Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament

Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, in denen sie ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, so ist dies aus steuerlicher Sicht regelmäßig nachteilig. Denn zum einen werden die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG der Schlusserben zum erstversterbenden Ehegatten verschenkt, darüber hinaus erhöht sich auch die Steuerprogression (s....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

a) Für die ausschlagende Person Schlägt der (vorläufige) Erbe die ihm angefallene Erbschaft aus, dann entfällt bei ihm die Erbschaftsteuerpflicht rückwirkend. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer ist bei der ausschlagenden Person grundsätzlich der Todestag des Erblassers.[1] Wurde schon ein Steuerbescheid erlassen, so ist dieser über die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.5 Steuerklassenänderung

Mit Hilfe der Ausschlagung kann auch eine andere Steuerklasse erreicht werden (z. B. von der Stkl. II in die I), welches dann zu einer Verringerung der Erbschaftsteuer führt. Praxis-Beispiel Steuerklassenänderung Die unverheiratete Schwester S hat ihren kinderlosen Bruder B zum Alleinerben bestimmt. Der Vater V von S und B lebt noch. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.3 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann zivilrechtlich ausgeschlagen werden. Dies hat die folgenden erbschaftsteuerlichen Wirkungen. a) für den ausschlagenden Vermächtnisnehmer Zunächst erfüllt der Vermächtnisnehmer den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. einen Erwerb von Todes wegen (aufgrund Vermächtnis). Macht der Vermächtnisnehmer von seinem Ausschlagungsrecht Gebrauch, so entf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.4 Generationensprung

Auch durch einen Generationensprung lässt sich die erbschaftsteuerliche Belastung reduzieren. Hierzu schlägt die mittlere Generation (Kinder des Erblassers) die Erbschaft zugunsten der nächsten Generation (Enkel des Erblassers) aus. Sinnvoll kann dies insbesondere dann sein, wenn der ausschlagende Erbe von dem Erblasser schon Vorschenkungen erhalten hat und die 10-Jahresfris...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.2 Teilausschlagung

Eine Teilausschlagung ist zivilrechtlich nicht möglich. Möglich wird dies durch die zulässige Vollausschlagung der Erbschaft gegen Zahlung einer Teilabfindung.[1] Praxis-Beispiel Teilabfindung Der Witwer W hinterlässt als Alleinerben den Sohn S und die Tochter T. Sonstige Verwandte sind nicht vorhanden. W verstirbt. Der Nachlass hat einen steuerlichen Wert i. H. v. 2.000.000 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.6 Vermögensrückfall

Haben Eltern ihren Abkömmlingen Vermögensgegenstände durch Schenkung oder durch Übergabevertrag zugewandt und fallen diese Vermögensgegenstände von Todes wegen an die Eltern zurück, so bleibt dieser Rückfall steuerfrei.[1] Wichtig Identität der Vermögensgegenstände Die Befreiungsvorschrift des § 13 Nr. 10 ErbStG findet aber nur Anwendung, wenn die zurückfallenden Vermögensgege...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / a) Steuerklassenprivileg nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG für ausländische Stiftungen?

Dabei kommt die deutsche Stiftung i.R.d. Errichtung in den Genuss des Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG , so dass der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Stifter zugrunde gelegt wird. Das Steuerklassenprivileg nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG führt bei inländischen Stiftungen dazu, dass bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / b) Bestimmung des "entferntest Berechtigten"

Nach jüngster BFH-Rspr. ist als der "entfernteste Berechtigte" zum Schenker i.S.v. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob diese Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.9 Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen (Zeilen 68 bis 70)

In die Zeilen 68 bis 70 sind Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen einzutragen. Es sind nur solche Ansprüche anzugeben, die durch den Todesfall entstanden sind und in den Nachlass fallen. Eine Lebensversicherung fällt in den Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und keinen Bezugsberechtigten benannt hat. Praxis-Beispiel Lebensversicherung ohne Bezugsberechti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.5 Beispiel

Praxis-Beispiel Begünstigtes Betriebsvermögen und weiteres Vermögen wird vererbt Großvater G hat ein formgültiges Testament errichtet. Hierin hat er seine Enkelin E zur Alleinerbin eingesetzt. Die Eltern der Enkelin sind vorverstorben. Der Nachlass enthält: einen Mitunternehmeranteil (Steuerwert 8.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden), ein zu fremde Wohnzwecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensvermögen / 2 Verschiedene Sphären eines Unternehmers

Ein Unternehmer, der sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtwirtschaftlichen Bereich (z. B. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der hoheitliche Bereich) unterhält, kann aus bezogenen Leistungen nur insoweit einen Vorsteuerabzug vornehmen, wie er die Leistung auch für die unternehmerischen Umsätze verwendet; soweit eine nichtwirtschaftliche Verwendun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.9 Berechnung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ermittelt sich, indem auf den nach § 10 ErbStG ermittelten steuerpflichtigen Erwerb der sich aus § 19 ErbStG ergebende Steuersatz angewandt wird. Hierbei ist noch der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG zu beachten. Als Arbeitshilfe kann das folgende Schema herangezogen werden.[1] Als erstes ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs vorzunehmen; ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab dem 1.7.2016. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.1 Allgemeines

Die Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses bildet ein interessantes Gestaltungsmittel bei der Erbschaftsteuer. Insbesondere wenn der Erbfall schon eingetreten ist, kann durch eine gut durchdachte Ausschlagung noch nachträglich eine Steueroptimierung erreicht werden. Mithilfe der Ausschlagung können weitere Freibeträge genutzt werden und auch ein günstigerer Tarif...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.2 Freibeträge und Tarif

Während das Erbschaftsteuergesetz bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht persönliche Freibeträge zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR gewährt[1], kommt bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nur ein Freibetrag i. H. v. 2.000 EUR zur Anwendung.[2] Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG aber nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 GG.[3] Nunmeh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.2 Zuwendung von Vermögen in Höhe der persönlichen Freibeträge

Wird Vermögen nur in Höhe des jeweiligen persönlichen Freibetrags zugewendet, dann ergibt sich für den Beschenkten keine steuerliche Belastung. Hier gilt es zu beachten, dass dies aber nur einmal innerhalb von zehn Jahren möglich ist, da es anderenfalls zu einer Zusammenrechnung kommt. Auch die Zuwendung von Vermögen an die Enkelgeneration kann steuersparend sein – insbesonde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.2 Persönliche Freibeträge

Grundsätzlich erhält nun jeder beschränkt steuerpflichtige Erwerber auch den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht. Allerdings wird der jeweilige anzuwendende persönliche Freibetrag um einen Teilbetrag gemindert. Der Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der Summe der Werte des in demselben Zeitpunkt erworbenen, nicht der beschränkte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.4 Verwandtschaftsverhältnis (Zeile 15)

In Zeile 15 ist das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker anzugeben. Die Eintragung ist wie folgt vorzunehmen: "Der Erwerber ist … des Schenkers", z. B.: Sohn oder Tochter; Kind des Sohnes/Kind der Tochter; Sohn des Bruders; Bruder des Vaters oder der Mutter; Schwester des Vaters oder der Mutter; Tochter des Bruders der Mutter. Vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Insbesondere ist ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.3 Kettenschenkung

Bei der Kettenschenkung müssen bestimmte Formalien eingehalten werden; ansonsten erkennt die Finanzverwaltung diese nicht an. Praxis-Beispiel Kettenschenkung Der Vater wendet seiner Tochter ein Grundstück zu. Diese schenkt das Grundstück ihrem Ehemann. Der Steuerwert des Grundstücks beträgt 600.000 EUR. Bei dem Grundstück soll es sich um nicht begünstigtes Vermögen handeln. Alt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 10 Progressionsvorbehalt

In § 19 Abs. 2 ErbStG ist ein Progressionsvorbehalt vorgesehen. Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn ein Teil des Vermögens aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung entzogen ist. Die Regelung des § 19 Abs. 2 ErbStG gilt nur dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vorsieht. Dies ist bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17)

In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenker eine andere Person dazu verpflichtet hat, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden, die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig nicht abzugsfähig (soweit die Befreiung greift).[1] Im Regelfall kommt für die Schuld (bzw. Last) ein Abzug in Höhe von 90 % in Betracht.[2] Dabei liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögensgegenständen nur vor, wenn die Entstehung der Schuld ursäc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.3 Beispiele zur Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Im Folgenden sollen 2 Beispiele die neue Berechnung für den Abzug von Schulden darstellen – insbesondere von solchen, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 13d ErbStG befreitem Vermögen stehen. Praxis-Beispiel Vorhandensein von nach § 13d ErbStG steuerbefreitem Vermögen Erblasser E hat in seinem Testament den Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.1 Umfang der Begünstigung

Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag für Familiengesellschaften) un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.4 Gütergemeinschaft (Zeile 22)

Wird von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Gütergemeinschaft Die eingetragenen Lebenspartner A und B vereinbaren iden Güterstand der Gütergemeinschaft. Das Vermögen des A beläuft sich auf 3....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.1 Allgemeines

Sind die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht erfüllt, kann aber eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sog. Inlandsvermögen hinterlässt. Hier sei darauf hingewiesen, dass der persönliche Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht von 1.100 EUR auf 2.000 EUR ab 2009 angehoben wurde.[1] Unter bestimmten Voraus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 4.4 Beispiel

Praxis-Beispiel Verschonungsmaßnahmen Die Mutter M hat in einem Schenkungsvertrag ihrer Adoptivtochter T einen Betrieb zugewendet (Steuerwert 27.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden). Es soll der Verschonungsabschlag von 85 % zur Anwendung kommen: es wurde kein Antrag auf den 100 %igen Verschonungsabschlag gestellt. T entscheidet sich für das Abschmelzmodell. L...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Vorab soll hier darauf hingewiesen werden, dass die Regelungen zum Schuldenabzug, die bisher in § 10 Abs. 6 ErbStG ab 2025 in § 10 Abs. 6a ErbStG enthalten sind – mit einer veränderten Satzreihenfolge. a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem zu Wohnzw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänger der Schenkung (Beschenkter) zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer waren. Dabei gelten als Inländer: natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.4 Steuerliche Vergünstigungen

a) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Vermögensgegenstände im Inland befindlich sind, können auch die folgenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht in Anspruch genommen werden.[1] Dies sind insbesondere die Verschonungsmaßnahmen nach § 13a ErbStG. Hiernach wird ein 85 %iger Verschonungsabschla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.3 Aufhebung der Vorschrift

Die Möglichkeit der Option von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht wurde durch das Steuerumgehungsgesetz für alle Erwerbe nach dem 24.6.2017 abgeschafft. Dies gilt für alle Erwerbe für die die Steuer nach dem 24.6.2017 entsteht. Dagegen bleibt sie für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 25.6.2017 entsteht, weiterhin anwendbar. Hinweis Neue Vorschrift Für den besc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.1 Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Zum Erwerb von Todes wegen zählt auch der Pflichtteilsanspruch (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Zu einer Besteuerung kommt es aber nur, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht.[1] Im Zeitpunkt der Geltendmachung entsteht auch erst die Erbschaftsteuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG). Mit der Anknüpfung der Besteuerung an die Geltendmachung soll verhind...mehr