Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 45 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abschlussschreiben

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.15: Abschlussschreiben B-GmbH – Geschäftsführer – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der A-GmbH, ______________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 129 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[568] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 126).[569]mehr

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§ 16 Franchiserecht / I. Allgemeines

Rz. 2 Die Idee des Franchising wurde bereits vor über 100 Jahren in den USA entwickelt. Dort gewährte der Nähmaschinenhersteller "Singer Sewing Machine Company" bereits im Jahre 1860 selbstständigen Hausierern Vertriebsrechte in genau abgegrenzten Vertragsgebieten, die sodann unter der einheitlichen Marke "Singer" ausgeübt wurden.[1] Es folgten weitere Unternehmen wie Coca-C...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / a) Typische GmbH & Co. KG

Rz. 49 Bei einer typischen GmbH & Co. KG ist der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH, deren Zweck allein in der Übernahme der Funktion des Komplementärs dieser GmbH & Co. KG liegt, der nach der Vorstellung des Gesetzgebers eigentlich eine natürliche Person war. Denkbar ist auch, dass neben der GmbH weiterhin eine natürliche Person als Komplementär fungiert, ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Einberufung der Versammlung durch Minderheit

Rz. 167 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.22: Einberufung der Versammlung durch Minderheit Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, laden Sie gem. § 50 Abs. 3 GmbHG zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am _________________________ um...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Steuerrechtliche Haftung

Rz. 135 Steuerrechtlich haftet der Geschäftsführer persönlich gem. §§ 34 Abs. 1, 69 AO.[620] Allein ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit ihn nicht von der Haftung z.B. wegen Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer; dafür haftet er auch nach Insolvenzantrag so lange, wie liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden sind und ihm das Gericht nicht dur...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VII. Gesetzliches Leitbild des Nießbrauchsrechts

Rz. 56 Das BGB regelt den Nießbrauch an Sachen im Rahmen der §§ 1030 ff. Gem. § 1030 Abs. 1 BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sachen zu ziehen (Nießbrauch). Der Nießbrauch kann durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden. Gem. § 1048 BGB darf der Nießbrauc...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Auskunftsanspruch gem. dem BGB

Rz. 19 Auskunftsansprüche aus dem BGB ergeben sich:[13]mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 3. Aufgabenwahrnehmung durch den Datenschutzbeauftragten

Rz. 36 Der Verantwortliche muss dem Datenschutzbeauftragten ausreichend Zeit und auch Möglichkeiten für die Fortbildung einräumen. Für schwierige Fragestellungen kann es auch erforderlich sein, dass dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit gegeben wird, Rechtsrat bei qualifizierten Anwälten einzuholen. Rz. 37 Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Aufgabenwahrnehmung fre...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Widerruf

Rz. 76 Die organschaftliche Stellung des Vorstands endet mit Ablauf der Amtszeit oder durch Widerruf der Bestellung, für den ebenfalls ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist.[78] Der Widerruf kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, § 84 Abs. 4 S. 1 AktG. Vom Erfordernis des wichtigen Grundes können weder die Satzung noch der Bestellungsbeschluss abweiche...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _________________________ (bei Bedarf kurze Vorste...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster: Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Rz. 46 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Benennung eines Datenschutzbeauftragten _________________________ [Firma] Frau/Herrn _________________________ _________________________ [Anschrift/im Hause] _________________________ [Ort/Datum] Benennung zur/zum Datenschutzbeauftragten nach DSGVO Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, wir benennen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _________________________ – nachfolgend au...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Aufsichtsrat, Beirat

Rz. 117 Die Befugnisse der Geschäftsführer (und der Gesellschafter) können durch einen obligatorischen Aufsichtsrat nach den Mitbestimmungsgesetzen beschränkt sein, der über Mindestkompetenzen verfügt.[447] Daneben sind auch freiwillige Aufsichtsräte und Beiräte ohne gesetzlich vorgegebene Kompetenzen denkbar (zur Haftung siehe Rdn 84).[448]mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Die Betriebsführung kann auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.v. § 675 BGB [88] oder auf der Grundlage eines unentgeltlichen Auftrages gem. § 662 BGB erfolgen. Der Betriebsführer arbeitet stets für Rechnung der Eigentümergesellschaft bzw. Inhaberin. Bei der sog. echten Betriebsführung handelt er auch in deren Namen, bei der sog. unecht...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 120 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[453] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Einbeziehung des Geschäftsführers in den Schutzbereich von Verträgen mit der GmbH

Rz. 124 Geschäftsführer können in den Schutzbereich von Verträgen Dritter mit der GmbH einbezogen sein, z.B. ihres steuerlichen Beratungsmandats.[482]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung

Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.20: Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Ich, der unterzeichnende Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH, lade Sie hiermit zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft am _____________________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bedeutung von Weisungen der Gesellschafter

Rz. 128 Außerhalb der sondergesetzlich geregelten Fälle (vgl. auch Rdn 126) haftet ein die Weisungen der Gesellschafter[566] befolgender Geschäftsführer und ein geschäftsführender Alleingesellschafter nicht.[567]mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 63 Die Geschäftsführer der Fa. A-GmbH haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem das Insolvenzgericht festgestellt hat, dass der eingereichte Eigeninsolvenzantrag zulässig ist, wird Rechtsanwalt R vom Insolvenzgericht beauftragt, innerhalb von vier Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob (1) ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und/o...mehr

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§ 34 Presserecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.2: Abmahnung vorab per Telefax per Einschreiben/Rückschein An die X-GmbH & Co. KG _________________________ Unterlassung Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen von A, _________________________ (Anschrift), vertreten. Eine auf uns ausgestellte Vollmacht fügen wir zu Ihrer Information bei. Wie sich aus I...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Haftung gegenüber privatrechtlichen Gläubigern

Rz. 130 Grundsätzlich[570] (vgl. Rdn 4) besteht keine direkte vertragliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber privatrechtlichen Gläubigern der GmbH;[571] ein Durchgriff auf ihn ist im Prinzip ausgeschlossen – mit wichtigen Ausnahmen.[572] a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schla...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen

Rz. 132 Der Geschäftsführer haftet nach § 179 BGB neben oder anstelle der Gesellschaft, wenn er selbst den Anschein erweckt, ein unbeschränkt persönlich haftender Unternehmensinhaber zu sein oder ein solches Unternehmen zu vertreten. Gleiches gilt z.B., wenn er im Rechtsverkehr (über Jahre hinweg) neben der existenten GmbH für eine nicht existente AG auftritt, um den Eindruc...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _________________________. Unter Verzicht a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 148 Dem persönlich haftenden Gesellschafter obliegt die Vertretung und Geschäftsführung der KGaA, § 278 Abs. 2 AktG i.V.m. §§ 164, 170, 116, 124 HGB. Der persönlich haftende Gesellschafter bedarf aber nach § 278 Abs. 2 AktG i.V.m. §§ 164 116 Abs. 2 S. 1 HGB für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen eines Hauptversammlungsbeschlusses; abweichende Satzungsgestaltunge...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / h) Gewinnverteilung

Rz. 66 Soweit nicht ausnahmsweise der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers direkt mit der GmbH & Co. KG (und nicht wie üblich mit der Komplementär-GmbH) abgeschlossen wird, ist die GmbH & Co. KG verpflichtet, der GmbH die Kosten der Geschäftsführung, insbesondere das Gehalt des Geschäftsführers, zu erstatten. Auch etwaige weitere Aufwendungen (z.B. Steuerberatungskosten, ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB _________________________. Unter Verzicht auf alle Fristen und Formen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Actio pro socio

Rz. 118 Soweit die zur Vertretung der GmbH berufenen Organe versagen, können Gesellschafter unter Umständen Ansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen im Wege der actio pro socio geltend machen.[449]mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 7. Pflicht zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten

Rz. 26 In den Vertragshändlerverträgen ist es üblich, dass der Hersteller den Vertragshändler zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten verpflichtet. Dabei verpflichtet sich der Vertragshändler, die Garantiearbeiten selbst durchzuführen und die Ware nicht zum Zwecke der Nachbesserung an den Hersteller zurückzusenden. Diese Pflicht hatte im Rahmen von Herstel...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Konsortialkreditvertrag

Rz. 42 Der Konsortialkredit[82] ist kein besonderer Kredit, sondern eine Kreditgewährung durch ein Kreditkonsortium (Kooperation mehrerer Kreditinstitute als Kreditgeber). Das Kreditkonsortium erfüllt in der Regel die gesetzlichen Mindestmerkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 BGB. In der Praxis werden jedoch die dispositiven Regeln der §§ 705 ff. BGB weit...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.1: Abmahnung Vorab per E-Mail Per Einwurf/Einschreiben Firma Z Geschäftsführer Wettbewerbsverstoß Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Übernahme des Geschäftsanteils

Rz. 238 Die Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital bedarf gem. § 55 Abs. 1 GmbHG einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers, auch per Videokommunikation nach §§ 16a–16e, 40a BeurkG [979] (eventuelle Vollmacht des Übernehmers bedarf analog § 2 Abs. 2 GmbHG notarieller Beglaubigung[980]). Darin muss der neue Gesellschafter einen b...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Einberufungsverlangen

Rz. 165 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.21: Einberufungsverlangen Einschreiben/Rückschein Geschäftsführer der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, halten ausweislich der Gesellschafterliste zusammen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insg. 80.000 EUR am Stammkapital der Gesellsch...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Kompetenzen

Rz. 103 Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre; diese üben nach § 118 Abs. 1 S. 1 AktG ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft grundsätzlich, also soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in der Hauptversammlung aus. Unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG und einer darauf beruhenden Satzungsbestimmung können die Aktionäre auch online a...mehr