Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 5.3 Lösung

A ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zu ihrem einheitlichen Unternehmen gehört die Einspeisung von Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz. Offensichtlich erfüllte A im Jahr 2019 die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG, hatte aber zulässigerweise ...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.1 Allgemeine Risikovorsorge

Neben etwaigen tätigkeitsspezifischen Risiken sollten unternehmensunabhängig gewisse Grundparameter beachtet werden. Ganz allgemein ist dabei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen sowie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsprüfungsprozess in den Blick zu nehmen und zwar auch und gerade in materiell-rechtlicher Hinsicht. Besteht kein Vorste...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.2 Hätte wissen müssen

Vor dem Hintergrund der Missbrauchsrechtsprechung ist ein kritischer Punkt – aus materiell-rechtlicher Sicht – das "(hätte) Wissen müssen" bzgl. eines ggf. innerhalb der Leistungskette begangenen Steuerbetrugs. Denn wenn der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, sodass er sich trotz Erkennbarkeit an einem Missbrauch beteiligt hat, kann ihm der Vorsteuera...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung und damit auch den der Unternehmen gerückt, auch wenn sie im zwischenunternehmerischen Bereich regelmäßig neutral ist. Aufgrund der hohen Volumina bei der Umsatzsteuer, die nahezu jedem Geschäftsvorfall anhaftet, können auch vermeintlich kleine Fehler erhebliche Belastungen für Unterne...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2023

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a–Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen na...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Dabei gehen die einspruchsführenden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gr...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 2 Auswirkungen der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auf die Grunderwerbsteuer

Zum 1.1.2024 treten wesentliche Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[1] in Kraft, insbesondere die weitgehende Aufhebung der Regelungen zur gesamthänderischen Vermögensbindung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wie bei Kapitalgesellschaften erfolgt ab dem 1.1.2024 eine strikte Trennung der Vermögenssphären zwischen Personenge...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.5 Vorsteuerberichtigung für die Instandsetzungsarbeiten aus 2023 in 2024

Die Instandsetzungsmaßnahmen führen ebenfalls zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 UStG, wenn sich die Verwendung dieser bezogenen Leistungen innerhalb des maßgeblichen Berichtigungszeitraums ändert. Dabei sind die einzelnen Leistungen getrennt zu betrachten. Wichtig Zusammenfassung mehrerer Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt möglich Mehrere Leistungen ...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / V. Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu § 2b UStG

1. Überblick Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, d...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 2. Reaktion der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung des BFH zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG erst Mitte 2017 umgesetzt,[13] die Urteile waren – mit einer Ausnahme – zuvor nicht im BStBl. Teil II veröffentlicht worden. Vorher hatte sich auch das BMF nicht dazu geäußert. Jedoch ließ es die Finanzverwaltung auf Ebene der Bundesländer zu, dass sich eine jPöR schon...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / b) Option zur weiteren Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG

Weiterhin räumte der Gesetzgeber in § 27 Abs. 22 Sätze 3 ff. UStG den jPöR ein Wahlrecht ein, für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 § 2 Abs. 3 UStG – wahlweise in der Auslegung durch die Finanzverwaltung oder unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung, wie die Finanzverwaltung später ausdrücklich bestätigte[16] – weiter anzuwenden. Dies konnten die jPöR einmalig bis ...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / VI. Fazit und Ausblick: § 2b UStG lebt!

Seit Ende 2015 ist viel geschehen. Die Welt ist kaum mehr wiederzuerkennen. Auch die Umsatzsteuer-Welt ändert sich dramatisch, High-Tech und Big Data halten selbst in unserem Land nach und nach Einzug. Im Gegensatz dazu kann der Beobachter den Eindruck gewinnen, dass hinsichtlich der Besteuerung der öffentlichen Hand eine gewisse Gemütlichkeit vorherrscht. Jedenfalls bei der...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 2. Beistandsleistungen: Die gravierendste Änderung findet nicht im Gesetz statt

Die Finanzverwaltung vertrat unter der Geltung des § 2 Abs. 3 UStG die Auffassung, dass die Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten durch eine jPöR für eine andere jPöR gegen Entgelt (sog. Beistandsleistung) einen Betrieb gewerblicher Art nicht begründet. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung sei der Charakter der jeweiligen Tätigkeit. Es sei darauf abzustellen, ob die Tät...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit"

"Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirklich zweifelhaft, dass die Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des LE gegen L auf Rückzahlung der MwSt-Beträge auch dann unmöglich ist, wenn L sich auf Verjährung beruft – also nicht nur dann, wenn L insolvent ist. Der Gerichtshof wies daher auch darauf hin, dass er die Insolvenz eines Leistenden i...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / [Ohne Titel]

StB Wendelin Liebgott[*] Eine halbe Ewigkeit ist es her: der ältere Sohn des Verfassers begann zu laufen, und der Gesetzgeber hat die Besteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Seitdem ist viel Wasser die Saar hinunter geflossen. Der Sohn nimmt eine weiterführende Schule in den Blick, aber § 2b UStG wird immer noch nicht flächendeckend angewandt. Die letzte Verschiebung ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Feststellungslast

Finanzamt muss rechtlich hinreichende Nachweise erbringen: Da die Versagung einer Steuerkorrektur durch das FA eine Ausnahme vom Grundprinzip darstellt, dass zu Unrecht gezahlte Steuern zu erstatten sind (s. oben V.2.), obliegt es den zuständigen Steuerbehörden, die objektiven Umstände, die den Schluss zulassen, dass L wusste oder hätte wissen müssen, dass LE bereits einen D...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / d) Kollateralschaden: temporäre Aussetzung von § 14c Abs. 2 UStG in bestimmten Fällen

Die zweite Fristverlängerung wurde sehr spät ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, erst etwa ab Mitte November 2022 wurde in der Fach-Öffentlichkeit darüber diskutiert,[25] und vor der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses[26] fand sich nichts in den Gesetzesmaterialien. So wurden diejenigen jPöR, die sich gut vorbereitet und ihre IT-Systeme auf den Wechsel zum 1.1.202...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich

Subjektives Element ...: So ist zu beachten, dass eine spätere Steuerkorrektur durch L nicht bereits dann missbräuchlich ist, wenn sie ihm objektiv einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.[80] Es muss vielmehr, damit das Handeln als missbräuchlich anzusehen ist, auch anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Dezentrale Besteuerung von Organisationseinheiten

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Eine jPöR hat, wie jeder andere Unternehmer, nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), das unter Geltung von § 2 Abs. 3 UStG a.F. sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körpe...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Nicht klar, ob der Leistungsempfänger einen Direktanspruch geltend macht

Kein Automatismus: Auch in diesem Fall ist aber zu beachten, dass L weder weiß noch wissen kann, ob LE später einen Direktanspruch geltend machen wird (ebenso wie er in der dem EuGH vorgelegten Konstellation weder weiß noch wissen kann, ob LE schon einen Direktanspruch geltend gemacht hat; s. oben VI.1.). So ist nämlich im Zeitpunkt der Steuerkorrektur durch L gar nicht gesa...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / c) Zweifache Verlängerung der Übergangsfrist

Für die jPöR, die von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die Option nicht widerrufen hatten, wurde die Übergangsfrist zweimal verlängert. Die eigentlich am 31.12.2020 endende Übergangsfrist wurde erstmals durch Art. 1 des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes [21] um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Zur Begründung wurden vom Gesetzgeber vordringlichere Arbeiten ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VIII. Fazit

Defizite im Fokus: Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 bringt gewisse Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander bestehen. FinVerw/Gesetzgeber müssen tätig werden: Die Finanzverwal...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Wie der BFH § 2 Abs. 3 UStG unionsrechtskonform auslegte

Dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Unternehmer i.S.d. UStG sein können, war nicht umstritten. Weniger klar war aber der Umfang ihrer unternehmerischen Sphäre. § 2 Abs. 3 UStG verwies auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG und bestimmte, dass sie nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) und ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gewerblich oder...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens

Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen habe.[44] Gesetzlich...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.2 Zurechnung von Grundstücken

Die Frage der Zurechnung von Grundstücken entfaltet im Hinblick auf die Verwirklichung der grunderwerbsteuerbaren Ergänzungstatbestände erhebliche Relevanz. In jüngster Vergangenheit hat der BFH hierzu Stellung genommen. Nun reagiert die Finanzverwaltung auf die BFH-Rechtsprechung mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.10.2023 zur Frag...mehr

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Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 1.3 um Abs. 16b UStAE. Der EuGH [1] hatte 2022 in einem dänischen Verfahren entschieden, dass ein Unternehmen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen auf privaten Parkplätzen (z. B. auf Supermarktparkplätzen) kontrolliert, steuerbare und steuerpflichtige Leistungen an die Nutzer ausführt, soweit dort wegen eines Verstoßes...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.1 Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel

Die Finanzverwaltung reagiert mit einer Überarbeitung ihres Anwendungserlasses zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel auf die entgegenstehende BFH-Rechtsprechung zur Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei mehrstufigen Beteiligungen i.S.d. § 6a GrEStG (gleich lautende Ländererlasse v. 25.5.2023). Hinweis Mit Urteil v. 28.9.2022 (II R 13/20, BStBl 2023 II S. 666) best...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.22 Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Photovoltaik-Installationsschaden

Der Vorsteuerabzug für eine Eingangsleistung setzt u. a. voraus, dass sie für nicht-vorsteuerschädliche Ausgangsleistungen verwendet wird. Der BFH bejaht den Vorsteuerabzug für die Reparatur eines Daches eines nicht-unternehmerisch genutzten Wohnhauses, die durch die Installation einer unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage verursacht war (BFH, Urteil v. 7.12.2022, XI ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.3 Motivtest im Sinne des § 50d Abs. 3 EStG

Nach dem durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1259) neu gefassten § 50d Abs. 3 EStG greift die Verneinung des Entlastungsanspruchs nach Satz 1 nicht, soweit die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nachweist, dass keiner der Hauptzwecke ihrer Einschaltung die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist (Motivtest des § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG). Da...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.15 Organschaft I – finanzielle Eingliederung

Bisher forderten sowohl Finanzverwaltung und Rechtsprechung grundsätzlich für das Vorliegen der sog. finanziellen Eingliederung (als eine der Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft), dass der Organträger über die Stimmrechtsmehrheit an der jeweiligen Organgesellschaft verfügen muss. Der EuGH hält dagegen diese Stimmrechtsmehrheit des Organträgers nicht für erford...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.1 (Mit-)vermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei. Davon ausgeschlossen ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sieht diese Ausgestaltung nach dem deutschen UStG jedoch als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Der maßgebende Art. 135 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c MwStSystRL sei vi...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.12.1 Finanzielle Eingliederung und Umwandlungen

Die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft erfordert u.a. die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG). Dem Organträger muss dabei die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft ununterbrochen vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft zustehen. Wird ein Organträger auf ein anderes Unter...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.4 Entwurf des neuen AStG-Anwendungserlasses

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) wurden zum 1.1.2022 u.a. die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur Wegzugsbesteuerung neugefasst. Vor diesem und u.a. auch vor dem Hintergrund der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz veröffentlichte die Finanzverwaltung am 19.7.2023 einen Entwurf für die Aktualis...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.2 Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel bei Umwandlungen

Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel unterliegen nicht den erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften. Junges Verwaltungsvermögen ist das Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb, der Gegenstand des Erwerbs ist, im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Junge Finanzmittel sind der positive Saldo der eingelegte...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.4 Hinzurechnung von Mieten für Imbissbetriebe

Der BFH bejaht die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Aufwendungen für das kurzfristige Anmieten von Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs nach § 8 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e GewStG (BFH, Urteil v. 12.10.2023, III R 39/21). Der BFH bejahte das Vorliegen von fiktivem Anlagevermögen, da sich die wiederholte kurzfristige Anmietung ähnlicher Flächen als Surroga...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.7 Kurzfristige Beherbergung von Arbeitnehmern

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Eine Ausnahme davon bildet u.a. die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Diese umsatzsteuerpflichtige Vermietung unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG, derzeit 7 %). Laut BFH fällt au...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.6 Pensionsrückstellung bei Pensionszusage unter Vorbehalt

Die Zulässigkeit der Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG setzt u.a. voraus, dass die Pensionszusage keinen Vorbehalt enthält, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Bei unter Vorbehalt erteilten Pensionszusagen ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerbilanziell eingeschränkt. Für d...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.9 Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister

Mit BMF-Schreiben v. 19.7.2023 (BStBl 2023 I S. 1567) äußert sich die Finanzverwaltung zu den steuerlichen Folgen einer nach dem 31.12.2020 vorgenommenen Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister (Companies House). Nach dem Brexit und dem Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 handelt es sich aus deutscher Sicht bei einer nach UK-Recht gegründ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.7 Koordinierte Außenprüfung

Koordinierte Außenprüfungen dienen der Aufklärung von grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere bei Verrechnungspreis- oder Betriebsstättenfragen, Gewinnverlagerungsfällen und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen. Das FG Köln hat sich zu dem Tatbestandsmerkmal der "voraussichtlichen Erheblichkeit" im Fall einer grenzüberschreitenden koordinierten Außenprüfung geä...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.3 Auswirkungen des Optionsmodells auf Erbschaften und Schenkungen

Durch das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2022 eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung für Personenhandelsgesellschaften geschaffen (§ 1a KStG). Dabei wird ertragsteuerlich ein Formwechsel fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG), zivilrechtlich bleibt die optierende Gesellschaft eine Personengesellschaf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.8 Tatsächliche Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Über die Annahme eines bestimmten Sachverhalts und über eine bestimmte Sachbehandlung kann eine tatsächliche Verständigung zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörde getroffen werden. In den dazugehörigen Verwaltungsanweisungen (vgl. BMF, Schreiben v. 30.7.2008, BStBl 2008 I S. 831 und v. 15.4.2019, BStBl 2019 I S. 447) sind u.a. Regelungen enthalten, wer die tatsächliche ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.7 Switch-over-Klausel und Inländerbeherrschung

In zwei Entscheidungen hat sich das FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen des Methodenwechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG (Switch-over-Klausel) geäußert. Konkret war fraglich, ob neben den Tatbestandsmerkmalen der Niedrigbesteuerung und dem Vorliegen passiver Einkünfte auch im Falle des § 20 Abs. 2 AStG die Inländerbeherrschung zu prüf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.8.3 Privatnutzung eines betrieblichen Mobiltelefons

Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons ist grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Das betriebliche Mobiltelefon muss dabei dem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Erstattung von Telefonkosten durch den Arbeitgeber ist dabei laut BFH auch dann steuerfrei, wenn das dem Arbeitnehmer zur p...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.1 Neue Vorschriften für die Grundbesitzbewertung

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurden die Vorschriften zur Grundstücksbewertung im Bewertungsgesetz insbesondere bei Anwendung des Ertrags- und Sachwertverfahrens sowie der Verfahren in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. 14.7.2021 (BGBl 2021...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.9 Keine erweiterte Grundstückskürzung für Sondervergütungen

Die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung entfällt, soweit der Gewerbeertrag Sondervergütungen (Tätigkeitsvergütungen, Vergütungen für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern) i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG enthält. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Sondervergütungen i.S.v. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG für d...mehr