Seit Ende 2015 ist viel geschehen. Die Welt ist kaum mehr wiederzuerkennen. Auch die Umsatzsteuer-Welt ändert sich dramatisch, High-Tech und Big Data halten selbst in unserem Land nach und nach Einzug. Im Gegensatz dazu kann der Beobachter den Eindruck gewinnen, dass hinsichtlich der Besteuerung der öffentlichen Hand eine gewisse Gemütlichkeit vorherrscht. Jedenfalls bei der zweiten Verlängerung der ohnehin reichlich bemessenen Übergangsfrist ist in der Fachwelt doch hörbar Kritik geäußert worden.

Ansonsten hat der Gesetzgeber die Zeit genutzt, zwei Anwendungsfälle zu streichen, die von Anfang an überholt waren. Die gesetzliche Bereinigung der Regelung über die Beistandsleistungen steht noch aus, bei einer bloßen Nichtanwendung durch die Finanzverwaltung kann es auf Dauer nicht bleiben. Zu begrüßen sind weiter die übrigen gesetzlichen Regelungen, die den betroffenen jPöR das Leben erleichtern können. Auch die Finanzverwaltung hat sich dankenswerterweise zu vielen Einzelfragen positioniert.

Gespannt sein darf man, was zum Jahreswechsel 2024/2025 geschehen wird.

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