Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Höhe der Schulungskosten – Verhältnismäßigkeit

Rz. 633 Genügt die Schulungsveranstaltung den Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG, hat der Arbeitgeber anders als bei Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG neben der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes auch die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Schulungskosten gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die Kosten müssen auch der Höhe nach erforderlich sein. Insoweit gilt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Rechtsanwaltskosten

Rz. 718 Es wird von der Rspr. auch anerkannt, dass über § 80 Abs. 3 BetrVG ein Rechtsanwalt zur Beratung des Betriebsrates in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit herangezogen werden kann (BAG v. 25.4.1978 – 6 ABR 9/75, juris; BAG v. 15.11.2000 – 7 ABR 24/00, juris). Auch hierfür bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Benachteiligungsverbot

Rz. 645 Die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt gem. § 37 Abs. 1 BetrVG unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen gem. § 78 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder gestört noch an ihr gehindert werden. Sie dürfen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Daher darf eine Entgeltminderung nicht stattfinden. Dabei kann auch die Gewährung von Aktienoptionen an e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Betriebsrats

Rz. 506 Der Betriebsrat kann im Einzelfall beschließen oder auch generell in seiner Geschäftsordnung die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten vorsehen, wenn ein Betriebsratsmitglied Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft ist. Umgekehrt kann es der Betriebsrat wegen des gesetzlich verankerten Schutzes gewerkschaftlicher Minderheiten nicht ablehnen, dass ein Beauftragter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Schulungskosten und Aufwendungen

Rz. 663 Dagegen ist zur gerichtlichen Durchsetzung der Kostenerstattungsansprüche (Seminargebühren, Reisekosten) beim ArbG ein Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 81 ArbGG einzuleiten. Es handelt sich insoweit nämlich um Kosten der Betriebsratstätigkeit gem. § 40 Abs. 1 BetrVG und nicht um individualrechtliche Ansprüche. Antragsberechtigt sind sowohl der Betriebsrat als auch einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustausgleichsvol...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahl durch das Gremium

Rz. 535 Über die Freistellung entscheidet gem. § 38 Abs. 2 BetrVG das Betriebsratsgremium in geheimer Wahl. Vor der Wahl hat eine Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden, der die Gelegenheit erhalten soll, etwaige Bedenken gegen die Freistellung bestimmter Betriebsratsmitglieder geltend zu machen. Die Beratung hat mit dem gesamten Betriebsratsgremium zu erfolgen, nicht nu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IX. Freistellung nicht generell freigestellter Betriebsratsmitglieder zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 554 Zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Betriebsratsaufgaben ist das Betriebsratsmitglied kraft Gesetzes von seiner Arbeitspflicht gem. § 37 Abs. 2 BetrVG befreit. Die Arbeitsbefreiung wird – anders als bei der Vollfreistellung nach § 38 BetrVG – nicht durch den Arbeitgeber erteilt und bedarf auch nicht seines Einverständnisses (BAG v. 15.7.1992 – 7 AZR 466/91, juris...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Größe und Zusammensetzung

Rz. 512 Die Größe des Betriebsausschusses richtet sich zwingend nach der Staffel des § 27 Abs. 1 BetrVG . Er besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrates und seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Betriebsratsmitgliedern bei 9 bis 15 Betriebsratsmitgliedern, fünf weiteren Betriebsratsmitgliedern bei 17 bis 23 Mitgliedern usw. Anders als beim Betriebsausschuss ist für die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderlichkeit

Rz. 678 Das BAG beurteilt die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ausschließlich nach § 40 Abs. 1 BetrVG: Nötig ist immer die Erforderlichkeit der verursachten Kosten. Deshalb besteht die Erstattungspflicht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Es muss all...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Neue Entwicklung zur Abfindung beim Fremd-Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 170 Der Grundsatz – keine (echte) Abfindung für Geschäftsführer – steht tendenziell vor einer Neubewertung. Angestoßen durch die Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. EuGH v. 11.11.2010 – C-232/09) hat sich eine breite Diskussion um Arbeitnehmer-/Kündigungsschutz für die Gruppe der – weisungsabhängigen und schutzbedürftigen – Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschaft...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Datenschutz

