Die Umsatzsteuer ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung und damit auch den der Unternehmen gerückt, auch wenn sie im zwischenunternehmerischen Bereich regelmäßig neutral ist. Aufgrund der hohen Volumina bei der Umsatzsteuer, die nahezu jedem Geschäftsvorfall anhaftet, können auch vermeintlich kleine Fehler erhebliche Belastungen für Unternehmen auslösen. Auch bedingt durch die betragsmäßige Größe ist festzustellen, dass zunehmend bereits während laufender Außenprüfungen im Bereich der Umsatzsteuer Strafverfahren eingeleitet werden. Daneben hat die Umsatzsteuer in der jüngeren Vergangenheit aufgrund gesetzlicher Änderungen und zahlreicher Verwaltungsanweisungen sowie durch die Rechtsprechung von BFH und EuGH erheblich an Komplexität gewonnen. Für Unternehmen und Berater bedeutet dies, sich stets mit den neuesten Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht vertraut zu machen, um ein korrektes Vorgehen zu gewährleisten und laufend Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und falls notwendig an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, um Überraschungen im Rahmen von Außenprüfungen zu vermeiden.

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