Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zwangsverbund zwischen Scheidung und Versorgungsausgleich, Abs 2 S 2.

Rn 36 Gem Abs 2 S 2 unterliegt der Antrag auf Durchführung des VA nicht der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs 2 S 1 FamFG, da das Verfahren grds vAw durchzuführen ist. Dies gilt auch bei einem notariell vereinbarten Ausschluss des VA im Ehevertrag (AG Kerpen FamRZ 11, 1084). Bei kurzer Ehedauer kann der Antrag auf Durchführung des VA, § 3 Abs 3 VersAusglG, deshalb noch in der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 270 wurde aufgrund Postrechtsmodernisierungsgesetz v 15.7.24 (BGBl 2024 I Nr 236) mWz 1.1.25 geringfügig abgeändert. Das Gesetz enthält keine verkürzte Zustellungsfiktion mehr für Ortsbestellverkehr. Auch berechnet sich die Frist nicht mehr nach Aufgabe zur Post an einem ›Werktag‹. Dafür gilt die Mitteilung erst am vierten ›Tag‹ nach der Aufgabe zur Post als zugegange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 18 EuMVVO – Vollstreckbarkeit.

Gesetzestext (1) Wurde innerhalb der Frist des Artikels 16 Absatz 2 unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums für die Übermittlung kein Einspruch beim Ursprungsgericht eingelegt, so erklärt das Gericht den Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts G gemäß Anhang VII unverzüglich für vollstreckbar. Das Ursprungsgericht überprüft das Zustellungsdat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 11 EuZVO – Zustellung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Zustellung des Schriftstücks wird von der Empfangsstelle bewirkt oder veranlasst, entweder nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats oder in einem von der Übermittlungsstelle gewünschten besonderen Verfahren, sofern dieses Verfahren mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats vereinbar ist. (2) Die Empfangsstelle unternimmt alle erforderlichen Schritte, um ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Höchstdauer der Anordnung (Abs 7).

Rn 43 Abweichend von § 329 I 1 ist die Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen einheitlich auf 6 Monate bestimmt und die Möglichkeit der Verlängerung dieser Frist vorgesehen. Bei offensichtlich langer Sicherungsbedürftigkeit kann eine Höchstdauer bis zu einem Jahr bestimmt werden. Dies soll jedoch nur in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anträge auf Entscheidungen nach Lage der Akten.

Rn 19 Mit der Novelle von 1924 ist der Anwendungsbereich der Vorschrift auf Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) erstreckt worden, obwohl diese auf anderen Verfahrensgrundlagen – Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit; keine Geständnisfiktion usw (dazu Volkmar, aaO, 348) – beruhen. Das ist bei der Anwendung der Norm zu beachten. Rn 20 In den Fällen des Abs 1 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 5 Grundlage können ebenso Beschlüsse sein, die eine Kostenentscheidung enthalten, etwa solche nach §§ 91a I, 269 IV, 522 II. Im Falle der Klagerücknahme bedarf es eines (konstitutiven) Beschlusses nach § 269 IV; in § 269 III 2 kann keine gesetzliche Kostengrundentscheidung gesehen werden (Saarbr NJW-RR 18, 1468 [OLG Saarbrücken 29.03.2018 - 9 W 3/18] Rz 7). In Familienstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass ohne mündliche Verhandlung.

Rn 14 Entscheidungen in einstweiligen Anordnungsverfahren sind nach § 57 S 1 grds unanfechtbar. Die Beteiligten können gem § 54 II aber beantragen, dass das FamFG aufgrund mündlicher Verhandlung erneut über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschließt. Der ASt kann alternativ das Hauptsacheverfahren einleiten. Der Ag kann (im Fall des Erlasses der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Vollstreckungsauftrag kann auf die Maßnahmen nach § 885 Absatz 1 beschränkt werden. (2) 1Der Gerichtsvollzieher hat in dem Protokoll (§ 762) die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren, die er bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung vorfindet. 2Er kann bei der Dokumentation Bildaufnahmen in elektronischer Form herstellen. (3) 1Der Gläubiger kann bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt, dass die sofortige Beschwerde begründet werden soll (Abs 1 S 1). Die Begründung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden, wenn auch die Beschwerde selbst zu Protokoll eingelegt werden darf (Abs 4). Nach gesetzter Frist eingehende Angriffs- oder Verteidigungsmittel können ausgeschlossen werden (Abs 3). Mit dieser Maßgabe eröffnet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Der Verfahrensablauf.

Rn 22 Das Verfahren im Hinblick auf die Übermittlung des Schlichtungsvorschlags ist in den §§ 19 III, IV, § 20 ein wenig unsystematisch geregelt. Vorausgegangen ist der Antrag des Verbrauchers, weiterhin die Durchführung des Verfahrens ohne eine Ablehnung durch den Streitmittler (§ 14) oder eine Verfahrensbeendigung auf Wunsch einer Partei (§ 15) sowie der Abschluss der Prüf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Vorschrift stellt zum einen klar, dass mit der Zustellung des Ergänzungsurteils (oder des die Ergänzung ablehnenden Urteils, Rn 1) die Frist für eine dagegen einzulegende Berufung (§ 517) zu laufen beginnt. Zum anderen wird die Berufungsfrist im Hinblick auf die Anfechtung des vorangegangenen ›Haupturteils‹ verlängert; sie beginnt mit der Zustellung des Ergänzungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht eröffnet das Musterverfahren durch unanfechtbaren Beschluss (Eröffnungsbeschluss), soweit eine Verhandlung und Entscheidung über die im Vorlageschluss enthaltenen Feststellungsziele im Musterverfahren sachdienlich ist. Dabei kann es den Streitstoff abschichten und die Feststellungsziele neu fassen. (2) Der Eröffnungsbeschluss enthält:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachholung der Zahlung.

Rn 10 Bei nachgeholter Zahlung wird der Zeuge nur dann geladen, wenn hierdurch – nach der freien Überzeugung des Gerichts – keine Verfahrensverzögerung eintritt. Dies ist entspr den Voraussetzungen des § 296 II zu prüfen (BGH NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 16) und entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; letztlich wird es auf die Frage der Postlau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Wie im Revisionsverfahren (vgl § 552 I) ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels vAw zu prüfen. Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 574 I) oder wurde sie nicht in der Frist und Form des § 575 I–III eingelegt und begründet, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Gleiches gilt dann, wenn im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde (§ 574 1 Nr 1) die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts.

Rn 28 Art. V Abs. 1d UNÜ überschneidet sich tw mit Art. V Abs 1b UNÜ. Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung berechtigt (vgl Art 12 II – UNCITRAL ML). Die Ablehnung muss jedoch regelmäßig innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung der Anordnung.

Rn 24 Der Beschluss über die Sicherungsanordnung bildet gem § 794 I Nr 3 einen Vollstreckungstitel. Die Vollstreckung ist aber erst nach Ablauf der gesetzten Frist zulässig. Es handelt sich um einen Titel über eine vertretbare Handlung unabhängig davon, ob es um die Erbringung einer Bürgschaft oder die Hinterlegung geht (LG Hagen BauR 11, 569; aA BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung von Pflege- oder Bezugspersonen (Abs 2).

Rn 10 Die in Abs 2 geregelte Anhörung der in Abs 1 S 1 genannten Pflege- und Bezugspersonen entspricht inhaltlich § 50c S 1 FGG aF. Allerdings liegt die Entscheidung über die Anhörung nunmehr nicht mehr im Ermessen des Gerichts; dieses ist zur Anhörung der in Abs 1 S 1 und 2 genannten Personen verpflichtet (›sind anzuhören‹), ohne dass hierfür deren förmliche Beteiligung erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen; eine Verlängerung des in § 899 Absatz 2 bezeichneten Zeitraums erfolgt dadurch nicht. 2Auf Antrag des Gläubigers kann das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkungen.

Rn 6 Der einstweilen zugelassene Vertreter ist wie ein wirksam Bevollmächtigter zu behandeln und hat im Verhältnis zu Gericht und Gegner alle Rechte und Pflichten eines Prozessbevollmächtigten. Da sich der Prozess aber in einem Schwebezustand befindet, darf zwar ein Beweisbeschluss ergehen und auch eine Beweisaufnahme stattfinden, aber keine Entscheidung in der Sache, durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Vorbereitung des Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Senats den Beigeladenen die Ergänzung des Vorbringens des Musterklägers aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. (2) Die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts im Musterverfahren w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Der Schuldner muss gleichzeitig mit der Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung für den Fall des Unterbleibens binnen einer bestimmten Frist durch das AG zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden sein, § 510b. Ebenso wenig wie diese Vorschrift gilt auch § 888a nicht für Duldungs- oder Herausgabeansprüche. Rn 4 Über den Wortlaut h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstgericht.

Rn 9 Ist die Berufung erledigt, so sind die Akten an das Gericht 1. Instanz zurückzusenden (§ 541 II), wo sie bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht verbleiben. Erledigt ist die Berufung mit dem Eintritt der (formellen) Rechtskraft, dh mit dem Ablauf der zur Einlegung der Revision bestimmten Frist (§ 705) oder dem Wirksamwerden einer das Berufungsverfahren beendenden Parteiha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung nach gerichtlichem Ermessen (Abs 3).

Rn 5 Wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, eröffnet Abs 3 dem Gericht die Möglichkeit, das Verfahren vorübergehend auszusetzen und einem/beiden Ehegatten eine Frist zur Klageerhebung zu setzen. Hierüber hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Haußleiter/Eickelmann § 221 Rz 22). Wird die Klage nicht erhoben, kann das Gericht selbst in der Sache entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 8 Der Verkauf hat unverzüglich zu erfolgen. Die Frist des § 816 gilt nicht. Wenn die Beteiligten zustimmen, darf durch Zuwarten auf einen günstigeren Kurs spekuliert werden (MüKoZPO/Gruber Rz 6; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; abw lässt Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 3a schon die Zustimmung des Gläubigers ausreichen). Der Verkauf erfolgt aus freier Hand zum Tageskurs gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nur teilweise Bewilligung.

Rn 10a Ist PKH nur für einen Teil der Ansprüche, die die Partei mit ihrem Rechtsmittel weiterverfolgen will, bewilligt worden, verlängert sich die Zweiwochenfrist des § 234 I – anders als bei einer vollständigen Versagung – grds nicht um eine Überlegungsfrist. Die Partei kann, wenn ihr ein RA beigeordnet worden ist, das Rechtsmittel unbeschränkt einlegen und den Umfang zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Niederlegung.

Rn 3 Gemäß I ist das Original der Urkunde vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle des Prozessgerichts niederzulegen, sofern die Partei hierzu rechtzeitig aufgefordert wurde. Rechtzeitig meint dabei ohne schuldhaftes Zögern iSv § 121 I 1 BGB noch vor Schluss der nächsten mündlichen Verhandlung zur Sache, §§ 136 IV, 296a bzw vor dem diesem Schluss gleichstehende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verlust des Rügerechts (§ 1059 II 1 a–d).

Rn 56 § 1027 verlangt, dass die hiervon betroffene Partei einen Mangel des Schiedsverfahrens, von dem sie Kenntnis hat, unverzüglich oder innerhalb der dafür vorgesehenen Frist während des Schiedsverfahrens rügt (s § 1027 Rn 3). Die Vorschrift bezieht sich auf den gesamten Katalog der Aufhebungsgründe in § 1059 II 1. Es handelt sich um eine Voraussetzung für den geltend gema...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 14 AVAG – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugelassen, so kann der Verpflichtete Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 der Zivilprozessordnung nur geltend machen, wenn die Gründe, auf denen seine Einwendungen beruhen, erstmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zeitpunkt des Verzichts (Abs 3).

Rn 6 Gemäß Abs 3 kann der Verzicht in den Fällen von Abs 1 und Abs 2 vor der Verkündung des Urteils erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt soll nach tw vertretener Auffassung die mündliche Verhandlung sein, nach deren Schluss das Urt ergeht (Zö/Feskorn Rz 6), da er sich auf ein bestimmtes Urt beziehen müsse und nicht abstrakt bleiben dürfe. Dies ist zweifelhaft, denn jeder Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtshängigkeit (Abs 3).

Rn 6 Nach Abs 3 gilt das Verfahren als mit der Zustellung des Festsetzungsantrags rechtshängig geworden. Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO (MüKoFamFG/Macco [3. Aufl] § 255 Rz 5; ThoPu/Hüßtege § 255 Rz 8). Die Rückwirkung gilt aber nur bei inhaltlich identischen Anträgen (Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 11). Es ist die Frist des § 255 VI zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahreszeitraum

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Zehnjahreszeitraum ist beginnend vom Tag der Steuerentstehung für den letzten Erwerb rückwärts zu ermitteln,[2] weil § 14 ErbStG die Besteuerung des Letzterwerbs regelt, der somit – wie der BFH[3] prägnant formuliert – "Anlass und Ausgangspunkt" der Ermittlung des Zeitraums ist. Das bedeutet, dass die Rückrechnung gem. § 108 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 187 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) 1Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 11 AVAG – Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist.

Gesetzestext (1) Die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird bei dem Beschwerdegericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht. Der Beschwerdeschrift soll die für ihre Zustellung erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausn vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Berichtigung.

Rn 34 Der Kfb kann nach § 319 vAw oder auf Antrag, auch noch nach Eintritt der Rechtskraft oder Rechtsbehelfseinlegung, berichtigt werden (Bambg JurBüro 95, 648, mit Anm Mümmler – bei Verwechselung der Parteibezeichnung). Eine Berichtigung ist auch möglich, wenn versehentlich eine von der Kostengrundentscheidung abweichende Quote zugrunde gelegt wurde (München Rpfleger 92, 2...mehr

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zfs 08/2025, Verfrühte Verw... / 1 Sachverhalt

Mit Beschl. v. 13.2.2024 hat das AG den Antrag auf Zulassung Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das in Abwesenheit von Betroffenem und Verteidiger ergangene Urteil des AG vom 7.12.2023, zugestellt am 10.1.2024 verworfen, weil die Rechtsbeschwerde nicht begründet worden sei. Dieser Beschluss ist dem Verteidiger am 15.2.2024 zugestellt worden. Hiergegen wendet sich der Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rkr Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung der PKH zu Unrecht erfolgt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zwischenentscheid nach § 1040 III.

Rn 21 Hält das Schiedsgericht sich in einem Zwischenentscheid nach § 1040 III für zuständig und hat das Oberlandesgericht dessen Entscheidung bestätigt, kann die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nicht erneut im Verfahren nach § 1060 geprüft werden (BGH SchiedsVZ 16, 339 [BGH 21.04.2016 - I ZB 7/15], Rz 10–12). Die Rüge, die Schiedsvereinbarung sei ungültig, kann auch dann n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgrund.

Rn 11 Gleichartigkeit des Rechtsgrundes greift ein, sofern der Anspruch auf einem ähnlichen Vertragstyp, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder Unterhaltsverpflichtungen beruht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere Dritte wegen derselben Pfändung Drittwiderspruchsklage (§ 771) erheben (Zweibr MDR 83, 495) oder ein Makler aus eigenständigen Verträgen von K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristberechnung.

Rn 3 Gemäß § 16 FamFG erfolgt die Fristberechnung nach den §§ 187, 188 BGB. Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder schriftlichen Bekanntmachung des Justizverwaltungsaktes oder der Beschwerdeentscheidung. Sie endet mit Ablauf des Tages, der mit seiner Zahl dem Tag der Zustellung (oder Bekanntmachung) entspricht. Beispiel: Zustellung am 7.7. Fristablauf am 7.8.24 Uhr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung der Anschlussberufung.

Rn 18 Die Begründung der Anschlussberufung muss in der Berufungsanschlussschrift enthalten sein (BGH NJW 03, 2388, 2389 [BGH 30.04.2003 - V ZB 71/02]). Dieses gesetzliche Erfordernis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anschließung. Die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig. Allerdings bestehen keine Bedenken, wenn der Berufungsbeklagte nach Einle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ehewohnungssachen (Abs 2).

Rn 5 § 96 II setzt voraus, dass eine einstweilige Anordnung (§§ 49 ff, 214) in einer Ehewohnungssache (§§ 200 ff FamFG, §§ 1361b, 1586a BGB) ergangen ist. Auch erfasst wird eine einstweilige Anordnung, die im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens erlassen wurde, soweit sie inhaltlich eine Regelung über die Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnung trifft (vgl § 2 GewSchG). Rn 6 Al...mehr