Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner entstandenen Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristablauf.

Rn 19 Die nach Rn 13 gesetzte Frist muss abgelaufen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. (2) 1Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde soll begründet werden. (2) Das Beschwerdegericht oder der Vorsitzende kann dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der Beschwerde einräumen. (3) Die Beschwerde kann auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (4) Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unverzüglich.

Rn 4 Die Anfechtung gem § 121 I 1 muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Diese Legaldefinition gilt für das Bürgerliche Recht, §§ 111 2, 149 1, 174 1, 230 III, 318 II, 352, 353, 374 II, 384 II, 396 I, 410 I, 469 I, 536c I, 543 II 3, 625, 650 II, 663, 727 II, 777 I, 789, 960 II, 961, 965 I, 978 I, 1042, 1160 II, 1166, 1218 II, 1220 II, 1241, 1285 II, 1799 I,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grobes Prüfungsschema.

Rn 5 Zurückzuweisen (s IX.) ist ein streitiges Angriffs-/Verteidigungsmittel (s II.), das erst nach Ablauf einer bestimmten richterlichen Frist (s III.) ohne Entschuldigung der Verspätung vorgebracht wurde (s V.) und dessen Zulassung die Entscheidung des gesamten Rechtsstreits verzögern würde (s IV.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach der Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist die Ladung der Parteien durch die Geschäftsstelle zu veranlassen. (2) Die Ladung ist dem Beklagten mit der Klageschrift zuzustellen, wenn das Gericht einen frühen ersten Verhandlungstermin bestimmt. (3) 1Zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss ein Zeitraum von mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolge.

Rn 2 Fehlt bei Vornahme des Geschäfts durch den Betreuer die gerichtliche Genehmigung, so führt dies bei einseitigen Rechtsgeschäften zur Nichtigkeit (§ 1858 I). Verträge sind bis zur Genehmigung durch das BtG schwebend unwirksam (I 1). Eine bereits erteilte Genehmigung wird erst wirksam, wenn der Vormund von ihr Gebrauch macht. Es handelt sich um zwingendes Recht, das nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Keine oder nicht rechtzeitige Anspruchsbegründung.

Rn 14 Der Richter prüft zuerst die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 700 V Hs 1). Verwirft er den Einspruch nicht als unzulässig (s Rn 13), bestimmt er unverzüglich Termin (§ 700 V Hs 1). Gleichzeitig setzt er dem Kl eine Frist zur Begründung des Anspruchs (§§ 700 V Hs 2, 697 III 2 Hs 1). § 296 I, IV gilt entsprechend (§§ 700 V Hs 2, 697 III 2 Hs 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hinweispflicht.

Rn 6 § 139 gebietet, dass das Gericht den Beweisführer auf erkannte Mängel seines Beweisantritts hinweist, ihn also zB zur Präzisierung seines Vorbringens oder zur Offenlegung seiner Erkenntnisquellen auffordert. Unbeachtlich ist der Beweisantritt unter diesen Voraussetzungen überdies nur dann, wenn der Beweisführer eine ihm vom Gericht gesetzte Frist fruchtlos hat verstreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden; das Gericht hat die Entschädigung nach freiem Ermessen festzusetzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA Soergel/Seifert Rz 187). Die gesetzliche Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsfrist.

Rn 14 Durch die Kündigung nach § 573a wird die Kündigungsfrist, die sonst – vertraglich oder gesetzlich – bestehen würde, um drei Monate verlängert, § 573a I 2. Diese Regelung gilt nicht bei einer außerordentlichen Kündigung gem § 573d I mit gesetzlicher Frist (§ 573d II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Hauptsache nicht anhängig, so hat das Arrestgericht auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Partei, die den Arrestbefehl erwirkt hat, binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben habe. (2) Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so ist auf Antrag die Aufhebung des Arrestes durch Endurteil auszusprechen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Vorkaufsrecht ist bis zur Übertragung des Anteils auf den Käufer ggü dem Verkäufer auszüben, danach ist allein der Käufer für die Ausübungserklärung empfangszuständig. Sie muss, ebenso wie die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, innerhalb der Frist des § 2034 II 1 vorliegen. Der Veräußerer ist nicht mehr zuständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Pflichten nach Abs 3.

