Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Steuer Check-up 2026 / 5.11 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Der Verlust aus einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein ist laut BFH beim Gesellschafter (in Höhe des nicht werthaltigen Teils der Darlehensforderung) bereits im Zeitpunkt des Verzichts gem. § 20 Abs. 2 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (BFH, Urteil v....mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.1 E-Bilanz: Erweiterte Übermittlungspflichten und aktualisierte Taxonomien

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl. 2024 I S. 387) wurde u. a. eine zusätzliche Übermittlungspflicht von unverdichteten Kontennachweisen in § 5b Abs. 1 EStG eingefügt. Diese wurden auch in die neuen Taxonomien 6.9 für die Übermittlung der E-Bilanz eingearbeitet (BMF, Schreiben v. 10.6.2025, BStBl 2025 I S. 1450). Danach ist grundsätzlich für jede (werthaltig)...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.3 Pauschalierung von Arbeitslohn aus Betriebsveranstaltungen

Laut BFH ist eine Lohnsteuerpauschalierung von Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG auch dann möglich, wenn die Veranstaltung nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (BFH, Urteil v. 27.3.2024, VI R 5/22, BStBl 2024 II S. 748; im Urteilsfall waren nur die Vorstandsmitglieder eingeladen). ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.8.5 Ausnahme von Zurechnungsbesteuerung für Drittstaaten-Stiftungen

In Deutschland ansässige Stifter oder Begünstigte von ausländischen "intransparenten" Familienstiftungen unterliegen grundsätzlich mit den Netto-Einkünften der Stiftung in Deutschland der Einkommensteuer, unabhängig von tatsächlichen Zuwendungen (§ 15 Abs. 1 AStG). Eine Ausnahme besteht für Stiftungen innerhalb der EU und des EWR-Raumes (§ 15 Abs. 6 AStG). Laut BFH muss dies...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.12 Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG). Davon ausgeschlossen ist jedoch ausdrücklich die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sah darin jedoch eine Unvereinbarkeit mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Daraufhin änderte auch der BFH seine bisherige S...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 6.5 Optionale Vollverschonung: Antrag im Änderungsbescheid

Beim Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 13a Abs. 1 i.V.m. § 13b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 ErbStG ein Verschonungsabschlag von 85 % gewährt werden (Regelverschonung). Zudem besteht gem. § 13a Abs. 10 ErbStG (§ 13a Abs. 8 ErbStG i.d.F. 2013) die Möglichkeit, eine Vollverschonung von 100 % durch eine unwiderrufliche Optionserklär...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.3.4 Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, welcher der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs. 4 Satz 1 EStG). Sie ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dort unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus tätig werden soll (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG). Bei Le...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 6.6 Widerrufene Schenkungen und Steuervergünstigungen

Schenkungen können unter dem Vorbehalt eines Widerrufs vereinbart werden. Soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts (etwa aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufs) herausgegeben werden muss, erlischt rückwirkend die ursprünglich entstandene Schenkungsteuer (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Für den Zeitraum, für den dem Beschenkten die Nutzungen des zugewendeten...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 1.4 Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) wurde die Vorschrift § 122a AO eingeführt, die grundsätzlich zum 1.1.2026 in Kraft tritt. Danach soll die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf (elektronische Bekanntgabe) erfolgen, sofern der Beteiligte oder dessen Bevollmächtigter nicht widerspricht und die zugr...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 3.8 (Keine) Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte

Grundsätzlich führen zusätzliche (gewerbliche) Beteiligungseinkünfte einer Personengesellschaft zur Umqualifizierung aller weiteren Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb (sog. Aufwärtsabfärbung). Dabei sieht der BFH auch keine Geringfügigkeitsgrenze (BFH, Urteil v. 6.6.2019, IV R 30/16, BStBl 2020 II S. 649). Ein Gewerbebetrieb, der nur kraft der Fiktion des § 15 Abs. 3 ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.12.3 Keine Mehrfachgebühr bei verbindlicher Auskunft

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist mit einer Gebühr verbunden. Wird die verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, ist nur eine Gebühr zu erheben (§ 89 Abs. 3 Satz 2 AO). In solchen Fällen sind die Antragsteller Gesamtschuldner der Gebühr. Die Finanzverwaltung beschränkt § 89 Abs. 3 Satz 2 AO regelmäßig auf die in § 1 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / Zusammenfassung

Die Inhalte dieser Jahreswechsel-Broschur geben einen kompakten Überblick über die steuerrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2025 und die Rechtsänderungen ab 2026. Der Fokus des Kapitels Steuerrückblick liegt auf den wichtigen Entscheidungen der Steuerrechtsprechung und Verlautbarungen der Finanzverwaltung sowie Gesetzesänderungen, die erstmals bei der Betrachtung des Veranl...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.12.5 Betriebsprüfung: Schätzmethoden

Bei fehlender und mangelhafter Buchführung ist die Finanzverwaltung grundsätzlich berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Bei der Auswahl der Schätzmethode handelt es sich laut BFH grundsätzlich um eine Ermessensentscheidung gem. § 5 AO. Echte Wahlfreiheit bei Auswahl der Methode käme dem Finanzamt aber nur dann zu, wenn mehrere gleich geeignete Schätzungsmethode...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 4.3 § 8c KStG und Verlustausgleich des Vorjahres

Bei unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerben unterliegen negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, grundsätzlich laut BFH insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG, als sie z. B. nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. Allerdings schließe § 8c KStG aber nic...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.14 Aufteilung Gesamtentgelt mit unterschiedlichen Steuersätzen

Ein Gesamtentgelt ist für umsatzsteuerliche Zwecke dann aufzuteilen, wenn es für mehrere, umsatzsteuerlich getrennte Lieferungen vereinbart ist. Von besonderer Bedeutung ist die Aufteilung, wenn auf die Lieferungen unterschiedliche Umsatzsteuersätze entfallen (etwa Veräußerung einer Speise (7%) und eines Getränks (19%) außer Haus für einen einheitlichen Preis). Grundsätzlich ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.2 Meldepflichten bei Kryptowerten

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 ("DAC8") (Stand Bundestagsbeschluss v. 6.11.2025) werden die Meldepflichten für digitale Finanzprodukte und der Informationsaustausch zwischen den Behörden deutlich ausgeweitet. Das darin enthaltene neue Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) verpflichtet u. a. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldun...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 1.8 Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten

Das BMF ersetzte mit BMF-Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) sein bisheriges Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668). Neu aufgenommen wurden insbesondere Regelungen zu Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten (u. a. Anforderungen an von Steuerpflichtigen zu erbringende Nachweise, Anforderungen an die Dokumentation von Hand...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.6 Ausländische Quellensteuern im gewerbesteuerlichen Organkreis

Beim Entstehen von ausländischen Quellensteuern stellt sich auch die Frage nach der Behandlung von sog. Quellensteuerüberhängen und ob auch eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer erfolgen kann. Laut BFH ist eine isolierte Anwendung des § 34c Abs. 2 EStG und damit der ausschließliche Abzug der ausländischen Quellensteuern im Rahmen der Gewerbesteuer nicht möglich (BFH, Urteil ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.11.1 Signing/Closing: Zweifel an der Rechtmäßigkeit doppelter GrESt-Festsetzung

Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind die Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG nur subsidiär anwendbar, d. h. nur, falls eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt (Vorrangverhältnis). Nach der Sichtweise der Finanzverwaltung greift das in § 1 Abs. 3 GrEStG normierte Vorrangverhältnis jedoch nur in den Fällen, in de...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.12.4 Betriebsprüfung: Vorlage von E-Mails

Grundsätzlich ist der Außenprüfer laut BFH berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern, da E-Mails aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe i. S. von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO sein können. Dabei umfasst die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht laut BFH nicht nur den Abschluss, sondern auch die Vorbereitung und Dur...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.5.1 Neuer Umwandlungssteuererlass

Mit BMF-Schreiben v. 2.1.2025 (BStBl 2025 I S. 92) überarbeitete das BMF seinen umfangreichen Umwandlungssteuererlass (UmwStE). Die wichtigsten Punkte finden sich (u. a.) in den Passagen über die grenzüberschreitenden und ausländischen Umwandlungen mit Blick auf die Vergleichbarkeitsprüfung, die sachlichen und zeitlichen Anforderungen bei den Voraussetzungen an den Teilbetri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Infolge der zuvor vielfach geäußerten Kritik ergaben sich unlängst gesetztliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3....mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.9.3 (Neue) Steuerbefreiung für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I S. 387) bedeutend geändert. Mit der Änderung des § 19 UStG wurde die Sonderregelung zum 1.1.2025 für Kleinunternehmer neu konzipiert. Umsätze eines Kleinunternehmers sind nunmehr von der Umsatzsteuer befreit – zuvor waren sie umsatzsteuerpflichtig, jedoch wurde die Umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.8 Körperschaftsteuerliche Organschaft: Beteiligung von atypisch stillen Gesellschaftern

Bisher noch nicht eindeutig geklärt sind die Auswirkungen von atypischen Beteiligungen an Organgesellschaften bzw. Organträgern auf die Anerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft. Laut BFH kann eine Kapitalgesellschaft auch dann Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein, wenn sie einen Gewinnanteil an einen atypisch stillen Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.9 Thesaurierungsbegünstigung

Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaften) können unter den Voraussetzungen des § 34a EStG beantragen, nicht entnommene (sog. thesaurierte) Gewinne begünstigt zu besteuern. Mit BMF-Schreiben v. 12.3.2025 (BStBl 2025 I S. 671) passt das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben v. 11.8.2008 an. Durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) v. 27.3.2024 (B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gilt nach § 34a Abs. 1 EStG nur für Gewinne, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit stammen, durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt werden und von Einzelunternehmern, natürlichen Personen als Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften sowie von persönlich haftenden Gesells...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.6 Ausnahmen von der Zinsschranke

Die Zinsschranke des § 4h EStG ist nicht anzuwenden, wenn ein konzernzugehöriger Betrieb eine um maximal 2 Prozentpunkte niedrigere Eigenkapitalquote als der Konzern selbst aufweist (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG; sog. Eigenkapital-Escape). Für Körperschaften greift der Eigenkapitalescape jedoch nur, wenn die Zinsaufwendungen einer konzernangehörigen Gesellschaft an zu m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.3 Angepasste Voraussetzungen bei Unterhaltszahlungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) wurde die Banküberweisung als Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen mit Wirkung ab dem VZ 2025 gesetzlich normiert (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Zuvor waren auch andere Zahlungswege zugelassen (z. B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 4.2.1 Erweiterung der Nachversteuerungstatbestände

Die Tatbestände einer vollständigen Nachversteuerung [1] erfuhren durch das Wachstumschancengesetz grundsätzlich keine Änderung. Gleichwohl äußert sich die Finanzverwaltung in ihrem geänderten Anwendungsschreiben erstmals zum Tatbestand des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG, welcher mit Wirkung für Übertragungen nach dem 5.7.2017 eingeführt wurde.[2] Die Norm sieht in den Fällen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.7 Grundsteuer

Bei der Grundsteuerreform zum 1.1.2022 wählten einige Bundesländer aufgrund der Länderöffnungsklausel anstatt des Bundesmodells eigene (abweichende) Landesgesetze. Auf Basis der zum Stichtag 1.1.2022 neu vorgenommenen Bewertung durch die Grundsteuerwertbescheide wird die "neue" Grundsteuer seit 1.1.2025 durch die Gemeinden erhoben. In 2024 äußerte sich der BFH im Rahmen des v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.4 Switch-Over-Klausel – Gesellschaftsbezogene Auslegung und EuGH-Vorlage

Ausländische DBA-Betriebsstätteneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen werden regelmäßig in Deutschland als Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt (sog. Freistellungsmethode). Fallen in der Betriebsstätte niedrig besteuerte, passive Einkünfte an und fehlt es an entsprechenden DBA-Klauseln, kann ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 5. Private Nutzung eines E-Autos ohne Überlassung

Als Gesellschafter-GF hat man es oft selbst in der Hand, ob und wie die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs vertraglich geregelt wird. Darüber hinaus hat ein beherrschender oder alleiniger Gesellschafter-GF ohnehin die faktische Herrschaft über das Fahrzeug und braucht sich keine Sorgen um Sanktionen durch den Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) zu machen. Da es für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 9. Bewertung der vGA bei der Kapitalgesellschaft

Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die vGA für eine private E-Auto-Nutzung mit der sonst dafür erzielbaren Vergütung zu bewerten und nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dem Einkommen der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen. Dafür muss der gemeine Wert der Nutzungsüberlassung ermittelt werden, der einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.[32] Sollte die Kapitalgesellschaft zufäll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.1.6 Wertpapiergebundene Pensionszusagen

Laut BFH darf auch bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen, die keine garantierte Mindestleistung enthalten, eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden (BFH, Beschluss v. 4.9.2024, XI R 25/21, BFH/NV 2025 S. 417). Hier widersprach der BFH dem BMF, das in solchen Fällen eine Bildung grundsätzlich verneint (vgl. BMF, Schreiben v. 17.12.2002, BStBl 2002 I S. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.13 Direktverbrauch von erzeugter Energie

Der BFH hat sich in verschiedenen Urteilen hinsichtlich des eigens verbrauchten Stroms (Direktverbrauch) von erzeugter Energie geäußert. Er urteilte u. a., dass der Direktverbrauch nicht zu einer Lieferung an den Betreiber des Stromnetzes führt. Weitere Entscheidungen betreffen unentgeltliche Wertabgaben, wie es bei beispielsweise der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.2.1 Anwendungsschreiben zur Zinsschranke

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) wurde die Zinsschranke des § 4h EStG bzw. § 8a KStG an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst, u. a. wurde die Definition der Zinsaufwendungen und korrespondierend auch der Zinserträge erweitert. Damit erlangt die Abgrenzung der Zinsschrankenzinsen zu den gewerbesteuerlich h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.7.1 Vorsteuervergütung für im Ausland ansässige Unternehmer

Im Ausland ansässige Unternehmer können sich die deutsche Vorsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens wiederholen. Das (streng fristgebundene) Antragsverfahren unterliegt dabei hohen materiellen Anforderungen. Aufgrund von Änderungen durch die 7. MantelVO (Stand Regierungsentwurf v. 5.11.2025) sollen Rechnungen und Einfuhrbelege als Nachweis der Vorsteuerbeträge be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 30 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen – genauso wie alle anderen Unternehmen – den gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Insbesondere kennt das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung steuerbegünstigter Körperschaften wegen "Gemeinnützigkeit". Jedoch sind eine Vielzahl der Tätigkeiten wegen der Art der Tätigkeit und nicht wegen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung[1] von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt wird, als habe er ein Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen (zu § 1 UStG)

Kommentar Der BFH [1] hatte entschieden, dass es für eine steuerbare Verwaltungsleistung ausreicht, dass sie sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter – wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt. Hinweis In dem Sachverhalt ging es um unselbstständige – nicht rechtsfähige – Stiftungen [2] , die durch den Treuhänder v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.2 Einführung eines § 6 a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 Der ursprünglich vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” für die Einführung des § 6 a GrEStG ging den Sachverständigen und Verbänden nicht weit genug (Finanzausschuss des Bundestags vom 30.11.2009). Die daraufhin verabschiedete Fassung knüpft jetzt an den hessischen Vorschlag v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr