StB Wendelin Liebgott[*]

Eine halbe Ewigkeit ist es her: der ältere Sohn des Verfassers begann zu laufen, und der Gesetzgeber hat die Besteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Seitdem ist viel Wasser die Saar hinunter geflossen. Der Sohn nimmt eine weiterführende Schule in den Blick, aber § 2b UStG wird immer noch nicht flächendeckend angewandt. Die letzte Verschiebung des Inkrafttretens liegt ein Jahr zurück, in einem Jahr soll es dann wirklich losgehen. Anlass genug, zurückzuschauen, wie es zur Neuregelung gekommen ist und was Gesetzgeber und Finanzverwaltung seitdem unternommen haben.

[*] Dipl.-BetrW. (FH), StB Wendelin Liebgott arbeitet in der Steuerabteilung der W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Dillingen (Saar).

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