Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einfluss auf die Kostengrundentscheidung.

Rn 22 Hoch str ist, ob eine Änderung des GeS und damit auch eine hierauf gerichtete Beschwerde noch zulässig ist, wenn die nicht mehr abänderbare Kostengrundentscheidung unrichtig würde (Bsp: Nach Abweisung von Klage und Widerklage, die gleich hoch bewertet werden, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf; nachträglich stellt sich heraus, dass die Widerklage den doppelt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbundentscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift ist anwendbar, soweit eine einheitliche Verbundentscheidung iSv § 142 angefochten wird (Prütting/Helms/Helms § 145 Rz 2; MüKoFamFG/Henjes § 145 Rz 2; Zö/Feskorn § 145 Rz 2 f); eine solche liegt nicht vor, wenn ausschließlich über den Scheidungsantrag entschieden worden ist, was aber aufgrund des ›Zwangsverbundes‹ mit der Folgesache VA gem § 137 II 2 nur i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Ausgangspunkt § 643 II 1 ZPO aF, weist demgegenüber jedoch einige Veränderungen auf (BTDrs 16/6308, 256). Sie steht in Zusammenhang mit § 235. Kommt ein Beteiligter innerhalb der ihm hierfür gesetzten Frist der Anordnung zur Auskunftserteilung bzw Vorlage von Belegen nicht (vollständig) nach, ermächtigt § 236 das Gericht, die benötigte Ausku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufungsinstanz.

Rn 5 Eine Abstandnahme vom Urkundenprozess ist unter den Voraussetzungen für eine Klageänderung gem § 263 auch noch im Berufungsverfahren zulässig (BGHZ 189, 182 Rz 17 ff mvN; NJW 12, 2662 Rz 11 ff), und zwar auch noch nach Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl gem § 522 II (BGH MDR 22, 1108 [BGH 07.07.2022 - IX...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Anordnungen für die Er... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bringt viel Konfliktpotenzial mit sich und führt nicht selten zu nicht enden wollenden Streitigkeiten unter Miterben über den ungeteilten Nachlass. Um den Erben die Auseinandersetzung zu erleichtern und in diese bereits im Vorfeld lenkend einzugreifen, kann der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung Vorkehrungen zur k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. 2Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten. (2) 1Befindet sich der Gegenstand nach der Behauptung des Beweisführers nicht in seinem Besitz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 6 Die Zuständigkeit für die Wiederaufnahmeklage ist in § 584, die (doppelte) Frist ist in § 586 und die Anforderungen an die Schrift sind in § 587 geregelt. Weitere (teils negative: Subsidiarität ggü Geltendmachung im Ausgangsverfahren) Zulässigkeitsvoraussetzungen speziell für die Behauptung des Nichtigkeits- oder Restitutionsgrundes nennen §§ 579, 580, 581 und 582. Darü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 4 Am Verfahren zu beteiligen sind alle Gläubiger, für die eine Pfändung stattgefunden hat. Hierzu zählt auch der Arrestgläubiger sowie derjenigen, der lediglich eine Vorpfändung ausgebracht hat. Liegen die Voraussetzungen zu einer Auszahlung für einzelne Gläubiger noch nicht vor, wie bei einer Sicherungsvollstreckung oder bei der Vorpfändung, dann wird der entspr Geldbetr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. 2Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem Dritten die Vorlegung eines in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Gegenstandes aufgeben und hierfür eine Frist setzen. 3Es kann auch die Duldung der Maßnahme nach Satz 1 aufgeben, sofern nicht eine Wohnung betroffen is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde (§ 387 III, § 567).

Rn 15 Gg die Zwischenentscheidung findet die sofortige Beschwerde gem § 567 I Nr 1 statt, bei landgerichtlichen Entscheidungen aber nur, wenn sie nicht im Berufungsrechtszug ergangen sind (›im ersten Rechtszug‹, § 567 I). Das Zwischenurteil ist vAw gem § 317 I zuzustellen; hiermit beginnt die 2-Wochen-Frist des § 569 I 1, 2 zu laufen. Beschwerdeberechtigt ist der im Zwischen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Veränderte Umstände.

Rn 8 Die Aufhebung des Arrests kommt nur in Betracht, wenn sich die für den Erlass der Arrestanordnung maßgebenden Umstände nachträglich geändert haben. Tatsachen, die der Schuldner bereits im Arrestverfahren geltend und glaubhaft machen konnte, gehören nicht dazu. Neue Mittel der Glaubhaftmachung sind aber geeignet, den Aufhebungsantrag zu rechtfertigen (Frankf GRUR-RR 24, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sperrfrist für die erneute Haft (Abs 3).

Rn 4 Die Norm schützt den Schuldner vor einer Haftanordnung in einem anderen Verfahren desselben Gläubigers oder eines anderen Gläubigers. Der Schutz ist auf zwei Jahre beschränkt und entfällt, wenn die Voraussetzungen einer weiteren Abgabe der Vermögensauskunft gem § 802d vorliegen, der insoweit eine korrespondierende Frist aufweist. Die Norm entspricht ansonsten im Wesentl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Statthaftigkeit und Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 2 Das Gericht muss den Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung des Antrags auf eine Entscheidung nach Lage der Akten ist nach Abs 2 unanfechtbar. Die sofortige Beschwerde ist auch statthaft, wenn der Antrag aus anderen als den in § 335 I genannten Gründen zurückgewiesen wurde (RGZ 63, 364, 365; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gg das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vorra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung auf mehrere Erbteile

Rz. 90 § 1950 BGB bestimmt, dass Annahme und Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden können; die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam. Hiervon sieht § 1951 BGB jedoch mehrere Durchbrechungen vor, insbesondere für den Fall, dass ein Erbe einerseits durch eine Verfügung von Todes wegen und andererseits aufgrund gesetzlicher Erbfolge als...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 96. Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594); maßgeblich ist die Anhängig-, nicht die Rechtshängigkeit (Brandbg JurBüro 22, 143). Für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 -...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Teilungsanordnung und Testamentsvollstreckung

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.2: Teilungsanordnung und Testamentsvollstreckung Ich, _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________, errichte nachfolgendes Testament: Zu meinen Erben setze ich meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolge.

Rn 10 Wird die Form nach § 14b Abs 1 S 1 nicht eingehalten, ist die bei Gericht eingegangene Erklärung unwirksam (BGH v 5.12.23 – XIII ZB 45/22, iuris Rz 7 = FGPrax 24, 39). Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass das im Falle einer Störung zulässigerweise eingereichte Ersatzdokument alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Dies ist zwar im Regelfall so; jedoch ist na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 19 Entschieden wird regelmäßig durch Zwischenurteil; im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss (BGH, NJW-RR 18, 1458 Rz 5; ZIP 22, 2463 Rz 3). Wird das Begehren des Beklagten zurückgewiesen, unterliegt dieses den Rechtsmitteln der Endurteile, § 280 II 1. Im Falle der Anordnung der Sicherheitsleistung durch Zwischenurteil ist dieses nicht anfechtbar. Eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende oder unwirksame Zustellung.

Rn 11 Spätester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist der Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§§ 310, 311) des erstinstanzlichen Urteils. Er ist maßgeblich, wenn das Urt nicht oder nicht innerhalb der Fünfmonatsfrist zugestellt worden oder die Zustellung unwirksam gewesen ist. Das gilt jedoch nicht, wenn die beschwerte Partei in dem Termin zur mündlichen Verh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Säumnis des Beklagten (Abs 2).

Rn 3 Analog zur Säumnis in Abs 1 regelt Abs 2 den Fall, dass der Beklagte entgegen § 1046 I es versäumt, zur Klage Stellung zu nehmen. Auch hier knüpft die Säumnis also nicht an die Versäumnis eines Termins an, sondern an die Versäumung einer Mitwirkungspflicht und einer vom Schiedsgericht gesetzten Frist. In bewusster und erkennbarer Abweichung von § 331 betont hier Abs 2, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regelung eröffnet dem Gericht im amtsgerichtlichen Verfahren die zusätzliche Möglichkeit, über den Anwendungsbereich des § 259 hinaus gleichzeitig mit der Verurteilung und Fristsetzung gem § 255 betreffend die Erfüllung der in § 510b bezeichneten Ansprüche auch eine Verurteilung zu einer Entschädigungszahlung für den Fall der Nichterfüllung innerhalb der Frist auszu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. E-Mail.

Rn 13 Besondere Unsicherheiten sind in neuerer Zeit entstanden, soweit bestimmende Schriftsätze durch E-Mail eingereicht wurden. Dabei ist zunächst die Frage zu trennen, ob eine Einreichung eines Schriftsatzes per E-Mail unter die Schriftform nach § 126 BGB, 130 Nr 6 fällt oder ob es sich um ein elektronisches Dokument nach §§ 126a BGB, 130a handelt. Der BGH hat deutlich gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Büroorganisation im Allgemeinen.

Rn 32 Der Anwalt darf Tätigkeiten an sein gut ausgebildetes Personal übertragen. Dabei sind sorgfältige Auswahl und (auch bei zuverlässigen Kräften jedenfalls stichprobenartige) Überwachung erforderlich; auf zu Tage tretende Fehlerquellen muss umgehend reagiert werden (BGH MDR 16, 344 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 653/14]). Ist für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. 2 § 318 bleibt unberührt. (2) 1Das Beschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Testierfreiheit / III. Anfechtung des Erbvertrags

Rz. 29 Beim Erbvertrag räumen die §§ 2281 ff. BGB dem Erblasser ein (Selbst-)Anfechtungsrecht bezüglich der vertragsmäßigen Verfügungen ein. Da er aufgrund der erbvertraglichen Bindungswirkung solche Verfügungen nicht einfach widerrufen kann, bestünde für ihn sonst keine Möglichkeit, sich von einer fehlerhaften Willenserklärung zu lösen.[20] Für einseitige Verfügungen benöti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ergeht durch Beschluss. 2Der Beschluss ist unanfechtbar. (2) Der Antragsgegner hat die Tatsachen, die eine Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls begründen, glaubhaft zu machen. (3) Erklärt das Gericht d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit Fristablauf.

Rn 5 Entscheidungen, die rechtsmittel- und einspruchsfähig sind, werden formell rkr, wenn die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abläuft, ohne dass sie angefochten wurden. Das gilt auch für unzulässige, nicht aber gänzlich unstatthafte Rechtsmittel (GemS-OGB BGHZ 88, 353 = NJW 84, 1027; BGHZ 109, 211, 213; Prütting NJW 80, 361). Formelle Rechtskraft tritt auch in den Fällen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 17 EuGFVO – Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob ihr Verfahrensrecht ein Rechtsmittel gegen ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil zulässt und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel einzulegen ist. Diese Mitteilung wird von der Kommission bekannt gemacht. (2) Die Artikel 15a und 16 gelten auch für das Rechtsmittelverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann die Sache mit den Beteiligten in einem Termin erörtern. 2Die §§ 219, 227 Abs. 1, 2 und 4 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. (2) Zwischen der Ladung und dem Termin soll eine angemessene Frist liegen. (3) 1In geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, soll das Gericht zur Erörterung der Sache auf Antrag eines Bete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Das Versäumnisurteil gegen den Kläger.

Rn 14 Beantragt der Bekl das Versäumnisurteil und liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, so muss das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweisen. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu. Der Inhalt der Entscheidung ergibt sich aus § 313b. Der Tenor des Urteils nach § 330 lautet auf Abweisung der Klage; nur in Ehesachen ist die Entscheidung (Beschluss gem § 11...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 548 ZPO – Revisionsfrist.

Gesetzestext Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Berufungsurteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Rn 1 Die Vorschrift entspricht exakt der für das Berufungsverfahren geltenden Vorschrift des § 517. Auf § 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der Gläubiger nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende und verspätete Begründung.

Rn 13 Enthält das Berufungsgericht keine Begründung, ist ein evidenter Fall des § 547 Nr 6 gegeben. Eine Entscheidung ohne Gründe iSv § 547 Nr 6 liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn das Berufungsurteil überhaupt keine Begründung enthält. Es entspricht vielmehr einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren. (2) 1Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgeric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung eines Zwischenentscheid nach § 1040 III.

Rn 5 Hat das Schiedsgericht über die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung durch Zwischenentscheid nach § 1040 III (§ 1040 Rn 5) entschieden und sich für zuständig erklärt, so kann diese Entscheidung selbstständig im Aufhebungsverfahren überprüft werden (§ 1040 III 2 iVm § 1059 II 1a). Die Antragsfrist beträgt hierfür lediglich einen Monat ab Empfang der schriftlich abgefass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschlussfrist ab Rechtskraft (Abs 2 S 2, Abs 4).

Rn 13 Die Frist beginnt mit Rechtskraft und umfasst fünf Jahre. Es handelt sich um eine absolute Ausschlussfrist (BSG v 4.12.13 – B 5 R 383/13 B; LAG RP PStR 13, 228). Wiedereinsetzung kommt grds nicht in Betracht (BFH v 17.9.15 – X S 22/15; Musielak/Voit/Musielak/Sponheimer § 586 Rz 7, s aber Rn 16). Eine Fristhemmung wegen höherer Gewalt entspr § 206 BGB ist nicht möglich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 8 Wie bei jedem Rechtsmittel sind Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gesondert zu prüfen. Zulässigkeitsvoraussetzungen sind die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und Form (§ 569) sowie die Beschwer des Beschwerdeführers, deren Beseitigung die sofortige Beschwerde dienen soll. In bestimmten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Belehrung.

Rn 6 Bei Anwaltszwang (§ 78) ist über Notwendigkeit der RA-Bestellung und Folgen einer Fristversäumung zu belehren unabhängig davon, ob die Partei bereits durch RA vertreten ist (BGHZ 88, 180) oder noch einen RA beauftragen wird (BGH NJW 91, 493), nicht über fristgebundene Möglichkeit einer Anschlussberufung (BGHZ 215, 89). Rn 7 Die Belehrung darf ggü Laien nicht nur den Wort...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 315 (Unterschrift der Richter).

Rn 33 Die Unterschrift des die Verfügung erlassenden Richters ist erforderlich für Fristsetzungsverfügungen (BGHZ 76, 236 = NJW 80, 1167; BVerwG NJW 94, 746) und Zwischenverfügungen (BayObLG NJW-RR 96, 1167). Dagegen verneint der BGH vor dem Hintergrund der zunehmenden elektronischen Vorgangsbearbeitung das Unterschriftserfordernis für die Verfügung des Vorsitzenden zur Verl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Folgesachen nach Abs 3.

Rn 34 Kindschaftssachen werden nur dann zu Folgesachen, wenn ein entspr Antrag gestellt wird, was bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug geschehen kann. Eine Frist wie in den Fällen der Folgesachen nach Abs 2 besteht hier nicht; der Antrag ist auch dann zu berücksichtigen, wenn er erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung eingereicht wird (Brandbg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung.

Rn 3 Die Entscheidung über die Zulassung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]), weder die Partei noch der Vertreter haben darauf einen Anspruch (MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 4). Nach dem Zweck der Vorschrift setzt die Zulassung eine begründete Aussicht auf den Nachweis der Vollmacht oder eine Genehmigung voraus (Anders...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftungsvoraussetzung bei Aufhebung wegen Fristversäumnis (Alt 2).

Rn 7 Die Schadensersatzhaftung aus § 945 Alt 2 hat zur Voraussetzung, dass die einstweilige Verfügung durch Endurteil aufgehoben worden ist (§ 926 II, § 942 II). Die in § 945 Alt 2 dem Grunde nach ausgesprochene Schadensersatzverpflichtung des Verfügungsklägers knüpft an die Tatbestandswirkung des die einstweilige Verfügung aufhebenden Endurteils an (BGH NJW-RR 92, 998, 1001...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Gem III stellt das Gericht, welches über die EA im ersten Rechtszug zuletzt entschieden hat (§ 50, s Frankf FamRZ 24, 202), das Außerkrafttreten auf Antrag fest. Dagegen ist wie auch gg Ablehnung abw v § 57 stets Beschwerde nach § 58 I statthaft (III 2) m Frist gem § 63 II Nr 1 (Zweibr FamRZ 11, 987; aA Sternal/Giers Rz 13: 1 Monat, § 63 I); wg § 70 IV kein Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vor Fristablauf.

Rn 4 Bevor die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist, tritt entgegen § 705 formelle Rechtskraft mit dem Wirksamwerden der letzten Verzichtserklärung ein (§§ 515, 516), wenn beide Parteien wirksam auf Rechtsmittel (nicht nur auf den materiellen Anspruch: BGH NJW 89, 170; BGH MDR 88, 1033) verzichtet haben. Der Rechtsmittelverzicht nur einer Partei bewirkt den Eint...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 32 Brüssel IIb-VO – Fehlen von Unterlagen.

Gesetzestext (1) Werden die in Artikel 31 Absatz 1 aufgeführten Unterlagen nicht vorgelegt, so kann das Gericht oder die zuständige Behörde eine Frist für deren Vorlage bestimmen oder sich mit gleichwertigen Unterlagen begnügen oder auf deren Vorlage verzichten, wenn die vorliegenden Informationen für ausreichend erachtet werden. (2) Auf Verlangen des Gerichts oder der zustä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.

Rn 16 Nach § 42 Abs 2 ZPO besteht die Besorgnis der Befangenheit dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gg die Unparteilichkeit der Gerichtsperson zu rechtfertigen. Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei ruhiger und vernünftiger Betrachtung (BGH FGPrax 22, 94; NJW-RR 15, 444, 445; 14, 1469; BGH FamRZ 04, 176) die Befür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, Sicherheit zu leisten hat, soweitmehr