Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Ausnahmen.

Rn 4 Ist gg Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 I 1) sind, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft (s § 58 Rn 1), beträgt die Beschwerdeeinlegungsfrist idR zwei Wochen (§ 569 I 1 ZPO). Ausgenommen hiervon sind wiederum sofortige Beschwerden im Bereich der VKH, wo eine Monatsfrist gilt (§ 76 II bzw § 113 I 2 iVm § 127 II 3, III 3 ZPO). Die Rechtspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Anträge.

Rn 3 Der Gegenstand des Berufungsverfahrens wird durch die Anträge der Parteien bestimmt (§ 520 III 2 Nr 1). Auch Hilfsanträge sind grds innerhalb der Frist für die Berufungsbegründung zu stellen. Später gestellte Anträge sind nach §§ 530, 296 zu berücksichtigen, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert (BGH GRUR 22, 1049). Fehlt es an einem ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Immunität.

Rn 9 Entfällt das Verfahrenshindernis der Immunität durch Verlust des Status, so wird etwa die Strafverfolgung zulässig sofern nicht – speziell für Handlungen in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Art 39 II 2 WÜD) – die Fortdauer ausdrücklich bestimmt ist. Art 43 nennt typische Fälle der Beendigung des Status durch deren Notifizierung des Entsendestaats (Art 43 lit a WÜD) od...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Beschlussberichtigung

Rz. 51 Liegt im Beschluss ein Rechenfehler, ein Schreibfehler oder eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, so kann der Rechtspfleger ohne Berücksichtigung einer Frist bereits von Amts wegen nach § 319 ZPO analog den Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG berichtigen. Erkennt er den Fehler nicht, reicht ein kurzer Berichtigungsantrag. Erfasst sind hier vertauschte oder fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. 2Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 3Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 23 Durch die Bekanntgabe des PKH-Antrags an den Gegner wird das Verfahren noch nicht rechtshängig. Demnach kann auch die Zwangsvollstreckung noch nicht gem § 769 I 1 eingestellt werden, es kommen nur Maßnahmen nach § 769 II 2 in Frage (Frankf FamRZ 82, 724; Köln FamRZ 87, 963; Ausn § 769 IV sowie § 242 FamFG). Der Rechtshängigkeit wird die Übersendung des PKH-Antrags iRd ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mieterhöhung gem § 558 BGB.

Rn 10 Dem Vermieter steht nur ein Anspruch auf Zustimmung zu. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter auf Abgabe einer Willenserklärung klagen. Möglich ist ein Streit aber dann, wenn strittig ist, ob der Mieter vorprozessual einer Mieterhöhung zugestimmt hat. Dann ist dieser Teil der Forderung nicht sicherbar. Nach einer Verurteilung zur Zustimmung darf wegen des sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 381 I 2.

Rn 12 Falls es im vorgenannten Sinne (s.o. Rn 3) an der Rechtzeitigkeit der Entschuldigung fehlt, kann der Zeuge die Verhängung von Maßnahmen gem § 380 verhindern, indem er darlegt und glaubhaft macht (§ 294), dass ihn an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft (zB: Zeuge steckt in einem so nicht vorhersehbaren Stau und hat keine Gelegenheit, das Gericht hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen.

Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Versteigerungsort geändert, auf den Ablauf der Frist des § 816 I verzichtet, der Bieterkreis auf bestimmte Personen oder Personengruppen beschränkt oder die Erlöszahlung abw von § 817 II gestundet werden. Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 99 I enthält den Grundsatz, dass eine Kostenentscheidung nicht isoliert anfechtbar ist, sondern nur zusammen mit der Hauptsache. Damit soll einerseits vermieden werden, dass sich ein Rechtsmittelgericht iRe isolierten Kostenbeschwerde inzidenter doch mit der Hauptsache befassen muss, obwohl diese nicht angegriffen wird. Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dritter.

Rn 16 Vereitelt ein Dritter dagegen den Augenschein (etwa in dem Fall, dass nach Beendigung eines Mietvertrages über Mängel der Mietwohnung nach einem Eigentümerwechsel gestritten wird und der nunmehrige Eigentümer den Zutritt verwehrt), ist § 371 III schon nach seinem Wortlaut nicht anzuwenden. Das Verhalten des Dritten kann einer Partei allenfalls dann zugerechnet werden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung (Abs 1).

