Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Geschäftsführung des Wahlvorstands

Rz. 129 Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ersetzt ihn das ArbG auf Antrag des Betriebsrates, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Geschäftsführung, Leitung und Vertretung – Zustimmungsvorbehalt, Frauenanteil und Haftung

Rz. 607 Der Vorstand ist das zur Geschäftsführung (§ 77 AktG) und zur Vertretung (§ 78 AktG) berechtigte und verpflichtete Organ der AG. Wesentlicher Unterschied zum GmbH-Geschäftsführer ist, dass der Vorstand der AG nicht an Weisungen der Kapitalgeber/Hauptversammlung oder des Aufsichtsrates gebunden ist (vgl. Koch, AktG, § 87 Rn 25 m.w.N.). In § 76 Abs. 1 AktG ist die Eige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Entscheidungen der Agentur für Arbeit oder der Zentrale der BA

Rz. 897 Die in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG auf die Entlassungssperre bezogenen Entscheidungen der Agentur für Arbeit trifft nach § 20 Abs. 1 KSchG deren Geschäftsführung, wenn es um weniger als 50 Entlassungen geht, anderenfalls ein Ausschuss, der sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Dolmetscher

Rz. 694 Bei Betrieben mit ausländischen Mitarbeitern kann auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich sein.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

Rz. 693 Für die Prüfung, ob ein Sachmittel für die laufende Geschäftsführung erforderlich ist, besteht ein Beurteilungsspielraum des Betriebsrates. Die Gerichte können danach nur prüfen, ob etwa die verlangte technische Ausstattung der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben dienen soll und ob der Betriebsrat seine Entscheidung zur Erforderlichkeit nach billigem Ermessen getro...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Ende der Amtszeit

Rz. 709 Die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers für notwendige Betriebsratskosten – etwa für Reisekosten zur Sitzung des Gesamtbetriebsrates – besteht auch dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrates beendet ist; der Betriebsrat kann seine Kostenerstattungsansprüche weiterverfolgen und auch an Gläubiger abtreten (BAG v. 24.10.2001 – 7 ABR 20/00, juris). Dies gilt sogar, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Organisatorische Aufgaben

a) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Sitzungsdauer Rz. 423 Die Betriebsratssitzungen müssen vorbereitet werden. Wenn keine größeren Probleme anstehen, dürfte es – in größeren Betrieben (ab mindestens neun Betriebsratsmitgliedern) wird es sich empfehlen, einen Teil der Aufgaben in Ausschüssen zu erledigen – i.d.R. genügen, aber auch notwendig sein, einen Sitzungsturnu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit für Bestellung und Vertragsschluss – Eintragung ins Handelsregister

Rz. 170 Die Zuständigkeit zum Abschluss des Anstellungsvertrages richtet sich grds. nach der Zuständigkeit für die Bestellung. Die gesellschaftsrechtliche Bestellung zum Geschäftsführer obliegt gem. § 46 Nr. 5 GmbHG der Gesellschafterversammlung, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine hiervon abweichende Regelung vorsieht (§ 45 Abs. 2 GmbHG; zur Vertretung der G...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. E-Mail-Verteiler und Intranet

Rz. 701 Die Erforderlichkeit muss auch für einen Antrag des Betriebsrates auf Zurverfügungstellung und Pflege eines E-Mail-Verteilers mit den E-Mail-Adressen sämtlicher Arbeitnehmer gegeben sein; auch dann, wenn sich der Arbeitgeber in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit per Rundmail an die Belegschaft gewandt hat, muss dies nicht automatisch diese Erforderlichkeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Büropersonal

Rz. 704 Gem. § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in dem erforderlichen Umfang Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Betriebsratsbüro mit PC ausgestattet hat. Die Entscheidung, ob und welche im Zusammenhang mit der Bürotätigkeit anfallenden Aufgaben einer Bürokraft übertragen werden, obliegt dem Betriebsrat, de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Anwaltskosten

Rz. 708 Soweit der Betriebsrat den Anwalt zur Vertretung ggü. dem Arbeitgeber mit der Geltendmachung von Rechten beauftragt, ist eine gesonderte vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Beauftragung – anders, als wenn der Anwalt den Betriebsrat beraten soll, was außer nach § 111 S. 2 BetrVG für die Beratung über eine Betriebsänderung und einen Interessenausgleich,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XV. Sachverständigenkosten gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Verhinderungsfall

aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Telefonanlagen

Rz. 702 Den Betriebsräten sind zumindest dann, wenn der Betriebsrat räumlich voneinander entfernte Verkaufsstellen zu betreuen hat, Telefone mit Amtsleitungen zur Verfügung zu stellen (BAG v. 19.1.2005 – 7 ABR 24/04, juris). Dabei hat der Arbeitgeber auch die Telefonanlagen in den Verkaufsstellen so einzurichten, dass der Betriebsrat in den Verkaufsstellen anrufen kann (BAG ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Muster – Geschäftsführervertrag

Rz. 546 Muster 16.27: Geschäftsführervertrag (in der Ausgestaltung als Dienstvertrag) Muster 16.27: Geschäftsführervertrag (in der Ausgestaltung als Dienstvertrag) Geschäftsführerdienstvertrag zwischen der Firma _________________________-GmbH _________________________ (Adresse) – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertrete...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Beschlussfassung des Betriebsrats

1. Beschlussfähigkeit Rz. 494 Der Betriebsrat kann nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er gem. § 33 Abs. 2 BetrVG beschlussfähig ist, d.h. wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder gleichzeitig anwesend ist und an der Abstimmung teilnimmt. Sind allerdings einige Betriebsratsmitglieder ausgeschieden und sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, dann werden ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XIII. Gerichtliche Geltendmachung der Arbeitsentgelt- und Kostenerstattungsansprüche

1. Vergütungsansprüche Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu m...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Rechtsstellung

a) Vertretung i.R.d. Betriebsratsbeschlüsse Rz. 442 Der Vorsitzende des Betriebsrates vertritt den Betriebsrat gem. § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG i.R.d. von ihm gefassten Beschlüsse. Der Betriebsratsvorsitzende ist lediglich Sprachrohr des Betriebsrates. Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln und entsch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / II. Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter

1. Wahl a) Wahlverfahren Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituiere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XII. Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder

1. Benachteiligungsverbot Rz. 645 Die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt gem. § 37 Abs. 1 BetrVG unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen gem. § 78 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder gestört noch an ihr gehindert werden. Sie dürfen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Daher darf eine Entgeltminderung nicht stattfinden. Dabei kann auch die Gewährun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Rechtsprechung des BAG

Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsführertätigkeit lediglich ruh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Internet

Rz. 698 Der Betriebsrat hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, die ihm zur Verfügung gestellten PCs an das Internet anzuschließen (BAG v. 3.9.2003 – 7 ABR 8/03, juris). Dabei bestimmt der Betriebsrat eigenständig, ob beim Zugang einzelner Betriebsratsmitglieder zum Internet über einen gemeinsamen Betriebsrats-PC eine Personalisierung stattfinden soll oder nicht (BAG v. 18...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Betriebsratssitzungen

1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Freistellungswahl

a) Wahl durch das Gremium Rz. 535 Über die Freistellung entscheidet gem. § 38 Abs. 2 BetrVG das Betriebsratsgremium in geheimer Wahl. Vor der Wahl hat eine Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden, der die Gelegenheit erhalten soll, etwaige Bedenken gegen die Freistellung bestimmter Betriebsratsmitglieder geltend zu machen. Die Beratung hat mit dem gesamten Betriebsratsgrem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensart

Rz. 670 Anwaltskosten, die dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Durchsetzung seiner Vergütungs- oder Kostenerstattungsansprüche gem. §§ 37, 40 BetrVG entstehen, sind grds. als erforderliche Betriebsratskosten vom Arbeitgeber zu tragen (§ 40 BetrVG); sie sind aber nicht einschränkungslos erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten hängt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gesetzliche Aufgaben

Rz. 453 Gesetzlich sind dem Betriebsratsvorsitzenden folgende Befugnisse und Aufgaben übertragen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Computer

Rz. 695 Nach der BetrVG-Reform 2001 gehören gem. § 40 Abs. 2 BetrVG zu den Sachmitteln auch "Informations- und Kommunikationstechnik". Diese Gesetzesänderung bezieht sich dabei vor allem auf einen PC mit entsprechender Software. Auch diesbezüglich ist jedoch die Erforderlichkeit zu prüfen: Das Verlangen ist nur berechtigt, wenn der Betriebsrat die Ausstattung mit dem PC nebs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XI. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder

1. Allgemeines Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Ersatzmitglieder

a) Mitteilungspflicht über die Verhinderung Rz. 472 Kann ein Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung nicht kommen, so ist es verpflichtet, den Vorsitzenden unverzüglich hierüber zu informieren (BAG v. 5.9.1986 – 7 AZR 175/85, juris; LAG Hessen v. 25.7.2014 – 14 Sa 167/13, juris). Dieser hat dann zu prüfen, ob wirklich ein Verhinderungsfall vorliegt, und wenn er dies bejaht, unv...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VIII. Generelle Freistellung von Betriebsratsmitgliedern nach § 38 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem s...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Funktionsweise, Voraussetzungen, Muster

Rz. 491 Die technische Funktionsweise der echten Aktienoptionen sieht wie folgt aus: Rz. 492 In § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in Beschlüssen der Hauptversammlung zur bedingten Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) neben der Aufteilung der Bezugsrechte auf Mit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Aktuelle Probleme

Rz. 435 Der Betriebsrat muss jederzeit bereit und in der Lage sein, aktuell auftretende Probleme aufzunehmen. Er muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um bei Problemen, Beschwerden und dergleichen beim Vorgesetzten oder beim Arbeitgeber vorstellig werden zu können. Aus diesem Grund sollte auch dann, wenn keine Anfragen von Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Wahl

a) Wahlverfahren Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Kritik und neue Tendenz der Rechtsprechung

Rz. 315 Diese Begründung des 5. Senats des BAG (v. 03.02.2009 – 5 AZB 100/08) beantwortet indes nicht die entscheidende Frage nach der Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Aufhebung des Arbeitsvertrages. Denn der Arbeitsvertrag konnte grds. nur durch die Geschäftsführung aufgehoben werden. Denkbar ist, dass der 5. Senat von einer Annex-Zuständigkeit des Aufsichtsr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Anwaltskosten

a) Verfahrensart Rz. 670 Anwaltskosten, die dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Durchsetzung seiner Vergütungs- oder Kostenerstattungsansprüche gem. §§ 37, 40 BetrVG entstehen, sind grds. als erforderliche Betriebsratskosten vom Arbeitgeber zu tragen (§ 40 BetrVG); sie sind aber nicht einschränkungslos erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Anw...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a.

Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ein freigestelltes Betriebsratsmitglied e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Mitteilungspflicht über die Verhinderung

Rz. 472 Kann ein Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung nicht kommen, so ist es verpflichtet, den Vorsitzenden unverzüglich hierüber zu informieren (BAG v. 5.9.1986 – 7 AZR 175/85, juris; LAG Hessen v. 25.7.2014 – 14 Sa 167/13, juris). Dieser hat dann zu prüfen, ob wirklich ein Verhinderungsfall vorliegt, und wenn er dies bejaht, unverzüglich ein Ersatzmitglied unter Angabe d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vorstand der Genossenschaft

Rz. 732 Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (§ 27 Abs. 1 GenG). Gemäß § 27 Abs. 1 S. 3 GenG (neu eingefügt durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017 – BGBl I, 2434) kann bei Genossens...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Honorar

Rz. 721 Zum Inhalt der mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu treffenden Vereinbarung gehört auch das Honorar des Sachverständigen. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, ist nach § 316 BGB der Umfang der Vergütung nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. BAG v. 12.2.1992 – 7 ABR 20/91, juris, für die Vergütung eines Beisitzers der Einigungsste...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Teilnahmevoraussetzungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 608 Betriebsratsmitglieder können an einem Seminar auch ohne besondere Genehmigung des Arbeitgebers teilnehmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Routineaufgaben

Rz. 434 Zu den regelmäßig anfallenden Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie bei Problemen der Arbeitszeitregelung (Dienst- oder Schichtplan, Brückentage, Überstunden usw.). Zu den Routineaufgaben gehört auch eine Schulungs- und Bildungsplanung für die Betriebsratsmitgl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Mehrheit

Rz. 495 Zur Fassung eines wirksamen Beschlusses genügt nach § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG, soweit in einzelnen Bestimmungen des BetrVG nichts anders vorgeschrieben ist, die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen sind zulässig. Weil aber die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für einen bestimmten Antrag sein muss, wirken Enthaltungen im Ergebnis wie Neinstimme...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 458 Zur Vermeidung von Manipulationen muss der Inhalt der Vereinbarung mit dem beherrschenden GGF nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein (BFH v. 21.7.1976, BStBl II 1976, 734). Rz. 459 Das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit gilt insb. für die Höhe der an den beherrschenden GGF zu zahlenden Vergütung. Die Vergütung muss entweder in der Vereinbarung betragsmäßig fest...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 716 Die erforderliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hat sowohl das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, als auch die Person des Sachverständigen als auch die voraussichtlichen Kosten zu enthalten (BAG v. 19.4.1989 – 7 ABR 87/87). Eine Beschlussfassung des Betriebsrates, einen Anwalt als Sachverständigen mit der Beratu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG

Rz. 613 Durch die Verweisung auf § 37 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG stellt § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG klar, dass die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört. Hat der Betriebsrat daher die Teilnahme ordnungsgemäß beschlossen, ist das betreffende Betriebsratsmitgli...mehr