Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 39 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter sein. Dies bezeichnet die Stellung als Gesellschafter einer OHG oder als Komplementär einer KG. Unerheblich ist, ob sie dabei zur Erbringung einer Einlage verpflichtet ist; ausschlaggebend ist die Haftung im Außenverhältnis. Auch eine Tätigkeit in der Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Verantwortlich für die Aufstellung des JA und des Lageberichts sind nach Abs. 1 Satz 1 bis 3 "die gesetzlichen Vertreter" der KapGes. Die Zuständigkeit der gesetzlichen Vertreter ist abschließend und ausschließlich. Satzung oder Gesellschaftsvertrag können eine abweichende Regelung nicht vorsehen, entgegenstehende Bestimmungen wären nichtig. Wer als ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Vor- und Nachteile einer gGmbH gegenüber einem Verein

Tz. 17 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH kann aus einem einzigen Gesellschafter bestehen. Dies ist ein elementarer Vorteil gegenüber dem Verein, welcher eine Mindestanzahl von sieben erfordert. Der Verein verliert gar die Rechtsfähigkeit, wenn die Mitgliederzahl unter drei sinkt, vgl. § 73 BGB. Beabsichtigen die Gründer, dass der Kreis der Gesellschafter zahlenmäßig klein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Gemeinnützige KgaA

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die gemeinnützige Kommanditgesellschaft auf Aktien (gKGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die Merkmale einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Kommanditgesellschaft (KG) verbindet. Sie verfügt gemäß § 278 Abs. 1 AktG über eigene Rechtspersönlichkeit, wobei mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet, während die übrigen G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Mit der "Aufstellung" (vgl. auch § 242 Abs. 1 Satz 1) des JA iSd. Abs. 1 Satz 1 ist seine "Vorbereitung bis zur Beschlußreife" gemeint (BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, BGHZ 132, 263). Konkret geht es dabei um die Vorlage eines JA, zu dem sich der Vorstand oder die Geschäftsführung bekennen und der soweit fertiggestellt ist, dass er prüfungsbereit ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der Pensionsrückstellungen (Nr. 9 Buchst. b Satz 3)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Ferner ist der Betrag der für frühere Organmitglieder gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie der Betrag der für diese Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben. Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Angaben sind entgegen dem Gesetzeswortlaut für jede der in Nr. 9 genannten Personengruppen getrennt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Feststellung des Jahresabschlusses begründet dessen Verbindlichkeit (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 8 [9/2023]. Hierdurch wird die annuale Rechnungslegung abgeschlossen und die diesbezüglich bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht aus §§ 242 ff. erfüllt. Der festgestellte JA dient dann als Grundlage für die Ergebnisverwendung und für die Rechn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Imkervereine

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Imkerei (Bienenzucht) wird in Deutschland von immer mehr Menschen betrieben. So sind im "Deutscher Imkerbund e. V." in 2020 über seine 19 Mitgliedsverbände 137 223 Mitglieder (Quelle: https://deutscherimkerbund.de/mitgliedsverbaende/ – Stand 16.4.2025) organisiert. Ein Imkerverein kann wegen des Natur- und Landschaftsschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bezugsanteile

Rz. 244 [Autor/Zitation] Einzahlungen bei Bezugsanteilen (§ 192 Abs. 1 AktG) im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (s. dazu Rz. 132) stehen nach dem eindeutigen Wortlaut ("Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen") den Einzahlungen auf Aktien gleich. Bezugsaktien sind nur zulässig bei Wandelschuldverschreibungen, zur Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertung

Rz. 354 [Autor/Zitation] Die Höhe der einzustellenden Rücklage wie auch deren Folgebewertung richtet sich zwingend nach den fortgeführten Anschaffungskosten der erworbenen Anteile (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 2, § 253 Abs. 1). Rz. 355 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des zeitlichen Horizonts ist der Zeitpunkt der Bildung der Rücklage vom Zeitpunkt der Mittelherkunft zu unterscheiden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4.2 Das Vision-Statement im ESG-Kontext

Die Vision hat einen langfristigen Zeithorizont und soll motivierend, positiv-formuliert sein und den Zustand beschreiben, den das Unternehmen in Zukunft erreichen will. Die Vision zeigt, in welche Richtung sich das Unternehmen entwickeln soll und umfasst mehr als nur die wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens. Sie soll die Strategie, die Ziele, die Werte und die Kultur d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Auf dem ersten Blick mag es irritieren, eine Kapitalgesellschaft als gemeinnützig zu behandeln. So sind Kapitalgesellschaften nach dem Leitbild des Gesetzgebers vor allem für sog. erwerbswirtschaftliche Unternehmen gedacht. Dies ergibt sich vor allem aus den für die Gewinnverwendung maßgeblichen Vorschriften. Für die GmbH §§ 29ff. GmbHG sowi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Vorbereitung des Abschlusses bis zur Beschlussreife. Erforderlich ist hierzu eine zusammenfassende Übernahme des Zahlenwerks aus Buchführung und Inventar (§§ 238, 240) in die Bilanz und die GuV unter Vornahme der erforderlichen Abschlussbuchungen (vgl. Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 7 [9/2023]). Bei der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 471 [Autor/Zitation] Nr. 34 geht zurück auf das BilRUG und dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. o Bilanz-RL (2013/34/EU) (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 67). Zuvor war der Vorschlag für die Ergebnisverwendung oder der entsprechende Beschluss nicht Bestandteil des JA, aber nach § 325 Abs. 1 aF im Bundesanzeiger offenzulegen. Rz. 472 [Autor/Zitation] Klei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geschäftsführungsorgan

Rz. 150 [Autor/Zitation] Soweit die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines etwaigen Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung zu nennen sind, ist jeweils der Gesamtbetrag für jede Personengruppe gesondert anzugeben. Eine weitere Aufgliederung bspw. in Bezüge von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans ist zul...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beirat und ähnliche Einrichtung

Rz. 154 [Autor/Zitation] Die Angabe wird auch für die einem Beirat oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Bezüge vorgeschrieben. In diesen Fällen liegen zwar idR keine durch AktG oder GmbHG legitimierten Organe vor; ihre Einrichtung kann jedoch, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (vgl. § 23 Abs. 5 AktG), durch die Statuten festgelegt sein oder auch ohne eine solc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Business Cases: Aufbau und ... / 1 Argumente für Entscheidungen finden, strukturieren und präsentieren

Stehen Sie vor der Herausforderung, als Fachbereichs- oder Projektleiter die Genehmigung der Geschäftsführung für Ihre neue Projektidee zu bekommen? Oder sind Sie für die Einführung neuer Systeme verantwortlich und müssen Ihrem Vorstand angesichts knapper Budgets jeweils den unternehmensweiten Nutzen des Vorhabens nachweisen? Oder ist es Ihre Aufgabe als konzerninterner Akqu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ballonfahrten/Ballonsport

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Ein Verein, dessen Ziel die Förderung des Ballonsports ist, kann wegen der damit verbundenen Förderung des Sports (Luftsports) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden, da er damit einen gemeinnützigen Zweck fördert (AEAO zu § 52, Nr. 7, Anhang 2). Neben der Förderung des Sports können ggf. noch weitere steuerbegünstigte Zwecke, wie Förderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung und Arbeitsverhältnis

Rn. 487 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine stille Beteiligung liegt bei gewinnabhängiger Arbeitsleistung nur dann vor, wenn die Beteiligten in partnerschaftlicher Gleichberechtigung ein gemeinsames Ziel verfolgen und nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung jeweils ihre eigenen Interessen vertreten (BFH v 07.12.1983, I R 144/79, BStBl II 1984, 373). Ein wichtiger Anh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 217 [Autor/Zitation] In den Posten Nr. 5 sind die Kosten des allgemeinen Verwaltungsbereichs einzubeziehen. Auszuweisen sind alle im GJ angefallenen Aufwendungen, soweit sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet wurden. In Betracht kommen insbes. die Kosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, eines Rechenzentrums, der Personalverwaltung, der Finanzabteilung, der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht auch das GuV-Schema des § 275 Abs. 2 oder Abs. 3 den Ausweis des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags vor. Nach § 275 Abs. 4 dürfen Veränderungen der Kapital- oder Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zum Ausweis in der GuV besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfahren

Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, dass alle Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung, Angaben zu unterlassen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist, hat keine Grundlage in der Bilanz-RL (2013/34/EU). Vielmehr wird eine bereits im AktG aF enthaltene Schutzklausel fortgeführt, soweit die allgemeinen Vorschriften über die Rechnungslegung von KapGes. betroffen sind (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Kosten einer v... / 2 Aus den Gründen:

…“II. Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten zu 3) und 4) ist begründet. Die von der Klägerin zur Festsetzung angemeldeten Kosten stellen keine Kosten der Zwangsvollstreckung dar, die nach § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch das Vollstreckungsgericht festzusetzen wä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Zitation] Unter den Posten Nr. 6a fallen sämtliche Löhne und Gehälter für die Arbeiter, Angestellten und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung, soweit sie während des GJ angefallen sind, ganz gleich für welche Arbeit, in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie geleistet wurden. Ausweispflichtig ist der Bruttobetrag der Löhne und Gehälter, dh. der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zum Aufsichtsrat

Rz. 93 [Autor/Zitation] Da die personelle Zusammensetzung schon nach § 285 Nr. 10 im Anhang zu nennen ist, müssen Namen und ausgeübter Beruf nicht erneut genannt werden (von einer Notwendigkeit der Vermeidung von Doppelangaben ausgehend Begr.RegE BilMoG, BT- Drucks. 16/10067, 78). An dieser Stelle müssen auch keine nochmaligen Angaben zu den im AR ausgeübten Ämtern (Vorsitzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4.3 Das Mission-Statement im ESG-Kontext

Die Mission beschreibt das übergeordnete Leistungsangebot und zeigt so, wie das Unternehmen seine Vision und die ambitionierten Ziele langfristig erreichen kann. Im Idealfall ist in der Mission auch das Alleinstellungsmerkmal verpackt. Die Mission mit ESG-Bezug erläutert, wie das Unternehmen nachhaltig Werte und einen positiven Impact auf die CO2-Emissionen erreichen kann. G...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4.1 Der Purpose im ESG-Kontext – Ein starkes ‚WARUM?‘ für die Resilienz des Unternehmens

Der (Corporate-)Purpose beschreibt den eigentlichen übergeordneten Unternehmenszweck und -sinn, welchen ein Unternehmen verfolgt – also das "Warum ist unser Unternehmen wichtig – was ist der SINN?". Diese Fragestellung nach dem "Warum?" wird so oft wiederholt, bis man im eigentlichen Kern und Sinn des Unternehmens angekommen ist. Für die Nachhaltigkeit bzw. für ESG ergeben s...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / II. Personengesellschaft als Subjekt der Einkünftequalifikation und -ermittlung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Personengesellschaft ist Subjekt der Einkünftequalifikation und – Ermittlung (grundlegend BFH v. 3.5.1993 – GrS 3/92, BStBl. II 1993, 616; v. 3.7.1995 – GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617). Besteuerungssubjekt ist hingegen der einzelne Mitunternehmer. Eine abschließende Würdigung des gesamten Besteuerungssachverhalts ist damit erst auf Gesellschafterebe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 274 [Autor/Zitation] Nr. 15a wurde durch das BilRUG neu eingefügt. Er geht auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. i und j Bilanz-RL (2013/34/EU) zurück (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 66). Die Einführung einer neuen allgemeinen Angabepflicht wurde erforderlich, da Art. 17 Abs. 1 Buchst. j Bilanz-RL (2013/34/EU) Angaben zu Genussrechten und ähnlichen Rechten auf Gewinn...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Ermittlung des Sonderbetriebsgewinns des einzelnen Mitunternehmers ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, denn der Sondervergütungstatbestand ordnet die (Sonder-)Vergütungen für Dienstleistungen, Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu (Krumm in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vermögensverwaltung von Wertpapieren