Rz. 654 In dem durch das BetriebsrätemodernisierungsG vom 14.6.2021 eingefügten § 79a BetrVG ist in S. 1 ausdrücklich festgehalten, dass der Betriebsrat bei der – eigenen – Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten hat. Daneben hat der Betriebsrat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vertretung i.R.d. Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 442 Der Vorsitzende des Betriebsrates vertritt den Betriebsrat gem. § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG i.R.d. von ihm gefassten Beschlüsse. Der Betriebsratsvorsitzende ist lediglich Sprachrohr des Betriebsrates. Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln und entscheiden, sondern der Betriebsrat trifft seine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 2 Aus den Gründen:

II. [6] … "Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 7 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung – soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse – im Wesentlichen damit begründet, das Landgericht habe zu Recht entschieden, dass die Kläger nicht die geltend ge...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / D. Festlegung der Kompetenzen

Rz. 4 Um eine mögliche Strafbarkeit (vgl. hierzu: § 74 Rdn 1 ff. "Strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officers") und eine zivilrechtliche Haftung des Compliance Officers zu vermeiden, kommen mehrere Maßnahmen in Betracht. Zunächst ist es ratsam, im Bereich Compliance eine eindeutige organisatorische Strukturierung und Verantwortung vorzunehmen und diesbezüglich umfas...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Abmelde- und Rückmeldepflicht

Rz. 559 Betriebsratsmitglieder sind arbeitsvertraglich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie ihren Arbeitsplatz zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit verlassen. Nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit haben sie sich wieder zurückzumelden (BAG v. 13.5.1997 – 1 ABR 2/97, juris). Die Abmeldung kann sich darauf beschränken, dem Vorgesetzten so früh wie mögl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaftlichen Fragen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit

Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herbeizuführen und sich durch ein Ers...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Vorstand als Arbeitnehmer – Arbeitnehmerschutz?

Rz. 594 Nach der Rechtsprechung des BGH sind Organmitglieder keine Arbeitnehmer i.S.d. arbeitsrechtlichen Bestimmungen, da sie selbst Arbeitgeberfunktionen ausüben (vgl. BGH v. 26.3.2019 – II ZR 244/17, juris Rn 27; BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Ob bzw. inwieweit die Rechtsprechung des EuGH zum GmbH-GF als Organ der GmbH auf das Vorstandsmitglied einer AG auss...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterschrift/Vertretungsbefugnis

Rz. 191 Die Schriftform bei der Zeugnisausstellung verlangt den eigenhändig geschriebenen Namen des Unterzeichners unter seiner Erklärung (§ 126 Abs. 1 BGB). Das Zeugnis muss daher die eigenhändige Namens- oder Firmenunterschrift tragen. Der Name des Ausstellers muss mit Tinte oder Kugelschreiber (nicht mit Bleistift!) voll und nicht bloß als Paraphe ausgeschrieben sein. Ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Protokollierung

Rz. 502 Gem. § 34 Abs. 1 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrates ein Protokoll anzufertigen. Darin muss nicht der gesamte Ablauf der Sitzung dargestellt werden, sondern zwingend vorgeschrieben ist die Protokollierung und die Beifügung der eigenhändig unterschriebenen Anwesenheitsliste (bei Teilnahme per Video ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Beschlussfassung des Betriebsrats über Schulungsmaßnahmen

Rz. 606 Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung – dies gilt auch für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7 BetrVG – ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates. Anders als bei der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG entscheidet das einzelne Betriebsratsmitglied nicht selbst über seine Teilnahme an einem Seminarbesuch, son...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

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§ 32 Abwicklung / VII. Zeugniserteilung in der Insolvenz

Rz. 315 Gerät der Arbeitgeber in die Insolvenz, bleibt er gleichwohl ggü. bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. § 108 InsO begründet keine Arbeitgeberstellung des Insolvenzverwalters für bereits beendete Arbeitsverhältnisse, vgl. dazu auch ArbRHB/Linck, § 147 Rn 5. Ein laufender Zeugnisrechtsstreit wird daher auch aufgrund der Eröffnung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / E. Konzernbetriebsrat

