Rz. 61

Für Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich findet die europäische Niederlassungsfreiheit seit dem 1.1.2021 keine Anwendung mehr. Dies gilt für alle Gesellschaften. Eine Unterscheidung zwischen Neu- und Alt-Gesellschaften erfolgt insoweit nicht. Eine grenzüberschreitende Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) ist jedenfalls seit dem 1.1.2021 nicht mehr möglich.

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