Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gegenvorstellung gegen Festsetzung des Streitwerts durch den BGH.

Rn 19a Die Festsetzung des Streitwerts durch den BGH kann mit einer Gegenvorstellung angegriffen werden, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen ist. Der Streitwert bestimmt sich nach der zu vollstreckenden Forderung, zzgl etwaiger Feststellungsaussprüche, Widerklagen und Hilfsaufrechnungen. Die Frist für die Gegenvorstellung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die Vorschriften über das Verbundverfahren und soll aufeinander abgestimmte Entscheidungen in der Scheidungssache und den verschiedenen Folgesachen ermöglichen. Dies wird in der ersten Instanz durch die Verfahrens- und Entscheidungskonzentration der §§ 137, 142 erreicht; in der zweiten Instanz können die Ehegatten bei einer Teilanfechtung des Verb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung von Zwangsmitteln (Abs 2).

Rn 2 Die gerichtliche Anordnung muss einen vollstreckbaren Inhalt haben (auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung). Die Form der Anordnung ist ohne Bedeutung (Beschluss, Verfügung). Die Anordnung bedarf einer angemessenen Frist zu ihrer Umsetzung und sie muss inhaltlich bestimmt sein. Die Anordnung bedarf einer speziellen Rechtsgrundlage. Die Anwendung von Zwangsmitteln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung des Musterverfahrensantrags (Abs 5).

Rn 8 Wird das Quorum des Abs 1 nach Ablauf der sechs Monate nicht erreicht, so weist das Prozessgericht den betreffenden Musterverfahrensantrag durch Beschl zurück (Abs 5). Nicht zurückgewiesen werden jedoch jüngere Anträge, für welche diese Frist noch nicht abgelaufen ist. Der Beschluss über die Zurückweisung ist unanfechtbar (Abs 5 S 2) und kann auch in der Berufungsinstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Schuldner, der zur Räumung seiner Wohnung verurteilt wurde, dadurch vollstreckungsrechtlichen Schutz, dass sie dem Gericht die Befugnis einräumt, ihm eine angemessene, jedoch nicht über ein Jahr hinausgehende Räumungsfrist zu gewähren. § 721 liegt daher die ratio zugrunde, dass der Verlust des Wohnraums für den Schuldner von lebenswichtiger (›...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gg ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gg die Berufung und die Durchführung der Anschlussberufung PK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Das Verfahren zählt als besondere Angelegenheit, da es mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist (§ 19 I 2 Nr 11 VV RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr 3334 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,5 ermäßigt (Nr 3337 VV RVG). Mehrere Räumungsfristverfahren gelten als besondere Angelegenheiten, so dass dort die Gebühren jewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 26 VSBG – Widerruf der Anerkennung.

Gesetzestext (1) Erfüllt die Verbraucherschlichtungsstelle die für ihre Anerkennung notwendigen Voraussetzungen nicht mehr oder verstößt sie bei ihrer Tätigkeit systematisch gegen gesetzliche Vorschriften oder ihre eigene Verfahrensordnung, so hat die zuständige Behörde den Träger der Verbraucherschlichtungsstelle in Textform aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu treff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Norm gilt sowohl für die Nichtigkeitsklage als auch für die Restitutionsklage. Es handelt sich nach Abs 1 um eine Notfrist iSd § 224, die nicht durch den Richter verlängert werden kann und nicht durch Parteivereinbarung abgekürzt werden kann. Wiedereinsetzung bei schuldhafter Fristversäumung ist iRv § 233 möglich (Zö/Greger § 586 Rz 1). Die Einhaltung der Frist ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag.

Rn 1 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag ist für jeden Rechtszug gesondert zu stellen. Auch für jedes Verfahren, welches beim selben Gericht anhängig ist, ist gesondert PKH zu beantragen. Das gilt auch für Verbundverfahren zum Scheidungsantrag. Der Antragsteller muss partei- und prozessfähig sein. Auch im PKH-Prüfungsverfahren ist die Prozessfähigkeit vAw festzuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlesung der Urteilsformel (Abs 2 S 1).

Rn 3 Abs 2 S 1 ist der gesetzliche Regelfall, der auch die Fälle betrifft, in denen die Entscheidung am ›Schluss der Sitzung‹ erfolgt (§ 310 Rn 4; Fischer DRiZ 94, 95, 97). Die Urteilsformel muss im Ganzen vorgelesen werden (BGH NJW 85, 1782, 1783), nicht auch die Eingangsformel. Sie muss schriftlich niedergelegt sein (BGHZ 10, 327, 329 = NJW 53, 1829; NJW 15, 2342; NJW-RR 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Bekanntmachung (Abs 2 Nr 3).

Rn 18 Gemäß § 688 II Nr 3 ist das Mahnverfahren auch dann nicht statthaft, wenn der MB durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden müsste. Das betrifft zunächst den Fall, dass schon zur Zeit des Mahnantrags die Notwendigkeit einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr 1, 2 oder 3 bekannt ist. Es ist Sache des ASt, sich zu vergewissern, bevor er den Mahnantrag stellt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 74a FamFG – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext (1) Das Rechtsbeschwerdegericht weist weist die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung im Termin zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vorliegen und die Rechtsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. (2) Das Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse (Abs 3).

Rn 5 Ermittlungsergebnisse zum Aufenthaltsort des Schuldners, die der GV auf Grund des Vollstreckungsauftrages eines Gläubigers eingeholt hat, darf er grds auch für den Auftrag eines weiteren Gläubigers verarbeiten, wenn dem zweiten Gläubiger der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt sind und die Daten nicht älter als drei Monate sind. Die Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit § 109 wird ein ggü dem Klageverfahren vereinfachtes, beschleunigtes (keine obligatorische mündliche Verhandlung) und verbilligtes (kein Anwaltszwang) zweistufiges Verfahren zur Rückerlangung der Sicherheit eröffnet, welches in allen in § 108 Rn 1 genannten Fällen der Sicherheitsleistung, mithin auch im Falle des § 110, und bei allen Arten von Sicherheitsleistungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag zulässig und werden keine oder keine nach § 252 Absatz 2 bis 4 zulässigen Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bezeichneten Frist durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung durch Beschluss erfolgt auch, soweit sich der Antragsgegner nach § 252 Absatz 2 zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hat. In dem Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erstreckung des § 321a auf andere Grundrechtsverstöße?

Rn 9 Ungeklärt ist, ob § 321a auf andere Grundrechtsverstöße erweitert werden kann. Der BGH und hM lehnen dies unter Hinweis auf den Willen des Gesetzgebers ab, helfen dann aber mit der Gegenvorstellung (BGH WRP 08, 956 Rz 4; NJW-RR 09, 1444 Rz 1; WM 16, 2147 Rz 22; BGH BeckRS 21, 7455 Rz 2; St/J/Althammer Rz 73 mwN; de lege lata Zö/Feskorn Rz 3b; oben Rn 6; zur Gegenvorstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 5 Eine selbstständige Anfechtung dieser Anordnungen, insb auch wegen eines Ermessensfehlgebrauchs, scheidet grds aus, es sei denn, die Frist wird so lang bemessen, dass dies einer Verfahrensaussetzung faktisch gleichkommt (Köln NJW 75, 2349 [OLG Köln 16.06.1975 - 13 W 40/75]; zu Unrecht aA LG Neubrandenburg MDR 96, 1186 [LG Neubrandenburg 23.01.1996 - 2 O 247/95]). Sie kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. 2Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des Vorsitzenden sowie eines beauftragten oder ersuchte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XV. Aufhebung in zweistufigen Schiedsverfahren.

Rn 23 Insb in der Hamburger Warenschiedsgerichtsbarkeit sieht die Schiedsordnung zweistufige Schiedsverfahren mit der Möglichkeit für eine Berufung zu einem Oberschiedsgericht vor. Dann liegt ein Schiedsspruch, der Gegenstand eines Aufhebungsverfahrens nach § 1059 sein kann, erst vor, wenn das gesamte Schiedsverfahren beendet ist, weil (1) die im Schiedsverfahren 1. Instanz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 553 ZPO – Terminsbestimmung; Einlassungsfrist.

Gesetzestext (1) Wird die Revision nicht durch Beschluss als unzulässig verworfen oder gemäß § 552a zurückgewiesen, so ist Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss, ist § 274 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Sind die Voraussetzungen gem Rn 2 erfüllt, ist mit der Einlegung die Zustellung bewirkt. Unerheblich ist, ob und wann der Zustellungsadressat Kenntnis von dem Schriftstück erlangt (VGH Bayern 12.2.24 – 11 ZB 23.1021). In der Zustellungsurkunde sind die Angaben gem § 182 II Nr 4 und 6 zu machen; die Angabe, wo das Schriftstück eingelegt wurde, ist nicht erforderlich (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auslandszustellung (Abs. 2).

Rn 7a Wenn das Versäumnisurteil im Ausland zuzustellen ist (§§ 183, 1067, 1069, 1070, 1071), beträgt die Einspruchsfrist mind einen Monat. Durch eine im Ermessen des Gerichts stehende Bestimmung kann die Frist auch verlängert werden. Anders als nach Abs 3 und dem früheren Recht (§ 339 Abs 2 aF) scheidet jedoch eine nachträgliche Fristbestimmung durch Beschluss aus; sie kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwingender Inhalt des Antrags, Abs 1.

Rn 2 Bei den in Abs 1 enthaltenen Angaben handelt es sich um zwingende Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Scheidungsverfahren (Saarbr 10.2.2015 – 6 WF 28/15; FamRZ 14, 2021; Brandbg FamRZ 14, 412; Hamm FamRZ 10, 1581). Enthält ein Scheidungsantrag die erforderlichen Angaben nicht, muss das Gericht hierauf gem § 113 I 2 iVm § 139 ZPO hinweisen und eine angemessene Frist zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 7 AVAG – Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen.

Gesetzestext (1) Hängt die Zwangsvollstreckung nach dem Inhalt des Titels von einer dem Berechtigten obliegenden Sicherheitsleistung, dem Ablauf einer Frist oder dem Eintritt einer anderen Tatsache ab oder wird die Vollstreckungsklausel zugunsten eines anderen als des in dem Titel bezeichneten Berechtigten oder gegen einen anderen als den darin bezeichneten Verpflichteten be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerdesumme.

Rn 52 Gemäß § 567 II muss diese über 200 EUR liegen. Maßgebend ist daher, in welchem Umfang die Entscheidung angegriffen wird. Dabei ist auch die Umsatzsteuer bei der Berechnung zu berücksichtigen (Kobl MDR 92, 196; Zö/Herget § 104 Rz 21.24). Maßgebend ist der Beschwerdewert bei Einlegung. Eine nachträgliche Absenkung macht die zulässig erhobene Beschwerde nicht unzulässig (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarerklärung im zweistufigen Schiedsverfahren.

Rn 20 In zweistufigen Schiedsverfahren (§ 1059 Rn 23) kann ein Schiedsspruch erst nach § 1060 für vollstreckbar erklärt werden, wenn das gesamte Schiedsverfahren beendet ist, weil (1) die im Schiedsverfahren 1. Instanz unterlegene Partei keine fristgerechte Berufung zum Oberschiedsgericht eingelegt hat oder (2) eine eingelegte Berufung vom Oberschiedsgericht zurückgewiesen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausbleiben (Abs 3).

Rn 8 Geht die Anspruchsbegründung nicht fristgemäß ein, wird bis zu ihrem Eingang Termin nur auf Antrag des Ag bestimmt (§ 697 III 1). Stellt er Terminsantrag und bestimmt der Vorsitzende hierauf Termin, setzt der Vorsitzende dem ASt eine Frist zur Begründung des Anspruchs (§ 697 III 2). Auf diese sind erstmals die Vorschriften in § 296 I, IV über die Zurückweisung verspätet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristberechnung.

Rn 6 Gem § 16 II bzw § 113 I 2 gelten § 222 ZPO, §§ 187–189 BGB. Wiedereinsetzung: 17 ff (fG-Familiensachen) bzw § 113 I 2 iVm §§ 233 ff ZPO (Ehe- u Familienstreitsachen). Da der Begriff der Notfrist iSd § 233 ZPO dem FamFG fremd ist, ist er iRd in § 113 I 2 angeordneten entspr Anwendung des § 233 ZPO durch den Begriff der gesetzlichen Frist zu ersetzen (Zö/Feskorn § 71 Rz 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Feststehender Schiedsort in Deutschland.