Rn 3 Die Zustellung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift erfolgt vAw (§ 166 II). Sie ist kein Erfordernis für die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Auch ohne Zustellung der Berufungsschrift ist die Berufung mit ihrem Eingang bei dem Berufungsgericht wirksam eingelegt. Die fehlende Zustellung des die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatzes hat keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungszwang nach Zulassung der Revision.

Rn 6 Wird die Revision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom Revisionsgericht zugelassen (§ 544 VIII), beginnt die Frist zur Revisionsbegründung mit der Zustellung der Zulassungsentscheidung (§ 551 II 3 iVm § 544 VIII 3). Auch dann, wenn sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch eine hohe Begründungsdichte auszeichnet und in ihr bereits die für den Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung des Gerichts (Abs 2 S 1).

Rn 22 Den übrigen Verfahrensbeteiligten ist, soweit erforderlich, rechtliches Gehör zu gewähren (BTDrs 18/9092, 17). Hiervon sollte nur bei von vornherein nicht erfolgversprechenden, insb unzulässigen, Rügen oder aber einem besonderen Eilbedürfnis abgesehen werden. Dem auch für die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge geltenden Beschleunigungsgebot kann durch eine kurze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beendigung seines Amtes vereinbaren. 2Tritt der Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder können sich die Parteien über dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Technische Abwicklung.

Rn 4 Erforderlich ist eine Ladung aller Beteiligten, eine bestimmte Ladungsfrist ist nicht festgelegt (Abs 2). Daher ist im konkreten Fall eine angemessene Frist festzusetzen. Als Inhalt der Ladung sind die konkrete Angelegenheit, das Aktenzeichen, Ort und Zeit des Termins sowie der Zweck des Termins anzugeben. Die Ladung ist vAw zu veranlassen (§ 214 ZPO analog). Für den Or...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter teilt dem Gericht die Beendigung des Umsetzungsverfahrens unverzüglich mit. Das Gericht setzt dem Sachwalter eine angemessene Frist zur Vorlage des Schlussberichts. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Amtes des Sachwalters und der Einstellung des Umsetzungsverfahrens. (2) Der Schlussbericht enthält folgende Angaben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH nur für laufendes Verfahren.

Rn 18 PKH kann nur für ein laufendes Verfahren in der jeweiligen Instanz beantragt und bewilligt werden. Grds müssen sowohl der Antrag, die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Bewilligung vor Abschluss der Instanz erfolgt sein. Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann vom Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortsetzung des Einstweiligen Anordnungsverfahrens.

Rn 8 Durch I, II wird das ursprüngliche EA-Verfahren fortgesetzt. Somit gilt § 51 u auf die dortige Kommentierung kann verwiesen werden. Die Vollstreckung aus der zu überprüfenden EA kann während der Dauer des Verfahrens gem § 55 ausgesetzt oder beschränkt werden (s § 55 Rn 1 ff). Der Antrag nach I, II unterliegt keiner Frist, sondern lediglich der Verwirkung gem § 242 BGB (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 4.4 Ende der vorübergehenden Übertragung

Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit endet bei Wegfall des sachlichen Grundes (z. B. bei Urlaubs- oder Krankheitsende des Vertretenen). bei Ablauf der Frist, wenn das Fristende noch vor dem Wegfall des sachlichen Grundes liegt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Beschäftigten bei weiterem Vorliegen des sachlichen Grundes die höherwertige Tätigkei...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Erinnerung

Rz. 54 Die Erinnerung füllt die Gesetzeslücke, die durch den Mindestbeschwerdewert von 200,00 EUR eröffnet wird. Die Frist beträgt auch hier 2 Wochen; § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG. Der Erinnerung fehlt der Devolutiveffekt. Die Entscheidung fällt der dem Rechtspfleger übergeordnete Richter am gleichen Gericht im Beschlussweg. Gerichtskosten entstehen für das Erinnerungsverfahren weg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; 15, 3101 Rz 15). Die Wirkung einer Erklärung oder eines Antrags tritt daher grds bereits mit dem Eingang bei Gericht ein. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsvermerk (Abs 3).

