Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 3–5 AO)

Tz. 139 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs 3 AO ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (zB ges Änderung der Mustersatzung in der Anl zu § 60 AO). Nach dem AEAO Nr 4 zu § 59 besteht jedoch für die Vergangenheit und das Jahr, in dem die Bindungswirkung entfällt, Vert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 285 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei der gGmbH ist eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln zulässig. § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO steht dem nicht entgegen, da die Kap-Erhöhung bereits das Vorhandensein entspr Kap- oder Gewinnrücklagen voraussetzt (s §§ 57c und 57d GmbHG, ebenso §§ 207 Abs 1, 208 AktG), die ihrerseits mit § 62 Abs 1 Nr 1–3 AO vereinbar sein müssen. Auch im Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit

Tz. 79 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden, jedoch schließt das Vorhandensein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche und Einkommensermittlung

Tz. 281 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die generelle Sphärenabgrenzung (s Tz 2) gilt für die gGmbH ebenso wie für gemeinnützige Kö anderer Rechtsform. Auch bei der gGmbH bestehen als Tätigkeitsbereiche nebeneinander der eigentliche ideelle Bereich, die ZwB, die Vermögensverwaltung und die stpfl wG. Auch der Begriff der Vermögensverwaltung gilt für die gGmbH ebenso wie für gemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Personalüberlassung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr 4 AO)

Tz. 101 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Personalüberlassung darf – ebenso wie die Raumüberlassung (Nr 5 der Vorschrift) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden. Dabei handelt es sich um folgende Konstellation: Im Einzelnen gilt folgendes: Die Arbeitskräfte müssen für st-begünstigte Zwecke überlassen werden. Zulässig ist die Überlassung gem dem Wortlaut des § 58 Nr 4 AO n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.1 Verwaltungskosten

Rz. 12 Verwaltungskosten umfassen insbesondere die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht und die Kosten der Geschäftsführung sowie den Gegenwert der von Eigentümerseite persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit.[1] Im Bereich der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs werden die Ve...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 5.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 21–21e Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehalten wird, die bei dem Berufsverband einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn der Berufsverband tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausübt. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WiFö / 3 Vermögensbindung

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft müssen ausschließlich auf die begünstigten Tätigkeiten gerichtet sein.[1] Das bedeutet, dass auch das Vermögen und alle Einnahmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für diesen Zweck eingesetzt werden müssen (Vermögensbindung). Rücklagen dürfen daher nur zu bestimmten begünstigten Zwecken gebildet werden. Eine darüber h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Part / 3.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 11–16 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Partei bzw. ihre Untergliederung tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar Einnahmen aus eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Voraussetzungen nach Nr...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Abzugsfähigkeit von Veräußerungskosten bei körperschaftsteuerlicher Organschaft

Leitsatz Eine Organträgerin kann die von ihr getragenen Kosten für die Veräußerung einer Enkelgesellschaft in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen; das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG greift nicht. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH. Im Rahmen einer Organschaft ist sie Organträgerin, die Tochtergesellschaft B-GmbH ist die Organgesellschaft. Die B-GmbH hält wiederum die Anteile an der J-GmbH, der Enkelgesellschaft der Klägerin. Die J-GmbH wurde von der B-GmbH veräußert. Im Zusammenhang m...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 5 Ist eine hauptamtliche Geschäftsführung in einem e. V. denkbar?

5.1 Problembeschreibung Die Vorstandsarbeit läuft vorrangig auf ehrenamtlicher Basis – an diesem Grundsatz hält die Vereinspraxis im Regelfall fest. Der Gesetzgeber hat dies in § 27 Abs. 3 S. 2 BGB manifestiert, wonach der Vorstand nach § 26 BGB unentgeltlich tätig wird. Geht der Vorstand eigenmächtig vor, womöglich gedeckt durch einen (internen) Vorstandsbeschluss, ohne Rücke...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 3 Grundsatz des Satzungsvorbehalts

Der Verein muss sich entscheiden, welche rechtliche Gestaltung und Organisationsform für ihn die beste Variante ist, wenn er einen Geschäftsführer installieren will. Das Ergebnis muss Eingang in die Satzung finden, vor allem dann, wenn der Geschäftsführer Aufgaben im Verein wahrnimmt, die in die Zuständigkeit des Vorstands fallen (§§ 27 Abs. 3 S. 1, 40 S. 1 BGB). Nach §§ 27 A...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 5.1 Problembeschreibung

Die Vorstandsarbeit läuft vorrangig auf ehrenamtlicher Basis – an diesem Grundsatz hält die Vereinspraxis im Regelfall fest. Der Gesetzgeber hat dies in § 27 Abs. 3 S. 2 BGB manifestiert, wonach der Vorstand nach § 26 BGB unentgeltlich tätig wird. Geht der Vorstand eigenmächtig vor, womöglich gedeckt durch einen (internen) Vorstandsbeschluss, ohne Rückendeckung der Mitglieder...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 1.2 Geschäftsführungspflicht des Vorstands nach § 26 BGB

