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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 93 ZPO – Koste ... / D. Keine Veranlassung.

Dr. jur. Angie Schneider
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Rn 4

Darüber hinaus darf der Beklagte für die Klageerhebung keine Veranlassung gegeben haben. Eine solche Veranlassung ist idR dann gegeben, wenn der Beklagte außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er ohne gerichtliche Hilfe nicht bereit sein wird, die Klageforderung zu erfüllen. Insb, wenn der Beklagte auf eine Mahnung nicht reagiert hat oder wenn er eine kalendermäßige Fälligkeit hat verstreichen lassen, ist von einer Klageveranlassung auszugehen; ebenso aber auch, wenn er vorgerichtlich den Anspruch bestritten hat. Bei einer negativen Feststellungsklage ist Veranlassung gegeben, wenn sich der Beklagte bestimmter Rechtspositionen berühmt und davon nicht Abstand genommen hat.

In Verkehrsunfallprozessen muss dem Haftpflichtversicherer für die Prüfung der Ansprüche des Geschädigten eine angemessene Frist eingeräumt werden, die mit dem Zugang des spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und entspr der Fallgestaltung vier bis sechs Wochen beträgt (Köln NJW-RR 12, 861; Celle JurBüro 19, 499; Frankf NJW-RR 18, 1432). Von einer Klageveranlassung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn sich der Versicherer zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage in Verzug befindet (Frankf v 31.10.24 – 30 W 7/24). Ist der Haftpflichtversicherer nicht Adressat des anwaltlichen Anspruchsschreibens des Unfallgeschädigten gewesen und wendet sie sich – nachdem ihr das Anspruchsschreiben von ihrem Versicherungsnehmer weitergeleitet wurde – mit einer Nachfrage an den Bevollmächtigten des Unfallgeschädigten, auf die dieser nicht reagiert, sondern ohne weiteren Kontakt Klage gg die Versicherung erhebt, beraubt dies die Haftpflichtversicherung nicht der Möglichkeit, die Klageforderung iSv § 93 sofort anzuerkennen (Frankf 20.11.24 – 9 W 23/24).

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