Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.6 Geltendmachung des Pflichtteils

Wie weiter oben schon ausgeführt, unterliegt erst der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Besteuerung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) bzw. kann vom Erben als Pflichtteilsverbindlichkeit abgezogen werden (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Dem Begriff des Geltendmachens kommt hier also große Bedeutung zu.[1] Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht dabei in dem ernstlichen...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.7.2 Gegen Abfindungszahlung

Wird dem Pflichtteilsberechtigten für den Verzicht auf seinen Pflichtteil eine Abfindung gewährt, so hat das steuerliche Wirkungen. Es sind dabei die folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Abfindung für einen Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB Kommen der potenzielle Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte überein, dass letzterer auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.3 Pflichtteilslast bei beschränkter Steuerpflicht

a) Rechtslage bis zum 31.12.2024 Ist beschränkte Steuerpflicht gegeben, können Schulden und Lasten nur insoweit abgezogen werden, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Handelt es sich um eine Pflichtteilslast, besteht jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Nachlassgegenständen. H...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Durch das JStG 2020[1] ist der Abzug von Schulden und Lasten, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen, beschränkt worden, um aus der Sicht des Gesetzgebers unangemessene steuerliche Vorteile auszuschließen. Gem. § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG a. F. (bzw. § 10 Abs. 6a Satz 3 i. d. F. des JStG 2024) sind künftig nicht unmittelbar zureche...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.2 Bewertung des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Nennwert anzusetzen, da er eine Kapitalforderung darstellt (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG). Dabei ist der nach zivilrechtlichen Grundsätzen ermittelte Pflichtteil der Besteuerung zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Bewertung des Pflichtteilsanspruchs Ehemann EM hat seine Ehefrau EF zur Alleinerbin eingesetzt. Abkömmlinge s...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.3 Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch

Als vom Erblasser zugewendet gilt auch, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen (und noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch gewährt wird (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG). Hiernach tritt die Abfindung an die Stelle des Pflichtteilsanspruchs. Aus diesem Grund wird die Abfindung wie ein Erwerb angesehen, der aus dem Vermögen des Erblassers stammt. Erhält d...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.9 Berücksichtigung von Absetzungsbeträgen für Kinder (Abs. 5 ab 1.1.2009)

Rz. 50 Sofern bei der Beitragsbemessung Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen sind, können auch Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Bestehen zugleich Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern, für die eine Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 ausgeschlossen ist, sieht Satz 1 eine Kürzung des zu berücksichtigen Ehegatteneinkommens um e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.2 Hilfsmittel

Rz. 23 Als Hilfsmittel i. S. d. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen wegen des Wortlautes des § 47 Abs. 1 nur bewegliche Sachen in Betracht. Hilfsmittel, die z. B. mit dem Wohngebäude fest verankert sind (Treppenlift, Haltegriffe im Bad, usw.), kann der Rehabilitationsträger nicht im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewilligen. Ferner ist e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / c. Auswirkung der Sonderregelung auf den zu übertragenden allgemeinen Freibetrag

Der IRS regelt nicht die Übertragbarkeit des allgemeinen Freibetrags des vorversterbenden Ehegattens nach dem 31.12.2025, sofern der vorversterbende Ehegatte unter Anwendung der Sonderregelung Schenkungen vor dem 1.1.2026 Schenkungen vorgenommen hat. Unter Anwendung der allgemeinen Regelungen und der Sonderregelung des IRS dürfte jedoch Folgendes für den zu übertragenden allg...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / E. Lebenslanger allgemeiner Freibetrag für Schenkungen und den Nachlass

Für den unbeschränkt nachlass- und schenkungsteuersteuerpflichtigen Nachlass bzw. Schenker besteht ein einheitlicher allgemeiner Freibetrag für die Nachlass- und Schenkungsteuer (unified credit bzw. lifetime exclusion amount), der für die gesamte Lebenszeit gewährt wird (IRC § 2010).[29] Der allgemeine Freibetrag ist unabhängig vom Erwerber. Er beträgt grundsätzlich $ 5.000....mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

Leitsatz 1. Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. 2. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beans...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / Leitsatz

1. Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. 2. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. B...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde von seinem am xx.xx.2019 verstorbenen Großvater (Erblasser) testamentarisch als Erbe zu einem Viertel eingesetzt. Zuvor hatte der Vater des Klägers mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.1.2013 gegenüber dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht einschließlich seines Pflichtteilsrechts verzichtet. Die Erstreckung des Erbv...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / b. Umfang der Übertragbarkeit des nicht genutzten doppelten allgemeinen Freibetrags

In diesem Zusammenhang interessiert zudem, ob und wie sich die Sonderregelung des IRS auf unter Ehegatten übertragene Freibeträge auswirkt. aa. Übertragung des doppelten allgemeinen Freibetrags auf den Ehegatten Stirbt ein Ehegatte vor dem Ende der Sunset Clause am 1.1.2026 und nutzt er den doppelten allgemeinen Freibetrag nicht aus, so kann der überlebende Ehegatte den doppel...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / a. Anzuwendende Höhe des allgemeinen Freibetrags nach dem 31.12.2025

Der IRS hat diese Problemstellung erkannt und hierfür folgende am 26.11.2019 in Kraft getretene Sonderregelung geschaffen, um die Folge der (voraussichtlich) nach dem 1.1.2026 absinkenden Freibeträge abzumildern.[51] Nach dieser Sonderregelung ist, wenn der Wert der vor 1.1.2026 vorgenommenen Schenkung den zum Zeitpunkt des Erbfalls (nach dem 1.1.2026) geltenden allgemeinen F...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 2 Anmerkung

I. Das Urteil des II. Senats des BFH vom 31.7.2024 betrifft die Frage, inwieweit Versterbensfiktionen aus dem Bereich des Erbrechts auch im Erbschaftsteuerrecht zu berücksichtigen sind. Konkret hatte der Vater des Klägers mit dessen Großvater gem. §§ 2346 Abs. 1 S. 1, 2349 BGB einen Erbverzichtsvertrag unter Ausschluss der Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge vereinbart...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Übertragbarkeit nicht genutzter Freibeträge

Wenn ein Erblasser den allgemeinen Freibetrag nicht vollständig ausschöpft, kann der von ihm nicht genutzte allgemeine Freibetrag auf den überlebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten übertragen werden (sog. portability) (IRC § 2010 (c) (2) (A), (4), (5)).[40]mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / III. Ausweitung des Anwendungsbereichs des allgemeinen Freibetrags durch das DBA

Der Anwendungsbereich des allgemeinen Freibetrags hat für deutsch-amerikanische Sachverhalte eine besondere Bedeutung. Art. 10 DBA zieht nämlich in den Abs. 5 und 6 für letztwillige Zuwendungen jeweils im Rahmen einer dynamische Verweisung[41] den allgemeinen Freibetrag für besondere abkommensrechtliche Steuerbefreiungen heran: 1. Beschränkter Ehegattenfreibetrag gem. Art. 10...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / I. Verdopplung des allgemeinen Freibetrags durch den Tax Cuts and Jobs Act

Mit dem Tax Cuts and Jobs Act hat die Regierung unter Donald Trump im Jahr 2017 [32] den allgemeinen Freibetrag für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2025 verdoppelt (IRC § 2010 (c) (3) (C), sunset clause).[33] Eine Verlängerung der Verdopplung des allgemeinen Freibetrags wird derzeit im Kongress noch nicht diskutiert,[34] wenngleich eine solche Debatte spätest...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / IV. Problematik des nicht genutzten verdoppelten allgemeinen Freibetrags

Mit der Wahl von Donald Trump zum 47. Präsidenten der USA ist die Verlängerung des verdoppelten allgemeinen Freibetrags zwar wahrscheinlicher geworden als sie mit einer Wahl von Kamala Harris gewesen wäre. Dennoch ist derzeit noch unklar, ob Donald Trump dieses Wahlversprechen[50] auch umsetzen wird bzw. kann. Daher wird im Folgenden die derzeitige Rechtslage zugrunde gelegt...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenuntergang des doppelten allgemeinen Freibetrags? Überblick über das US-Nachlass- und Schenkungsteuerrecht und Folgen des (möglicherweise) absinkenden Freibetrags ab’2026

1 Die US-amerikanische Regierung unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump hat mit dem Tax Cuts and Jobs Act aus dem Jahr 2017 insbesondere das US-amerikanische Nachlass- und Schenkungsteuerrecht reformiert.[1] Durch diese Reform wurde u.a. der lebenslange allgemeine Freibetrag (unified credit bzw. lifetime exclusion amount) verdoppelt. Die Verdoppelung des allgemeinen F...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 10

Auf einen Blick Während seiner ersten Amtszeit hat Donald Trump den allgemeinen Freibetrag für die Nachlass- und Schenkungsteuer für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2025 verdoppelt. Sofern Donald Trump – nunmehr in seiner zweiten Amtszeit – den doppelten allgemeinen Freibetrag nicht verlängern und dieser zum 1.1.2026 auslaufen sollte, hält der IRS eine Sonde...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Problemstellung

Für die Höhe des anzuwendenden allgemeinen Freibetrags ist grundsätzlich auf die im Zeitpunkt des Erbfalls geltende Höhe abzustellen (IRC § 2010 (c) (3) (A), (B), (C)). Aufgrund der nach derzeitiger Rechtslage geltenden Befristung des verdoppelten allgemeinen Freibetrags bis zum 31.12.2025 kann die Höhe des anzuwendenden allgemeinen Freibetrags variieren, wenn eine Schenkung...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Beschränkter Ehegattenfreibetrag gem. Art. 10 Abs. 6 DBA (limited spousal exemption)

Wie bereits ausgeführt findet die (unbegrenzte) Steuerbefreiung der Marital Deduction nur Anwendung, wenn der Zuwendungsempfänger die US-Staatsangehörigkeit hat. Um steuerliche Folgen der Nichtgewährung der Marital Deduction bei letztwilligen Zuwendungen an einen Ehegatten ohne US-Staatsangehörigkeit abzufedern, sieht Art. 10 Abs. 6 DBA einen an den allgemeinen Freibetrag an...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / II. Zuwendungen an den Ehegatten mit US-Staatsangehörigkeit (marital deduction)

Letztwillige bzw. lebzeitige Zuwendungen an den Ehegatten mit US-Staatsangehörigkeit sind von der Nachlass- bzw. Schenkungsteuer befreit (IRC §§ 2056 (a), (d), 2106 (a) (3) bzw. § 2523 (a), (i) (1), CFR § 25.2523(a)-1 (a); sog. unlimited spousal exemption).[24] Dies gilt auch, wenn ein nicht-ansässiger Ausländer der beschränkten Steuerpflicht unterliegendes US-situs Vermögen...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Pro-Rata-Anrechnungsbetrag gem. Art. 10 Abs. 5 DBA

Das DBA sieht unter Art. 10 Abs. 5 DBA einen sog. Pro-rata-Anrechnungsbetrag (pro rata unified credit[46] ) für Deutsche mit beschränkter US-Nachlasssteuerpflicht vor, da diese mangels unbeschränkter US-Nachlasssteuerpflicht nicht vom allgemeinen Freibetrag profitieren. Hervorzuheben ist, dass Art. 10 Abs. 5 DBA nicht voraussetzt, dass der Erbe der Ehegatte des Erblassers ist...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2

Angesichts des – nach derzeitiger Rechtslage – nahenden Endes des verdoppelten allgemeinen Freibetrags lohnt sich eine Betrachtung des US-amerikanischen Nachlass- und Schenkungsteuerrechts[4] und des allgemeinen Freibetrags einschließlich der Fragestellung, in welcher Höhe der allgemeine Freibetrag anzuwenden ist, wenn ein Erblasser[5] vor dem 1.1.2026, also zu Zeiten des do...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / D. Jährlicher Schenkungsteuerfreibetrag

Bei der Schenkungsteuer besteht für den Schenker grundsätzlich ein jährlicher Freibetrag i.H.v. Höhe von $ 10.000,00 pro beschenkter Person (IRC § 2503 (b) (1)). Dieser Betrag wird an die Inflation angepasst und vom Internal Revenue Service (IRS) veröffentlicht (IRC § 2503 (b) (2)). Für Schenkungen im Jahr 2025 beträgt der Freibetrag pro Beschenkten inflationsbereinigt nunme...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 2. Sonderregelung des IRS

a. Anzuwendende Höhe des allgemeinen Freibetrags nach dem 31.12.2025 Der IRS hat diese Problemstellung erkannt und hierfür folgende am 26.11.2019 in Kraft getretene Sonderregelung geschaffen, um die Folge der (voraussichtlich) nach dem 1.1.2026 absinkenden Freibeträge abzumildern.[51] Nach dieser Sonderregelung ist, wenn der Wert der vor 1.1.2026 vorgenommenen Schenkung den zu...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1

Die US-amerikanische Regierung unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump hat mit dem Tax Cuts and Jobs Act aus dem Jahr 2017 insbesondere das US-amerikanische Nachlass- und Schenkungsteuerrecht reformiert.[1] Durch diese Reform wurde u.a. der lebenslange allgemeine Freibetrag (unified credit bzw. lifetime exclusion amount) verdoppelt. Die Verdoppelung des allgemeinen Frei...mehr

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zfs 02/2025, zfs Aktuell / 3.1 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2025

Am 23.12.2024 wurde die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2025 – PKHB 2025) vom 18.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I Nr. 429 v. 23.12.2024). Die Bekanntmachung weist die bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab dem 1.1.2025 vom Einkommen der Parteien abzusetzenden Freibeträge aus. Für München, den Landkre...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / I. Nachlasssteuer

Es besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Nachlasssteuererklärung innerhalb von neun Monaten ab Erbfall (IRC § 6075 (a)), wenn der Wert des Brutto-Nachlasses den allgemeinen Freibetrag zum Zeitpunkt des Erbfalls übersteigt. Der Testamentsvollstrecker oder ein sonstiger Verwalter des Nachlasses hat die Nachlasssteuererklärung einzureichen (IRC § 6018 (a) (1), (2)).[59]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Jahressteuergesetz 2008 v. 20.12.2007

