Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR (ab 2023), soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt 2023 Arbeitslohn bis zur ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.5 Minijob

Der Freibetrag von 840 EUR ist sozialversicherungsfrei. Er kann daher auch i. V. m. einem Minijob berücksichtigt werden. Damit können für eine ehrenamtliche Minijob-Tätigkeit bis zu 590 EUR (1/12 von 840 EUR = 70 EUR + 520 EUR) im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.3 Mehrere begünstigte Tätigkeiten

Übt der Steuerpflichtige mehrere begünstigte Nebentätigkeiten aus, z. B. für verschiedene gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, oder verrichtet er für dieselbe Einrichtung unterschiedliche Tätigkeiten, so kann er den Freibetrag dennoch je Kalenderjahr nur einmal in Anspruch nehmen.[1] Auch wenn der Steuerpflichtige in einem Jahr Einnahmen aus einer in mehre...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtlicher Betreuer

§ 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbefreiungsvorschrift für Steuerpflichtige, die als ehrenamtliche Vormünder i. S. d. §§ 1793 ff. BGB oder als ehrenamtliche rechtliche Betreuer i. S. v. §§ 1896 ff. BGB oder als ehrenamtliche Pfleger i. S. v. §§ 1909 ff. BGB eine Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB erhalten.[1] Die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen nac...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG beansprucht werde...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für verschiedene berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Amtsunterricht: Erteilt ein Angehöriger der Finanzverwaltung sog. Amtsunterricht für Finanzanwärter, ist die Vergütung hierfür keine steuerbefreite Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG.[2] Ärzte als Unterri...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch wen...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Minijob-Grenze von 520 EUR bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger für seine begünstigte Übungsleitertätigkeit usw. bis zu...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 EUR jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schweiz belegen ist.[1] Wie ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Inflationsausgleichsprämie

Im Rahmen des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ("Leistungen zur Abmilderung der Inflation") eingeführt worden. Zielsetzung ist, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzuw...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden.[1] Keine öffentliche Kasse, sondern ein privatrechtlicher Verein ist der Städte- und Gemeindebund NRW, sodass die an Präsidiumsmitglieder gewährte Aufwandsentschädigung nicht unt...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 6 Rabattregelung als Wahlrecht

Die Rechtsprechung sieht in der Rabattfreibetragsregelung eine Spezialvorschrift mit tendenziell begünstigendem Charakter, die aber nicht immer vorteilhaft ist, und räumt Arbeitnehmern, spätestens im Rahmen der Steuererklärung, ein Wahlrecht zur Anwendung ein.[1] Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung übernommen.[2] Alternativ zur Rabattbesteuerung können Arbeitnehmer in i...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Umfassende Ausführungen zu den Änderungen durch das Fondsstandortgesetz für die steuerfreie Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG bzw. zur (nachgeholten) Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteilungen nach dem neuen § 19a EStG ergeben sich aus dem Einführungsscheiben der Finanzverwaltung.[1] Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Jobtickets

Als Jobticket werden Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezeichnet, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb, Büro u. a. überlässt bzw. durch Geldleistungen bezuschusst. Steuerfreier Arbeitslohn ab 2019 Neu ist ab 1.1.2019 die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberle...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betreuungsleistungen für Kinder und Pflegebedürftige

Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal für diesen Personenkreis vermittelt, sind steuerfrei.[1] Außerdem kann der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige bis zu 600 EUR lohnsteuerfrei übernehmen, die aufg...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Versorgungsausgleich

Im Grundsatz sollen bei der Scheidung die Anrechte der Ehepartner auf eine Altersversorgung innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems ausgeglichen werden. Von dieser Regelung erfasst werden auch die Anwartschaften und Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung.[1] Durch 2 Steuerbefreiungsvorschriften stellt der Gesetzgeber sicher, dass sowohl bei der internen Teilung[...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 7 Aufzeichnungspflichten

Ohnehin vorgeschrieben ist die getrennte Aufzeichnung des Arbeitslohns nach Barlohn und Sachbezügen.[1] Zusätzlich muss der Arbeitgeber die einzelnen Sachbezüge, auf die der Rabattfreibetrag angewendet wird, besonders kennzeichnen und mit den besonders ermittelten Werten (nach Vornahme des Preisabschlags von 4 %) im Lohnkonto ohne Kürzung um den Rabattfreibetrag eintragen. B...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Durch G. v. 26.6.2001[1] wurde der Pauschbetrag von 200 DM/102 EUR auf die Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG) ausgedehnt. Durch G. v. 29.12.2003[2] ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab Vz 2004 von 1.044 EUR auf 920 EUR reduziert worden. Durch G. v. 5.7.2004[3] wurde ab Vz 2005 ein Pauschbetrag für Versorgungsbezüge eingeführt und die Regelung des S. ...mehr

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Qualitätszirkel im BGM / Zusammenfassung

Überblick Akteure in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement BGM) sind zunehmend angehalten, die geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Qualität zu überprüfen, die Ergebnisse offenzulegen und gegebenenfalls vor Auftraggebern zu rechtfertigen. Unter anderem wenn es darum geht, eine Refinanzierung durch Krankenkassen zu erreiche...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.2 Erstellung von Sonder-Jahresabschlussrechnungen

