Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.7 Anpassungen zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von DBA

Neben Klauseln in den DBA (nach § 2 AO Vorrang vor nationalen Vorschriften) bestehen in den Abs. 8 bis 11 des § 50d EStG nationale Rückfallklauseln, die eine doppelte Nichtbesteuerung von DBA-Einkünften vermeiden sollen. § 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Weitergabe eines Familienheims (Zeilen 17 bis 22)

Muss ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen (hier das Familienheim) auf einen Miterben übertragen, kann der übertragende Erbe die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht in Anspruch nehmen. Die Steuerbefreiung steht – unter den weiteren Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 4b ErbStG (Erwerber ist der Ehegatte) bzw. des § 13a Abs. 1 Nr. 4c ErbS...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.4 Die umfassende Regelung des § 4k EStG (Überblick)

Kern der abschließenden Umsetzung ist die Einführung des § 4k EStG, der in sieben Absätze untergliedert ist und für verschiedene Situationen von Besteuerungsinkongruenzen den Betriebsausgabenabzug beschränkten soll. Weitere Regelungen enthalten § 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 3 EStG, § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG, § 50d Abs. 9 Nr. 3 EStG und 8b Abs. 1 Satz 3 KStG. Die Finanzverwaltung ha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.6 Zeitliche Anwendung

Infolge der allgemeinen Umsetzungsfrist der ATAD 1 und 2 RL, grundsätzlich 31.12.2019, sieht das ATAD UmsG eine (rückwirkende) Anwendung ab 2020 vor. § 4k EStG gilt für Aufwendungen gelten, "die nach dem 31.12.2019 entstehen" (§ 52 Abs. 8c EStG). Obwohl keine ausdrückliche gesetzliche Übergangsregelung (Grandfathering) für Fälle einer rechtlichen Verursachung vor dem 01.01.2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Erweiterung der Dokumentationsverpflichten ab 2025 – Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix

Der notwendige Inhalt des Localfiles wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)[1] mit Wirkung zum 1.1.2025 um eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle (Transaktionsmatrix) erweitert (§ 90 Abs. 3 S. 2 AO). Diese soll detaillierte Auskünfte über die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle des Unternehmens liefern. Ziel ist es, das Identifizieren von Prüfungss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten[1] Hierbei sind nicht nur die Fundstellen der aktuellen DBA und deren erstmalige Anwendung, sondern auch Hinweise zu besonderen "Staatenverhältnissen" wie den Folgen des Zerfalls der UdSSR, der Tschechoslowakei und Jugolawiens (z. T. W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückverweisungsklauseln in den DBA

Zur Vermeidung sog. weißer, d. h. unbesteuerter Einkünfte sehen verschiedene DBA vor, dass die Freistellung nur erfolgt, wenn die tatsächliche Besteuerung im Quellenstaat nachgewiesen wird. Entsprechende Formulierungen werden als Rückverweisungsklauseln bezeichnet. Einige DBA, bspw. die DBA mit Kanada, Italien, Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Österreich und den USA, weichen i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 5.2 Umsetzung in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BT-Drucksache 19/15876). Diese Fassung wurde zwischenzeitlich mehrmals an die europäische Rechtsentwicklung sowie dem Praxisbedarf angepasst. So wurden durch das Gesetz v. 12.7.2022[1] die Regelungen in § 138e Abs. 3 AO und § 138h Abs. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.3 Gesetzliche Neuregelungen – erste Stufe -

Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Als Reaktion auf diese Rechtsprechung des BFH wurde die gewerbesteuerliche Erfassung der Hinzurechnungsbeträge i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gesetzlich festgeschrieben: Die Hinzurechnungsbeträge gelten per gesetzlicher Definition als Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen.[1] Da § 9 Nr. 3 GewStG nur den Gewerbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz , für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Absicherung der Wegzugsbesteuerung

Art. 4 Abs. 4 DBA/Schweiz und vergleichbare Sonderregelungen in anderen DBA stellen die abkommensrechtliche Verbindung zum deutschen Außensteuergesetz – der Wegzugsbesteuerung – her. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss zum Zeitpunkt des Wegzugs geendet haben; ansonsten ist Art. 4 Abs. 3 DBA/Schweiz einschlägig. Um die Voraussetzung der Wegzüglerregelung zu erfüllen, muss di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.4.3 Vordrucke und Zweifelsfragen zum CbCR

Die OECD schlägt die Verwendung der nachfolgenden Muster vor: In der Praxis sind bereits folgende Zweifelsfragen zum CbCR aufgetreten: Bedeutet die Formulierung "…ausgehend vom Konzernabschluss...", dass nur der Konzernabschluss als Datenquelle zugelassen ist? Hierzu ist anzumerken, dass bereits nach den OECD-Anmerkungen wahlweise auch Einzelabschlüsse, andere regulatorische A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.12 Nicht realisierte Regelungen – Vorrang des §1 AStG vor den Regelungen der DBAs

Entgegen dem Regierungsentwurf und der Aufforderung des Bundesrats zu einem weiteren treaty override wurde in der Endfassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen nicht der ursprünglich geplante Vorrang des § 1 AStG vor den DBA Regelungen gesetzlich geregelt. Hinweis BFH-Rechts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 1. Kostenlose Leistungen sind nicht umsatzsteuerbar

Soweit Parkplätze, Zugang zum Fitness- und Wellnessbereich sowie W-LAN "kostenfrei" bzw. "kostenlos" angeboten werden, sind diese Dienstleistungen nach Auffassung der Generalanwältin mangels Entgeltzahlung nicht umsatzsteuerbar. Im Ergebnis entspricht dies auch den Anwendungsregeln im österreichischen Umsatzsteuerrecht bzw. der in Österreich praktizierten Aufteilungslösung, n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufhebung der AfA-Grundsätz... / Auf einen Blick: Der Streitfall

BFH: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich durch jede Darlegungsmethode möglich (BFH). Finanzverwaltung (bisher): Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nur durch Nachweis eines Gutachtens möglich (BMF, Nichtanwendungserlass). Finanzverwaltung (neu): Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nunmehr durch jede Darlegungsmethode mögl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandsreisepauschalen ab ... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2026 Stellung bezogen und neue Pauschbeträge veröffentlicht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Fragen und Antworten zum Da... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung informiert zum Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufhebung der AfA-Grundsätz... / Nachweismethoden

Wer eine kürzere Nutzungsdauer glaubhaft machen wollte, musste bisher ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines entsprechend zertifizierten Gutachters vorlegen. Der BFH hat entschieden, dass Steuerpflichtige grundsätzlich jede Methode nutzen dürfen, die geeignet ist, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Wichtig ist, dass nachvo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Anerkennung von... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat sich mit den Regeln für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten befasst und dabei die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab 2025 berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufhebung der AfA-Grundsätz... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat entschieden, die bisherigen Regeln zur Abschreibung von Gebäuden bei einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer aufzuheben. Künftig können Steuerpflichtige flexibler nachweisen, dass ein Gebäude schneller an Wert verliert als gesetzlich vorgesehen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Anerkennung von... / Hintergrund

Betriebsausgaben für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass können steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Aufwendungen angemessen sind und die gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt werden. Doch seit 1.1.2025 müssen Leistungen zwischen Unternehmern grundsätzlich durch eine E-Rechnung abgerechnet werden. Es gelten allerdings für die Rechnungsausstellung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Hersteller oder Lieferant haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden oder Sachschäden, die eine von ihm in den Verkehr gebrachte Ware beim Abnehmer verursacht. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie wird u. a. ausgelöst, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.4 Erkennbarkeit der Annahme

Rz. 111 In allen Fällen ist die Änderung nur zulässig, wenn die Finanzbehörde bei der ersten, unrichtigen Steuerfestsetzung unzweideutig zu erkennen gegeben hat, dass der fragliche Sachverhalt bei einer anderen, zweiten Steuerfestsetzung (oder bei einer anderen, früheren Steuerfestsetzung; vgl. Rz. 101) hätte berücksichtigt werden müssen. Es muss also ausgeschlossen sein, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolge

Rz. 68 Rechtsfolge des § 176 AO ist, dass bei einer Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheids weiterhin von dem für nichtig erklärten Gesetz, von der verfassungswidrigen Norm, von der sachlich unrichtigen Entscheidung des obersten Gerichtshofs des Bundes bzw. der rechtswidrigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift auszugehen ist. § 176 AO verhindert, dass der Steuerfall des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.6 Steuer- und Satzungsklauseln

Rz. 141 Aus § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist die Lösung des Problems der Steuer- und Satzungsklauseln abzuleiten. Eine Steuerklausel liegt vor, wenn die Parteien eines Rechtsgeschäfts diesem die Bestimmung beifügen, es solle nur wirksam sein, wenn die von den Parteien übereinstimmend unterstellten steuerlichen Wirkungen einträten. Sollte die Finanzverwaltung aus dem Sachverhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.2 Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts

Rz. 148 Die Anwendung des Abs. 4 setzt voraus, dass die steuerliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in dem angefochtenen Steuerbescheid "irrig" war, d. h., dass die Steuerfestsetzung unabhängig von dem anhängigen Rechtsbehelfsverfahren unrichtig ist.[1] "Bestimmter Sachverhalt" ist der maßgebliche Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.Das Merkma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Zeitpunkt für die Beurteilung des groben Verschuldens

Rz. 206 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Frage, ob grobes Verschulden vorliegt, ist der gleiche wie für die Frage der Kenntniserlangung durch die zuständige Stelle. Der Vorwurf des groben Verschuldens ist also nur schädlich, wenn das Verhalten des Stpfl. bis zur abschließenden Zeichnung der Veranlagung durch den zuständigen Beamten grob schuldhaft ist. Vgl. Rz. 94. Hat der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Abs. 2

Rz. 61 Ein entsprechender Vertrauensschutz greift ein, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) eine allgemeine, für den Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehend bezeichnet hat. Der Stpfl., für den die Steuer in einem Steuerbescheid aufgrund ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.6 Berücksichtigung in Steuerklärung oder -anmeldung, Abs. 1 S. 2

Rz. 59 Der Vertrauensschutz unterliegt jedoch nach § 176 Abs. 1 S. 2 AO einer Einschränkung, wenn der Stpfl. die neue, für ihn günstige Rechtsprechung in einer Steuererklärung oder Steueranmeldung verwertet hat. Ändert der BFH seine Rspr. zugunsten des Stpfl., will die Finanzverwaltung dies jedoch nicht hinnehmen, und strebt sie daher einen neuen Musterprozess an, so werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Beweislast

Rz. 174 Die Frage, wer den Beweis zu führen hat, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der Änderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vorliegen, ist im Gesetz nicht geregelt. Wegen der Amtsermittlungspflicht[1] kann es im Steuerrecht abgesehen von Sonderregelungen wie § 162 Abs. 3 S. 1 AO keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast) geben. Daher haben das FA b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr