Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / b) Unterschreitung der Mindestlohnsumme mit anschließender Insolvenz

In der momentanen Krise kann es insbesondere dann, wenn die "Abfederung" mit Kurzarbeitergeld nicht gelingt, dazu kommen, dass zunächst eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme und im Anschluss die Insolvenz einritt. Für solche "Mehrfachverstöße" enthielten die ErbStR in ihrer am 30.12.2011 veröffentlichten Fassung in RE13a.12 Abs. 3 ErbStR 2011 eine Verwaltungsanweisung,[1...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG)

In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob der Wegfall der Steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

Rz. 88 [Autor/Stand] Nach § 157 Abs. 1 Satz 2 BewG gelten § 29 Abs. 2 und 3 BewG sinngemäß. Der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes nimmt bezüglich der für die Bewertung erforderlichen Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen Bezug auf § 29 BewG . Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Da insoweit auf die "Vorbere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedarfsfall

Rz. 189 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte waren nach § 138 Abs. 5 BewG i.d.F. des JStG 1997[2] für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ab dem 1.1.1996 und für Zwecke der Grunderwerbsteuer ab dem 1.1.1997 gesondert festzustellen, wenn sie für diese Steuern erforderlich sind. Mit dieser Regelung wurde die so genannte Bedarfsbewertung eingeführt. Für Besteuerungszeitpunkte nach ...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 5

Anmerkung Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise werden unter anderem dazu führen, dass ohne Anwendung von Erlassregelungen Begünstigungen, die beim Erwerb unternehmerischen Vermögens gewährt wurden in höherem oder vollständigem Umfang entfallen. Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu den umfassenden Initiativen der europäischen Institutionen und des deutschen ...mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 428 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG v. 26.11.2019[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 429 [Autor/Stand] Im...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / bb) Auflösung der Kapitalgesellschaft (§ 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG)

Nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG wird eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Ohne Insolvenzverfahren wird eine GmbH mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG). Diesen Vorschriften entsprechen § 262 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AktG für die AG. Die Auffa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsrichtlinien Grundvermögen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung der Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie der belasteten Grundstücke im Abschnitt 50 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens [2] – BewRGr – näher erläutert. Rz. 4– 5 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen den Wertverhältnissen und den tatsächlichen Verhältnissen war der Vergangenheit in erster Linie bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes relevant. Wegen der großen zeitlichen Differenz zwischen dem für die Wertverhältnisse maßgebenden Zeitpunkt (1.1.1935 bzw. 1.1.1964) und dem aktuellen Bewertungsstichtag, zu dem die tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / I. Überblick

Rz. 344 [Autor/Stand] Zur skizzenhaften Darstellung der historischen Entwicklung wird auf die Darstellung Vor § 95 BewG Rz. 183 bis 186 verwiesen. Rz. 345 [Autor/Stand] Das ErbStRG v. 4.11.2016[3] hat das Bewertungsgesetz als solches im Wesentlichen unverändert gelassen. Allerdings wurden der im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgebende Kapitalisierungsfaktor ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wertverhältnisse bei der Bewertung betrieblicher Vermögen

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag werden auch bei der Bewertung des betrieblichen Vermögens nicht exakt berücksichtigt. Vielmehr wird der Kapitalisierungszinssatz nach der Vorgabe des § 203 Abs. 2 BewG nur einmal zu Beginn des Kalenderjahres ermittelt und für alle Bewertungen des Kalenderjahrs durch Veröffentlichung des Bundesministeriums der F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewG 1965 folge, dass für die Einheitsbewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 225 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kein Abschlag bei ungewissem Abbruch (Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2)

Rz. 97 [Autor/Stand] In der Praxis weisen Überlassungsverträge oft Klauseln auf, nach denen zum einen das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zum Ende der Miet- bzw. Pachtzeit grds. abzureißen ist, zum anderen sich die Miet- bzw. Pachtzeit allerdings auch immer wieder verlängern kann. In diesen Fällen lässt sich am Feststellungszeitpunkt noch nicht absehen, ob der Eigentümer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[3] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Überschlägige Prüfung mit alten Einheitswerten

Rz. 208 [Autor/Stand] Hierzu werden die Finanzämter auf die Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern und die Einheitswerte 1935 im Beitrittsgebiet zurückgreifen und diese anhand von Vervielfältigern auf das durchschnittliche Wertniveau hochrechnen. Rz. 209 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 ist die Finanzverwaltung im Allgemeinen davon ausgegangen, da...mehr

