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Die Grundform der Gesellschaft (sociedad),[8] die Sociedad Civil, ist in den Art. 1.665 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches, Código Civil, normiert.[9] Die Handelsgesellschaft findet ihre Regelung in Art. 116 des spanischen Handelsgesetzbuches, Código de Comercio (Ccom).[10] Diese Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt:

Zitat

"Ein Gesellschaftsvertrag, durch welchen zwei oder mehr Personen sich verpflichten, Vermögensstücke, ein Gewerbe oder eine dieser Sachen in einen gemeinschaftlichen Fonds einzulegen, um Gewinn zu erzielen, ist handelsrechtlich – welcher Klasse die Gesellschaft auch angehören mag –, sofern sie gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzbuchs gegründet worden ist."

Sobald die Handelsgesellschaft gegründet ist, hat sie juristische Persönlichkeit bei allen ihren Handlungen und Verträgen.“

[8] Zum Überblick über das Gesellschaftsrecht vgl. Löber/Lozano/Steinmetz, Das neue Recht der spanischen Kapitalgesellschaften, RIW 2011, 587–601 und RIW 2012, 146–151.
[9] Hierzu grundlegend Haaf, Die BGB-Gesellschaft im Vergleich mit der Sociedad Civil des spanischen Código Civil, 2006.
[10] RD 22.8.1885, Gaceta de Madrid 16.10.1885.

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