Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Gebührenvereinbarung des Verwalters

Rz. 204 Der Verwalter war auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. berechtigt in bestimmten WEG-Streitigkeiten, sogar gegen den Willen einzelner Eigentümer eine Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt zu treffen. Mit der Reform des WEG 2020 ist diese Ermächtigung wieder gestrichen worden. Vielmehr darf der Verwalter nur einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn der Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form.

Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle benachrichtigt die Parteien, sobald sie keine weiteren Unterlagen und Informationen mehr benötigt (Eingang der vollständigen Beschwerdeakte). Der Eingang der vollständigen Beschwerdeakte ist in der Regel anzunehmen, wenn die Parteien nach § 17 Absatz 1 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. (2) Die Verbraucherschlichtungsstelle übermittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 10 Versäumt ist eine Prozesshandlung, wenn sie überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht (Berufungseinlegung durch einen nicht postulationsfähigen Anwalt oder die Partei selbst) oder beim unzuständigen Gericht vorgenommen wurde. Der Zeitpunkt des Eingangs einer Rechtsmittelschrift wird regelmäßig durch den Eingangsstempel des Gerichts belegt, § 418. Der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Eingang beim Empfangsgericht.

Rn 12 Beim Empfangsgericht wird zuerst die Geschäftsstelle tätig. Sie gibt dem ASt unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entspr Form zu begründen (§§ 700 III 2, 697 I 1). Die Zweiwochenfrist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann, weil dies für § 697 I 1 nicht besonders bestimmt ist (§ 224 II). S.a. § 697 Rn 4. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bis zu einem best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristsetzung.

Rn 2 Die Frist muss so bemessen sein, dass sie dem Beweisführer Zeit für die selbstständige Klage gg den Dritten sowie die Vollstreckung lässt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 2; St/J/Berger § 431 Rz 2). Es handelt sich um eine richterliche Frist, die nach §§ 224, 225 verlängert oder verkürzt werden kann (MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 2; St/J/Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einl. ZPO Rdn. 42 Wahlfeststellung § 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien § 21b GVG 18 Wahlrecht § 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand § 35 ZPO 2 Eilverfahren § 35 ZPO 3 Mahnbescheid § 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch § 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren § 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage § 35 ZPO 2 Widerklage § 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht § 138 ZPO 4 Wahrh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 751 gilt für alle Vollstreckungsarten, für alle Vollstreckungsorgane und für alle Titel, die die ZPO kennt (§§ 704 I, 795, 794), zB das GBA beim Verfahren auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (Ddorf MDR 15, 672 [BGH 27.03.2015 - V ZR 296/13]; München ZflR 15, 621). Der Rechtsgedanke des § 751 I wird auch für die Vollstreckung von Schiedssprüchen herangezogen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verkündungsmängel.

Rn 8 Zum Problemkomplex: Jauernig NJW 86, 117. Vor Verkündung oder Zustellung kann das Urt mangels Existenz noch nicht angegriffen werden (RGZ 161, 61, 63). Bei der Verlegung des VT und dem unangemessenen Hinausschieben der Frist des Abs 1 S 2 handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der eine sofortige Beschwerde nach § 252 begründen kann (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 8); ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn.

Rn 5 Gem III beginnt der Lauf der Rechtmittelfrist m der schriftlichen Bekanntgabe des in vollständiger Form abgefassten anzufechtenden Beschl an den Beschwerdeführer (BGH FamRZ 15, 839). Bei mehreren Beschwerdeführern ist der Fristbeginn für jeden v ihnen separat zu ermitteln. Die (erste) Zustellung an einen Versorgungsträger, bei dem mehrere Anrechte eines oder beider Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen den Musterentscheid findet die Rechtsbeschwerde statt. Die Sache hat stets grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 574 Absatz 2 Nummer 1 der Zivilprozessordnung. Beschwerdeberechtigt sind alle Beteiligten. (2) Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Prozessgericht zu Unrecht einen Vorlagebeschluss oder das Oberlandesgericht zu Unrecht einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitteilung an den Antragsteller.

Rn 2 Erhebt der Antragsgegner zulässige Einwendungen gem § 252 II–IV, teilt der Rechtspfleger diese gem § 254 dem ASt mit, verbunden mit dem Hinweis, dass ein Festsetzungsbeschluss nach § 253 nicht ergehen kann. Dieser Verfahrenshinweis wird zusammen mit der Mitteilung über Einwendungen und unter Beifügung der vom Antragsgegner übersandten Erklärungen, Auskünfte und Belege n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtliches Interesse.

Rn 20 Das rechtliche Interesse des § 485 II ist weit zu fassen. Für einen v Versicherungsnehmer gg den privaten Unfallversicherer gestellten Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur sachverständigen Klärung der technischen Details u des Grades der Invalidität besteht rechtliches Interesse, wenn der Versicherer geltend macht, ein Versicherungsfall lieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 36 AVAG – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Verpflichteten seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt oder die Frist hierfür noch nicht verstrichen ist; im letzteren Falle kann das Oberlandesgericht eine Frist bestimmen, inne...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Modifizierte Klagefrist (Abs. 4)

Rz. 5 Durch § 24 Abs. 4 KSchG wird die Klagefrist nach § 4 KSchG modifiziert. Die Vorschrift gilt ebenso wie Abs. 3 lediglich für Besatzungsmitglieder von Schiffen. Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 KSchG muss die Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen erhoben werden, nachdem die Kündigung dem Besatzungsmitglied an Land zugegangen ist. Wird die Kündigung während der Fahrt ausgesprochen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteilszustellung.

a) Form. Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Sachwalter hat folgende Aufgaben und Befugnisse:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 251 ZPO – Ruhen des Verfahrens.

Gesetzestext 1Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. 2Die Anordnung hat auf den Lauf der in § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss. Rn 1 Das Ruhen ist ein Unterfall der Aussetzung (zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wahlrechte nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes sind in den vom Gericht zu setzenden Fristen auszuüben. (2) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes aus, so hat sie in der nach Absatz 1 gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgewählte Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begrenzung der Dienstaufsicht durch die Unabhängigkeit.

Rn 11 Unzulässig ist es, einen Richter zur dienstlichen Äußerung hinsichtlich einer von ihm getroffenen richterlichen Entscheidung aufzufordern und so bei dem Betroffenen einen ›Rechtfertigungsdruck‹ zu erzeugen (BGHZ 100, 271). Die bei einer richterlichen Entscheidung gewählten Ausdrucksformen, ggf auch eine Versform, stehen in untrennbarem Zusammenhang mit der Begründung a...mehr

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ZErb 08/2025, Die Teilungsversteigerung

Peter Bothe 3. Auflage 2025 256 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5 Beim Vorwort zu diesem Werk und auch in der Einleitung hat man beinahe das Gefühl, als wolle der Autor den geneigten Leser vor der Lektüre warnen. So schreibt er davon, dass die Teilungsversteigerung eigentlich einer Wette gleiche und selbst Experten auf diesem Gebiet sie wahlweise als "Alptraum" ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundsatz der Bekanntgabe (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 regelt die Bekanntgabe bestimmter Dokumente (gerichtliche Zwischen- und Endentscheidungen, Zwischenverfügungen, formlose Hinweise, Schreiben und Meinungsäußerungen sowie Schriftstücke anderer Beteiligter), sofern ihr Inhalt eine Termins- oder Fristbestimmung enthält oder den Lauf einer Frist auslöst. Dies gilt auch für gerichtliche Fristen nach §§ 366 Abs 3 S 1, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundsätzliche Verbindlichkeit getroffener Vereinbarungen (§ 612 S 2).

Rn 9 Für die während des Termins getroffenen Vereinbarungen gelten nach § 612 S 2 die §§ 224, 296 und 356 entspr. Aus der Verweisung auf § 224 folgt, dass die Parteien an die Fristen gebunden sind, die sie während des Organisationstermins vereinbaren; eine nachträgliche Verlängerung der vereinbarten Frist ist nur bei erheblichen Gründen oder Zustimmung der Gegenpartei möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristsetzung.

Rn 21 Dem Berufungskläger kann eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Anschlussberufungsbegründung gesetzt werden, dem Beklagten eine solche zur schriftlichen Stellungnahme auf die Erwiderung. Zu den Voraussetzungen für die Fristsetzungen, der Dauer der Fristen und den Folgen der Nichteinhaltung wird auf die Erläuterungen in § 521 Rn 9 ff verwiesen. Rn 22 Für den Inh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Der im Termin übergebene Schriftsatz.

Rn 5 Wird ein Schriftsatz unmittelbar vor Beginn eines Termins oder im Termin überreicht, so sind die Fristen des § 132 nicht gewahrt, wegen der Grundsätze der Mündlichkeit (§ 128 I) und des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) kann auf solche Schriftsätze auch nicht Bezug genommen werden (§§ 137 III, 297 II). Damit handelt es sich nach richtiger Ansicht nicht mehr um vorbereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkung der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung erfasst neben dem Scheidungsverfahren auch alle Folgesachen, über die gem § 137 II 1 eine Entscheidung ›für den Fall der Scheidung‹ zu treffen ist und über die gem § 142 durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden ist (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 7; MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 27; FAKomm-FamR/Roßmann § 136 Rz 6). Gem § 113 I 2 iVm § 249 ZPO endet der Lau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundsatz.

Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282 f [BGH 06.06....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 13 EuZVO – Tag der Zustellung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet des Artikels 12 Absatz 5 ist für das Datum der nach Artikel 11 erfolgten Zustellung eines Schriftstücks das Datum maßgeblich, an dem das Schriftstück nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats zugestellt worden ist. (2) Erfordert jedoch das Recht eines Mitgliedstaats die Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist, so ist im Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ladungsfrist ist eine Mindestfrist zum Schutz der Prozessbeteiligten; sie soll einerseits die erforderliche Terminsvorbereitung sicherstellen, dient aber auch dem Schutz der Dispositionsfreiheit der Parteien, die nicht mit einer plötzlichen Terminierung ›überrumpelt‹ werden sollen. Der Tag der Ladung sowie der Terminstag werden bei der Fristberechnung nicht mitgerec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Abnahme der Vermögensauskunft ist nur zulässig, wenn (2) 1Der Gerichtsvollzieher bestimmt einen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und lädt den Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Einzelne Wohnungseigentümer können der GdWE im Prozess beitreten und a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einzelheiten zum Beweis durch Sachverständigengutachten.

Rn 37 Ein erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag, einen Sachverständigen anzuhören, kann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nicht die Anhörung bereits vAw geboten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Kammer (BGH NJW-RR 01, 1431, 1432 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) unmissverständlich (BGH NJW-RR 06, 428 [BGH 25.10.2005 - V ZR 241/04]) eine Ausschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) NN.

Rn 16 Wenn eine Richterstelle zz der Beschlussfassung unbesetzt ist, aber im Laufe des Geschäftsjahrs wiederbesetzt werden soll, ist es prinzipiell zulässig, die Besetzung eines Spruchkörpers vorläufig (tw) mit ›NN‹ zu bezeichnen (so auch St/J/Jacobs GVG [23. Aufl 20] § 21e Rz 15). Das gilt auch für die Stelle des Senats- oder Kammervorsitzenden (vgl BGH NJW 88, 1397 [BGH 29...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Fristsetzung.

Rn 7 Kommt binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage, ist das Verfahren des § 494a beendet, es besteht dann also kein Raum für die Zurückweisung des Antrags u erst recht nicht für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Ag (Zweibr BauR 08, 725). Die Ablehnung der Anordnung der Klagefrist kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden; der Beschwerdewert entspricht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist einer Bestimmung dieses Buches, von der die Parteien abweichen können, oder einem vereinbarten Erfordernis des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht entsprochen worden, so kann eine Partei, die den Mangel nicht unverzüglich oder innerhalb einer dafür vorgesehenen Frist rügt, diesen später nicht mehr geltend machen. 2Dies gilt nicht, wenn der Partei der Mangel nicht bek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn ein Antrag, der nach den Verfahrensakten von einem Beteiligten gestellt wurde, ganz oder teilweise übergangen oder die Kostenentscheidung unterblieben ist, ist auf Antrag der Beschluss nachträglich zu ergänzen. (2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchigen Frist, die mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses beginnt, beantragt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung und Fristsetzung.

Rn 12 Gemäß § 358 durch Beweisbeschl. Das Gericht (Vorsitzender, § 273) setzt dem SV eine nach Umfang und Schwierigkeit des Gutachtenauftrags angemessene Frist, s Rn 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der genehmigte Vergleich wird den Beigeladenen zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung im Musterverfahrensregister ersetzt werden. (2) Beigeladenen können innerhalb eines Monats ab Zustellung des Vergleichs ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden; er kann vor der Geschäftsstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 12 Brüssel IIb-VO – Übertragung der Zuständigkeit an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Ist ein für die Entscheidung in der Hauptsache zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats der Auffassung, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat, das Kindeswohl in dem konkreten Fall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt Form, Frist u inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbeschwerde u ihre Begründung. Im Gegensatz zur Beschwerde (§ 65) besteht auch in fG-Familiensachen Begründungszwang.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt zunächst klar, dass es für die Wiedereinsetzung eines Antrags bedarf, eine Bewilligung vAw mithin nicht in Betracht kommt (Ausn Abs 2 Hs 2). IÜ werden in Abs 1 die formellen Antragserfordernisse (mit Ausn der schon in § 234 geregelten Frist), in Abs 2 die inhaltlichen Anforderungen geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 20 EuMVVO – Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Nach Ablauf der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist ist der Antragsgegner berechtigt, bei dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats eine Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls zu beantragen, fallsmehr