Rn. 1573 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Erzielung von KapErtr kann nicht nur Bestandteil eines andersartigen BV sein, sondern selbst einen eigenständigen Gewerbebetrieb bilden, sofern der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird. Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Internetvereine

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Vereine, die als Zweck die Förderung der (privaten) Datenkommunikation haben, werden oft auch als Internetvereine bezeichnet. Zu den Zwecken dieser Vereine gehören regelmäßig auch die Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Datenkommunikation, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenkommunikation, die Förd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verlässlichkeit bzw. Richtigkeit

Rz. 40 [Autor/Zitation] Aus dem Grundsatz der Verlässlichkeit bzw. Richtigkeit ergibt sich, dass Angaben im Lagebericht so dargestellt werden müssen, dass sie der Realität entsprechen, dh. intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei sind (vgl. Kirsch/Huter/Höbener in Beck HdR, B 500 Rz. 55 [9/2024]; Grottel in Beck BilKomm.[14], § 289 HGB Rz. 27; Böcking/Dutzi/Gros in BKT, Bil...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 28 [Autor/Zitation] Über Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen ist nach § 289a Satz 1 Nr. 4 unter Bezugnahme auf die Ausgestaltung dieser Sonderrechte zu berichten. Rz. 29 [Autor/Zitation] In Betracht kommen insbes. Entsendungsrechte in den AR nach § 101 Abs. 2 AktG (vgl. BT-Drucks. 16/1003, 25). Darüber hinaus kommen ferner Weisungsrechte o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflichtangaben nach § 285 sind grds. in jedem von einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1) aufzustellenden Anhang (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1) zu machen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zeitdauer und Zugehörigkeit zu einer Gruppe

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Angaben über die Bezüge der Organmitglieder nach Nr. 9 sind für die Zeitdauer der Zugehörigkeit der Personen zu dem jeweiligen Gremium während des GJ zu machen. Wer ab welchem Zeitpunkt zu einem dieser Gremien gehört, richtet sich nach den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen (Grottel in Beck BilKomm.14, § 285 HGB Rz. 240). Die Zugehörig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Motiv der Regelung des § 267a ist es, dem Bedürfnis der Kleinstkapitalgesellschaften nach Bürokratieabbau und Kostensenkung im Bereich des Finanz- und Rechnungswesen zu entsprechen und dabei zu berücksichtigen, dass kleinste Kapitalgesellschaften im Rahmen der externen Finanzberichterstattung (Rechnungslegung und Offenlegung) ein geringeres öffentliches...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung (S. 2 Nr. 1)

Rz. 51 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der "Geschäftsleitung" im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers geb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 7.4 Organisatorische Eingriffe: Klimaschutzschulungen und klimasensible Vergütungsstrukturen

Eine erfolgreiche Umsetzung der Klimastrategie erfordert auch einige organisatorische Veränderungen, die abschließend in diesem Abschnitt beleuchtet werden. Der Weg zur Klimaneutralität erfordert tiefe Einschnitte und technische Paradigmenwechsel, ein wesentlicher Erfolgsfaktor neben der Eigenmotivation des Unternehmens und seiner obersten Leitung ist die Bereitschaft der Bel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaneutralität im gesells... / 4.1 Transformation in der Stahlindustrie

Die Stahlindustrie in Europa steht unter einem gewaltigen Wettbewerbsdruck, da in asiatischen Ländern Stahl in gigantischen Mengen und oft subventioniert durch den Staat produziert wird. Das drückt natürlich die Preise auf dem Weltmarkt. Für Premiumanwendungen im Automobilbau, Maschinen- und Anlagenbau oder in Windkraftanlagen bleibt europäischer Stahl wegen seiner hohen Qua...mehr