Gelangensbestätigung







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Gelangensbestätigung & Co.: Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann nur dann vorliegen, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung von einen Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt. Mit Wirkung zum 1.10.2013 sind die Nachweisvorschriften für dieses körperliche Gelangen in der UStDV geändert worden. Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 16.9.2013 zu den Einzelheiten der Umsetzung Stellung.