Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Verlust aufbewahrungspflichtiger Unterlagen

Rz. 54 Die Buchführung oder Aufzeichnung ist selbst bei unverschuldetem Verlust der Geschäftsunterlagen nicht ordnungsgemäß.[1] Somit kann insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht kommen. Allerdings kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen geboten sein, das Fehlen der Unterlagen und damit die Ordnungswidrigkeit der Buchführung nach § 163 Abs. 1 AO unberücksicht...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1 Die gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2025/2026

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht waren im Jahr 2025 geprägt durch die zum 1.1.2025 in Kraft getretene Einführung der neuen E-Rechnung, die weitreichende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung sowie die Änderungen bei der Steuerbefreiung der Bildungsleistungen, die mit einer hohen Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung einhergingen. Zu allen Änderungen hatte die Finanz...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4 Rückblick auf wichtige, seit 2025 neu geltende, Regelungen

Die wesentlichen Veränderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1.1.2025 konnten aus Sicht der Praxis in 3 Punkte aufgeteilt werden: Einführung der neuen E-Rechnung mit den Übergangsregelungen, Reform der nationalen Kleinunternehmerbesteuerung und erstmalige Einführung einer unionsgrenzüberschreitenden Kleinunternehmerbesteuerung sowie Veränderungen der Voraussetzungen der Steuerbefrei...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.1 Allgemeines

Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen: nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzurufen u. a. auf d...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / Zusammenfassung

Jedes Jahr zum Jahreswechsel besteht die Chance, Sachverhalte des alten Veranlagungszeitraums noch einmal zu prüfen und sich gleichzeitig auf die Änderungen im neuen Jahr einzustellen. Obwohl der Jahreswechsel 2025/2026 – anders als im Vorjahr – nicht von Änderungen aufgrund neuer Gesetzesvorhaben geprägt ist, sind aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und der schon ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.5 Anzahl der Beschäftigten, Ausgangslohnsumme sowie Verwaltungsvermögen (Zeilen 20 bis 24)

In der Zeile 21 ist die Anzahl der Beschäftigte im Betrieb oder in der Gesellschaft einzutragen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer abzustellen, die am Bewertungsstichtag im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft beschäftigt sind. Achtung Einzubeziehende Beschäftigte Es sind hierbei sämtliche Beschäftigte einzubezi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die gesetzliche Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen dient der Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts sowie der Schaffung von Kontrollmöglichkeiten.[1] Grundsätzlich ist hierbei zunächst davon auszugehen, dass die Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen dem Stpfl. zumutbar ist. Wird der Zweck der gesetzlichen Verpflichtung allerdings nicht gefährdet,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2 Voraussetzung des Verzögerungsgelds

Rz. 47 Gemäß § 146 Abs. 2c AO konnte ein Verzögerungsgeld außer in den oben genannten Fällen (vgl. Rz. 43), die im Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung in das Ausland stehen, in folgenden Fällen festgesetzt werden: Ein Stpfl. kommt seiner Pflicht zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach. Ein Stp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146 AO konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen. Die Regelung geht im Wesentlichen zurück auf § 162 RAO.[1] Die letzten wesentlichen Änderungen der Bestimmung sind durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[2] und das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.20...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.2 Kassenvorgänge

Rz. 12 Die allgemeine Zeitdifferenz galt auch für die Buchung der Bargeschäfte. § 146 Abs. 1 S. 2 AO a. F. bestimmte lediglich, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden sollen.[1] Nach dem ausdrücklichen Wortlaut handelte es sich um eine Sollvorschrift. Das Gesetz brachte damit zum Ausdruck, dass nicht in jedem Fall das tägliche Festhalten für eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Voraussetzungen eines Transfers ins Ausland nach § 146 Abs. 2a und 2b AO

Rz. 37 Seit der Neufassung der Regelung durch das JStG 2020 ist danach zu differenzieren, ob die Verlagerung in das EU-Ausland erfolgen soll oder in einen sog. Drittstaat, um den europarechtlichen Bedenken an der bisherigen Rechtslage zu begegnen.[1] Nach § 146 Abs. 2a Satz 1 AO ist für eine Verlagerung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat – oder nunmehr auch in mehrere EU-Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zweckbestimmung und Zweckbindung (Abs. 6 bis 7)

Rz. 11 § 139c Abs. 6 AO enthält die verfassungsrechtlich gebotenen Regelungen zur Zweckbestimmung der für wirtschaftlich Tätige gespeicherten Daten. Die Regelung ist der in § 139b Abs. 4 AO für die Identifikationsnummer enthaltenen Regelung nachempfunden, sodass sinngemäß auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 12 Mit dem Familienleistungsgesetz[2] wurde der dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Härtefall

Rz. 9 Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, die grundsätzlich zumutbar ist (s. Rz. 1), muss im jeweiligen Einzelfall für den Stpfl. eine Härte mit sich bringen. Hierbei muss es sich um eine aus der Sache, d. h. der Buchführungstätigkeit, entstehende Härte handeln, also insoweit eine sachliche Unbilligkeit vorliegen.[1] Rz. 9a Eine solche sachliche Unbilligkeit soll z. B. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Ermessen bei der Bekanntgabe

Rz. 71 Die Bekanntgabe gem. § 122a AO steht im Ermessen der Finanzverwaltung. Bei der Ausübung des Ermessens sind die allgemeinen Ermessensregeln zu beachten.[1] Die Finanzverwaltung kann daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 122a AO entscheiden, ob sie das Verfahren gem. § 122a AO wählt. Sie ist nicht verpflichtet, wenn der Beteiligte seine Einwilligung zur Bekanntg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.5 Vollmacht auch zu Einwilligung

Rz. 75 Die Vollmacht muss sich (auch) auf die Erteilung einer Einwilligung gem. § 122a AO beziehen. Eine generelle Vollmacht, den Stpfl. in allen steuerlichen Belangen zu vertreten, umfasst auch die Vollmacht für die Einwilligung. Dagegen ist bei begrenzten Vollmachten im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Bevollmächtigung auch auf die Erklärung einer Einwilligung gem. § 122a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 § 122a Abs. 1 S. 2 AO

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine ermessenslenkende Regelung, die im Regelfall zur Bereitstellung zum digitalen Datenabruf führt.[1] Die Möglichkeit zum Datenabruf besteht insbesondere dann, wenn der Steuer-, Steuermess- und Feststellungsbescheid auf einer nach § 87a Abs. 6 AO elektronisch übermittelten Erklärung beruht und diese Erklärungen vom Beteiligten selbst über ein von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.3 Benachrichtigung

Rz. 87 Bestehen Zweifel an dem Zugang der Benachrichtigung, hat die Finanzbehörde den Nachweis zu erbringen, dass der Zugang tatsächlich erfolgt ist. Anders als beim gem. § 122 AO bekanntzugebenden Verwaltungsakt muss bei der Benachrichtigung ein tatsächlicher Zugang erfolgen. Es greift keine Zugangsfiktion. Da der Zugang tatsächlich zu erfolgen hat, muss die Behörde auch de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Elektronische Bekanntgabe (§ 122a Abs. 1 AO a. F.)

Rz. 63 Abweichend von den allgemeinen Regelungen kann ein Verwaltungsakt gem. § 122a AO durch elektronische Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Die Norm trifft nur eine Sonderregelung zur Bekanntgabe. Andere Vorschriften zu Verwaltungsakten, z. B. zu deren Wirksamkeit, werden nicht berührt. Insoweit gelten auch bei der elektronischen Bereitstellung die allg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.6 Bereitstellung zur Fernübertragung

Rz. 76 Der Verwaltungsakt ist zum Abruf über Datenfernübertragung bereitzustellen. Es muss für den Stpfl. oder seinen Bevollmächtigten ein Online-Abruf des Verwaltungsakts möglich sein. Dafür hat die Finanzverwaltung ein entsprechendes Portal zur Verfügung zu stellen. In der Praxis kann die Bereitstellung z. B. über ELSTER erfolgen. Die technischen Möglichkeiten zum Abruf mu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevoraussetzunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.2 Bekanntgabefrist

Rz. 85 Die Zugangsfrist ist unabhängig von dem Ort der Ansässigkeit des Beteiligten, dem gegenüber der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Damit gilt auch für im Ausland ansässige Beteiligte eine Frist von drei Tagen. Eine verlängerte Zugangsfrist wie bei § 122 AO ist nicht vorgesehen; dies ist auch nicht notwendig. Die längere Frist des § 122 AO für im Ausland ansässige Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Bekanntgabegegenstand

Rz. 64 Die Regelung gilt für alle Verwaltungsakte, die den Regelungen der AO unterliegen. Die Norm unterscheidet nicht zwischen Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten. Sowohl Steuerbescheide als auch sonstige Verwaltungsakte können damit durch Bereitstellen zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Umgekehrt kann nicht jede Form der Kommunikation über die elektronische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Widerruf der Einwilligung (§ 122a Abs. 2 AO)

Rz. 78 Die Einwilligung zu Bekanntgabe durch elektronische Bereitstellung des Verwaltungsakts kann jederzeit widerrufen werden. Nicht ausdrücklich geregelt ist, durch welche Person der Widerruf erfolgen kann. M. E. kann der Widerruf jedenfalls durch den Stpfl. selbst erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustimmung durch ihn oder durch seinen Vertreter erfolgt ist. De...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Adressat

Rz. 68 § 122a Abs. 1 AO enthält keine Beschränkung, wem gegenüber die Verwaltungsakte durch elektronische Bereitstellung bekannt gemacht werden können. Daher kann eine solche Bekanntgabe nicht nur dem Stpfl. gegenüber erfolgen.[1] Möglich ist auch, dass z. B. einem Haftungsschuldner ein Haftungsbescheid gem. § 122a AO bekannt gemacht wird. Faktisch wird dieser weite Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2.4 § 122a Abs. 4 AO

Rz. 14 Eine wesentliche Änderung ergibt sich aus § 122a Abs. 4 S. 1 AO. Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe-Vermutung unterscheidet sich von dem bis 31.12.2025 geltenden Recht, die auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe-Vermutung nach § 122a Abs. 4 AO a. F. verzichtet. Rz. 15 Sow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerberate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 2. Nutzen und Vorteile

Wirtschaftlich Tätige: Analog zur IdNr. für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Wirtschaftlich Tätige sind gem. § 139a Abs. 3 AO: natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Somit gelten juristische Personen und Personenvereinigungen stets als wirtschaftlich Tä...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / I. Verwaltungsanweisungen

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Rund um die steuerlichen Id... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass.jur., LL.M Köln-Paris, Köln[*] Damit jeder deutsche Staatsbürger von Geburt an bürokratisch eindeutig identifizierbar und digital verwaltbar ist, werden ihm in verschiedenen Lebensbereichen sog. Identifikationsnummern zugeteilt. Die im Alltag wichtigsten sind die Rentenversicherungsnummer (früher unter Sozialversicherungsnummer bekannt) und die Kr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

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Rund um die steuerlichen Id... / 2. Vergabe der IdNr.

Im Jahr 2008 haben alle deutschen Bürger ihre IdNr. mit einem Schreiben des BZSt erhalten, mittlerweile wird sie mit der Geburt zugeteilt. Außer in der BZSt-Mitteilung steht sie beispielsweise auch im Einkommensteuerbescheid und in der Lohnsteuerbescheinigung. Im Falle des Verlustes kann sie beim BZSt über ein Online-Antragsformular oder schriftlich erneut angefordert werden...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die IdNr. oder Identifikationsmerkmal gem. §§ 139a, b AO – umgangssprachlich teilweise bloß als IdNr. oder als Steuer-ID, international auch als TIN ("Tax Identification Number") bezeichnet – wird vom BZSt vergeben und bleibt lebenslang unverändert gültig, unabhängig von Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Personenstandes. Sie besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 7. Schätzung/Außenprüfung

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3 ELStAM-Verfahren und Vorsorgepauschale

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden für jeden Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und dem Arbeitgeber zum automatisierten Abruf bereitgestellt.[1] Hinweis Ausführliches Anwendungsschreiben Um Arbeitgeber bei der Anwendung des elektronischen Verfahrens zu unterstützen, hat die Finanzverwaltung die Verfahrensgrundsätze in einem ausf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.1 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.[1] Die Änderung ist zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers zulässig, ohne dass es dabei auf die Höhe der zu erstattenden oder nachträglich einzubehaltenden Steuer ankommt.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tats...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.6 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.[1] Sie sollen den Kontakt der Mitarbeiter untereinander sowie das Betriebsklima fördern. Für Betriebsveranstaltungen gilt je Arbeitnehmer eine steuerfreie Obergrenze von 110 EUR pro Veranstaltung, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.1 Erhöhung Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale

Um das Ehrenamt zu stärken, werden zum 1.1.2026 der Übungsleiterfreibetrag[1] von bisher 3.000 EUR auf 3.300 EUR sowie die Ehrenamtspauschale[2] von bisher 840 EUR auf 900 EUR angehoben. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens sind die erhöhten Freibeträge erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezah...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.2 Behinderten-Pauschbetrag

Behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.[1] Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung.[2] Der Nachweis einer Behinderung ist vom Steuerpflichtigen bislang in Papierform zu erbringen (z. B. Vorlage des Behindertenausweises). Ab ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.1 Belege bei Verbringen durch den Abnehmer

Die Umsätze mit neuen Fahrzeugen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer unterliegen natur­gemäß einer besonderen Kontrolle seitens der Finanzverwaltung. Wird die Steuerbefreiung zu Unrecht gewährt, weil die Fahrzeuge das Land nicht verlassen, besteht das Risiko einer Steuernachzahlung. Der Fahrzeuglieferer ist zunächst immer abhängig von Erklärungen seines Abnehmers zur Ansässigk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.1 Abfindung von Kleinanwartschaften

Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können grds. nicht abgefunden werden.[1] Eine Ausnahme hiervon gilt bisher bereits für sog. Kleinanwartschaften.[2] Danach kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze eine Kleinanwartschaft abfinden, wenn die monatliche Rente bisher 1 % bzw. bei Einmalzahlung 12/10 de...mehr