Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung latenter Steuern

Tz. 143 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Zur Bewertung der latenten Steuern sind die temporären Differenzen und die steuerlichen Verlustvorträge mit einem Steuersatz zu multiplizieren. Dieser ist sowohl nach HGB als auch nach IFRS für KMU derjenige Steuersatz, der im Zeitpunkt der Realisierung der erwarteten Steuerbe- oder -entlastung gültig ist (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB; Senger, in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Sonstige Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden (Tz. 3.7 AbgrenzE)

Rz. 294 [Autor/Stand] „Nicht zum Gebäude rechnen Kühleinrichtungen, Absaugevorrichtungen, Bewetterungsanlagen, Entstaubungsanlagen und dergleichen. Stahltüren, Stahlkammern und Stahlfächer von Tresoranlagen sind ebenso wie die dazugehörigen Alarmanlagen Betriebsvorrichtungen. Sprinkleranlagen sind regelmäßig Gebäudebestandteile, da sie der Gebäudenutzung dienen. Ihre Einordnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen (Tz. 4.3 AbgrenzE)

Rz. 326 [Autor/Stand]"Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen." Rz. 327 [Autor/Stand] Durch die Bel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. AdV-Beschlüsse FG Rheinland-Pfalz

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Beschlüssen vom 23.11.2023[2] entschieden, dass die Vollziehung der angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist. Nach summarischer Prüfung des Finanzgerichts bestünden ernstliche Zweifel sowohl an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkeit der einzelnen B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Aufteilung innerhalb von Gebäuden (Tz. 3.2 AbgrenzE)

Rz. 241 [Autor/Stand] „Bauten im Innern von größeren Werkhallen (Meisterbüros, Materiallager, Schalträume und dergleichen) sind bei der Abgrenzung der Gebäudebestandteile von den Betriebsvorrichtungen grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen, weil der insgesamt vorhandene Gebäuderaum durch diese Einbauten lediglich unterteilt wird. Die Frage, ob die Umschließung Schutz gegen Wit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zulassung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 24 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für die Aufnahme der Tätigkeit bedürfen rechtsfähige Vereine der förmlichen Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde (> Rz 27), in deren Bezirk der Verein seinen Sitz hat (vgl § 13 Abs 2 iVm §§ 14–17, 23 Abs 2 StBerG und §§ 1–3 DVLStHV). Der Verein muss die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" in seinem Namen führen (§ 18 StBerG). Die Bezeichnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewertung ergangen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung des Grundvermögens ist durch das Bew-ÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] neu gefasst und als § 68 in das BewG 1965 aufgenommen worden. Frühere Bewertungsgesetze umschrieben diesen Begriff nur unzusammenhängend (vgl. z.B. § 50 und 51 BewG 1934). § 68 BewG enthält eine Zusammenfassung dieser Regelungen und damit erstmals in einer Gesamtvorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abgrenzung bei Sportstätten (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 2)

Rz. 342 [Autor/Stand] Zu der Frage, ob Einrichtungen von Sportstätten nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts als Grundvermögen oder Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hat die Finanzverwaltung folgende Übersicht als Anlage 2 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Nebenberuflichkeit

Tz. 18 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird. Maßgebend soll hierbei die allgemeine Verkehrsanschauung sein. Für die Beurteilung der 1/3-Grenze sind folglich mehrere Tätigkeiten zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsanschauung eine Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 5. Motive des Landesgesetzgebers, von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den regional strukturellen Unterschieden Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermöglicht werden, führt in der Tat am Inst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Öffentliche Zwecke

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke dienen öffentlichen Zwecken, wenn sie für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch bzw. zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden; sich auf ihnen also Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung befinden (z.B. Finanzamt, Gericht, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Gemeindeverwaltung, etc.). Ob entsprechende Grundstü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Keine Zwischenf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen den beteiligten Ehegatten ist im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. In deren erster Stufe verlangt der Antragsgegner (Ehemann) von der Antragstellerin (Ehefrau) Auskunft über deren Anfangs- und Endvermögen sowie über ihr Vermögen zu dem von ihm behaupteten Trennungszeitpunkt am 1.11.2022. Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Ausk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE)

Rz. 233 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu diesem Betrieb stehen. Als Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung des Grundvermögens ist durch das Bew-ÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] neu gefasst und zunächst als § 68 in das BewG 1965 aufgenommen worden. Frühere Bewertungsgesetze umschrieben diesen Begriff nicht zusammenhängend (vgl. z.B. § 50 und 51 BewG 1934). § 68 BewG enthielt eine Zusammenfassung dieser Regelungen und damit erstmals eine Gesamtvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 97.1 [Autor/Stand] Der Ansatz des nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts ist bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. ergänzend Rz. 99). Soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Grundsteuerwert und dem gemeinen Wert i.S.d. § 9 BewG ergibt, ist dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Aufzüge und ähnliche Anlagen (Tz. 3.5 AbgrenzE)

Rz. 262 [Autor/Stand] „Personenaufzüge dienen überwiegend der Benutzung des Gebäudes. Sie sind in mehrgeschossigen Gebäuden zur raschen und sicheren Abwicklung des Personenverkehrs allgemein üblich. Auch Rolltreppen und Rollsteige, die zur Bewältigung des Publikumsverkehrs dienen, sind aus diesem Grund dem Gebäude zuzurechnen (BFH vom 5. März 1971, BStBl II S. 455). Lastenauf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Als ein Modell einer Mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Scheinbestandteile

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob eine mit dem Grund und Boden verbundene Sache als Scheinbestandteil nicht zum Grundvermögen i.S. des § 176 BewG gehört, ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt für Gebäude und für (unmittelbar einem Grundstück eingefügte) Außenanlagen nach denselben Grundsätzen.[2] Keine Bestandteile, sondern nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Betriebsgrundstücke (§ 176 Abs. 1 BewG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen ergeben sich aus § 176 Abs. 1 BewG i.V.m. § 158 Abs. 1 BewG.[2] Rz. 66 [Autor/Stand] Das Grundvermögen umfasst den Grundbesitz, der weder als land- und forstwirtschaftliches Vermögen noch als Betriebsvermögen (Betriebsgrundstücke) anzusehen ist (§ 176...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen bei Einzelsteuern

Rz. 84 [Autor/Stand] Die zunächst in § 68 BewG verortete Regelung über die Abgrenzung zwischen dem Grundvermögen und den Betriebsvorrichtungen sollte sicherstellen, diejenigen Gegenstände und Rechte, die nicht der Grundsteuer unterworfen werden sollen, nicht im Einheitswert zu erfassen. Nur die Grundstücke selbst sollten der Grundsteuer unterworfen werden. Diese Regelung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überwachung durch Landesfinanzbehörde/OFD

Rz. 27 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Hilfevereine sind keine Mitglieder der Steuerberaterkammer. Die Überwachung ist deshalb Aufgabe der FinVerw. Nach § 27 StBerG haben die OFDen oder die durch die jeweilige Landesregierung bestimmten Landesfinanzbehörden (Aufsichtsbehörden) die in ihrem Bezirk ansässigen LSt-Hilfevereine und die bestehenden Beratungsstellen ständig zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1)

Rz. 341 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kooperationen – planmäßiges Zusammenwirken

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Ausgliederung von (Hilfs-)Tätigkeiten eines Zweckbetriebs, wie z. B. die Reinigungsdienste oder das Catering (Verpflegung) in einem Krankenhaus, des Altenheims etc. auf eine andere (Tochter-)Gesellschaft (= Servicegesellschaft) führte regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft mit den ausgegliederten Tätigkeiten nicht als steuerbegünstigte Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Aufhebung mit Wirkung vom 1.1.2025

Rz. 1 [Autor/Stand] § 68 BewG war vor dem 1.1.2025 bei der Einheitsbewertung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 maßgebend. Nachdem die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung festgestellt wurde, ist § 68 BewG durch Art. 2 GrStRefG[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der Grundsteuerwerte im Rahmen der Hauptfeststellung auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Unterschiede zur früheren Einheitsbewertung

Rz. 102 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundsteuerbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der früheren Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und – wenn ja – wann die Veräußerung eines Kommanditanteils im Hinblick auf eine an diesem Kommanditanteil bestehende Unterbeteiligung zu einem Verstoß gegen eine Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 5 ErbStG in der ab dem 30.6.2013 und bis zum 30.6.2016 gültigen Fassung (a.F.) führt. Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sch... / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 1e Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert. Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / 2.2.1 Selbstständigkeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG kann nur eine selbstständige Tätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Die Frage, wann eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird, wird dabei im Umsatzsteuerrecht nicht positiv, sondern über § 2 Abs. 2 UStG negativ abgegrenzt. Die Tätigkeit wird danach in den folgenden Fällen nicht selbstständig ausgeführt: Eine natürliche Person ist nach § 2 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / Zusammenfassung

Begriff Die Unternehmereigenschaft ist eine der Grundvoraussetzungen für steuerbare Leistungen im Umsatzsteuerrecht. Nur ein Unternehmer kann eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführen, nur dem Unternehmer steht ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG zu. Unternehmer ist nach § 2 Abs. 1 UStG, wer eine selbstständige Tätigkeit nachh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 6 Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer sind oftmals im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Solche Leistungen sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Gesundheitsförderung enthält auch dazu zahlreiche Beispiele.[1] Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind u.a: Leist...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Ansammlungsrü... / 6 Auswirkungen der Verlängerung der ursprünglichen Pacht-/Mietdauer im Fall einer Verteilrückstellung

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen sind alle Bewertungsparameter einer Rückstellung zu jedem Bilanzstichtag nach Maßgabe des Stichtagsprinzips zu überprüfen. Dabei sind insbesondere Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen, wie etwa des Verpflichtungsumfangs oder der verbleibenden Laufzeit zu berücksichtigen und die Rückstellung entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für ...mehr