Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Tantieme: Instrument zur Er... / 3.2 Gewinn-, Rohgewinn- und Umsatztantiemen

Gewinnabhängige Tantiemen stoßen weder bei der Finanzverwaltung noch in der Rechtsprechung auf grundsätzliche Bedenken, wenn sie den formalen Anforderungen und denjenigen an die Angemessenheit genügen. Dagegen werden umsatzabhängige Tantiemen steuerrechtlich nur in Ausnahmefällen anerkannt[1], denn der BFH sieht darin einerseits den Versuch, den Gewinn der GmbH abzusaugen, a...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 3.5 Tantiemen bei Übernahme bzw. Aufgabe der Gesellschafterstellung und im Umwandlungsfall

Vereinbart ein Fremdgeschäftsführer mit dem Gesellschafter der GmbH eine den Anforderungen der Finanzverwaltung widersprechende, unübliche Tantieme, ist diese steuerlich dennoch anzuerkennen. Das gilt nach Auffassung des Niedersächsischen FG[1] auch dann noch, wenn der Geschäftsführer zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche Anteile an der von ihm geleiteten GmbH übernimmt. Ein...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.1 Grundlagen

Steht die Bemessungsgrundlage der Tantieme fest, ergibt sich die absolute Höhe des zu zahlenden Betrags durch Anwendung eines (vertraglich fixierten) Prozentsatzes auf diese Bemessungsgrundlage. Die Tantieme wird steuerlich allerdings nur insoweit anerkannt, als sie angemessen ist. Soweit die Tantieme unangemessen ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Allerdings ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 20 [Zuwendungen des Bundespräsidenten]

Rz. 1 Die in § 3 Nr. 20 EStG bezeichneten Zuwendungen des Bundespräsidenten dürften zwar in den meisten Fällen als einmalige Leistungen bereits nicht steuerbar sein. Sie sollen dem Empfänger aber – ihrem Zuwendungszweck entsprechend – auf jeden Fall ungeschmälert und damit steuerfrei zugutekommen. Aus diesem Grunde werden sie durch § 3 Nr. 20 EStG – regelmäßig nur klarstelle...mehr

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Betriebseröffnung / 3.3 Anmeldung beim Finanzamt

Wer einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, muss dies nach § 138 Abs. 1 AO der Gemeinde mitteilen. Diese informiert dann das Finanzamt. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, muss das Wohnsitzfinanzamt unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Als Folge der Anmeldung des Betriebs muss der Gründer einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfass...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 6 Tatsächliche Verständigung über Tantiemen

Der Anlass, bei dem eine Tantieme von der Finanzverwaltung überprüft wird, ist regelmäßig die Betriebsprüfung. Beanstandet der Prüfer die Tantieme oder andere Vergütungsbestandteile, so sollte versucht werden, diese im Rahmen der Schlussbesprechung zum Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung zu machen. D. h. Geschäftsführung und Betriebsprüfer einigen sich über die Beur...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 3.4 Anerkennung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Tantiemevereinbarungen mit Fremdgeschäftsführern werden von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, da aufgrund des Interessengegensatzes zwischen GmbH und Geschäftsführer von einer den formalen und angemessenheitsbezogenen Anforderungen genügenden Vereinbarung auszugehen ist. Dagegen stehen Tantiemevereinbarungen für – insbesondere beherrschende [1], d. h. im Regelfall me...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser A...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / Zusammenfassung

Überblick Tantiemen sind vertraglich vereinbarte, variable Zusatzleistungen, die an Geschäftsführer oder leitende Angestellte als Erfolgsbeteiligung gezahlt werden. Sie orientieren sich i. d. R. am Gewinn oder Umsatz, können aber auch vom Erreichen bestimmter Unternehmensziele oder von einer persönlichen Beurteilung abhängen. Rund 86 % der GmbH-Geschäftsführer in Industrieun...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.3 Wandel der Rechtsprechung

Von den vorstehenden Grundsätzen zur Angemessenheit von Gewinntantiemen, insbesondere zum maximal 25 %igen Anteil der Tantieme an den Gesamtbezügen, ist der BFH[1] zwischenzeitlich wieder abgerückt, das BMF[2] hält bislang weitgehend daran fest, lässt aber eine Prüfung im Einzelfall zu.[3] Einigkeit zwischen BMF und BFH besteht dahingehend, dass eine Gewinntantieme nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 10: Konten werden nicht abgestimmt – Klärungskonten laufen über

