Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Maschinenstundensatzrechnun... / Schritt 1: Arbeitszeiten ermitteln

Ihre Kosten stellen Sie Ihren Kunden in Form von Arbeits- oder Maschinenstunden in Rechnung bzw. einer Kombination aus Arbeits- und Maschinenstunden. Hinzu kommen Materialkosten. Um Stundensätze für Ihre Arbeitszeit oder Ihre Maschinen berechnen zu können, müssen Sie wissen, wie viele Arbeits- bzw. Maschinenstunden pro Jahr Sie anbieten können. Denn Ihre Kosten müssen Sie üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt. Nach der sog Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig erklärt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Der praktisch... / IV. Vorbereitung einer (rückwirkende) Steuerbefreiung

Rund 90 % der über 25.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland sind gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sie ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.[64] Ob und vor allem unter welchen Voraussetzungen diese Steuerbefreiung für eine Stiftung von Todes wegen auch für den unter Umständen mehrere Jahre dauernden Zeitraum zwischen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Agiles Projektcontrolling m... / 4 Quick Check für ein agiles Projektcontrolling mit Design Thinking

Der Quick Check gibt dem Anwender die Möglichkeit, auf Basis der folgenden Punkte ein Projektcontrolling mit Design Thinking im Haus kontinuierlich zu integrieren und den aktuellen Stand zu reflektieren. Der erste Teil (1. Allgemein) dient der allgemeinen Bestandsaufnahme, wie ganzheitlich Projektcontrolling im Unternehmen verankert ist – gerade im Vergleich zu den Wettbewerb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine sind dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (s. § 52 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Förderung der Allg...mehr

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ZErb 04/2025, Schuldrecht

Anspruch des Käufers auf Löschung eines (aufgegebenen) WohnungsrechtsLG Lübeck, Urt. v. 9.8.2024 – 10 O 297/23 Das LG sprach der Klägerin als Käuferin einer Immobilie den Anspruch auf Löschung gegenüber den Beklagten als Berechtigte eines über das Grundbuch gesicherten Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) zu, die das Wohnungsrecht uneingeschränkt aufgegeben hatten. Ein Abfindungsanspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 4 Problematik steigender Gemein- und Fixkosten

Die Zuschlagskalkulation und mit ihr der Betriebsabrechnungsbogen ist in einer Zeit entstanden, als die Einzelkosten, z.B. Material und Fertigungslöhne, domierten. Damals betrug das Verhältnis von Einzel- zu Gemein- oder Fixkosten oft 9:1 oder 8:2. Heute ist es zumindest in Dienstleistungsunternehmen oder auch in Betrieben mit hohem Automatisierungsgrad fast umgekehrt. Damit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Verbesserung de... / 4 Laufendes Working-Capital-Management einführen

Eine Verbesserung des Working Capital darf nicht zufällig, sporadisch oder einmalig geschehen. Um eine dauerhafte Verbesserung realisieren zu können, ist es sinnvoll, eine aktive und regelmäßige Beeinflussung der genannten Treiber zu erreichen. Daher sollte überlegt werden, ein dauerhaftes Working-Capital-Management einzuführen. Bestimmung der Verantwortlichkeit Dazu ist zunäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drs 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (11/2024). Bei der Veranlasserhaftun...mehr

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Vereinsorganisation: Optima... / Zusammenfassung

Der eingetragene Verein (e. V) nach § 21 BGB ist eine juristische Person, die als reines Rechtsgebilde selbst handlungsunfähig ist und erst durch das Handeln natürlicher Personen zum Leben erwacht und am Rechtsverkehr teilnimmt. Der Wille des Vereins wird in den Organen des Vereins gebildet, in denen die handelnden Personen zusammenkommen und für den Verein denken und handel...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 3 Vorstand ist nicht gleich Vorstand

Die folgenden Ausführungen widmen sich vor allem den Vorstandsmitgliedern, die dem Vorstand nach § 26 BGB des Vereins angehören, die also zum gesetzlichen Vorstand eines e. V. gehören. Diese Vorstandsmitglieder sind in das Vereinsregister eingetragen und haben die Funktion des gesetzlichen Vertreters des Vereins nach innen und außen. Sie unterliegen besonderen haftungsrechtl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 10 Maßnahmen zur Übergabe des Amtes

Ein Vorstandswechsel kann langfristig geplant werden oder den Verein vollkommen unerwartet treffen. In jedem Fall gehört es zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vorstands, wenn dieser für diesen Fall Vorsorge getroffen hat und alle wichtigen Unterlagen und Informationen an einem Ort hinterlegt hat. Dann hat es ein Nachfolger wesentlich einfacher, sich in die Vereins...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsorganisation: Optima... / 2 Grundbegriffe der Vereinsorganisation

a) Der Begriff "Organ" Wie bereits oben ausgeführt, benötigt der Verein als Körperschaft (juristische Person) zur Bildung und Äußerung seines Willens und zur Erledigung der Aufgaben natürliche Personen, die in Gremien zusammenkommen. Diese werden als Organe des Vereins bezeichnet. Organe des Vereins sind aber nicht nur diejenigen Gremien, in denen die Willensbildung des Verein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 9.4 Wann endet die Haftung des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds?

Die Frage der Beendigung der Amtszeit hängt untrennbar mit der persönlichen Haftung des Vorstandsmitglieds zusammen, denn mit Ende der Amtszeit endet auch die haftungsrechtliche Verantwortung für die Folgen einer schuldhaft fehlerhaften Geschäftsführung. Dies liegt auf der Hand, denn man ist nur für das verantwortlich, wofür man auch einstehen kann. Die Haftung endet also mit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsorganisation: Optima... / 3 Rechtliche Vorgaben: Pflichtorgane

Rechtliche Grundlage für den e. V. ist das BGB-Vereinsrecht (§§ 21ff. BGB). Welche Organisation bzw. welche Pflichtorgane muss ein Verein haben? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für die Organisation und die Führung eines Vereins? Hinweis Um einen e. V. zu gründen und um diesen im Vereinsregister eintragen zu können (erst dann entsteht der e. V.!), müssen nur die beiden Pfl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 9.1 Übergabe der Amtsgeschäfte – ein Muss

Auch wenn der Vorstand ganz oder teilweise ausgetauscht wird, muss die alltägliche Vereinsarbeit weitergehen. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass zwischen dem bisherigen Vorstand und seinem Nachfolger zeitnah eine ordnungsgemäße Übergabe des laufenden Geschäfts stattfindet und dies dokumentiert wird. Der ausscheidende Vorstand hat dem Nachfolger daher sofort die Amtsgesch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 9.3 Entlastung nicht vergessen

Die Entlastung ist im BGB-Vereinsrecht nicht ausdrücklich geregelt. Einen Anspruch auf Entlastung hat der Vorstand daher grundsätzlich nur, wenn hierfür eine Satzungsgrundlage vorhanden ist, so die Rechtsprechung. Die Entlastung des Vorstands kommt nur bei einwandfreier Geschäftsführung und nach Erfüllung aller Pflichten für die zurückliegende Amtszeit in Betracht. Sie stell...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsorganisation: Optima... / 5 Die Pflichtorgane des Vereins

A) Mitgliederversammlung Der Bestand und teilweise die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 32 Abs. 1 S. 1 BGB geregelt. § 32 ist aber nach § 40 S. 1 BGB durch die Satzung abdingbar. Daraus wird häufig geschlossen, dass die Mitgliederversammlung vollständig abgeschafft werden kann. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Richtig ist, dass nur einzelne Teile der Vorschrift d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 7.1 Vorstandsamt wird während der Amtszeit vakant

Es gibt verschiedene Ereignisse, warum ein Vorstandsmitglied während der laufenden Amtsperiode sein Amt nicht mehr ausüben kann oder will. Gleich aus welchem Grund, ist dann das Ergebnis, dass der Vorstand nicht mehr vollständig besetzt ist, was den Verein in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Was muss beachtet werden? Wenn ein Vorstandsmitglied aus dem Amt ausscheidet, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.4 Wechsel von Komplementär/Geschäftsführer

Wechsel des persönlich haftenden Komplementärs einer KG Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet stets persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis versucht man diese Haftung durch einen Wechsel des Komplementärs zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird dann eine GmbH gegründet, die künftig als Komplementärin fungiert. Die ursprünglic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.5 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.2 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Der nächste Schritt der echten Betriebsaufspaltung besteht darin, dass das bisherige Personenunternehmen, sog. Besitzunternehmen, wesentliche Teile seines Anlagevermögens, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente usw., an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet und das Umlaufvermögen, das keine stillen Reserven enthält, auf die Betriebsgesellschaft überträgt.[1]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.4 Zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke

Rz. 9 Grundsätzlich gibt es für die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit einer Mittelweitergabe keine besonderen Satzungsanforderungen für Geber- und Empfängerkörperschaft.[1] Eine Ausnahme hiervon bilden Körperschaften, bei denen die Mittelweitergabe die einzige Art der Zweckverwirklichung ist (sog. Förderkörperschaften). Dies muss in der Satzung verankert sein[2], was d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 6 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 17 Die steuerliche Einordnung findet seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes[1] in zwei voneinander getrennten Verfahren statt: Die Einhaltung der formalen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51, 59ff. AO wird vom FA gesondert festgestellt;[2] die gemeinnützige Körperschaft erhält nun – anders als beim bisherigen Verfahren der vorläufigen Bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.1 Systematische Einordnung und Regelungsinhalt

Rz. 4 Systematisch gehören die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke zum Steuerschuldrecht und damit zum materiellen Recht. Das Steuerschuldrecht[1] bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuersubjekt der Steuer unterliegt. Innerhalb des Steuerschuldrechts bilden die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke einen Ausnahmetatbestand; sie regeln, unter w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Verfügungsberechtigter

Rz. 4 Verfügungsberechtigter i. S. v. § 35 AO ist jede Person, die rechtlich und tatsächlich über Mittel, Wirtschaftsgüter, Sachen oder Rechte, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann.[1] Eine tatsächliche Verfügungsmacht allein reicht nicht aus. Sie muss auch rechtlich bestehen.[2] Der Begriff des Verfügungsberechtigten ist grundsätzlich (zunächst) weit auszulegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücks­veräußerungen im sechsten Jahr

Leitsatz Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2004 – VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914). Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 126a FGO Sachverhalt Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.3 Umfang und Grenzen der Verpflichtung

Rz. 32 Der Umfang der Verpflichtung ergibt sich zunächst aus dem Umfang der Pflichten der vertretenen Person bzw. des Gebildes (Steuersubjekte), für die die verpflichtete Person zu handeln hat. Nur soweit der Vertretene steuerlich verpflichtet ist, können auch die Personen des § 34 AO verpflichtet sein.[1] So hat der atypische stille Gesellschafter trotz seiner Mitunternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.3 Abwickler (Liquidator)

Rz. 66 Wird eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Personengesellschaft aufgelöst, so ist die Gesellschaft bzw. der Verein damit noch nicht beendet. Regelmäßig ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen, für dessen Durchführung Abwickler als Vertretungs- und Geschäftsführungsorgane bestellt werden.[1] Diese sind in vielen Fällen mit den bisherigen gesetzlichen Vertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.2 Information des Personalrats/Betriebsrats

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat (Betriebsrat) alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören.[1] Nach dem Grundsatz der sog. subjektiven Determination der Kündigungsgründe braucht der Arbeitgeber dem Personalrat (Betriebsrat) nur die Gründe mitzuteilen, a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 375 Der Tatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG regelt allgemein gesagt die sog. Beratungsleistungen; unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 Buchst. c MwStSystRL . Diese Regelung war unter der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung des § 3a UStG ausgesprochen praxisrelevant, sie hat zu einer Vielzahl von Abgrenzungsfragen geführt. Heute kommt ihr diese Bedeutung (zum Glü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.5 Überlassung von Informationen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 405 Bei der Überlassung von Informationen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 UStG handelt es sich zum überwiegenden Teil um sonstige Leistungen, die den in der Nr. 1 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG genannten Leistungen ähnlich sind, die aber nicht durch eines der dort genannten Rechte (Patentrechte u. Ä.) geschützt sind; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. c...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Beirat

Rz. 86 Dem späteren Erblasser steht es frei, den Vertrag mit dem Treuhänder nach seinen Vorstellungen auszugestalten, ohne dabei die engen Grenzen des Erbrechts beachten zu müssen. Er kann mittels Beirat zum Beispiel Geschwisterkinder oder weitere Personen aus der Peergroup in die Stiftungsverwaltung einbeziehen und hierdurch eine effektive Umsetzung des Stifterwillens und e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2: Stiftungsvertrag Errichtung der _________________________ -Stiftung im Folgenden gemeinsam: Stifter und die _________________________ GmbH (z.B. NGTV mbH, Kiel), vertreten durch ihren Geschäftsführer im Folgenden: Stiftungsträger vereinbaren den folgenden Stiftungsvertrag unter Lebenden: I. Vermögensausstattung (1)...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit für die Inanspruchnahme von Arbeitszeit

Rz. 13 Steht fest, dass es sich um Betriebsratstätigkeit handelt, so verlangt Abs. 2 weiterhin, dass zu ihrer ordnungsgemäßen Erledigung Arbeitsbefreiung nach Umfang und Art des Betriebs erforderlich ist. Für die Inanspruchnahme von Arbeitszeit gilt also insoweit der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. In einigen Fällen ergibt sich unmittelbar aus dem Ges...mehr