Stammkapital) angeknüpft werden. In letzterem Fall beginnt die Möglichkeit der Ausschüttung erst deutlich spä...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.7 Tabellarische Übersicht

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.1.1 Überblick

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die besondere Bedeutung der bilanziellen Abbildung von Transaktionen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft resultiert aus den speziellen Interessenslagen der beteiligten Akteure, aufgrund derer sich die Transaktionen regelmäßig nicht zu marktüblichen Konditionen vollziehen. Die bilanzielle Abbildung solcher Transaktionen ist im IFRS-...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.5 Heilung

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 256 Abs. 6 AktG ist die Heilung von Bilanzierungsfehlern möglich. Sie soll Rechtssicherheit für die Gesellschaft und für die Organe bringen.[1] Nach ganz h. M. bewirkt die Heilung den Wegfall der Nichtigkeit des Jahresabschlusses.[2] Im Falle von fehlerhaften Bilanzansätzen aufgrund von Ansatz- und Bewertungsfehlern beträgt die Heilung...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4 § 264 Abs. 3 HGB

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Abs. 3 HGB (n. F.) befreit unter gewissen Voraussetzungen Unternehmen von der Beachtung der Sonderregeln für Kapitalgesellschaften (§§ 264–289a HGB), der Abschlussprüfung (§§ 316–324a HGB) und der Offenlegung (§§ 325–329 HGB). Es wird aber nicht von den Buchführungspflichten und der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach d...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.11 Nominalwertprinzip

Rz. 151 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Nominalwertprinzip bezeichnet die Leitlinie der GoB, Kaufkraftänderungen unberücksichtigt zu lassen. Das ist mit Blick auf den Bilanzierungszweck der Ausschüttungsbegrenzung und Kapitalerhaltung folgerichtig, weil auch im Gesellschaftsrecht der Grundsatz der nominellen Kapitalerhaltung gilt und das satzungsmäßige Stamm- und Grundkapital ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verletzung der Pflicht zur Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter löst zivilrechtlich dieselben Rechtsfolgen aus, die ein Verstoß gegen die Gliederungsvorschriften des HGB nach sich zieht.[1] Eine explizite Regelung der Rechtsfolgen findet sich in § 256 Abs. 4 AktG und in § 33 Abs. 2 GenG. Danach ist der Jahresabschluss nur nichtig ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.2.1 Überblick

Rz. 372 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus § 162 AktG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)[1] ergibt sich für börsennotierte Gesellschaften die Verpflichtung, außerhalb und in Ergänzung der Rechnungslegung eine Vergütungsberichterstattung vorzunehmen. Rz. 373 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es besteht ein Normenzusammenhang zwischen § 162 A...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.4 Umsetzung der Offenlegung

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Frage, wie die Offenlegung technisch abläuft, wurde mit dem DiRUG 2021 neu beantwortet.[1] Bisher mussten die Unterlagen elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form eingereicht werden, welche ihre Bekanntmachung ermöglicht (§ 325 Abs. 1 Satz 2 a. F.). Nach Abs. 2 a. F. mussten die Mitglieder des vertretungsberechtigten O...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.3 Historische Auslegung

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ähnlich geringe praktische Bedeutung wie die grammatische Auslegung hat die historische Auslegung. Sie orientiert sich an der Entstehungsgeschichte der Rechtsnorm, wobei Voraussetzung ist, dass die Entstehungsgeschichte nachvollziehbar dokumentiert ist. So mag man die Tatsache, dass viele GoB im Zuge der Bilanzrechtsreform 1985 erstmals im H...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.2 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Rz. 220 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[1] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[2] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausga...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.4.1 Grundsatz

Rz. 176 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die teleologische Auslegung, also die Auslegung nach dem vom Gesetz verfolgten Ziel, stellt die wohl wichtigste Auslegungsmethode dar. Der EuGH greift im Handels- und Gesellschaftsrecht regelmäßig auf diese Methode zurück. Bei ihr orientiert sich die Auslegung an den objektiv von der auszulegenden Regelung verfolgten Zielen sowie daran, ob u...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.3 Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[1] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesell...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.1.2 Offene Einlagen

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer als anteilsbasierte Vergütung abzubildenden offenen Einlage – unter Ausklammerung gesellschaftsrechtlicher Restriktionen (bspw. § 27 Abs. 2 AktG) – empfängt die Gesellschaft von einem Gesellschafter Güter oder Dienstleistungen und gewährt im Gegenzug statt Zahlungsmitteln oder anderweitiger Vermögenswerte Gesellschaftsrechte. Aus d...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unionsrechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungslegungsstandards, des Steuerbilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechtsanwender und von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der betri...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.7 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes

Rz. 43 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Wegen der Vielzahl der mit einer Bewertung verbundenen Prognosen und dem Realisationsprinzip, das insbesondere den Ausweis erhöhter Grundstückswerte oder selbst geschaffener Immaterialgüter untersagt, wird nie ein der wirtsch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9 Eigenkapitalähnliche Instrumente

Rz. 242 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere bei Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen wird diskutiert, ob sie – obwohl eigentlich Fremdkapital[1] – in besonderen Konstellationen bzw. bei besonderer Ausgestaltung als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Für eine Einordnung als eigenkapitalähnliches Instrument kommt es auf diese Kriterien an:[2] Nachrangigkeit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.5 Bewertung des abgesetzten Einlagebetrags

Rz. 192 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Beim Bruttoausweis kann am starren Nominalwertkonzept für den Nennbetragsausweis festgehalten werden, weil die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters über Abwertung der ausstehenden Einlagen geschieht. Beim Nettoausweis ist daher umstritten, ob die Leistungsfähigkeit des Gesellschafters mit Blick auf den noch nicht eingeforderten Einlagebetr...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.9 Kapitalherabsetzungen

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222ff. AktG, § 58 GmbHG) vermindert die Gesellschaft ihre Grund- bzw. Stammkapitalziffer, um frei werdendes Kapital anderweitig zu verwenden. Ab der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ist die niedrigere Nennkapitalziffer zu bilanzieren.[1] Auf die Durchführung der Kapitalherabse...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.1 Vertragliche Verpflichtungen

Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hierunter fallen grundsätzlich alle Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Leistung oder den Nichteintritt eines bestimmten Nachteils oder Schadens einzustehen.[1] Erfasst sind insbesondere die nachstehend aufgeführten vertraglichen Erklärungen.[2] Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Garantieve...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

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Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[1] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf...mehr