Rn 9 § 1062 I regelt die Zuständigkeit der OLG, wenn der Schiedsort feststeht und in Deutschland liegt. Zuständig ist dann das OLG, in dessen Bezirk das Schiedsgericht seinen Sitz hat. In einem Bundesland mit mehreren Oberlandesgerichten kann durch Rechtsverordnung des Landes die Zuständigkeit einem OLG übertragen werden. Nach aktuellem Stand (Februar 2025) ist dies nur für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 5 Abgesehen von der Berichtigung nach Abs 4 kann ein Ergänzungsschiedsspruch zur Auslegung oder Ergänzung nur auf Antrag einer Partei erfolgen. Der Antrag muss innerhalb der Monatsfrist des Abs 2 erfolgen. Dem Schiedsgericht selbst ist für die Entscheidung nach Abs 3 im Falle der Ergänzung eine Zweimonatsfrist auferlegt, sonst eine Einmonatsfrist. Eine Überschreitung dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagerücknahme.

Rn 7 Die Rücknahme der Klage ist für jeden Kl der Ausgangsverfahren auch während des Musterverfahrens noch möglich, es gelten § 269 ZPO sowie die Spezialregeln in § 18 I, II KapMuG. Eine mündliche Verhandlung im Musterverfahren ist wegen der Eigenständigkeit des Musterverfahrens noch keine Verhandlung zur Hauptsache iSv § 269 I ZPO, so dass die Zustimmung des Beklagten zur K...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verweisung von Amts wegen (Abs 2).

Rn 3 Die Verweisung vAw setzt zunächst voraus, dass eine Sache vor die KfH gebracht wurde, die keine Handelssache ist. Diese Möglichkeit kommt vornehmlich in Betracht, wenn der Beklagte die Frist zum Antrag auf Verweisung (§ 101 I) hat verstreichen lassen oder sogar mit einer Behandlung durch die KfH einverstanden ist; §§ 38–40 ZPO finden keine Anwendung (§ 94 Rn 2a). Es bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnw die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Vollziehung vor Zustellung (Abs 3).

Rn 12 Die Zustellung des vollständigen Arrestbefehls einschließlich der vom Gericht beigefügten Anlagen muss innerhalb einer Woche nach Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist des Abs 2 nachgeholt werden. Die Übermittlung des Verhandlungsprotokolls einschließlich Entscheidungstenor mittels Fax reicht nicht aus (Frankf NJW-RR 95, 445). Alle Zustellungen im Parteibetrieb mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern. (2) 1Wird dem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes Recht eines Dritten bestehe, so ist das Geld zu hinterlegen. 2Die Zwangsvollstreckung ist fortzusetzen, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der Pfändung eine Entscheidung des nach § 771 Abs. 1 z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorverfahren.

Rn 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, soweit bundes- oder landesrechtliche Regelungen ein Vorverfahren vorsehen und dieses zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts noch nicht abgeschlossen ist (Hamm NStZ 82, 134; Karstendiek DRiZ 77, 50). Die Beendigung des Vorverfahrens. ist eine Verfahrensvoraussetzung, weil über den Justizverwaltungsak...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.5 Beschäftigungsverbot in den letzten 6 Wochen vor der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt; die Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Wichtig Fristbeginn Maßgeblich für die Bestimmung der 6-Wochen-Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingang (Abs 2).

Rn 7 Geht die Anspruchsbegründung innerhalb der Zweiwochenfrist ein, ist grds wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren (§ 697 II 1), vgl §§ 271 ff. Sie ist unverzüglich vAw an den Beklagten oder seinen Prozessbevollmächtigten (§ 172) zuzustellen und er ist, im Anwaltsprozess, aufzufordern einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn er sich verteidigen will (§ 271). Zu de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kein Aufhebungsverfahren nach Vollstreckbarerklärung.

Rn 86 Ist der Schiedsspruch rkr für vollstreckbar erklärt worden, kann ein Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs nicht mehr gestellt werden, § 1059 III 4 (BGH NJW-RR 06, 995 Rz 11). Das gilt auch für einen behaupteten op-Verstoß nach § 1059 II 2b). Da der op-Verstoß als vAw zu prüfender Aufhebungsgrund immer im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 1060 zu berücksich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung.

Rn 12 Der Schadensersatzanspruch nach § 945 verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Der Beginn der Verjährung setzt die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen voraus (BGH GRUR 24, 789 Rz 10; Teplitzky/Schwippert Kap 36 Rz 42). Im Falle der Antragsrücknahme beginnt regelmäßig die Frist für die Verjährung des Schadensersatzanspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr