Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens hat die Wirkung, dass der Lauf einer jeden Frist aufhört und nach Beendigung der Unterbrechung oder Aussetzung die volle Frist von neuem zu laufen beginnt. (2) Die während der Unterbrechung oder Aussetzung von einer Partei in Ansehung der Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen sind der anderen Partei gegenüber ohne rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der genehmigte Vergleich wird den Beigeladenen zugestellt. (2) Die Beigeladenen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Vergleichs ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (3) Die Beigeladenen sind über ihr Recht zum A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Fruchtloser Fristablauf.

Rn 25 Fruchtlos ist die Frist abgelaufen (oder der Termin verstrichen), wenn der Schuldner die Leistung nicht vor dem Ablauf bewirkt hat. Das wird aber nicht als Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolgs verstanden. Vielmehr soll es nach der ganz hM genügen, dass der Schuldner die geschuldeten Leistungshandlungen vorgenommen hat (so schon BGHZ 12, 267, 269; BGHZ 227, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 13 Brüssel IIb-VO – Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Vertritt ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, zu dem das Kind jedoch eine besondere Bindung gemäß Artikel 12 Absatz 4 besitzt, die Auffassung, dass es das Kindeswohl in dem Einzelfall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen vorbehaltlich des Artikels 9 um Übertragung der Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fehlschlagen der Nachbesserung (S 2).

Rn 11 Die Norm begründet die gem Hs 2 widerlegliche Vermutung, dass Nachbesserung – nicht: Ersatzlieferung (s Rn 15) – mit dem zweiten erfolglosen Versuch fehlgeschlagen ist. Sie gewährt so dem Verkäufer zwei Versuche (Kobl NJW-RR 10, 1501, 1502 [OLG Koblenz 01.04.2010 - 2 U 1120/09]; KG NJW-RR 10, 706, 707 [KG Berlin 27.07.2009 - 12 U 35/08]; Hamm NJW-RR 11, 1423 [OLG Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verjährung (Abs 2).

Rn 13 Antragstellern, die den Zweck verfolgen, die Verjährung durch Zustellung des MB zu hemmen (§ 204 I Nr 3 BGB), hilft § 691 II. Abs 2 erfasst ebenso den Fall, dass durch die Zustellung eine sonstige Frist gewahrt werden soll. Die Wirkung tritt mit der Einreichung oder Anbringung des Antrags auf Erlass des MB ein, wenn innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgebender Beschluss.

Rn 6 Die Anordnung ergeht ohne mündliche Verhandlung nach Anhörung des ASt. Inhaltlich wird dem ASt aufgegeben, binnen einer konkreten Frist Klage zur Hauptsache zu erheben; eine Präzisierung der zu erhebenden Klage ist nicht erforderlich (Musielak/Voit/Huber § 494a Rz 3; Jagenburg NJW 95, 1710, 1715. AA Ddorf BauR 95, 279, 280). Die Dauer der auf den Antrag richterlich zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pflicht zur Fristsetzung.

Rn 17 Nach § 30 I iVm § 411 I ZPO hat das Gericht zugleich mit der Anordnung der schriftlichen Begutachtung dem Sachverständigen zwingend eine Frist zur Abgabe des Gutachtens zu setzen. Dies ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers erforderlich, weil die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens oftmals zu einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeine Kündigungsfristen nach § 573c I.

Rn 3 Es gilt jetzt eine asymmetrische Kündigungsfrist. Nach § 573c I 1 beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate unabhängig von der Dauer der Überlassung des Wohnraums, während nach § 573 I 2 sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate verlängert, dh maximal 9 Monate. Rn 4 Regelkündigungsfrist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet an, welche Form und zT auch welchen Inhalt die Gerichte bei der Abfassung und Verkündung von Beschlüssen und Verfügungen zu beachten haben. Sie dient daher der Rechtssicherheit (Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 2). In § 329 I 1 wird zunächst bestimmt, dass Beschlüsse, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehen, zu verkünden sind. Nachfolgend ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notfristen und Rechtsmittelbegründungsfristen.

Rn 5 Hauptsächlicher Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung sind die Notfristen (§ 224 I 2), also insb die Fristen zur Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln. In Betracht kommt aber auch die Wiedereinsetzungsfrist selbst (BGH 24.5.18 – III ZA 30/17, juris Rz 8; Bsp: die Partei erfährt am 2.3., dass ihre Einspruchsschrift auf dem Postweg verloren gegangen ist, muss aber w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe. (2) Für die Fristen gelten die §§ 222 und 224 Abs. 2 und 3 sowie § 225 der Zivilprozessordnung entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen einer Fristversäumung vor dem versäumten Termin (›Flucht in die Säumnis‹).

Rn 12 Die Partei kann nach § 340 III mit dem Einspruch alle die Zulässigkeit der Klage betreffenden Rügen und sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen, auch wenn vor dem versäumten Termin eine richterliche Frist nach § 273 II Nr. 1, 5, § 275 I 1, 4, § 276 I 2, 3 unentschuldigt nicht eingehalten worden ist (BGHZ 76, 173, 178 und ganz hM – aA nur Gounalakis DRiZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausnahme der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstellung durch das Vollstreckungsgericht.

Rn 15 In dringenden Fällen kann das Vollstreckungsgericht nach § 769 II angerufen werden. Hier entscheidet der Rechtspfleger nach § 20 Nr 17 RPflG. Ein dringender Fall liegt dann vor, wenn eine Entscheidung des Prozessgerichts nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann; im allg ist dies dann der Fall, wenn eine Klage noch nicht anhängig gemacht worden ist. Eine Aufhebung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gegen den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Ausgangskontrolle bei Faxübermittlung.

Rn 44 Die bloße Angabe, vor Büroschluss werde kontrolliert, ob alle Fristen erledigt seien, erst dann werde die Frist gelöscht, genügt bei einer Telefaxübermittlung nicht (BGH NJW 04, 367, 369 [BGH 23.10.2003 - V ZB 28/03]). Bei einer Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zu einer Ausgangskontrolle dann, wenn er seine Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweiwochenfrist.

Rn 2 Die Vollstreckung darf erst beginnen, wenn der Titel zwei Wochen vorher zugestellt wurde; bei qualifizierten Klauseln nach §§ 726 ff müssen gem § 750 II neben dem Titel auch die Vollstreckungsklausel und, soweit die Vollstreckungsklausel aufgrund öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunden erteilt ist, Abschriften dieser Urkunden zugestellt werden (St/J/Münzberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde.

Rn 34 Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und nicht mit Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung gewährt ist. Der BGH beurteilt somit die Rechtslage bei der Berufung und Revision ande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm gilt nur, wenn der letzte Tag einer Fälligkeitsfrist rechnerisch auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24; 12, 2504 Rz 12). Sie schützt den, der innerhalb einer Frist eine Erklärung abgeben muss, indem sie ihn davor bewahrt, dass das ihm zustehende Recht, die Frist bis zum letzten Tag auszunutzen, wegen der Arbeits- und Behör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Das im Wiederaufnahmerecht ausgewogene Verhältnis zwischen Rechtskraft und der Möglichkeit ihrer Beseitigung wegen eines Wiederaufnahmegrundes ist durch § 586 um einen weiteren, nämlich zeitlichen Aspekt ergänzt. Die Wiederaufnahme ist nach Ablauf bestimmter ›doppelter‹ Fristen unzulässig. Diese knüpfen sowohl an das subjektive Kriterium der Kenntnis vom Wiederaufnahmeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zeitliche Begrenzungen.

Rn 25 Die Entscheidung im schriftlichen Verfahren setzt zunächst voraus, dass die Zustimmung der Parteien nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Dabei ist jeweils auf die letzte Zustimmungserklärung abzustellen. Weiterhin setzt die Entscheidung voraus, dass das Gericht einen bestimmten Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Parteien ihre Schriftsätze einreichen können. Ferner w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungserschwerung (II).

Rn 7 Als Höchstgrenze der Vereinbarungen über eine Verlängerung der Verjährung sieht II eine Frist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn vor. Erfasst sind grds alle Vereinbarungen, die zu einer längeren Frist führen, gleichgültig, ob es sich um eine echte Fristverlängerung, ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns, besondere Ablaufhemmungen und Ähnl handelt. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirksamwerden.

Rn 28 Auch für das Wirksamwerden von Verfügungen gilt das bereits für Beschlüsse Festgestellte (s Rn 5). Allerdings bedürfen Verfügungen, auch soweit sie aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen sind, keiner Verkündung (Zö/Feskorn § 329 Rz 52). Verfügungen, mit denen Fristen in Gang gesetzt werden, sind nach § 329 II 2 zuzustellen; zB eine Verfügung, mit der eine Aussc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 10 Der Hauptleistungspflicht zur Ausführung der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sorgfalts- und Obhutspflichten zur Seite. Das Mandat ist so auszuführen, dass Rechte, Rechtsgüter und Interessen (§ 241 II) des Mandanten nicht verletzt werden (Offenbarungspflicht bei Beziehungen zum Parteigegner: BGH NJW 08, 1307 [BGH 08.11.2007 - IX ZR 5/06]). Ist Gegenstand des mit einem Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarung.

Rn 5 Nach bislang geltendem Recht war es möglich, individualvertraglich besondere Zahlungsfristen zu vereinbaren. Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen müssen nunmehr ausdrücklich vereinbart werden und dürfen nicht grob unbillig sein. Die grobe Unbilligkeit einer längeren Zahlungsfrist beurteilt sich nach den Kriterien in Art 7 I–III der Zahlungsverzugs RL (zB grobe Abweichu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fälligkeit.

Rn 24 Für die Fälligkeit der Werkleistung sind in erster Linie die vertraglich vereinbarten Termine oder Fristen maßgeblich (BGH NJW 00, 1403 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 224/98]). Ansonsten tritt Fälligkeit nach Ablauf einer den Umständen angemessenen Frist ein (§ 271 I). Hierbei ist zu beachten, dass der Unternehmer vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen (Kapellmann/Messer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligung kann auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 § 558 I 2 stellt klar, dass das Mieterhöhungsverlangen ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden kann (Sperrfrist). Der Vermieter hat seinen nicht abtretbaren Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Rn 8) aber erst, wenn diese zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist (Wartefrist). Div...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 11 Die wichtigste Sanktion steht in § 356 III 1: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Informationspflicht des Art 246b § 2 I EGBGB. Danach hat der Unternehmer den Verbraucher die Vertragsbestimmungen (einschl der AGB) sowie die in Art 246b § 2 I EGBGB g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristsetzung zur Ausübung des Wahlrechts (Abs 1).

Rn 2 Um das Verfahren voranbringen zu können, räumt Abs 1 dem Gericht – in Ermangelung gesetzlicher Fristen – die Möglichkeit der Fristsetzung für Erklärungen ein, welche die Voraussetzungen für eine externe Teilung nach § 14 II VersAusglG herbeiführen sollen oder die Wahl einer bestimmten Zielversorgung nach § 15 I VersAusglG zum Gegenstand haben. Bei dieser Frist handelt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geltungsdauer.

Rn 15 § 903 II bestimmt für das Kreditinstitut die Geltungsdauer der Bescheinigungen und damit die Bindungsfrist an den Aussagegehalt der Bescheinigungen. Eine derartige ausdrückliche Regelung fehlt bislang. Übervorsichtige Kreditinstitute haben deswegen wiederholt in kurzen Fristen erneute Bescheinigungen verlangt. Für den Schuldner führte dies zu erheblichen Lasten, weil d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristverlängerung.

Rn 4 Anträge, die Zweiwochenfrist des § 697 I 1 zu verlängern, müssen an § 224 II scheitern. Gesetzliche Fristen können nur in besonders bestimmten Fällen verlängert werden. Es ist kein Fall besonders vorgesehen. Zu den iÜ unerheblichen Folgen nicht eingehaltener Frist s Rn 3 aE.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht.

Rn 2 Aktiv wahlberechtigt sind gem Abs 1 S 1 alle Berufsrichter (nicht: ehrenamtliche Richter) des Gerichts, also Richter auf Lebenszeit, Richter auf Zeit, Richter auf Probe, Richter kraft Auftrags oder für die Dauer von mindestens 3 Monaten (nicht: bereits seit 3 Monaten – arg Gesetzeswortlaut ›für‹ nicht ›seit‹ –; aA Saenger/Rathmann § 21b GVG Rz 2) abgeordnete Richter, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksammehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 53 Fristen dürfen grds bis zum Ablauf des letzten Tages, also bis 24.00 Uhr ausgeschöpft werden (vgl BGH MDR 18, 1074 f; MDR 05, 469; BVerfGE 69, 381, 385 [BVerfG 14.05.1985 - 1 BvR 370/84]; BVerfG NJW 91, 2076 [BVerfG 07.05.1991 - 2 BvR 215/90]). Allerdings muss der Rechtsmittelführer in diesen Fällen erhöhte Sorgfalt anwenden, um die Einhaltung der Frist sicher zu stell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) und sichert damit die Freiheit des Mitglieds, sich dem Verein und seinen Pflichten zu entziehen. Das ermöglicht auch einen Wettbewerb der Vereine untereinander. Rn 2 Der Austritt muss als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dem zuständigen Vereinsorgan zugehen, meist dem Vorstand (§§ 130, 26 II 2). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 10 Der Anspruch nach § 179 verjährt erst, wenn feststeht, dass eine Genehmigung nicht in Betracht kommt (BGH NJW 04, 774 [BGH 19.11.2003 - XII ZR 68/00]). Der Anspruch wegen Pflichtverletzung aus § 280 einschl Verzugsschäden entsteht mit Schadenseintritt (BGHZ 73, 363, 365). Der Schadenersatzanspruch statt der Leistung nach § 281 ff entsteht einheitlich mit der Entstehung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Angriffs- und Verteidigungsmittel, die unentschuldigt nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist, Berufungserwiderungsfrist oder einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik vorgebracht werden, sind sie für die Entscheidung unberücksichtigt zu lassen, wenn sie die Erledigung des Verfahrens verzögern würden. Damit sollen die Parteien veranlasst werden, in 2. Instanz f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung.

Rn 1 Wie der Erbe kann auch der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte als nur schuldrechtlich Berechtigter erbunwürdig sein. Die Geltendmachung erfolgt durch formlose Anfechtungserklärung des Berechtigten (§ 2341) ggü dem Unwürdigen (§ 143 I, IV 1). Sie ist in einer Klageerhebung idR enthalten, wenn der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte zugleich Erbe is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 29 Bei einem Verstoß in der Phase der Vertragsanbahnung kann der Vermieter gem § 21 I 1 AGG ausnahmsweise (s Rn 34) im Einzelfall verpflichtet sein, mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen (Schmid-Räntsch FS Blank, 381, 393). Der benachteiligte Bewerber hat zwar nur einen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Entscheidung über das von ihm abgegebene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Benennung des Zeugen; Anschrift.

Rn 2 Zum Beweisantritt ist zunächst die Benennung des Zeugen, idealiter mit vollem Namen und mit voller ladungsfähiger Anschrift, vonnöten. Entspricht das Beweisangebot nicht diesen Vorgaben, ist zu unterscheiden: Das Angebot eines Zeugen ›N.N.‹ ist irrelevant (BGH NZI 15, 191 [BGH 04.12.2014 - IX ZR 88/14] Rz 6); dies liegt in einem Maße auf der Hand, dass ein gerichtlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. 2Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betrac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhalt.

Rn 3 Der Unterhalt ist im bisherigen Umfang zu gewähren (BRHP/Lohmann § 1969 Rz 4). Die Höhe des Unterhaltsanspruchs bemisst sich, entgegen der Regelung in § 1610 I, nicht nach der Lebensstellung des Bedürftigen (van Venrooy, MDR 10, 1030). Die Nutzung der Wohnung im bisherigen Umfang bedeutet auch, dass der Berechtigte diese ungehindert und unter Ausschluss der Erben nutzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedürftige Partei.

Rn 21 Insoweit ist das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien zu beachten (BGH NJW 93, 732). Die bedürftige Partei darf sich grds darauf beschränken, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Rechtsmittel unter Beifügung vollständiger PKH-Unterlagen einzureichen. Wird der PKH-Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. (2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies auf Grund der Abänderung zu erwarten ist. (3) § 27 des Versorgungsausgleichsg...mehr