Nach § 27 Abs. 3 S. 1 i. V. m. §§ 664 ff. BGB führt der Vorstand nach § 26 BGB als Beauftragter des Vereins dessen Geschäfte. Im Zweifel muss der Vorstand diese Aufgaben persönlich erledigen (§ 664 Abs. 1 BGB), sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes regelt. Die Pflicht zur persönlichen Erledigung der Aufgaben bedeutet, dass der Vorstand ohne ausdrückliche Erlaubn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Satzungs-Update 2024 / 14 Die Haftung eines Organs kann durch interne Zuständigkeitsregelungen beschränkt werden

Im Vereinsrecht gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, d. h., dass alle Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB gemeinschaftlich an den Entscheidungen der Geschäftsführung mitzuwirken haben und die Folge bei Pflichtverletzungen die gesamtschuldnerische Haftung nach §§ 421ff. BGB ist. Dies kann vor allem bei größeren Vereinen und Verbänden zu einer enormen Arbeitsbelastung f...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 2 Modelle: Wie kann in einem e. V. ein Geschäftsführer installiert werden?

Das Bedürfnis nach einer professionellen Organisation der Geschäftsführung ist in der Praxis unverkennbar und im Grunde genommen nicht mehr wegzudenken. Es stellt sich daher die Frage, wie ein Geschäftsführer rechtlich in die Vereinsorganisation eines e. V. eingebunden werden kann.Folgende Modelle sind in der Praxis zu finden und rechtlich möglich:mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 5.3 Steuerrechtliche – insbesondere gemeinnützigkeitsrechtliche – Betrachtung

Die Regelungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51ff. AO) stehen einer hauptamtlichen Geschäftsführung – selbst bei einem gemeinnützigen Verein – nicht entgegen, auch wenn in der Praxis hierzu immer wieder unzutreffende Auffassungen vertreten werden. Die Frage der Vergütung von Organmitgliedern in gemeinnützigen Vereinen ist immer wieder ein heikles Thema. Denn Vereine unterliegen de...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 1.1 Keine Grundlage im BGB-Vereinsrecht vorhanden

Die Fragen und Probleme rund um den Geschäftsführer eines e. V. beginnen bereits damit, dass der "Geschäftsführer" dem Vereinsrecht fremd ist und keine gesetzliche Regelung vorhanden ist. Anders dagegen z. B. das GmbH-Recht, dort hat der Geschäftsführer eine im Gesetz klar beschriebene Aufgabe und Grundlage (§§ 35ff. GmbHG). Der Grund ist einfach: Das Vereinsrecht geht davon ...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.1 Steuerliche Vorteile

Die gGmbH genießt aufgrund ihres Gemeinnützigkeitsstatus steuerliche Vorteile, es müssen unter anderem keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer gezahlt werden. Auch im Falle von Erbschaften oder Schenkungen entstehen Steuervorteile. Häufig sind die Leistungen der gGmbH von der Umsatzsteuer befreit oder können zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet werden. Die Sonderform ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 5.2 Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB)

Zudem hat der Vorstand nach § 26 BGB das Problem, dass er nicht mit sich selbst ein derartiges Rechtsgeschäft (Anstellungsvertrag) oder eine Vereinbarung über eine Vergütung für die Vorstandstätigkeit wegen des Verbots des sog. Insichgeschäfts (§ 181 BGB) abschließen kann. Aber wenn die Entscheidung zur Einsetzung eines bezahlten Geschäftsführers durch andere Personen des ve...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 7.1 Die angemessene Bezahlung

Das Finanzamt achtet grundsätzlich darauf, dass tatsächlich eine angemessene Bezahlung erfolgt (§ 55 Abs. 1 Nr. AO). Ein zu niedriges "Gehalt" spricht in der freien Wirtschaft gegen eine ordnungsgemäße arbeitsrechtliche Vereinbarung, vor allem, wenn die Relation zur Bedeutung der zu erfüllenden Aufgaben nicht gegeben ist. Kritisch wird es, wenn die Bezahlung überdotiert ist,...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 13 Vertraulichkeit der Vorstandssitzung

Geregelt ist die eine Schweigepflicht des Vorstandes nicht. Möglich ist allerdings eine entsprechende Regelung in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung des Vorstands. Fehlen Regelungen, bedeutet das allerdings nicht, dass über sämtliche Interna aus der Vorstandsarbeit gegenüber Dritten gesprochen werden darf. In der Rechtsprechung zum Vereinsrecht ist auch ohne konkrete ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 5. Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 4 GewStG

§ 8 Nr. 4 GewStG betrifft die Hinzurechnung der Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Hier hat der BFH aktuell entschieden, dass die sog. Drittanstellung von Geschäftsführern nicht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 18 Wann kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden?

Die herrschende Meinung vertritt auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 1 BGB die Auffassung, dass die Bestellung eines Vorstandsmitglieds jederzeit und ohne Begründung widerruflich ist, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Das bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied auf dieser gesetzlichen Grundlage – auch bei der Regelung einer festen Amtszeit in der Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 4.3 Der Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach § 30 BGB

a) Grundsatz Die Satzung kann regeln, dass der Verein neben dem Vorstand nach § 26 BGB einen Geschäftsführer (ehrenamtlich oder hauptamtlich) bestellen kann, dem bestimmte Aufgaben im Rahmen der Geschäftsführung zugewiesen werden, die damit nicht mehr Angelegenheiten des Vorstands sind (§§ 27 Abs. 3 S. 1, 40 S. 1, 30 BGB). Achtung Im Rahmen dieser Aufgaben ist der Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 7 Satzungsanforderungen an einen Vereinsausschluss

Das Thema Vereinsausschluss ist in vielen Satzungen ein Problem, denn oft sind die Voraussetzungen für einen Ausschluss, welche die Rechtsprechung[1] aufgestellt hat, nicht ausreichend geregelt. Dies betrifft insbesondere die Gründe für einen Vereinsausschluss. Viele Satzungen enthalten dazu nur allgemeine Formulierungen, bei denen sich die Frage stellt, ob sie ausreichend k...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 46-48 BPersVG (und entspr. Landesgesetze) - Kosten der Geschäftsführung

1 Bundesrecht §§ 46, 47 und 48 BPersVG – Kosten der Geschäftsführung 1.1 Allgemeines Die Grundsätze über die dem Personalrat entstehenden Kosten waren ursprünglich in § 44 BPersVG enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, sind diese Regelungen ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich insofern aus § 47 BPersVG, als darin angeordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Bundesrecht

§§ 46, 47 und 48 BPersVG – Kosten der Geschäftsführung 1.1 Allgemeines Die Grundsätze über die dem Personalrat entstehenden Kosten waren ursprünglich in § 44 BPersVG enthalten. Aufgrund der Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, welche am 14.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 15.6.2021 in Kraft getreten sind, sind diese Regelungen nun leicht mo...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über die Kostentragungspflicht der Dienststelle handelt es sich um Fragen der Geschäftsführung des Personalrats. Hier entscheiden die Verwaltungsgerichte nach § 108 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren, insbesondere darüber, ob die Aufwendungen tatsächlich erforderlich waren, die Höhe über Kosten und ob diese durch di...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 35 PersVG M-V In Mecklenburg-Vorpommern enthält § 35 PersVG M-V eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 regelt hierbei die Kostentragung. Für die Tätigkeit des Personalrats oder der von ihm beauftragten Mitglieder zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben entstehenden Kosten trägt dabei die Dienststelle. In Satz 2 werden hierbei nummerisch Fälle genannt, die ebe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2.2 Notwendigkeit der Kosten

Eine Kostenerstattung nach § 46 Abs. 1 BPersVG kann es nur hinsichtlich solcher Kosten geben, die notwendig waren. Auch wenn diese Voraussetzung nicht ausdrücklich im Gesetz normiert ist, ergibt sich dies insbesondere aus dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung, dem auch der Personalrat als Teil der öffentlich-rechtlichen Dienststelle unterliegt. Nach h. M. müssen nur solch...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Schleswig-Holstein

§ 34 MBG SH In Schleswig-Holstein enthält § 34 MBG SH eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 46 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene werden in Satz 2 nummerisch Fälle genannt, die ebenfalls eine Kostentragungspflicht auslösen. Dies wären: die notwendigen Koste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwendungsersatzanspruch -... / 1.4 Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen (§§ 539 Abs. 1, 677 ff. BGB)

Hierzu gehören Maßnahmen, die entweder der Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs (Mängelbeseitigungsmaßnahmen) oder der Verbesserung des Vertragsgebrauchs (Modernisierungsmaßnahmen) dienen.[1] Achtung Aufwendungen nach GoA erstatten Solche Aufwendungen muss der Vermieter nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) erstatten. Es müssen daher die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.2 Ersatzanspruch nach §§ 684, 818 Abs. 2 BGB

Vereinzelt wird die Ansicht vertreten, dass der Mieter auch außerhalb der Voraussetzungen des § 281 BGB zum Ersatz der Renovierungskosten verpflichtet sei. Anspruchsgrundlage sind die Vorschriften über die (unberechtigte) Geschäftsführung ohne Auftrag.[1] Sind die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen worden, so sei deren Durchführung durch den Vermieter als Geschä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.1 Pflegeperson

Rz. 44 Die Pflegeperson hingegen ist nicht personensorgeberechtigt. Die Personensorge steht Pflegepersonen regelmäßig jedenfalls bei Begründung des Pflegeverhältnisses zunächst nicht zu (vgl. stellv. VG München, Urteil v. 17.4.2024, M 18 K 19.4818, Rz. 38). Der Begriff der Pflegeeltern ist gesetzlich nicht definiert. Der Pflegeperson steht aus eigenem Recht kein klagbarer An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
OKR: Strategieumsetzung / Zusammenfassung

Überblick In der sich rasch verändernden VUCA Welt braucht es eine starke Vision seitens der Geschäftsführung und HR, um langfristig in zunehmend dynamischen Märkten erfolgreich bestehen zu können. Sie bildet quasi die strategischen Leitplanken der Organisation. Gleichzeitig haben starre Zielvorgaben ausgedient, da flexibles Reagieren auf sich ständig wechselnde Rahmenbeding...mehr