Rn 3 Der GV kann dem Zustellungsempfänger entweder eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde übergeben oder er vermerkt auf dem zu übergebenden Schriftstück den Tag (ggf mit Uhrzeit) der Zustellung. Der Vermerk entspricht dem Vermerk nach § 180 S 3 (§ 180 Rn 2) und § 181 I 5 (§ 181 Rn 3). Damit wird auch dem Zustellungsadressaten eine sichere Kenntnis vom Zeitpunkt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vornahme durch GV.

Rn 2 Der GV kann ohne Antrag des Gläubigers eine vorläufige Austauschpfändung vornehmen, wenn mit einer positiven Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über eine Austauschpfändung nach § 811a zu rechnen ist. Der GV muss dabei insb abwägen, ob zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstücks erheblich übersteigen wird (Abs 1 S 2; s dazu LG Düsseldorf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bekanntmachungsfrist (Abs 2).

Rn 12 Der anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung ist den Parteien des Berufungsverfahrens und evtl Streithelfern bekannt zu machen. Dies muss durch förmliche Zustellung nach den Vorschriften der §§ 166 ff geschehen (§ 525 iVm § 329 II 2). Rn 13 Zwischen der Zustellung der Terminsbestimmung und dem Termin muss ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen (Einlassungsfrist) li...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern beimehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Revision ist als R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufforderung (Abs 1).

Rn 2 Gem § 697 I 1 fordert die Geschäftsstelle, der Urkundsbeamte (§ 153 GVG), des Empfangsgerichts den ASt unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entspr Form zu begründen. Zustellung dieser Aufforderung ist entbehrlich. Zwar wird eine Frist in Lauf gesetzt (§ 329 II 2), auf die Feststellung des Fristablaufs kommt es aber nicht an. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gg den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH WM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen als Videoverhandlung stattfinden. 2Eine mündliche Verhandlung findet als Videoverhandlung statt, wenn an ihr mindestens ein Verfahrensbeteiligter oder mindestens ein Mitglied des Gerichts per Bild- und Tonübertragung teilnimmt. 3Verfahrensbeteiligte nach dieser ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfung des Einspruchs (Abs 1 S 1).

Rn 2 Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Einspruchs sind Prozessfortsetzungsbedingungen, die als Vorausaussetzungen für eine Verhandlung und eine Entscheidung in allen Instanzen vAw in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen sind (RGZ 110, 169, 172; BGH NJW 76, 1940 [BGH 21.06.1976 - III ZR 22/75]; s.a. BGH NJW-RR 24, 608 [BGH 21.02.2024 - XII ZR 65/23] zur Zustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. 2Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. 3Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilwiderspruch.

Rn 6 Der Widerspruch ist auch nur gg einen Teil des MB zulässig (§ 694 I 1). § 703a II Nr 5 bestätigt, dass er darauf beschränkt werden kann, ›dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten‹. Der Widerspruch kann ferner auf die Kosten beschränkt werden, zB um geltend zu machen, dass bezahlt ist und die Voraussetzungen vorliegen, dem ASt die Kosten des Verfahrens au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Verweisung.

Rn 4 Umgekehrt führt die Geltendmachung des Sekundäranspruches nicht zu einer Unzuständigkeit des AG und einer Verweisungsmöglichkeit gem § 506, selbst wenn der Sekundäranspruch entweder gemeinsam mit dem Primäranspruch oder auch allein den Zuständigkeitsstreitwert des AG übersteigt (Musielak/Voit/Wittschier Rz 3). Der Zuständigkeitsstreitwert bestimmt sich nämlich alleine n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in Verfahren, in denen die Parteien die Zuständigkeit des Commercial Courts vereinbaren können, die Klage beim Landgericht anhängig gemacht, so hat sich dieses für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an den vom Kläger bezeichneten Commercial Court zu verweisen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Norm bestimmt in Abs 1, dass ad hoc dem Präsidenten bzw Aufsicht führenden Richter entsprechend § 21i II die Notzuständigkeit zur Geschäftsverteilung kraft Gesetzes zugewiesen ist. Ferner ist in Abs 2 angeordnet, dass das unabhängige Präsidium nach § 21a II Nr 1–4 binnen drei Monaten nach Errichtung des Gerichts zu wählen ist, also im Laufe des Geschäftsjahrs fristg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Stirbt in Anwaltsprozessen der Anwalt einer Partei oder wird er unfähig, die Vertretung der Partei fortzuführen, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein, bis der bestellte neue Anwalt seine Bestellung dem Gericht angezeigt und das Gericht die Anzeige dem Gegner von Amts wegen zugestellt hat. (2) 1Wird diese Anzeige verzögert, so ist auf Antrag des Gegners die Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden, S 2.

Rn 4 Im Regelfall hat die Verwaltungsbehörde die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts zu erfüllen, § 910 S 2. Diese Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden besteht unabhängig von der Qualifikation der beizutreibenden Forderung als öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich (BTDrs 19/19850, 46). Die Kompetenzregelung dient der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung. Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 S Rn 2. Für die Frist des § 406 II 1 ist der Verwertungsbeschl des § 411a maßgeblich. Ein Verlust von Rechten im vorangegangenen Prozess ist grds irrelevant (St/J/Berger § 411a Rz 23; aA Musielak/Voit/Huber § 411a Rz 12). Entspr gilt für § 411 IV. Eine mündliche Erläuterung (auf Antrag zwingend) ist genauso wie eine schriftliche Ergänzung nach den allg Grundsätzen mögli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme.

Rn 6 Für die 5-Monatsfrist zur Niederlegung des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle (vgl dazu die Grundsatzentscheidung GemS-OGB NJW 93, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92]) gilt die Vorschrift nicht (BAG NJW 22, 3732 [BAG 15.09.2022 - 10 AZB 11/22] Rz 9 ff; NJW 00, 2835 [BAG 17.02.2000 - 2 AZR 350/99]; Frankf NJW 72, 2313 [OLG Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Innerhalb der von den Parteien vereinbarten oder vom Schiedsgericht bestimmten Frist hat der Kläger seinen Anspruch und die Tatsachen, auf die sich dieser Anspruch stützt, darzulegen und der Beklagte hierzu Stellung zu nehmen. 2Die Parteien können dabei alle ihnen erheblich erscheinenden Dokumente vorlegen oder andere Beweismittel bezeichnen, derer sie sich bedienen wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele von Musterverfahrensanträgen herbeizuführen, die den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachfestsetzung (Nachliquidation).

Rn 27 Die Möglichkeit und der Umfang einer Nachfestsetzung bestimmen sich nach der Rechtskraftwirkung des Kfb. Ist ders Streitgegenstand betroffen, steht die materielle Rechtskraft einer erneuten Festsetzung entgegen. Daher können Kosten, welche im ersten Gesuch nicht enthalten waren, nachträglich festgesetzt werden. Gleiches gilt für geltend gemachte aber versehentlich über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beschwerdeeinlegungsfrist.

Rn 1 Die Vorschrift regelt für alle Familiensachen (BGH FamRZ 15, 839) – § 117 I 3 betrifft in Ehe- u Familienstreitsachen nur die Beschwerdebegründungsfrist – die Frist zur Beschwerdeeinlegung (§ 64) ist. Sie enthält in I eine allg Regelung u in II eine Sonderregelung für bestimmte Verfahren. Weitere Ausn enthalten spezialgesetzliche Vorschriften (s.u. B.II.2). Zur wirksame...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gg die Belehrungspflicht in Abs 1 sind nicht ersichtlich. Die Annahme einer eventuellen Amtshaftpflicht (so MüKoZPO/Deubner Rz 12) geht sicherlich zu weit, würde wohl auch in der Praxis nie zur Geltung kommen. Ein Schaden der rechtsunkundigen Partei durch Vertretung seitens eines Rechtsanwaltes ist schlechterdings nicht vorstellbar, da die e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gg deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass die ...mehr