Rz. 65 Sofern in einer Personenhandelsgesellschaft umfangreiches Sonderbetriebsvermögen vorliegt und ausgeprägte Leistungsbeziehungen zwischen Mitunternehmern und Gesellschaft bestehen, die Tätigkeits- und Nutzungsvergütungen i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG zur Folge haben, empfiehlt sich die Aufstellung von Sonder-Jahresabschlüssen für die betroffenen Gesellsch...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.1 Ermittlung des Steuerbilanzerfolgs

Rz. 63 Die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns bzw. -verlusts der Personenhandelsgesellschaft kann grundsätzlich auf 4 unterschiedliche Arten erfolgen: Das Unternehmen erstellt lediglich einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften und korrigiert den entsprechenden Erfolg bei abweichenden steuerrechtlichen Regelungen außerhalb dieses Rechnungssystems (§ 60 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.2 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

Rz. 8 Ab dem Vz 2011 galt rückwirkend ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem G. v. 1.11.2011. Der Gesetzgeber versprach sich von der Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags um 80 EUR eine Vereinfachung für die Steuerbürger und die Finanzverwaltung, weil das Sammeln und Prüfen von Einzelbelegen insoweit entbehrli...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.4 Kinderfreibetrag

Den Partnern der eheähnlichen Gemeinschaft steht der Kinderfreibetrag für ein gemeinsames Kind grundsätzlich je zur Hälfte zu. Ein Partner kann nur dann den Abzug des gesamten Kinderfreibetrags beantragen, wenn zwar er selbst, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachgekommen ist oder dieser mangels Leistungsfähigkeit...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlich Bedienstete sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Der Umfang der Steuer­befreiung richtet sich danach, ob die Aufwandsentschädigung durch Gesetz, Rechtsverordnung oder lediglich Verwaltungsanweis...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.5 Nebeneinkünfte

Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer und beziehen beide Nebeneinkünfte (mit Ausnahme bestimmter Kapitaleinkünfte) von 410 EUR, bleiben diese bei der Ehegatten-Einzelveranlagung wegen des Härteausgleichs steuerfrei. Bei Wahl der Zusammenveranlagung müssten sie dagegen versteuert werden, weil dann für den Härteausgleich auf die Nebeneinkünfte beider Ehegatten abgestellt wird.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Nebenberufliche Tätigkeit

Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit oder für die nebenberufliche Pflege Alter, Kranker und Behinderter sind im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Sie beträgt 3.000 EUR jährlich.[1] Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftsarten / 2 Bedeutung der Zuordnung zu einer Einkunftsart

Die Einordnung in eine der 7 Einkunftsarten ist in vielerlei Hinsicht von Bedeutung. Nachfolgend sind einige Auswirkungen aufgeführt: Altersentlastungsbetrag, Einkünfteermittlung, Freibeträge, Steuerbefreiungen, Umfang der Einkünfte, Verlustausgleich und Verlustabzug, Steuerbelastung (z. B. Tarifbelastung oder Abgeltungsteuer).mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.4 Verlustausgleich und Verlustabzug

Die Ehegatten-Einzelveranlagung erweist sich häufig als vorteilhaft, wenn ein Ehegatte einen Verlust erlitten und der andere nicht zu hohe positive Einkünfte erzielt hat. Die Ehegatten-Einzelveranlagung vermeidet dann, dass im Jahr der Verlustentstehung diejenigen Freibeträge ohne steuermindernde Wirkung bleiben, die der Ehegatte mit den positiven Einkünften beanspruchen kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagung von nicht eheli... / 1.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

In diesem Bereich genießen unverheiratete Eltern nur dann steuerliche Vorteile gegenüber Ehegatten, wenn sie getrennte Wohnungen nutzen und getrennte Haushalte führen. Bei gemeinsamer Haushaltsführung gelten die Partner nämlich nicht mehr als alleinerziehend. Sie können deshalb den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen.[1] Bei getrennten Wohnungen kann einer der Partner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftsarten / 5 Einteilung der Einkünfte

Die 7 Einkunftsarten werden nach der Bezeichnung der Einkünfte in 2 Gruppen zusammengefasst[1]: Gruppe der Gewinneinkunftsarten: Das sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit.[2] Ihr Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust. Gruppe der Überschusseinkunftsarten: Das sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Aktienüberlassung

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. Nach § 3 Nr. 39 EStG wird im Jahr 2023 ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag i. H. v. 1.440 EUR für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ge...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] Werden bei der Berechnung der Einkommensteuer aufgrund der sog. Günstigerprüfung[2] keine Freibeträge für Kinder abgezogen [3], bemisst sich der Solidaritätszuschlag nicht nach der tatsächlich festgesetzten Einkommensteuer. Vielmehr ist als Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag eine fiktive E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.2 Einkommen nach dem BAföG

Der Einkommensbegriff des BAföG lehnt sich sehr eng an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff an. Bis auf 8 relativ seltene Einkommensarten ist er mit der "Summe der positiven Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 1 und 2 EStG gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmern ist dies das Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn. Als Einkün...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 1 Rechtscharakter

Seiner Rechtsnatur nach stellt der Solidaritätszuschlag eine selbstständige Steuer dar, die lediglich an die Einkommensteuer anknüpft. Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über den Solidaritätszuschlag. Deshalb ist es im Regelfall nicht erforderlich, gegen den Bescheid über Solidaritätszuschlag gesondert Einspruch einzulegen. Anders sieht es je...mehr