Rn 5 Der Erwerber hat das – abdingbare (BGH WM 71, 1248) – Recht, vom Veräußerer zu verlangen, dass dieser dem Gläubiger die Schuldübernahme mitteilt u so die 6-Monats-Frist in Gang setzt, ihn ferner über die Erteilung bzw Verweigerung der Genehmigung informiert. Die Verletzung dieser Pflichten ist geeignet, Schadensersatzansprüche auszulösen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorbereitung des Haupttermins.

Rn 8 Der nächste Termin ist so vorzubereiten, dass der Prozess möglichst entscheidungsreif ist. So kann dem Kl eine Frist zur Replik (Abs 4), dem Bekl eine Klageerwiderungsfrist (Abs 3) gesetzt oder sonstige prozessleitende Anordnungen (Abs 2) wie Beweis-, Aufklärungs- oder Auflagenbeschluss getroffen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abänderung von Amts wegen.

Rn 18 Gemäß § 63 III 1 Nr 1 und 2 GKG (§ 55 III Nr. 1 und 2 FamGKG) kann die Wertfestsetzung vom Ausgangsgericht oder vom Rechtsmittelgericht – ggf. auch vom BGH – für die Vorinstanz vAw geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache oder wegen der Entscheidung über den Streitwert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung zulässig in der Rechtsmittelinstanz anhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 6 Der Inhalt des Inventars ist in § 2001 festgelegt. Eine Frist für die Errichtung ist nicht zu beachten. Es wird weder durch die Nachlassverwaltung (KGJ 42, 94) noch durch das -insolvenzverfahren ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Einspruch an sich statthaft und ob er in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. 2Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen. (2) Das Urteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm zeigt, dass zwischen Ersitzung und Verjährung durchaus Parallelen bestehen. Im Grundsatz wird bei der Berechnung der Frist des § 937 I auf die allg Tatbestände einer Hemmung gem §§ 203, 204 verwiesen. Darüber hinaus ist durch II eine stark erweiterte Verweisung auf weitere Hemmungstatbestände vorgenommen worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bezweckt ist der Schutz des Erben gegen eine unverschuldete (vgl § 17 FamFG) Versäumung der Inventarfrist. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht fehlerhaft mitteilt, die Frist sei noch nicht verstrichen (Brandbg ZEV 20, 191).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. 2Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen worden ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 6 Mit die größten Probleme bei der Anwendung des AGG bereitet die Rechtsfolge der Benachteiligung. Rn 7 a) Grds ist die benachteiligende Vereinbarung, Regelung oder Maßnahme gem § 134 BGB iVm I nichtig; II regelt dies klarstellend für Vereinbarungen. Bei einseitigen Maßnahmen wie Widerruf, Leistungsbestimmungen, Weisungen etc ist die Unwirksamkeit auch nicht problematisch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 4 § 233 setzt ausdrücklich einen Antrag auf Wiedereinsetzung voraus (Ausn: § 236 II 2). Der Wiedereinsetzungsantrag steht nur der Partei zu, die die Frist versäumt hat. Zur Form und den Voraussetzungen des Antrags vgl § 236.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. 2Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) 1Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwachsung (S 2).

Rn 3 Die übrigen Berechtigten können anstelle des nicht Interessierten den Erwerb im Ganzen durchführen. Wann ein ›nicht ausüben‹ des Rechts anzunehmen ist, richtet sich nach den Vereinbarungen im Innenverhältnis; im Zw muss jedem Wiederkaufsberechtigten eine Frist zur Ausübung gesetzt werden (BRHP/Faust Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Tatbestandsberichtigung.

Rn 14 Die Berichtigung des Tatbestands (§ 320) ändert an dem Beginn der Berufungsfrist nichts (Musielak/Voit/Ball Rz 10; aA St/J/Althammer Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. 2Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 19 EuBVO – Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.

Gesetzestext (1) Beauftragt ein Gericht eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, so richtet es an die Zentralstelle oder zuständige Behörde dieses Mitgliedsstaats unter Verwendung des Formblatts L in Anhang I ein entsprechendes Ersuchen. (2) Die unmittelbare Beweisaufnahme ist nur statthaft, wenn sie freiwillig und ohne Einsatz von Zwangsmaßnahmen dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt zunächst klar, dass es für die Wiedereinsetzung eines Antrags bedarf, eine Bewilligung vAw mithin nicht in Betracht kommt (Ausnahme Abs 2 Hs 2). IÜ werden in Abs 1 die formellen Antragserfordernisse (mit Ausnahme der schon in § 234 geregelten Frist), in Abs 2 die inhaltlichen Anforderungen geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsfrist (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist keine Frist zu beachten. § 586 ZPO findet keine Anwendung. Als Grenze wirkt allein rechtsmissbräuchliches Verhalten (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn.

Rn 5 Gem III beginnt der Lauf der Rechtmittelfrist m der schriftlichen Bekanntgabe des in vollständiger Form abgefassten anzufechtenden Beschl an den Beschwerdeführer (BGH FamRZ 15, 839). Bei mehreren Beschwerdeführern ist der Fristbeginn für jeden v ihnen separat zu ermitteln. Die (erste) Zustellung an einen Versorgungsträger, bei dem mehrere Anrechte eines oder beider Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 7 Das Beschwerdegericht hat vAw zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (II). Die hierfür erforderlichen Feststellungen trifft das Gericht im Wege des Freibeweises, für den alle Beweismittel, auch die eidesstattliche Versicherung, zugelassen sind. Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren nach Eingang des Antrags (Abs 2).

Rn 9 Das Gesetz weist in Abs 2 S 1 ausdrücklich auf die Geltung des Vorrangs- und Beschleunigungsgebots nach § 155 I auch für die Verfahren nach § 1626a II BGB hin. Im vereinfachten Verfahren nach Abs 3 gilt § 155 II, III nicht, weil ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsfehler.

Rn 5 Ein größeres Mahngericht veranlasst in einem Jahr mehr als zwei Mio Zustellungen. Fällt bei dieser Menge dennoch an einer Zustellungsurkunde ein Umstand auf, wonach die Zustellung rechtlich mangelhaft abgewickelt worden sein könne, wird geprüft, ob eine neue Zustellung zu versuchen ist. BGH NJW 90, 176 fordert bei erkannten Zustellungsmängeln die Neuzustellung. ›Zuminde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristbestimmung.

Rn 25 Die Bestimmung der Frist nach Abs 1 ist nur im Falle der Anordnung durch den Rechtspfleger mit der befristeten Erinnerung anfechtbar, § 11 II RPflG (Köln JurBüro 05, 554). Keine Anfechtungsmöglichkeit bei der – unschädlichen, § 8 I RPflG – Anordnung durch den Richter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlussfrist, § 124 III.

Rn 7 Spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach Abgabe – nicht Zugang – der Willenserklärung erlischt das Anfechtungsrecht. Die Frist wird durch § 21 III VVG nicht verdrängt (BGH NJW 16, 394 [BGH 25.11.2015 - IV ZR 277/14]). Sie kann weder unterbrochen noch gehemmt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Teilhaftung.

Rn 6 Die Teilhaftung tritt erst nach Ablauf der den Gläubigern gesetzten Frist und nach der Nachlassteilung ein (Grüneberg/Weidlich § 2061 Rz 2). Bei einer Teilung vor Fristablauf tritt die Teilhaftung erst mit Fristablauf ein, sofern die Aufforderung vor der Teilung erlassen wurde (str; Soergel/Lettmaier § 2061 Rz 7; aA RGRK/Kregel § 2061 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Anfechtungsberechtigte kann frei entscheiden, ob er das Gestaltungsrecht ausübt. Um die daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu begrenzen, bestimmt § 121 I, II im allg Verkehrsschutzinteresse Ausschlussfristen, nach deren Ablauf das Anfechtungsrecht erlischt. Im Gerichtsverfahren ist die Einhaltung der Frist vAw zu berücksichtigen (RGZ 110, 34).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzzweck.

Rn 2 Die Vorschrift dient dem Schutz des Erben vor der Versäumung der Inventarfrist durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter, indem das Nachlassgericht verpflichtet wird, das Betreuungs- bzw Familiengericht über die Bestimmung einer Inventarfrist zu informieren. Das Betreuungs- bzw Familiengericht hat dann vAw auf die Einhaltung der Frist zu achten (MüKo/Küpper § 1999 Rz ...mehr