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Satzungs-Update 2024 / 18 Wann kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden?

Stefan Wagner
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Die herrschende Meinung vertritt auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 1 BGB die Auffassung, dass die Bestellung eines Vorstandsmitglieds jederzeit und ohne Begründung widerruflich ist, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung.

Das bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied auf dieser gesetzlichen Grundlage – auch bei der Regelung einer festen Amtszeit in der Satzung – jederzeit aus seinem Amt abberufen werden kann, ohne dass dazu konkrete Gründe vorliegen müssen.

Sollte der Verein dieses freie Widerrufsrecht beschränken wollen, ist nach § 27 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Satzungsgrundlage erforderlich, wonach der Widerruf nur dann möglich ist, wenn ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

[1] OLG Naumburg, Urteil v. 26.10.2023, Az.: 4 U 11/23.

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