Rz. 790 Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates ist gem. § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG fakultativ. Hieran hat sich entgegen ursprünglicher Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren zur BetrVG-Reform 2001 – außer der Herabsetzung des erforderlichen Quorums – nichts geändert. Voraussetzungen sind das Bestehen eines Konzerns und entsprechende Beschlüsse des Gesamtbetriebsrates. Wegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Durchsetzung des Anspruchs auf Teilnahme und Kostenerstattung

Rz. 641 Hat der Arbeitgeber gegen Inhalt oder Thema des Seminars Bedenken oder hält er die Veranstaltung für nicht erforderlich, steht das betroffene Betriebsratsmitglied vor der Frage, ob es gegen den Willen des Arbeitgebers trotzdem an der Schulung teilnimmt. Dies kann mit einem erheblichen Arbeitsentgelt- und Kostenrisiko verbunden sein. Rz. 642 Vielfach wird vertreten, da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Checkliste zur Prüfung der Erforderlichkeit

Rz. 624 Checkliste: Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltungmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Entgeltanspruch teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder beim Schulungsbesuch

Rz. 628 Die zum BetrVG 1972 sehr streitige, durch BAG v. 5.3.1997 – 7 AZR 581/92, juris, letztlich abschlägig entschiedene Frage, ob teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungen, die in Vollzeit stattfinden, nur ihr regelmäßiges (Teilzeit-)Entgelt oder auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können, ist seit 2001 durch die i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Rz. 569 Betriebsratstätigkeit ist grds. innerhalb der Arbeitszeit abzuwickeln. Daher ist der Betriebsratsvorsitzende grds. zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Anhörungsschreiben des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit entgegenzunehmen (BAG v. 27.8.1982 – 7 AZR 30/80, juris). Einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Stellungnahme und Ausblick zu zukünftigen Entwicklungen bzgl. der "Einschränkungen der Kündbarkeit des Geschäftsführers ohne Kündigungsgrund"

Rz. 238 Konkrete Anhaltspunkte zu einer Weiterentwicklung des Kündigungsschutzes des GmbH-Geschäftsführers gibt es sowohl vom EuGH als auch vom BAG: Aufgrund der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. EuGH v. 11.11.2010 – Rs. C-232/09, juris) ist zunächst davon auszugehen, dass alle auf Unionrecht basierenden Arbeitnehmerschutzvorschriften Anwendung finden (s. zu den Einzelheiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 EStG, Verluste nur bis zum Stand null des für Verluste haftenden Kapitals oder der höheren Haftsumme zum Ausgleich oder Abzug zuzulassen (zur Abgrenzung der iSd § 15a Abs 1 EStG festen Pflichtkapitalkonto anerkannten variablen Kapitalkonten von den nicht § 15a-wirksamen Konten (FK-Charakter bzw jederzeit e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen

Rz. 518 Nach der 2001 neu eingeführten Vorschrift des § 28a BetrVG kann der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern – abzustellen wird trotz des ungenauen Gesetzeswortlautes auch hier auf i.d.R. beschäftigte Arbeitnehmer – mit absoluter Mehrheit bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen. Erforderlich hierfür ist eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; BAG v. 30.5.2018 – 10 AZR 789/16, juris...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Anspruch auf Beförderung

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 3 und 4 BetrVG haben die Betriebsratsmitglieder Anspruch darauf, in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt zu werden, sowie auf entsprechenden Entgeltschutz. Dabei besteht ggf. auch Anspruch auf Beförderung. Es ist allerdings Sache des (ehemaligen) Betriebsratsmitgliedes, das – im Urteilsverfahren – eine entsprechende Beförderung einklagt, i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten

Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in der Spedition die Sitzung nicht auf die Mittagsstund...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 3. Erhalt oder Vermehrung des Erblasservermögens in besonderem Maße

Obwohl es an einer ausdrücklichen Anordnung im § 2057 Abs. 1 S. 2 BGB fehlt, fordern Teile der Literatur[40] und der Rechtsprechung,[41] dass die ausgleichungspflichtige Handlung – in gleicher Weise wie in den Fällen des § 2057 Abs. 1 S. 1 BGB – grundsätzlich kausal für den Erhalt des Erblasservermögens gewesen sein muss. Dem könnte jedoch letztlich der konkrete Wortlaut des...mehr