Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 12 Erbengemeinschaft / e) Muster: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz

Rz. 84 Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen – Beklagte – w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 2.4 Schritt 4: Mitarbeiter für Engagement belohnen

Mitarbeiter, die sich die Mühe machen und nach Verbesserungen suchen, sollten für ihr Engagement grundsätzlich belohnt werden, auch wenn eine Idee evtl. abgelehnt wird: Zum einen durch eine ehrliche Anerkennung ihrer Leistungen bzw. ihres Einsatzes. Vorgesetzte und Geschäftsführung sollten den Beteiligten für ihr Engagement stets ausführlich danken und ihnen verdeutlichen, wi...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 2.4.1 Prämienberechnung bei monetärem Nutzen

Lässt sich der Nutzen in EUR und Cent beziffern, kann der Netto-Nutzen, abhängig von der Höhe des Nutzens, mit einem bestimmten Prozentsatz vergütet werden, z. B. in Höhe von 1,5-10 %. Formel: Netto-Nutzen = rechenbare Vorteile . /. durch die Realisierung anfallende Kosten Bei größeren Aufwendungen, wenn z. B. Investitionen fällig werden, sollten diese auf die Zeitdauer vertei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenswert mit der Di... / 3.1 Kaufpreisberechnung allein genügt nicht

Potenzielle Verkäufer können im Vorfeld viel dafür tun, um einen Preis zu erzielen, der sich zumindest in der Nähe des berechneten Wertes bewegt. Denn was viele Unternehmer bzw. Verkäufer gerne ausblenden oder schlicht nicht wissen, ist, dass es häufig Probleme gibt, diesen Kaufpreis zu erhalten, auch wenn alle anderen Prüfungen positiv ausfallen. Oft werden Abschläge von 30-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 3.2 Hackathons

Hackathons (Wortschöpfung aus "Hacking" und " Marathon") sind Veranstaltungen, die in einem Unternehmen organisiert werden, um von Experten eine meist konkrete Lösung entwickeln zu lassen. Dabei werden häufiger Externe eingebunden. Hackathons kommen ursprünglich aus der IT, um die Expertise verschiedener Fachleute bei der Softwareentwicklung zu nutzen. Inzwischen werden Hacka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 1 Rechtsform

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht be...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Bezüglich des Umfangs der Verpflichtung, einen Jahresabschluss zu erstellen, normiert das BGB bislang nur sehr wenige Vorgaben. Nach § 721 Abs. 2 BGB besteht lediglich die Verpflichtung eines Rechnungsabschlusses durch alle zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, wenn die Gesellschaft von längerer Dauer ist.[1] Nach den gesetzlichen Vorgaben trifft die Verpflichtung a...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Mahnantrag, online / 2.4.1 Antragsteller und Antragsgegner

Anzugeben ist, ob man der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers oder selbst der Antragsteller ist. Praxis-Beispiel Antragstellerauswahl Ein Eigentümer beantragt den Mahnbescheid gegen einen Mieter bezüglich rückständiger Miete. In diesem Fall trägt sich der Eigentümer als Antragsteller und den Mieter als Antragsgegner ein. Abb. 4: Antragstellerauswahl Ist z. B. der Antragste...mehr

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Agiles Vergütungssytem: Ges... / 2.4 Implementierung eines neuen agilen Vergütungssystems

Neue agile Vergütungsstrukturen sind nicht unabhängig von der bestehenden Kultur eines Unternehmens zu betrachten. Allein oder im Team Agile Vergütungsstrukturen und Elemente können die Kultur in einer Organisation prägen, verstärken und stützen. Sie können aber auch mit einer bestehenden Kultur nicht kompatibel sein. Sie sind daher nicht einfach "zu verordnen" sondern im best...mehr

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Die formelle Prüfung der Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach EPS 351

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards (EPS 351) verabschiedet. Danach ist im Rahmen der Abschlussprüfung bei unvollständigen Angaben zur Frauenquote nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lageberichts Mittelgroße und ...mehr

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"Verbrauch" des Selbsthilferechts eines GmbH-Gesellschafters nach erfolgter, aber nichtiger Beschlussfassung

Zusammenfassung Auf das Selbsthilferecht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung gem. § 50 Abs. 3 GmbHG kann sich ein Gesellschafter nicht mehr berufen, wenn über den betreffenden Tagesordnungspunkt bereits Beschluss gefasst wurde. Dies gilt auch im Falle der Nichtigkeit des Beschlusses. Die GmbH-Gesellschafterversammlung wird gem. § 49 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich durc...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / Einführung

Im Falle einer Insolvenz ist schon im Vorfeld einiges zu beachten. Wichtig ist, die formalen Anforderungen zu kennen und ggf. alle Fristen einzuhalten, sonst können persönliche Haftung und Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung drohen. Geschäftsführer einer GmbH sind dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen, wenn die GmbH zahlu...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 7 Geschäftsführungs­leistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung einer Personengesellschaft durch einen Geschäftsführer kann nach Ansicht des BFH im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen.[1] 7.1 Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft Solche Geschäftsführerleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar, wenn sie mit einem Sonderentgelt – und nicht durch Beteiligung am Gewinn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 1 Unterschiedliche ­Leistungen

Beim Zusammenschluss von Freiberuflern gibt es aus der Sicht der Umsatzsteuer grundsätzlich 2 Modelle. Diese unterscheiden sich dadurch, ob der Zusammenschluss selbst unternehmerisch tätig wird bzw. unternehmerische Initiative ergreift oder nicht. Umsatzsteuerlich führt diese Annahme ebenfalls zu den aus anderen Steuerarten bekannten Rechtssubjekten – Sozietät und Bürogemein...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.2 Nutzen und Vorteile Wissensbilanz

Unternehmen, die eine Wissensbilanz einführen, profitieren u. a. von diesen Vorteilen: Schaffung von Transparenz und Übersichtlichkeit auch in den immateriellen Bereichen eines Unternehmens Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten bei Mitarbeitern, Geschäftsbeziehungen und wesentlichen Prozessen Bessere Abstimmung von Maßnahmen mit den Unternehmenszielen und -stratgien Verb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 7.1 Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft

Solche Geschäftsführerleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbar, wenn sie mit einem Sonderentgelt – und nicht durch Beteiligung am Gewinn und Verlust – vergütet werden. Hierbei kommt es jedoch nicht auf die gesellschaftsrechtliche Vereinbarung, sondern auf die tatsächliche Ausführung des Leistungsaustauschs an. Handelt es sich objektiv um einen Leistungsaustausch, ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 2 Leistungsaustausch zwischen Sozietät und ­Gesellschafter

Grundsätzlich kann es zwischen der Sozietät und ihren Gemeinschaftern immer zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn ein Sozius eine Leistung gegen ein besonderes Entgelt erbringt. Wird ein besonderes Entgelt entrichtet, ist es gleichgültig, ob die Leistung auf einer gesellschaftsrechtlichen oder gemeinschaftsvertraglichen Verpflichtung beruht. Maßgeblich ist alleine die tat...mehr

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Arbeitgeber im Pfändungsver... / 13 Überweisungskosten; Bearbeitungskosten

Die Kosten der Überweisung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger treffen den Arbeitgeber nur in der Höhe, in der ihm Kosten auch bei Lohnzahlung an den Schuldner entstanden wären. Mehrkosten (auch Kosten für den mit der Überweisung zusammenhängenden besonderen Schriftverkehr) gehen zunächst zulasten des Gläubigers. Der Arbeitgeber kann diese Kosten von den zu überweisenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / b) Instrumente zur Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Organschaft

So vorteilhaft die Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft i.R.d. M&A-Transaktion sein mag, scheint es im Einzelfall ggf. hingegen sinnvoll oder gar notwendig, hingegen eine umsatzsteuerliche Organschaft aus vielfältigen Gründen zu vermeiden. "Organisatorische Eingliederung": Zur Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bietet es sich daher an, das besonderes A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 7. Keine Dritt-Anfechtung des Einlagekontos

BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19 = Ablehnung der Drittanfechtung: Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2022 (BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19, GmbHR 2023, 461 [Binnewies]= GmbH-StB 2023, 100 [Herkens]) die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im eigenen Namen den Bescheid über die Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG anfechten können, abgelehnt. In der Praxis ist die Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 2 IKS als Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle sind vor allem Vorstand, Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer (als Management) verpflichtet. Die Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz[1], aber auch aus den entsprechenden Dienstverträgen mit den Unternehmensinhabern (Aktionäre, Gesellschaftern). Auch eine Vielzahl von Urteilen[2] zeigt, welchen Haftungsrisiken...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Praxis-Beispiel Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 6 Prüfung des IKS durch den Abschlussprüfer – IDW-Prüfungsstandard PS 261 n. F.

Die Beurteilung des IKS eines Unternehmens stellt einen wichtigen Schritt innerhalb der betrieblichen Abschlussprüfung dar. Je ausgeprägter und funktionstüchtiger das IKS eines Unternehmens ist, umso mehr kann sich ein Abschlussprüfer auf dessen Ergebnisse und Ordnungsmäßigkeit der angewendeten Verfahren verlassen. Der Abschlussprüfer muss sich bereits im Rahmen der Prüfungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybride Arbeitsortmodelle u... / 5.1 Die Analyse

Wenn ein Unternehmen nicht von vornherein in der Form Remote-Only oder Remote-First gegründet wurde, gestaltet sich die Einführung hybrider Arbeitsmodelle als ein komplexer und interdisziplinärer Prozess, bei dem zumindest die Abteilungen Personal, Gebäudemanagement, Finanzen, IT, Beschaffung sowie Geschäftsführung und Personalvertretung einbezogen werden müssen. Die Eignung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geschäftsführung.

I. Grundsätze. 1. Umfang der Geschäftsführung. Rn 2 Zur Geschäftsführung sind nach dem Leitbild der Vorschrift alle Gesellschafter berufen. Der Begriff der Geschäftsführung wird dabei weit verstanden. Hierunter fällt jede Art, ob tatsächlich oder rechtsgeschäftlich, ob mit oder ohne Außenwirkung, von Handlungen für die Gesamthand zur Förderung des Gesellschaftszweckes mit Ausn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geschäftsführung.

I. Allgemeines. Rn 5 Geschäftsführung ist die Tätigkeit des Vorstands für den Verein. Soweit nicht die Vertretung betroffen ist, kann die Satzung mit der Geschäftsführung ein anderes Organ betrauen (BGHZ 69, 250). Der ehrenamtliche Vorstand darf aber nicht wesentliche Aufgaben auf eine entgeltlich tätige Gesellschaft übertragen (Brandbg NZG 22, 929, 930 f). Bestimmt die Satzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang der Geschäftsführung.

Rn 8 Der Umfang der zulässigen Maßnahmen der Geschäftsführung richtet sich nach dem jeweiligen Zweck der Gesellschaft. Eine Unterscheidung in gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen wie bei § 116 HGB gibt es bei der GbR nicht. Von der Geschäftsführungsbefugnis umfasst sind alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen, welche der Förderung des Gesellschaftszweckes zu dien...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Recht und Pflicht zur Geschäftsführung.

Rn 5 Mangels abw Regelung haben die Gesellschafter das Recht auf und die Pflicht zur Geschäftsführung. Beides ist unmittelbarer Ausfluss der Gesellschafterstellung. Aus diesem Grund handelt es sich bei Änderungen der Geschäftsführung zugleich um Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Das Recht zur Geschäftsführung kann nur unter den Voraussetzungen der §§ 712, 713 entzogen w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 27 BGB – Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands.

Gesetzestext (1) Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. (2) 1Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. 2Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 730 BGB – Auseinandersetzung; Geschäftsführung.

Gesetzestext (1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. (2) 1Für die Beendigung der schwebenden Geschäfte, für die dazu erforderliche Eingehung neuer Geschäfte sowie für die Erhaltung und Verwal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 712 BGB – Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung.

Gesetzestext (1) Die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung kann ihm durch einstimmigen Beschluss oder, falls nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen entscheidet, durch Mehrheitsbeschluss der übrigen Gesellschafter entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 11 ROM II – Geschäftsführung ohne Auftrag.

Gesetzestext (1) Knüpft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus Geschäftsführung ohne Auftrag an ein zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis – wie einen Vertrag oder eine unerlaubte Handlung – an, das eine enge Verbindung mit dieser Geschäftsführung ohne Auftrag aufweist, so ist das Recht anzuwenden, dem dieses Rechtsverhältnis unterliegt. (2) Kann das anzuwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1959 BGB – Geschäftsführung vor der Ausschlagung.

Gesetzestext (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt und verpflichtet. (2) Verfügt der Erbe vor der Ausschlagung über einen Nachlassgegenstand, so wird die Wirksamkeit der Verfügung durch die Ausschlagung nicht berührt, wenn die Verfügung nicht ohne N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 687 BGB – Unechte Geschäftsführung.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) 1Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. 2Mac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 709 BGB – Gemeinschaftliche Geschäftsführung.

Gesetzestext (1) Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. (2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen. Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 678 BGB – Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn.

Gesetzestext Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt. A. Überblick. Rn 1 § 678 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 39 EGBGB – Geschäftsführung ohne Auftrag.

Gesetzestext (1) Gesetzliche Ansprüche aus der Besorgung eines fremden Geschäfts unterliegen dem Recht des Staates, in dem das Geschäft vorgenommen worden ist. (2) Ansprüche aus der Tilgung einer fremden Verbindlichkeit unterliegen dem Recht, das auf die Verbindlichkeit anzuwenden ist. A. Überblick. I. Anknüpfung an den Vornahmeort. Rn 1 Für Ansprüche, die nach dem 11.1.09 entst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang der Geschäftsführung.

Rn 2 Zur Geschäftsführung sind nach dem Leitbild der Vorschrift alle Gesellschafter berufen. Der Begriff der Geschäftsführung wird dabei weit verstanden. Hierunter fällt jede Art, ob tatsächlich oder rechtsgeschäftlich, ob mit oder ohne Außenwirkung, von Handlungen für die Gesamthand zur Förderung des Gesellschaftszweckes mit Ausnahme sog Grundlagengeschäfte (MüKo/Schäfer § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geschäftsführung.

Rn 14 Die Geschäftsführung obliegt grds dem Verw, zB nach §§ 23 bis 25, 27 I, 28. Fehlt ein Verw (§ 9b Rn 9), führen die WEigtümer die Geschäfte gemeinsam. IdR bestimmen sie einen Dritten, zB zur Erstellung des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung (ggf liegt darin die Bestellung eines Verw). Eine Verpflichtung eines einzelnen WEigtümers, etwa Wirtschaftsplan oder Jahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheitliche Geschäftsführung.

Rn 12 § 709 II setzt eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag voraus und lässt es dann genügen, dass Geschäftsführungsmaßnahmen (Rn 8) mehrheitlich entschieden werden, und zwar mangels abw Vereinbarung nach Köpfen. Notwendig ist absolute Mehrheit der stimmberechtigten Stimmen, so dass Stimmenthaltung oder Nichtbeteiligung an der Abstimmung wie eine Ablehnung wirken (MüKo/Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gemeinschaftliche Geschäftsführung.

I. Einstimmigkeitsprinzip. 1. Einstimmigkeitsprinzip. Rn 9 Das Einstimmigkeitsprinzip des § 709 I ist der gesetzliche Regelfall der Vertretung, der immer dann gilt, wenn im Gesellschaftsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent abw vereinbart ist. Das bleibt auch nach dem MoPeG so, vgl § 714 nF. Danach bedarf auch in dringenden Fällen jede Geschäftsführungsmaßnahme der positi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 30. Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 710 BGB – Übertragung der Geschäftsführung.

Gesetzestext 1Ist in dem Gesellschaftsvertrag die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern übertragen, so sind die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen. 2Ist die Geschäftsführung mehreren Gesellschaftern übertragen, so finden die Vorschriften des § 709 entsprechende Anwendung. Mehrbelastungsverbot. (zum 1.1.24) Zur Er...mehr