Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Rechnung / 1 Begriff und Bedeutung der Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.[1] Rechnungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass es sich um eine Abrechnung des Unternehmers über eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt, unabhängig von der Benennung (in der...mehr

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Rechnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist bei steuerpflichtigen Leistungen zwischen Unternehmern i. d. R. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnung finden sich in den §§ 14...mehr

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Rechnung / 4.1 Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers

In der Rechnung müssen sich der vollständige Name und die Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.[1] Übliche Firmenabkürzungen oder Kurzbezeichnungen sind ausreichend. Es reicht jede Art von Anschrift (z. B. auch eine Briefkastenanschrift), sofern der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger unter dieser Anschrift erreichbar...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.3 Option zur Zusammenfassung des Hebesatzes für Grundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 3)

Rz. 26 Durch § 1 Abs. 1 S. 3 NWGrStHsG wird explizit klargestellt, dass die Gemeinden von der Option zur Hebesatzdifferenzierung zwischen der Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) und den Wohngrundstücken (Rz. 20) Gebrauch machen können, sie müssen diese Option aber nicht ausüben. Sie können somit für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke und die Wohngrundstücke auch ei...mehr

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Rechnung / 5.4 Weitere Einzelfälle

Daneben regelt die Finanzverwaltung noch weitere Besonderheiten bzw. Erleichterungen in bestimmten (Einzel-)fällen der Rechnungsstellung. Bei Rechnungen über die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (sog. Hotel-Rechnungen) wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn folgende in einem Pauschalangebot enthaltene nicht begünstigte Leistungen in der Re...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 14. Wie kann eine E-Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?

Steuerpflichtige können auf Anforderung (z. B. für das Veranlagungsverfahren) E-Rechnungen über ELSTER an die Finanzverwaltung einreichen. Hierfür kann die Funktion "Belegnachreichung zur Steuererklärung" genutzt werden (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) und die E-Rechnung dort unter "5 - Anhänge" hochgeladen werden.mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 1. Warum wird die verpflichtende E-Rechnung eingeführt?

Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht werden. So müssen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden. Für die Rechnungsaussteller und -empfänger ergeben s...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 12a. Welche Möglichkeiten bestehen, eine empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darzustellen?

Bisher ging bei einem hybriden Format (z. B. ZUGFeRD) – im Falle einer Abweichung zwischen elektronischer Information und dem lesbaren Bildteil – der Bildteil vor. Mit Einführung der obligatorischen E-Rechnung hat sich dieses Verhältnis umgekehrt. Bei hybriden E-Rechnungen bilden nunmehr die im strukturierten Teil (z. B. XML) vorliegenden Rechnungsdaten den führenden Teil. U...mehr

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Rechnung / 4.7 Nettoentgelt sowie im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen

In der Rechnung ist zwingend das Entgelt anzugeben. Das umsatzsteuerliche Entgelt umfasst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer. Entgelt ist also alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder einem Dritten für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusam...mehr

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Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

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Rechnung / 2.1 Elektronische Rechnungstellung als Standard

Ab dem 1.1.2025 besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur sog. elektronischen Rechnungstellung. Eine elektronische Rechnung ("E-Rechnung") ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.[1] Eine Rechnung kann jedoch vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen auch...mehr

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Rechnung / 3 Pflicht zur Rechnungstellung

Führt ein Unternehmer eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung, verbunden mit einer Frist von 6 Monaten, innerhalb der diese Rechnung zu erstellen ist, sieht das Gesetz in vier Fällen vor: Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, Leistung an ...mehr

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Rechnung / 4.5 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.[1] Unrichtige oder ungenaue Angaben, die evtl. auch keinen Rückschluss auf den Ort der Leistungserbringung und eine mögliche Steuerpflicht ermöglichen, genügen diesen Anforderungen nicht. Bezeichnungen allgemeiner Art, die Gruppen ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher (zunächst) abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.1 Formelle Verfasungsmäßigkeit – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 90 Den Gemeinden landesgesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Hebesätze für die Grundsteuer innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit keinen Bedenken. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG haben ...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 NWGrStHsG darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NWGrStHsG nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NWGrStHsG fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20).[1] Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit inn...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 2. Rechtsrahmen: Abweichende Auffassung zulässig, Offenbarungspflichten aber unklar

Zunächst ist ganz deutlich herauszustellen, dass nach wie vor keine Vorschrift existiert, nach der sich die Steuerpflichtigen bei der Steuererklärung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder an der Ansicht der Finanzverwaltung zu orientieren hätten. Somit ist das Vertreten einer abweichenden Meinung grundsätzlich zulässig. Gleichwohl darf der Steuerpflichtige der F...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 12. Zusammenfassung und Ausblick

Die folgenden Thesen verdichten die zentralen Erkenntnisse des Beitrags auf das, was sich für Praxis, Verwaltung und Rechtsfortbildung unmittelbar aus der neuen Formularlogik ergibt: Das qualifizierte Freitextfeld ist verfahrensrechtlich eine Weiche; nicht bloß ein Komfortfeld: Es entscheidet im Kern darüber, ob der Fall aus der Vollautomation ausgesteuert und personell bearb...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 7. Funktionen in der Praxis

Neben der Berücksichtigung von ggf. unrichtigen eDaten ist es dem Steuerpflichtigen bspw. möglich, weitergehende (Sachverhalts-)Angaben zu berücksichtigen oder Zweifelsfragen zu äußern. Zum einen erleichtert das Freitextfeld so die ohnehin kaum mögliche behördliche Aufgabe, die Steuererklärungsformulare so auszugestalten, dass sämtliche benötigten Informationen eingefordert ...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 9. Die Kernfrage: Freiwillige Option oder (faktische) Verpflichtung?

An die grundsätzliche Funktion anknüpfend ist die seit Einführung des Freitextfelds im Schrifttum diskutierte Frage aufzugreifen und zu erörtern, ob das Aussteuerungsinstrument zwingend zu verwenden ist. Eine diesbezügliche kontroverse Diskussion war bereits in der Ausarbeitungs- und Gesetzgebungsphase des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu konstatiere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 11. Risiko der Aussteuerung: Variante #3 als potentielles Einfallstor exzessiver personeller Prüfung

Ein weiteres zu untersuchendes Problemfeld resultiert aus der potentiellen Gefahr der exzessiven Nutzung des qualifizierten Freitextfelds und deren Folgen. Diese ist vor allem auf die neue Variante #3 ("sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.") zurückzuführen. Im Zuge des Ausfüllens von Steuererklärungsformularen, das hier als arbeitsteiliger Vorgang angesehen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 4. Vollautomation, Risikomanagement und KI-Praxis

Zum anderen ist die neue Relevanz vor allem darauf zurückzuführen, dass mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens explizit ein zweites Verfahren zur Bearbeitung von Steuererklärungen geschaffen wurde: Neben der traditionellen Bearbeitung durch einen Amtsträger, welche schon zuvor automationstechnisch unterstützt wurde, ist nunmehr gem. § 155 Abs. 4 S. 1 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / 5. Schlussplädoyer für mehr § 91 Abs. 1 AO in der Praxis

Steuerrecht ist Eingriffsrecht, jedoch zugleich auch Massenvollzug, der in der Praxis in den FÄ eine Vielzahl von Erledigungen durch die Bediensteten erfordert und wo Gründlichkeit sowie Gewissenhaftigkeit in der Fallbearbeitung seltenst belohnt werden, was letztlich zu Lasten der Einzelfallprüfung und Einzelfallgerechtigkeit geht. Trotz des Massenvollzugs wird an dieser Stel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 6. Normative Verankerung

Neben der grundsätzlichen Möglichkeit, dass der Steuerpflichtige im Kontext des modernisierten Untersuchungsgrundsatzes individuelle Besonderheiten seines Falles in der Steuererklärung an die Finanzverwaltung herantragen kann, müssen diese potentiell bedeutsamen Angaben auch von behördlicher Seite zur Kenntnis genommen werden und ggf. Berücksichtigung finden. Ein gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Gegenseitige Rechte und Pflichten

Umfangreiche Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte: Aufgrund der Amtsermittlungspflicht des FA und der regelmäßig asymmetrischen Wissensverteilung hinsichtlich (potentiell) steuererheblicher Tatsachen, die grundsätzlich nur in der Wissenssphäre des Beteiligten liegen, resultieren für Beteiligte insb. aus den §§ 90, 93 AO im Allgemeinen, aber auch nach den §§ 200...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 1. Einführung

Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens verschiebt sich die praktische Prüfungsrealität im Steuervollzug: Steuererklärungen werden – sofern kein Risikoindikator greift – zunehmend ausschließlich automationsgestützt auf Basis des Risikomanagements bearbeitet (§ 155 Abs. 4 S. 1 AO). Gleichzeitig bleibt es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich unbenomm...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 7 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

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§ 16 Steuerrecht / D. Gegenleistungen

Rz. 81 Die Vereinbarung von Gegenleistungen in einem landwirtschaftlichen Übergabevertrag sind in der Regel Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung. In der landwirtschaftlichen Literatur spricht man vom klassischen Altenteil, in der steuerlichen Literatur von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, die in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG gere...mehr

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§ 16 Steuerrecht / I. Wohnrechte

Rz. 70 Es ist in der Landwirtschaft üblich, dass bei der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der oder die Übergeber sich ein lebenslanges Wohnungsrecht zurückbehalten. Das zurückbehaltene Wohnungsrecht ist Teil des Leibgedings, bestehend aus Wohnrecht, Bar-Altenteil und ggfs. weiteren Auflagen wie z.B. die Übernahme von Beerdigungskosten. Rz. 71 Der Vo...mehr

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§ 16 Steuerrecht / e) Versteuerung der Altenteilsleistungen

Rz. 25 Eine Sonderregelung hat der Gesetzgeber vorgesehen für die üblichen Altenteilsleistungen, also Bar-Altenteil, Wohnrecht oder auch Pflegeleistungen. Gem. der Regelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG stellen diese Leistungen beim Übernehmer Sonderausgaben in voller Höhe dar. Es spielt keine Rolle, ob eine dauernde Last oder eine Leibrente vereinbart worden ist. Die steuerli...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Einheitlicher Übertragungsakt

Rz. 5 Bei einer lebzeitigen Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann die Buchwertklausel des § 6 Abs. 3 EStG nur dann in Anspruch genommen werden, wenn (1) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (2) in einem einheitlichen Übertragungsakt vom Übergeber (3) in zeitlichem Zusammenhang auf den Rechtsnachfolger übergehen. Werden die wesentlichen Grundlagen des Betriebs ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 73 Ebenfalls im Rahmen der Hofnachfolge sind Nießbrauchsgestaltungen in der Land- und Forstwirtschaft üblich und werden oft vereinbart. Häufigster Anwendungsfall ist die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch. In diesem Fall entstehen bei einem aktiv bewirtschafteten Betrieb zwei Unternehmen im steuerlichen Sinne, zum einen in der Hand...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 3. Behandlung von Altenteils- und Gegenleistungen

Rz. 19 Im Rahmen eines Hofübergabevertrags werden regelmäßig auch Gegenleistungen des Übernehmers vereinbart. Dazu zählen Altenteilsleistungen an die Eltern als Übergeber, die Übernahme von betrieblichen oder privaten Schulden oder auch die Zahlung von Ausgleichsgeldern an Geschwister. Die Rechtsprechung und dem folgend die Finanzverwaltung geht in langjähriger Rechtstraditi...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 4. Buchwertansatz

Rz. 77 Anders als bei Gewerbebetrieben,[66] wo die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch nicht zum Buchwert gem. § 6 Abs. 3 EStG möglich ist,[67] können landwirtschaftliche Betriebe unter Vorbehaltsnießbrauch unverändert zum Buchwert übertragen werden.[68] Die anderweitige Behandlung landwirtschaftlicher Betriebe ist eine bereichsspezifische Auslegung ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 5. Höfeordnung und Einkommensteuerrecht

Rz. 31 Die höferechtlichen Begriffe Hofvermögen und hoffreies Vermögen sind nicht deckungsgleich und streng zu unterscheiden von den steuerlichen Begriffen Betriebsvermögen und Privatvermögen. Während die höferechtlichen Begrifflichkeiten ausschließlich in diesem Rechtsgebiet gelten und erbrechtlichen Charakter haben, ist der steuerliche Begriff des Betriebsvermögens oder de...mehr

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§ 16 Steuerrecht / b) Aktive oder verpachtete Betriebe, Stückländerei

Rz. 37 Die eigentliche Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens gilt sowohl für aktiv bewirtschaftete als auch für verpachtete Betriebe. Die Verpachtung wird als andere Form der aktiven Bewirtschaftung angesehen. Durch die Ergänzung des § 158 Abs. 2 BewG um einen Satz 3 ist geklärt, dass die Verpachtung von Flächen eine andere Form der aktiven Bewirtschaftung darstellt. ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 1. Unentgeltliche Betriebsübertragung

Rz. 3 Ausgangspunkt bei der ertragsteuerlichen Würdigung der unentgeltlichen Betriebsübertragung ist die gesetzliche Regelung des § 6 Abs. 3 EStG. Gegenstand der Übertragung können danach ein Betrieb, Teilbetrieb oder Anteile eines Mitunternehmers an einem Betrieb (Mitunternehmeranteil) sein. Die aktuelle gesetzliche Fassung des § 6 Abs. 3 EStG gilt seit dem VZ 2001.[2] Die ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Umfang des Betriebs

Rz. 35 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen alle Wirtschaftsgüter, welche für die Bewirtschaftung erforderlich sind. Dies sind die Flächen, die Wirtschaftsgebäude, das Inventar und die immateriellen Wirtschaftsgüter wie Prämienansprüche. Auch das Wohngebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden zählt zum landwirtschaftlichen Vermögen. Hinzuweisen ist an dieser...mehr

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§ 16 Steuerrecht / I. Umfang der Gegenleistungen

Rz. 82 Die vereinbarten Gegenleistungen im Rahmen eines solchen Hofübergabevertrages sind danach zu unterscheiden, ob es sich um Versorgungsleistungen, um Verpflichtungen zur Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens oder Ausgleichszahlungen handelt. Rz. 83 Private Versorgungsleistungen, wie z.B. das Bar-Altenteil an die Übergeber, sind steuerlich nicht als Gegenleis...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Altenteilsleistungen, private Verbindlichkeiten

Rz. 20 Soweit der Übernehmer private Versorgungsleistungen seinen Eltern gegenüber zu erbringen hat, also in erster Linie Altenteilsleistungen wie eine dauernde Last oder eine Leibrente als Barzahlung, stellt diese Leistung weder Veräußerungsentgelt bei den Übergebern noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar. Es handelt sich um Versorgungsleistungen gegen Vermögensübertra...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen, ohne in Ungarn eine ständige Niederlassung zu gründen, muss er sich persönlich oder über einen Vertreter an die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Direktion Budapest-Nord der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden. Er kann mit dem Formular Nr. 04201 zugleich eine ungarische Steuernummer ...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle ausländischen Unternehmer müssen in Ungarn für MwSt-Zwecke registriert werden, wenn sie in Ungarn Umsätze tätigen. Sie müssen dann in Ungarn MwSt zahlen und haben das Recht auf Vorsteuerabzug. Bei innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen an Steuerpflichtige, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, muss eine MwSt-Nummer erteilt werden, wenn der Nettobetrag...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerzeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Monatliche Voranmeldungen sind von Unternehmern abzugeben, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von mehr als 6.010.121 EUR hatten; zur Rückforderung von am Ende des jeweiligen Steuerzeitraums sich ergebenden Steuerguthaben (Vorsteuerüberhänge) berechtigt sind. Bisher waren die Mehrwertsteuererklärungen nach d...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer, die sich über die ungarischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Large Taxpayers Tax and Customs Directorate (KAVIG) of the NTCA Dob utca (street) 75-81 1077 Budapest Mailing address: 1410 Budapest, P.O. Box 138 Tel:: +36 1 461 3300 Informationen über die ungarischen MwSt-Vorschriften (auch in Englisch) können au...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuer in Spanien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Nach Artikel 2 der Rechnungstellungsverordnung gilt Folgendes: Unternehmer und freiberuflich Tätige sind verpflichtet, für die in Ausübung ihrer Tätigkeit erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich der nicht MwSt-Pflichtigen oder steuerbefreiten, eine Rechnung mit Kopie in der in der Verordnung geregelten Weise und nur mit den dort vorgesehenen Ausnahmen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr