Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

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Zur Prüfungskompetenz des Registergerichts bei der Anmeldung von Handelsregistereintragungen

Zusammenfassung Wird die Eintragung der Bestellung oder Abberufung von GmbH-Geschäftsführern zum Handelsregister angemeldet, prüft das Registergericht unter anderem, ob der entsprechende Beschluss wirksam zustande gekommen – also nicht nichtig – ist. Bei begründeten Zweifeln lehnt das Gericht die Eintragung ab. Eintragungspflicht in das Handelsregister Nach Maßgabe des GmbH-Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Behinderung der Amtstätigkeit

Rz. 9 § 119 Abs. 1 Nr. 2 stellt die Behinderung oder Störung der Amtsführung der dort im Einzelnen genannten Organe der Betriebsverfassung unter Strafe. Verboten ist danach jede Maßnahme, die einen unzulässigen Eingriff in die Geschäftsführung dieser Amtsinhaber oder eine Behinderung oder Verhinderung der Ausübung ihrer Amtstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz darste...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.4 Schmiergeldverbot

Rz. 172 Den Arbeitnehmer trifft aufgrund seines Arbeitsverhältnisses die Pflicht, die Annahme geldwerter Vorteile, durch die seine Tätigkeit von Dritten beeinflusst oder eine solche Tätigkeit nachträglich belohnt werden soll,[1] zu unterlassen.[2] Nach zutreffender Ansicht ist eine Pflichtwidrigkeit der honorierten Handlung nicht zu fordern, denn auch ein nicht pflichtwidrig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats

Rz. 17 Nach Absatz 1 bestimmt sich die Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats weitgehend nach den Vorschriften des Betriebsrats. Die Verweisung entspricht derjenigen in § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat. Darüber hinaus gelten auch einige Sonderregelungen über die Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats entsprechend. Insoweit kann auf die dortige Kommentie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 59 Geschäftsführung

1 Allgemeines Rz. 1 § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für die Organisation und Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats auf die entsprechenden Bestimmungen für den Betriebsrat (§§ 25 Abs. 1, 26, 27 Abs. 2 und 3, 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, 30, 31, 34 bis 36, 37 Abs. 1 bis 3, 40, 41) sowie den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5 BetrVG). § 59 Abs. 2 BetrVG legt E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 29 Über Streitigkeiten wegen der Organisation oder Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Rz. 30 Dagegen sind Streitigkeiten betreffen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für die Organisation und Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats auf die entsprechenden Bestimmungen für den Betriebsrat (§§ 25 Abs. 1, 26, 27 Abs. 2 und 3, 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, 30, 31, 34 bis 36, 37 Abs. 1 bis 3, 40, 41) sowie den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5 BetrVG). § 59 Abs. 2 BetrVG legt Einzelheiten z...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorsitz des Konzernbetriebsrats

Rz. 4 Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats und sein Stellvertreter werden aus der Mitte des Konzernbetriebsrats nach den gleichen Grundsätzen gewählt, die auch für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 1 BetrVG [1]) und den Betriebsrat (§ 26 Abs. 1 BetrVG [2]) gelten (§ 59 i. V. m. § 26 Abs. 1 BetrVG). Die Wahl ist in der konstituierenden Sitzung des Konzern...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats

Rz. 19 Durch Verweisung in § 59 Abs. 1 BetrVG findet die in § 51 Abs. 5 BetrVG enthaltene Generalverweisung auf die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats Anwendung. Danach hat der Konzernbetriebsrat innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie der Betriebsrat. [1] Die in § 59 Abs. 1 BetrVG getroffene Festlegung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Konstituierung des Konzernbetriebsrats

Rz. 12 Der Konzernbetriebsrat ist in dem Moment errichtet, in dem sich so viele Gesamtbetriebsräte (bzw. gemäß § 54 Abs. 2 BetrVG funktionell zuständige Betriebsräte) der Konzernunternehmen für seine Errichtung ausgesprochen haben, dass die in § 54 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehene qualifizierte Mehrheit erreicht wird.[1] Rz. 13 Im Anschluss an die Errichtung des Konzernbetrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Konzernbetriebsausschuss

Rz. 7 Wenn dem Konzernbetriebsrat mindestens neun Mitglieder angehören, ist ein Konzernbetriebsausschuss zu errichten (§ 59 Abs. 1 i. V. m. §§ 51 Abs. 1 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Bestellung ist Pflicht des Konzernbetriebsrats, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, obwohl die Errichtung des Konzernbetriebsrats selbst nur fakultativ ist.[1] Der Konzernbetriebsa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Beschlüsse des Konzernbetriebsrats

Rz. 23 Wie der Gesamtbetriebsrat und der Einzelbetriebsrat kann auch der Konzernbetriebsrat seine Beschlüsse nur im Rahmen einer Sitzung fassen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist nicht zulässig.[1] Rz. 24 Auch beim Konzernbetriebsrat werden wie beim Gesamtbetriebsrat die Grundsätze für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit durch § 51 Abs. 3 BetrVG modifiz...mehr

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Personengesellschaften und ... / 4.1 Der Sachverhalt

Das Meinungsforschungsunternehmen (X-KG) führt bundesweit für politische Organisationen und Wirtschaftsunternehmen Umfragen durch. Um die Unabhängigkeit der Tätigkeit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu gewährleisten, ist von den Gesellschaftern ein Kontrollrat ins Leben gerufen worden, der sich jederzeit über die Geschäftsführungstätigkeit informieren kann, a...mehr

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Personengesellschaften und ... / 1 Problematik

Personenzusammenschlüsse jeglicher Art – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bis zur Personenhandelsgesellschaft – sind unternehmerisch tätig, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des § 2 UStG erfüllen. Nach einer zum 1.1.2023 vorgenommenen Gesetzesergänzung ist die Rechtsfähigkeit keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft. Wichtig Rechtsfähigkeit keine Vora...mehr

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Personengesellschaften und ... / 4.3 Lösung

Die X-KG ist nach § 2 Abs. 1 UStG Unternehmer und führt – soweit der Ort der Leistung im Inland liegt[1]- steuerbare und steuerpflichtige Leistungen aus. Sie empfängt die Leistungen der Kontrollratsmitglieder im Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung. Grundsätzlich können die Mitglieder des Kontrollrats die Leistungen im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung ausführen....mehr

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Personengesellschaften und ... / Zusammenfassung

Personengesellschaften können sowohl steuerbare Leistungen gegenüber ihren Gesellschaftern ausführen als auch steuerbare Leistungen von den Gesellschaftern erhalten. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist nicht nur bei der Nutzung von Gegenständen der Gesellschafter im Rahmen der Gesellschaft, sondern auch bei der Ausführung von Geschäftsführungs- oder Überwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren und Geschäftsführung

Zusammenfassung Begriff Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat der Geschäftsführer für die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

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GmbH: Insolvenzverfahren un... / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat der Geschäftsführer für die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ggf. das Insolv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 2 Aufgaben des Insolvenzverwalters

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, übernimmt handels- und steuerrechtliche Pflichten, stellt den Jahresabschluss auf, ist berechtigt, das gesamte Unternehmen zu veräußern (unter Mitwirkung der Gläubigerversammlung). Hinweis Neue Geschäftschancen anbieten Entdeckt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / 2 Rechtsstatus der Vorgründungsgesellschaft

Der Rechtsnatur nach bildet die Vorgründungsgesellschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB, wenn ihr vereinbarter Zweck sich auf die GmbH-Gründung beschränkt. Betreiben die Gesellschafter aber bereits vor der Unterzeichnung des notariellen Vertrags ein Handelsgewerbe, gelten die Bestimmungen zur Offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB). Sie ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / 1 Zuständigkeit der Gesellschafter

Die Gesellschafter sind insbesondere für folgende Aufgabenbereiche zuständig (§ 46 GmbHG): die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses die Billigung eines von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / 2 Einberufung der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung muss in "den ausdrücklich bestimmten Fällen" einberufen werden (§§ 46, 49 Abs. 2 GmbHG). Die Gesellschafter müssen z. B. eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals betragen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 2.1 Überseering-Entscheidung des EuGH

In der Überseering-Entscheidung des EuGH[1] aus dem November 2002 ging es um folgenden Ausgangssachverhalt: Die Überseering BV, eine in den Niederlanden eingetragene Kapitalgesellschaft, machte Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei der Ausführung von Bauarbeiten gegen eine deutsche Gesellschaft geltend. Die niederländische Kapitalgesellschaft hatte ein Garagengebäude sowie ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.2 Bedeutung der Sitz- und Gründungstheorie

Praxis-Beispiel Gründet beispielsweise der in Berlin-Tempelhof ansässige Bauunternehmer in Dublin eine irische Kapitalgesellschaft unter der Firma Tempelhofer Fassadentechnik Ltd., die zwar in Irland registriert, aber dort gar nicht tätig ist, stellt sich die Frage, ob diese Gesellschaft in Deutschland rechtsfähig ist. Die traditionelle deutsche Auffassung hat dazu die sogena...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 2 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

In dem Stadium der Vor-GmbH beschränken sich Geschäftsführungsmacht und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer auf Geschäfte, die zur Herbeiführung der Eintragung der GmbH erforderlich sind. Der BGH formuliert dies wie folgt: Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist in der Vorgesellschaft durch deren Zweck begrenzt, als notwendige Vorstufe zur juristischen Person deren E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum darf in Flucht- und R... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Der Arbeitgeber und die vor Ort zuständigen Führungskräfte sind verpflichtet, die Brandschutzvorschriften stets einzuhalten, auch wenn das durch viele betriebliche Gründe schwierig ist. Der Hinweis auf fehlenden Platz oder darauf, dass eine Ausstellung im Foyer nur vorübergehend vorgesehen war, wird im Schadensfall keinerlei Haftungsansprüche abwehren (s. u.). Gefragt sind al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes entgegensteht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anstelle der abkommensrechtlich gelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 2.4 Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist grundsätzlich jeder Partner berechtigt, jedoch kann dies im Partnerschaftsvertrag abweichend geregelt werden. Denn anders als bei der eigentlichen Berufsausübung, ist es für den Bereich der Geschäftsführung möglich, einzelne Partner davon auszuschließen. Das Gesetz umschreibt dies mit "sonstige Geschäfte", zu denen eine eingeschränkte Berechtigung ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Welche Pflichten bestehen?

Neben der bereits angeführten Pflicht zur aktiven Berufsausübung, Geschäftsführung bzw. Vertretung bestehen noch weitere Verpflichtungen der Partner untereinander. 3.2.1 Wettbewerbsverbot Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.4 Weitere Rechte

Wie bei nahezu jeder Personengesellschaft stehen den Partnern noch weitere Rechte zu; dies sind z. B. ein Anspruch auf Aufwendungsersatz das Widerspruchsrecht bei der Geschäftsführung, ein Entnahmerecht für Geldbeträge.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 2 Wer führt das Handelsregister?

Das Handelsregister wird nach § 8 HGB von den Gerichten (elektronisch) geführt.[1] Aufgrund der Wichtigkeit des Handelsregisters und den mit der Führung verbundenen Aufgaben wurde davon abgesehen, die Führung der Verwaltung oder den Handelskammern zu überlassen.[2] Innerhalb der Gerichte sind die Amtsgerichte zuständig.[3] Die Geschäfte in Handelssachen werden dabei grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag". Für diesen war bis 31.12.2023 die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag musste bis dahin zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Doch mit Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist vor allem eine für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen geeignete Gesellschaftsform. Die PartG als relativ neue Rechtsform wurde speziell auf die Bedürfnisse der Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, sodass diese nicht mehr zwingend auf eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft zurückgreifen müssen. Insbesondere is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 2.5 Vertretung

Entsprechend der Berechtigung zur Geschäftsführung ist grundsätzlich auch jeder Partner berechtigt, die Partnerschaftsgesellschaft allein zu vertreten.[1] Auch wenn es in der Praxis gelegentlich einen anderen Anschein hat, ein Vertrag mit dem Kunden kommt immer nur zwischen dem Kunden und der PartG zustande. Der Partner handelt lediglich als Vertreter der PartG. Eine Einschrä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stiftungs-GmbH

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die sog. "Stiftungs-GmbH" dient in der Praxis als Alternative zur klassischen Stiftung; insbesondere für gemeinnützige Zwecke. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Rechtsform. Bei der Stiftungs-GmbH handelt es sich um eine GmbH, welche mit stiftungsähnlichen Merkmalen gestaltet wird. Sie verfügt über einen eigenen Vermögensstamm, dess...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Inhalt der Zustimmung

Rz. 351 [Autor/Zitation] Die Zustimmung muss für das "jeweilige" Geschäftsjahr, für das die Befreiungen gelten sollen, erteilt werden. Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass sich der Beschluss der Gesellschafter nur auf das Vorjahr (GJ abgelaufen, JA wurde noch nicht erstellt) oder auf das laufende Jahr beziehen kann; die Beschlussfassung vor Beginn des GJ ist hi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Gesetzliche Vertreter (Abs. 2)

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Anwendung der Vorschriften aus §§ 264 ff. auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a bedurfte es einer Konkretisierung, wer die Pflichten zu erfüllen hat, die das Gesetz für KapGes. deren gesetzlichen Vertretern auferlegt hat (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 264a Rz. 9). Dies betrifft insbes. die Pflicht zur Aufstellung des JA und des Lageberic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Einzelne Ausprägungen des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 [Autor/Zitation] Als (notwendiges) Sonderbetriebsvermögen I werden die Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen und wegen ihrer Überlassung an die Gesellschaft objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen. BFH v. 10.1.1973 – I R 114/71, BStBl. II 1973, 238; v. 24.4.1975...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswirkungen für die Gesellschaftsorgane und deren Mitglieder

Rz. 265 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen Abs. 2 bedeutet, dass unzureichend Rechnung gelegt wurde. Der Vorstand der AG oder die Geschäftsführung der GmbH haben mit einem solchen JA ihre Rechnungslegungspflichten (Abs. 1) nicht erfüllt. Die Pflichtverletzung kann zu einer Schadensersatzpflicht des Vorstands nach § 93 Abs. 2 AktG oder der Geschäftsführung nach § 43 Abs. 2 Gmb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (Nr. 10)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Nr. 10 geht nicht auf eine Regelung der Bilanzrichtlinie zurück, sondern ist originäres deutsches Recht. Die Angabe ist von allen großen und mittelgroßen KapGes. und den nach dem PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die einen Anhang zu erstellen haben (§ 5 Abs. 2, 2a PublG), zu machen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 288 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsnatur der Verpflichtung und Verfahren der Aufstellung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung von JA und Lagebericht ist wie die Buchführungspflicht des § 238 eine zwingende Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Art, auf die nicht verzichtet werden kann. Rz. 88 [Autor/Zitation] Es handelt sich dabei um eine Geschäftsführungsmaßnahme. Die gesetzlichen Vertreter handeln bei der Aufstellung in eigener Verantwortung. Allerd...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Quartalsmitteilung

Tz. 5b Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Neben dem Halbjahresfinanzbericht wurde für Aktienemittenten im Rahmen des TUG zusätzlich eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung für das erste und das dritte Quartal eines Geschäftsjahres eingeführt (§ 37x WpHG aF; ausführlicher vgl. Baetge/Haenelt, IRZ 2009, S. 546f. Zum Unterschied von Quartalsmitteilung und Quartalsfinanzbericht vgl....mehr