Zur Qualitätssicherung einer Buchhaltung gehört die permanente Abstimmung der wichtigsten Konten. Bestandskonten Stimmen die Bestandskonten? Wenn diese nicht stimmen, liegt auch bei den Umsätzen und/oder Kosten einiges im Argen. Die erste Abstimmung betrifft die Bankkonten. Stimmen die Salden in der eigenen Buchhaltung mit den Kontoauszügen der Banken zum Stichtag überein? Wenn...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.3 Umsatztantiemen

Die vorstehende Rechtsprechung[1] bezieht sich zwar nur auf Gewinntantiemen, allerdings ist davon auszugehen, dass der BFH zu Umsatztantiemen eher noch restriktivere Grundsätze finden wird. Die Gefahr, bei Vereinbarung einer umsatzabhängigen Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung zu verursachen, verdeutlichen folgende Entscheidungen: Verzichtet der Gesellschafter-Geschäft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.4 Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 29 Die Finanzverwaltung äußerte sich zum Bearbeitungsstand zuletzt mit BMF-Schreiben v. 28.10.2025 [1] zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch. Mit BMF-Schreiben v. 14.5.2025 [2] wurden insbesondere Aussagen zur Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 5 EStG getroffen. Bis zur Neuveröffentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.3 Übertragung eines Einzelunternehmens unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 155 Sofern die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens (Gewerbebetrieb) unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen wurden, sind Rechtsprechung und Finanzverwaltung[1] von einer unentgeltlichen Übertragung des Unternehmensvermögens unter Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG ausgegangen. Damit wurde einheitlich der Buchwertansatz akzeptiert. Dies war für die Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.2 Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 174 Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Ablösungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und Ablösungen im Zusammenhang mit sonstigen Vermögensübertragungen. Zur Abgrenzung der Vermögensübergabe von sonstigen Vermögensübertragungen verweist das BMF-Schreiben v. 30.9.2013 auf die Rz. 2, 3, 5 und 57 des BMF-Schreibens v. 11.3.2010[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1 Zuwendungsnießbrauch (bzw. Zuwendungswohnrecht) — s. Übersicht Rz. 65

Rz. 66 Unter Zuwendungsnießbrauchsrecht ist das vom Eigentümer dem Nutzungsberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrecht zu verstehen. Für den Vermächtnisnießbrauch gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung die Ausführungen zum unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch entsprechend. Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.1 Entgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 69 Durch die Rechtsprechung des BFH ist die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Nutzungsrechts sowohl bei dinglicher Bestellung wie bei lediglich schuldrechtlicher Einräumung identisch. Der Nutzungsberechtigte wird quasi wie ein Mieter behandelt, während der Eigentümer als Quasi-Vermieter den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt.[1] Wenn der Nutzungsberech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.3 Ablösung von unentgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 179 Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich als Zuwendungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG zu beurteilen sein. Sie sollen daher beim Nießbraucher nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören. Der Eigentümer soll sie weder als Werbungskosten abziehen können noch sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.4 Nießbraucher und Nießbrauchsbesteller (Gesellschafter) erfüllen die Voraussetzungen eines Mitunternehmers

Rz. 170 Ursprünglich galt der Grundsatz, dass bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch sowohl der Nießbrauchsberechtigte als auch der Erwerber Mitunternehmer wurden (sog. doppelte Mitunternehmerstellung). Es wurde also von einer diagonalen Spaltung der Mitgliedschaft ausgegangen.[1] Diese (Teil-)Übertragungen waren und sind weiterhin nach Auffass...mehr

Buchungssatz aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenverbrauchssätze 2024 b... / 7 Rechtsprechung zum Ansatz der Pauschbeträge für Sachentnahmen

Die Anwendung der Eigenverbrauchssätze wird von der Rechtsprechung weitestgehend anerkannt. Die nachfolgenden Urteile zeigen, dass eine Abweichung ohne Einzelaufzeichnungen regelmäßig nicht möglich ist. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.6.1996, 1 K 1624/95: Hat der Betreiber einer Gast- und Speisewirtschaft, die Pauschalregelungen zur Ermittlung des Eigenverbrauchs (Sachentneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.2 Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch

Rz. 113 Behält sich jemand anlässlich der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen an den übertragenen Wirtschaftsgütern den Nießbrauch vor oder ist der Nießbraucher an Kapitalvermögen durch einen Erben als neuem zur Verfügung über das Kapitalvermögen Berechtigten aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt worden, sind die Einnahmen nach Auffassung der Finanzverwal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.7.2 Nießbrauchsbestellung zwischen Angehörigen

Rz. 35 Der Bundesfinanzhof stellt es auch Angehörigen in den Grenzen des § 42 AO frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung und der ständigen BFH-Rechtsprechung sind bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich indes nur dann anzuerkennen, wenn sie klar verein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklär...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.5 Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs

Rz. 181 Aufwendungen zur Ablösung eines zugewendeten Vermächtnisnießbrauchs sind nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers.[1] Die Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs gegen Einmalzahlung ist eine beim Nießbraucher nicht steuerbare Vermögensumschichtung. Zur Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen verweist die Finanzverwaltung wiederum auf Rz. 85, 86 des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.2 Vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 98 Behält sich der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Grundstücks ein obligatorisches Nutzungsrecht vor, stellt die Einräumung des Nutzungsrechts keine Gegenleistung des Erwerbers dar.[1] Behandlung beim Nutzenden Der Nutzungsberechtigte hat bei der Vermietung des Grundstücks die Einnahmen zu versteuern, er darf die von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / b) Nichtanwendungserlass des Urteils des BFH v. 21.8.2024 – II R 16/22

Mit Urt. v. 21.8.2024 – II R 16/22, BStBl. II 2026, 239 = GmbH-StB 2025, 77 (Groll/Rösen) (s. dazu Saecker, ErbStB 2026, 47) entschied der BFH, dass die bloße Einschaltung einer Personengesellschaft auf mittelbarer Ebene in die Gesellschafterstruktur einer grundbesitzenden Personengesellschaft – also eine Verlängerung der Beteiligungskette ohne Änderung der dahinterstehenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.1 Allgemeines

Rz. 173 Der Erlass der Finanzverwaltung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterscheidet zwischen der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs, Zuwendungsnießbrauchs, Vermächtnisnießbrauchs, des dinglichen Wohnrechts und des obligatorischen Nutzungsrechts. Für die Behandlung von Ablösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.3.1 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Rz. 93 Ist das Grundstück in der Weise belastet, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen bestellt worden ist, sind die für den Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden.[1] Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerverwaltung veröffentl... / e) Grundstückszurechnung

Die Ergänzungstatbestände des § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG beruhen auf einer Besteuerung unter Heranziehung gesetzlicher Fiktionen. Danach wird das vom jeweiligen Tatbestand erfasste Grundstück dem fingierten Erwerber für grunderwerbsteuerliche Zwecke zugerechnet (vgl. BFH v. 11.12.2014 – II R 26/12, BStBl. II 2015, 402 = ErbStB 2015, 32 [E. Böing]). Mehrere Entscheidungen des B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.1 Grundlagen

Rz. 107 In der Besteuerungspraxis hat der unentgeltlich bestellte Nießbrauch an Kapitalvermögen, ausgelöst durch den Gedanken einer möglichen Übertragung der Einkunftsquelle auf niedrig besteuerte Familienangehörige eine deutlich höher einzuschätzende Relevanz gegenüber dem entgeltlich bestellten Nießbrauch. Rz. 107a Rechtshistorisch wurde der Wertpapier-Nießbrauch[1] nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.5 Andere Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Einkünften

Rz. 121 Als andere Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung der Einkünfte bieten sich z. B. die Vollrechtsübertragung, das echte Wertpapierpensionsgeschäft bzw. ein Wertpapierdarlehen an. Rz. 122 Vollübertragung Hier wird der Übernehmer der Vermögenswerte neuer Inhaber der Anteilsrechte bzw. Wertpapiere. Rz. 123 einstweilen frei. Rz. 124 Wertpapier-Leihgeschäfte (Wertpapier-Dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsgelder (§ 3 Nr. 13 S. 1 EStG)

Rz. 9 Von der Vorschrift erfasst sind die als Reisekostenvergütungen nach Maßgabe des Bundes-/Landesreisekostenrechts (ggf. i. V. m. Tarifvertrag etc.) bezeichneten Leistungen (R 3.13 Abs. 2 S. 1, 2 LStR 2023). Werden die reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder nicht vollumfänglich angewandt, gilt § 3 Nr. 13 EStG nicht (Rz. 3); eine Mixtur aus einzelne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Anspruch und Ermessensentscheidung, § 22 Abs. 2 GrEStG

Rz. 5 Ist die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet oder der Erwerb steuerfrei, besteht ein gebundener Anspruch auf Erteilung der UB nach § 22 Abs. 2 GrEStG, die nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.[1] Die Steuer ist entrichtet, wenn sie nach § 47 AO erloschen ist, also durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Sichergestellt i...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 5.2 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Bewertung von Rückstellungen

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen. Danach sind Rückstellungen unter Berücksichtigung folgender steuerlicher Grundsätze anzusetzen: Nach ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4 Die Pflichten der Finanzverwaltung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EU-Mitgliedstaat, in dem ein Unternehmer von der Sonderregelung nach Art. 369a bis 369k MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 15 der RL 2008/8/EG Gebrauch macht, hat entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 07.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2 Prüfungsgrundsätze der Finanzverwaltung und deren Bewertung

3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.3 Rechtslage bis zum 31.12.2023 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und Vergleichbarkeitskriterien nach Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage konnten begünstigte Investmentvermögen i. S. v. § 4 Buchst h UStG inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländische AIF sein. Investmentvermögen, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie erfüllten, stellten grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach schon älterer Rspr stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen; s Urt des BFH v 10.11.1998 (BStBl II 20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Prüfung der quantitativen Zuordnungskriterien durch die Finanzverwaltung

Tz. 41 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der quantitativen Prüfung kommt es somit allein auf den Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden arbeitsvertraglichen Arbeitszeit (mind. 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit oder zwei volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich) an. Dies bedeutet:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer kann die Auszahlung möglicher Vorsteuerüberhänge durch das Angebot einer Sicherheitsleistung nicht erzwingen; vielmehr steht der FinBeh ein Ermessen (§ 5 AO) zu, ob sie diese gegen Sicherheitsleistung erstatten will oder nicht (Leonard/Heidner, in Bunjes, 19. Aufl. 2020, § 18f Rn. 16). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Ermes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung

Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichneten Kap oder als – uU verdeckte – GA zu qualifizieren. Sowoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.5 Folge-Rechtsprechung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 671a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat die og Verw-Auff jedoch schnell verworfen (s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 930). Das obiter dictum im og Urt (s Urt des BFH v 07.11.2007, BStBl II 2008, 258) habe die Fin-Verw "über- und fehlinterpretiert" (s Viskorf, ZEV 2012, 442/446, und s Loose, DB 2013, 1080). Die Korrektur ist allerdings wiederum in einem obiter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.3 Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 670 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Fin-Verw hat das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) zunächst ohne begleitende Anwendungsregelung im BStBl veröffentlicht; es war also allgemein und ohne Übergangsregelung anzuwenden. Man ging dabei offenbar davon aus, dass hinsichtlich von vGA in der Vergangenheit kein Vertrauensschutztatbestand geschaffen worden sei. Schließl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Haltung der Finanzverwaltung

Tz. 419 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Jahr 2002 ist erstmals eine bundeseinheitliche Anweisung zur Angemessenheitsprüfung von GF-Gehältern ergangen; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972). Allerdings enthält dieses Schr vorrangig allg Hinw, die wenig konkrete Anhaltspunkte für die Ermittlung des angemessenen GF-Gehalts im Einzelfall bieten. Tz. 420 Stand: EL 116 – ET...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Allgemeine Zuordnungsregeln

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nur für Leistungen beanspruchen, die für sein Unternehmen bezogen wurden (vgl. z. B. BFH vom 20.12.1984, BFHE 142, 524). Es muss somit bei jeder Eingangsleistung beurteilt werden, ob die bezogene Leistung dem Unternehmensbereich vollständig, teilweise oder nicht zugeordnet werden kann. D. h., der Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 Folgen für das Tagesgeschäft

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausgangsrechnungen in das EU-Ausland dürfen deutsche Unternehmen immer in deutscher Sprache schreiben. Im Gegenzug müssen diese Eingangsrechnungen auch in einer anderen Sprache – vorzugsweise Englisch – akzeptieren. Bei all dem herrscht Vertragsfreiheit! Es steht einem jeden daher frei, sich mit dem Geschäftspartner auf eine andere Sprache zu...mehr