Rz. 5 [Autor/Stand] Freigrenzenerhöhung. Erst im JStG 2008 v. 20.12.2007[2] wurde der in Rz. 4 erwähnte "Fehler" korrigiert. Gleichzeitig wurde der Freibetrag auf 80.000 Euro angehoben. Ferner wurden die Worte "vom Hundert" durch das Wort "Prozent" ersetzt. Nach § 21 Abs. 17 a.F. sind die Änderungen erstmalig für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften anzuwenden, die na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 16 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaften mit gemischten Einkünften. § 9 enthält eine Freigrenzenregelung, deren Rechtsfolge die Hinzurechnung tatbestandsmäßig ausschließt. Die Vorschrift begründet deshalb keinen "steuerfreien" Hinzurechnungsbetrag und auch keinen allgemeinen Freibetrag, sondern sie lässt die Hinzurechnung tatbestandsmäßig entfallen. Der Regelung lieg...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3 Jahresversteuerung und Freibeträge

Allgemeines Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zugewinnau...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5 Vor- und Nachteile der jährlichen Besteuerung

Stellt der Nießbrauchsberechtigte den Antrag auf die jährliche Versteuerung, so kann sich dies für ihn als nachteilig erweisen, aber ggf. auch Vorteile bringen. Vorteile Die berechtigte Person kann die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus den Erträgen des Nießbrauchsrechts entrichten. Erhöhen sich die Erträge, so hat dies keinen Einfluss auf die einmal festgesetzte Steuer. Von d...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.2 Grundbeispiel

Großmutter GM schenkt ihrem 45-jährigen Enkel den lebenslänglichen Nießbrauch an einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Für das Grundstück ist nach dem Ertragswertverfahren ein Steuerwert i. H. v. 310.000 EUR festgestellt worden. Der tatsächliche Jahreswert beträgt 19.500 EUR. Dem Enkel E wurde von seiner Großmutter GM ein lebenslanger Zuwendungsnießbrauch eingeräumt. Der Zuwend...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.3 Abzug der Nießbrauchslast

Die Nießbrauchslast kann uneingeschränkt abgezogen werden. Dies gilt auch unabhängig davon, für wen der Nießbrauch bestellt worden ist.[1] Praxis-Beispiel Abzug der Nießbrauchslast Vater V schenkt seinem Sohn S ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück (Steuerwert 815.000 EUR). Im Gegenzug hat S dem Vater an dem Grundstück ein Nutzungsrecht einzuräumen. Der Kapitalwert d...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.4 Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG

§ 23 Abs. 2 ErbStG räumt der nießbrauchsberechtigten Person die Möglichkeit ein, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Dabei ist der Antrag spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird (§ 23 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 ErbStG sind zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / Zusammenfassung

Überblick Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Beratungspraxis einen hohen Stellenwert ein. Der Nießbrauch eignet sich zum einen hervorragend zur Altersabsicherung, häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) abgesichert. Ein Nießbrauch kann an einer Sache (§§ 1030 – 1067 BGB), an einem Recht (§§ 1068 – 1084 BGB) oder an einem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.4 Freibeträge

Die infrage kommenden Freibeträge werden wie folgt gewährt: Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, so kann er für Hausrat, einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR beanspruchen.[1] Für andere bewegliche körperliche Gegenstände wird dem Erwerber der Steuerklasse I ein Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR gewährt.[2] Dagegen kann ein Erwerber ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 8 Erwerbe von erwerbsunfähigen Eltern oder Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG befreit einen Erwerb, der Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder auch Großeltern des Erblassers anfällt, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Erwerb übersteigt zusammen mit dem übrigen (eigenen) Vermögen des Erwerbers nicht den Betrag von 41.000 EUR und der Erwerber ist infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksicht...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 13 Vermögensrückfall nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG

Fallen Vermögensgegenstände, welche die Eltern den Abkömmlingen ehemals geschenkt haben, von Todes wegen zurück, so sieht die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG dafür die Steuerfreiheit des Rückfalls vor. Neben den Eltern – hierunter fallen auch Adoptiv- und Stiefeltern[1]- gilt die Vorschrift auch für die Voreltern, d. h. den Großvater bzw. die Großmutter. Die Steuerb...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 1 Allgemeines zu den Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG

Eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen im Zeitpunkt der Steuerentstehung vorliegen.[1] Treten die Voraussetzungen erst danach ein, kommt die entsprechende Steuerbefreiung nicht zur Anwendung. Zeitpunkt der Steuerentstehung ist bei einer Schenkung unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)...mehr