Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Örtlich zuständiges FA

Rn. 37 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Sind für einen ArbG mehrere Betriebsstätten-Finanzämter zuständig, so erteilt das FA die Auskunft, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) des ArbG im Inland befindet. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO), hierfür kommt es allein auf den für die Geschäftsführung maßgebenden Willen an, BFH...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Kenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder

Rz. 622 Da es um die Frage geht, ob die Kenntnisse für den Betriebsrat als Gremium erforderlich sind, kann – außerhalb der Grundschulungen – nicht jedes Betriebsratsmitglied sämtliche Schulungen besuchen, die für dieses Gremium erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Schulung ist nicht notwendig, wenn die Kenntnisse im Betriebsrat bereits vorhanden sind. Allerdings ist der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Nur teilweise erforderliche Schulungsinhalte

Rz. 627 Enthält die Schulung neben Themen, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, auch Bestandteile, für die die Erforderlichkeit nicht bejaht werden kann, hat der Arbeitgeber die Schulungskosten in voller Höhe zu erstatten, wenn der überwiegende Teil der Schulungsmaßnahme als erforderlich erscheint. Eine Aufteilung der Freistellung und der Kostenerstattung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Befugnisse

Rz. 509 Mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss schriftlich Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen (§ 27 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist dem Betriebsrat aber selbst vorbehalten (§ 27 Abs. 2 S. 2 Hs. 2). Auch die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Einzelheiten zur Tagesordnung

Rz. 469 Die Einladung zu einer Betriebsratssitzung muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich geschehen. Die Tagesordnung muss detailliert sein und den Betriebsratsmitgliedern so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass diese Gelegenheit haben, sich mit dem Sachverhalt vertraut zu machen und sich einzuarbeiten. Die Tagesordnung muss den Betriebsratsmitgliedern üb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahlverfahren

Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis der Be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zuwahl und Nachwahl

Rz. 528 Die Zuwahl eines weiteren freigestellten Betriebsratsmitgliedes wegen der Erhöhung der Zahl der Freizustellenden kann nicht durch Nachwahl eines weiteren Mitgliedes in Mehrheitswahl erfolgen, wenn die Freistellungswahl aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattgefunden hat; vielmehr hat eine völlige Neuwahl stattzufinden (BAG v. 20.4....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Abberufung und Anfechtung der Wahl

Rz. 440 Vorsitzender und Stellvertreter können vom Betriebsrat aus ihrer Funktion abberufen werden. Eine besondere Mehrheit ist dafür nicht erforderlich, es genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Wie bei der Wahl sind die betroffenen Betriebsratsmitglieder auch bei der Abstimmung über ihre Abwahl stimmberechtigt. Rz. 441 Hinweis Für die Anfechtung betriebsratsinterner...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Teilnahmeberechtigte

Rz. 471 Stets zu laden sind neben den Betriebsratsmitgliedernmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Genehmigte Bildungsveranstaltungen

Rz. 668 Die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, nämlich die Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes, ist ebenfalls im Beschlussverfahren auszutragen. Umstritten ist, ob der einzelne Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid überprüfen lassen kann. Nach der Rspr. des BAG sind nur di...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / I. Arrest

Rz. 76 § 85 Abs. 2 ArbGG erwähnt nicht ausdrücklich den Arrest. Nach allgemeiner Meinung handelt es sich jedoch insoweit um eine Gesetzeslücke. Auch im Beschlussverfahren sind Arreste zulässig (vgl. GMP/Spinner, ArbGG, § 85 Rn 28). Rz. 77 Der Erlass eines Arrestes, welcher gem. § 916 ZPO zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Besonderheiten bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern

Rz. 593 Werden teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus für Betriebsratstätigkeit in Anspruch genommen, gilt einschränkungslos § 37 Abs. 3 BetrVG. Sie haben daher einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wenn die Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegt. Gl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Möglichkeit zu Teilfreistellungen

Rz. 543 Nach der im Jahr 2001 durch § 38 Abs. 1 S. 3 BetrVG erfolgten Klarstellung kann die Freistellung auch in Form von Teilfreistellungen wahrgenommen werden, etwa wenn die Mitglieder wegen ihrer beruflichen Kenntnisse oder der Sorge um den Verlust der Anbindung an die berufliche Tätigkeit keine Vollfreistellungen wünschen. Hierbei darf die Summe der Teilfreistellungen di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Ende des Verhinderungsfalls

Rz. 493 Endet der Verhinderungsfall, so muss das Ersatzmitglied wieder weichen. Waren mehrere Mitglieder verhindert, so muss – unter Beachtung der Listenvertretung und der Minderheitenquote – dasjenige Ersatzmitglied den Betriebsrat verlassen, welches zuletzt – nachrangig – in den Betriebsrat nachgerückt war. Dasselbe gilt, wenn nunmehr aufgrund mehrerer Verhinderungsfälle d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Ersetzung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Beauftragung

Rz. 717 Weigert sich der Arbeitgeber, eine derartige Vereinbarung mit dem Betriebsrat abzuschließen, oder kommt eine Einigung über die Vereinbarung nicht zustande, kann der Betriebsrat die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu beim ArbG ersetzen lassen. In Ausnahmefällen kann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ein Sachverständiger auch durch eine einstweilige Verfügung im Bes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Einschätzungsspielraum des Betriebsrats

Rz. 614 Es muss sich um Bildungs- und Schulungsveranstaltungen handeln, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies ist der Fall, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und im Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Reisekosten für die Betriebsratstätigkeit und sonstiger Aufwand

Rz. 591 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kosten für seine Tätigkeit zu erstatten. Hierzu zählen auch Reisekosten. Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsrates oder eines Ausschusses teil und muss es den Betrieb allein deswegen aufsuchen, so ist der Arbeitgeber zur Erstattung der Reisekosten verpflic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Einladung des verhinderten Mitglieds

Rz. 474 Da auch einem verhinderten Betriebsratsmitglied die Möglichkeit gegeben werden muss, sich ein Bild über die in der Sitzung zu treffenden Entscheidungen zu machen und seine Betriebsratskollegen über seine Auffassung in einer bestimmten Angelegenheit zu unterrichten, zu überzeugen und ggf. zu bitten, seine Argumente auf der Betriebsratssitzung vorzutragen (so BAG v. 24...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Wichtige betriebliche Erfordernisse

Rz. 484 Bei wichtiger betrieblicher Tätigkeit ist i.d.R. kein objektiver Verhinderungsgrund gegeben (LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2012 – 5 TaBV 13/12, juris; weitergehend LAG Nürnberg v. 13.6.2017 – 7 TaBV 71/16, juris: Bei Pflichtenkollisionen müssten die Betriebsratsmitglieder in eigener Verantwortung entscheiden, welche Pflicht wahrgenommen wird). Grds. geht Betriebsrat...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / E. Betriebsratskosten

Rz. 14 Ein wichtiger und praxisrelevanter Anwendungsbereich des Beschlussverfahrens findet sich bei der Erstattung von Kosten des Betriebsrates aus Anlass seiner Amtsführung (§ 40 BetrVG). Der Betriebsrat kann als Gremium Kostenerstattungsansprüche seiner Mitglieder geltend machen (BAG v. 9.9.1975 – 1 ABR 21/74, DB 1975, 2451 = BB 1975, 1642). Der Erstattungsanspruch kann au...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Unzulässige Rechtsausübung – kollusives Zusammenwirken

Rz. 451 Ein kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn Arbeitnehmer und das vertretungsberechtigte Organ bewusst zum Nachteil der Gesellschaft zusammenwirken (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 11.8.2020 5 Sa 4/19, juris Rn 62 Abwicklungsvertrag; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.8.2009 11 Sa 147/09, juris Rn 64). Allerdings vermag nicht jede Besserstellung einer Vertragspartei den V...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / X. Sprechstunden des Betriebsrats

Rz. 594 Der Betriebsrat kann gem. § 39 BetrVG beschließen, während der Arbeitszeit Sprechstunden einzurichten. Der Betriebsrat kann allein darüber entscheiden, ob er Sprechstunden abhalten will. Für die Festlegung von Zeit und Ort der Sprechstunden muss er eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber herbeiführen. Kommt eine Einigung über der Sprechstunden nic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Verhinderung des Ersatzmitglieds

Rz. 489 Ist ein Ersatzmitglied, das wegen Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes zu laden ist, wegen langdauernder Erkrankung über den gesamten Verhinderungsfall hinweg selbst verhindert, das Betriebsratsamt wahrzunehmen, so tritt es nicht in den Betriebsrat ein und erlangt auch nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG. Das nächstberuf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Mittelstands-AG

Rz. 549 Zunehmend interessanter ist heute die Rechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen, die traditionell an sich die Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG bevorzugen. Mit dem Gesetz für die kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechtes v. 2.8.1994 (BGBl I, 1961 ff.) hat der Gesetzgeber i.V.m. dem UmwG und UmwStG sowie dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz Ma...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Einigungsstelle

Rz. 609 Hat der Arbeitgeber Einwände gegen die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung, kann er gem. § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle entscheidet nicht über Erforderlichkeit und Eignung der Schulungsveranstaltung, sondern ausschließlich über die Festlegung des Schulungszeitraumes. Es ist in der Einigungsstelle nur zu klären, ob der B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Planung und Organisation der Betriebsratsarbeit

Rz. 420 Die Arbeit eines Betriebsrates ist zeitaufwendig und komplex. Die unterschiedlichen Tätigkeiten der Betriebsratsmitglieder einerseits und die Wahrnehmung der dem Betriebsrat gesetzlich zugewiesenen Aufgaben andererseits setzen ein hohes Maß an Planung und Organisation voraus. Effektive Betriebsratsarbeit erfordert neben den notwendigen inhaltlichen Kenntnissen insb. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Umlaufverfahren, E-Mail-Zustimmung

Rz. 497 Die Beschlussfassung muss grundsätzlich auf einer Sitzung mit persönlicher Anwesenheit jedes Mitgliedes – in Präsenz – erfolgen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, etwa per Mail, ist auch dann nicht zulässig, wenn alle Betriebsratsmitglieder mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (BAG v. 4.8.1975 – 2 AZR 266/74, juris). Unter den Voraussetzungen des § 3...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Sitzungsdauer

Rz. 423 Die Betriebsratssitzungen müssen vorbereitet werden. Wenn keine größeren Probleme anstehen, dürfte es – in größeren Betrieben (ab mindestens neun Betriebsratsmitgliedern) wird es sich empfehlen, einen Teil der Aufgaben in Ausschüssen zu erledigen – i.d.R. genügen, aber auch notwendig sein, einen Sitzungsturnus von etwa zwei Wochen einzuhalten. In der Praxis hat sich ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Beschlussfähigkeit

Rz. 494 Der Betriebsrat kann nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er gem. § 33 Abs. 2 BetrVG beschlussfähig ist, d.h. wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder gleichzeitig anwesend ist und an der Abstimmung teilnimmt. Sind allerdings einige Betriebsratsmitglieder ausgeschieden und sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, dann werden für die Frage der Bes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Vergütungsansprüche

Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu machen. Anspruchsberech...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Bevorstehendes Ende der Amtszeit

Rz. 621 Auch dann, wenn eine Schulungsveranstaltung zur Vermittlung von Grundkenntnissen erst kurz vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates erfolgt, soll – nach zu weitgehender Rechtsprechung des BAG – eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit nicht erforderlich sein. Entscheidend sein soll nicht, ob in der Zeit von der Schulungsveranstaltung bis zur Neuwahl Beteiligung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Bildung von Ausschüssen

Rz. 508 Bei neun oder mehr Betriebsratsmitgliedern muss der Betriebsrat als weiteres Organ einen Betriebsausschuss bilden. Der Betriebsausschuss besteht gem. § 27 Abs. 1 BetrVG aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und mindestens drei weiteren Ausschussmitgliedern, insoweit sieht § 27 Abs. 1 BetrVG eine Staffelung je nach Größe des Betriebsratsgremiums vor....mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Verlust der Organstellung

Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unterschiedlichsten Gründen, wie b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Weitere Ausschüsse

Rz. 510 In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Nach § 28 Abs. 1 BetrVG 2001 ist die Bildung solcher Ausschüsse nicht mehr vom Bestehen eines Betriebsausschusses abhängig, sondern schon in kleineren Betriebseinheiten möglich. Abgestellt wird nicht mehr auf die Größe des Betriebsrates, sondern...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorsitzendenwahl und Funktionsfähigkeit

Rz. 439 Umstritten ist, ob der Arbeitgeber nach der Wahl des Betriebsrates – vorausgesetzt, es handelt sich um eine erstmalige Wahl oder die Amtszeit des bisherigen Betriebsrates ist schon abgelaufen – Verhandlungen mit dem Betriebsrat ablehnen kann, solange noch kein Vorsitzender gewählt ist (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82, juris: vor der Konstituierung bestehe keine Anhör...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Tätigkeitspflicht innerhalb des Betriebs

Rz. 529 Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind von ihrer Arbeitspflicht befreit, nicht aber von ihren sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie müssen sich insb. während der betrieblichen Arbeitszeit im Betrieb aufhalten (LAG Rheinland-Pfalz v. 8.11.2007 – 9 TaBV 37/07, juris); verlassen sie den Betrieb, um Betriebsratstätigkeiten außerhalb wahrzunehmen, müssen sie si...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Weitere Beauftragung

Rz. 455 Der Betriebsrat kann in einer Geschäftsordnung gem. § 36 BetrVG die Befugnisse des Vorsitzenden konkretisieren und näher definieren, welche Angelegenheiten zu den laufenden Geschäften gehören (zur Geschäftsordnung s. Rdn 432). Er kann mit Einverständnis des Vorsitzenden die Führung bestimmter Geschäfte auch anderen Betriebsratsmitgliedern übertragen. Es bestehen kein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / E. Weisungsfreiheit

Rz. 7 Für eine effektive Compliance-Struktur ist die fachliche Unabhängigkeit des Compliance Officers unerlässlich. Diese sollte dergestalt sichergestellt werden, dass der Compliance Officer fachlich keinerlei Weisungen seitens des Vorstandes oder der Geschäftsführung unterworfen ist. Der Gedanke der Weisungsfreiheit findet sich insbesondere für den – angesichts des von ihm ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Freizeit und Nachtschicht

Rz. 479 Die Tatsache, dass ein Betriebsratsmitglied während der Sitzungszeit keine Arbeitszeit hat – etwa weil es in Nachtschicht beschäftigt ist oder weil es an diesem Tag laut Dienstplan seinen freien Tag hat –, führt nicht zu einer Verhinderung dieses Mitgliedes (BAG v. 16.1.2008 – 7 ABR 71/06, juris; LAG Hamm v. 4.2.2005 – 13 TaBV 126/04, juris; BAG v. 27.9.2012 – 2 AZR ...mehr

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§ 68 Allgemeines / A. Allgemeines

Rz. 1 Im ursprünglichen Sinne versteht man unter Compliance die Einhaltung der an ein Unternehmen und an andere Organisationen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors gerichteten Gesetze und anderen Vorgaben sowie internen Regelungen (grundhaft zum Compliance-Begriff: Schulz/Schulz, Compliance Management im Unternehmen, 2021, Kap. 1 Rn 1 ff.). Nach neuerem Verständ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 7 BetrVG

Rz. 602 Zwar handelt es sich beim Anspruch auf Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 7 BetrVG um einen Individualanspruch eines jeden Betriebsratsmitgliedes. Das Betriebsratsmitglied kann daher selbst auswählen, welche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG es besuchen möchte. Aber es muss auch bei einer Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG der B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Risiken für die Bestellung des Vorstandsmitglieds bei einem unwirksam gewählten Aufsichtsrat

Rz. 578 Gleichwohl kann der Beschluss des Gesamtaufsichtsrats über die Vorstandsbestellung unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein (oder mehrere) AR-Mitglied(er) unwirksam in den Aufsichtsrat gewählt wurden, und es auf diese Stimme(n) bei der Bestellung des Vorstands ankam (vgl. BGH v. 19.2.2013 – II ZR 56/12). Obwohl sich dies der Risikosphäre des Vorstandsmitglied...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Nicht von der Rspr. anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Reihenfolge der Ersatzmitglieder

Rz. 490 Der Vorsitzende ist gehalten, das "richtige" Ersatzmitglied zur Sitzung zu laden. Grds. ist, hat die Betriebsratswahl aufgrund mehrerer Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattgefunden, das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf der auch das verhinderte Mitglied stand. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass "das Geschlecht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Ladung und Tagesordnung

Rz. 498 Wirksame Beschlüsse des Betriebsrates können nur gefasst werden, wenn zu der Sitzung alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (BAG v. 28.4.1988 – 6 AZR 405/86, juris). Das BAG vertritt die Auffassung, § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG gehöre zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen, von deren Beachtu...mehr