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Einführung BewG / III. Beschluss des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 376 [Autor/Stand] Unter den geschilderten Umständen (oben Rz. 363 ff.) konnte es nicht überraschen, dass sich das BVerfG[2] der vom BFH in dessen Vorlagebeschlüssen v. 2.3.2011 (vgl. oben, Rz. 364 ff.) vertretenen Auffassung im Ergebnis anschloss und die Regelung des § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. i.V.m. den §§ 138 ff. BewG a.F. über die Ersatzbemessungsgrundlage als mit dem all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 49 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück, d.h. der Grund und Boden ist – unabhängig von der Grundstücksart – mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre, d.h. das belastete Grundstück ist wie ein unbebautes Grundstück mit dem gemeinen Wert im Hauptfeststellungszeitpunkt zu bewerten (vgl. dazu die Kommentierung zu § 72 BewG). Rz. 50...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anteilswert

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der Kapitalgesellschaft ist bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer nicht das Ziel der Wertermittlung, weil lediglich der gemeine Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft förmlich nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG festzustellen ist. Dennoch wird vom gemeinen Wert der Kapitalgesellschaft auf den gemeinen Wert des Anteils geschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 171 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / D. Systemänderung

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung mit dem Ertragswert. Für die alten Bundesländer wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung vorgenommen. Rz. 23 [Autor/Stand] In den alten Bundesländern gehört der Wohnte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 158 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt dabei weder ...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abfrage durch das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 217 [Autor/Stand] Lässt sich nach Prüfung der Anzeige die Frage der materiellen Steuerpflicht eindeutig verneinen, so wird der Steuerfall regelmäßig zu den Akten genommen. Ist die Frage nach der materiellen Steuerpflicht zu bejahen oder kann hierauf keine eindeutige Antwort gegeben werden, wird die Erbschaftsteuerstelle den Steuerpflichtigen auffordern, eine Erbschaft- o...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Leitsatz Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die vor allem im Handel mit Textilien tätig war. Seit 2012 befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz. Das Finanzamt führte für die J...mehr

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Elektronische Bereitstellung von Belegen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zu § 146a AO ergänzt. Dabei wurde im Zusammenhang mit der sog. Bonpflicht die Möglichkeit für eine elektronische Belegausgabe mit aufgenommen. Bestehende Bonpflicht Bereits mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde eine zwingende Ausgabe des K...mehr

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Geschäftspapiere und Impres... / 9 Umsatzsteuerbedingte Besonderheiten bei internationalen Online-Geschäften

Im B2B-Geschäft sind die Waren- und Leistungsströme, die elektronisch erfolgen, noch relativ problemlos nachzuvollziehen, denn jeder Unternehmer, der Umsatzsteuer auf Leistungen für sein Unternehmen bezahlt, möchte diese als Vorsteuer geltend machen. Dazu benötigt er Nachweise, die das Finanzamt dann prüfen kann. Etwas anderes dagegen sind Leistungen, die an Privatleute erbr...mehr

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Entnahmen und Einlagen: So ... / 2.2 Kein nachträglicher Vorsteuerabzug durch Einlage in das Unternehmensvermögen

Weil Einlagen von Gegenständen in das ertragsteuerliche Betriebsvermögen u. a. auch dazu berechtigen, den Gegenstand fortan steuerwirksam abzuschreiben, gehen Unternehmer zuweilen davon aus, dass sie auch umsatzsteuerlich die Möglichkeit haben, nach der Einlage noch "Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung" nachträglich (anteilig) geltend zu machen. Eine solche "Einlagenentsteu...mehr

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Entnahmen und Einlagen: So ... / 2.4 Entnahme ohne Steuerbelastung mit anschließendem Verkauf

Wurde ein Gegenstand dem Unternehmensvermögen zugeordnet, unterliegt sein späterer Verkauf grundsätzlich der Umsatzsteuer, selbst wenn der Gegenstand nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. In der Praxis taucht die Problematik insbesondere bei der Anschaffung von Geschäftswagen auf, die z. B. von einem Nichtunternehmer oder "differenzbesteuert" erworben wurden und somit ohn...mehr

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Entnahmen und Einlagen: So ... / 2.1 Keine Zwangsentnahme bei Unterschreiten der 10-%-Grenze

Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG gilt die Lieferung und auch der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Soll heißen: Der Unternehmer hat gar keine Möglichkeit, diesen Gegenstand seinem Unternehmen (ggf. auch nur anteilig) zuzuordnen und verliert damit das Recht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.1 Abkehr von der ertragsteuerrechtlichen Betrachtung

Rz. 183 Nachdem der EuGH[1] als Voraussetzung für eine Lieferung festgestellt hatte, dass für die Annahme einer Lieferung zwei Bedingungen notwendig sind, die sich nicht mit der bisherigen ertragsteuerrechtlichen Betrachtungsweise in Einklang bringen ließen, musste die Finanzverwaltung[2] ihre bis dahin vertretene Rechtsauffassung ändern. Damit bei einem Leasingvertrag oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2.2 Bauwerke auf fremdem Boden

Rz. 33 Die Finanzverwaltung[1] lässt es bei Bauwerken auf fremdem Boden zu, dass Verfügungsmacht auch an wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen eines Bauwerks (z. B. Stockwerk oder Wohnung eines Gebäudes) verschafft werden kann; insoweit nimmt sie also eine Aufteilung der einheitlichen Sache "Gebäude auf fremdem Boden" in mehrere Lieferungsgegenstände hin. Die wirtschaftlich nic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.4 Bestelleintritt

Rz. 190 Bei der Beschaffung von Investitionsgütern wird häufig ein Leasingunternehmen in die Beschaffung mit eingebunden. Dabei kann es zu einem Dreiecksverhältnis kommen, bei dem der Kunde (künftiger Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den Liefergegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem Leasing-Unternehmen abschließt. Durch Eint...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1.2 Ausübung des Verwertungsrechts

Rz. 249 Verwertet der Insolvenzverwalter die einem Absonderungsrecht unterliegende bewegliche Sache für die Masse selbst, ist zwar von einer Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Sicherungsnehmer/Gläubiger auszugehen. Bei der Verwertung beweglicher Gegenstände findet jedoch ein Dreifachumsatz statt, in welchem die Geschäftsbesorgungsleistung aufgeht. Da der Insolvenzv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.3 Sale-and-lease-back

Rz. 188 Der BFH[1] hatte schon in 2006 zu besonderen Fällen der sale-and-lease-back-Geschäfte Stellung genommen und für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung darauf abgestellt, ob zwischen einem Leasingnehmer und einem Leasinggeber die Verfügungsmacht verschafft wird. Dabei ist auf die wirtschaftliche Verschaffung der Verfügungsmacht abzustellen – diese muss nicht immer mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.2 Baumaßnahmen auf gepachteten Grundstücken

Rz. 220 Wird ein Grundstück nicht vom Eigentümer, sondern von einem Dritten, z. B. dem Mieter oder Pächter, bebaut, geht das verwendete Baumaterial mit dem Einbau zivilrechtlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers über.[1] Ungeachtet dieser Eigentumsverhältnisse erbringt der Bauunternehmer seine (Werk-)Lieferung umsatzsteuerlich mit Fertigstellung und Übergabe an den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.4 Mietkauf

Rz. 195 Unter "Mietkaufverträgen" versteht man Vereinbarungen, in denen Elemente eines Mietvertrags[1] mit denen eines Kaufvertrags[2] verbunden sind. Diese Verträge können so gestaltet sein, dass sie bei wirtschaftlicher Bewertung von Anfang an als Kaufverträge anzusehen sind mit der Folge, dass die Übergabe des Mietgegenstands an den "Mieter" umsatzsteuerlich als Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Insolvenz des Sicherungsgebers

Rz. 247 Gerät im Fall der Sicherungsübereignung der Sicherungsgeber (Schuldner) in Insolvenz, wird das Sicherungsgut ebenso behandelt wie ein rechtsgeschäftlich verpfändeter Gegenstand des Gemeinschuldners. Infolge des Insolvenzbeschlags[1] hat der Sicherungsnehmer (Gläubiger) kein Aussonderungsrecht wie der Eigentümer[2], sondern nur das Recht auf abgesonderte Befriedigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.2 Cross-Border-Leasing

Rz. 187 Die Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferung oder sonstiger Leistung bei Leasingverträgen oder ähnlichen Verträgen werden teilweise in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (sog. "Cross-Border-Leasing") kann es damit dazu kommen, dass die ausgeführte Leistung entweder keiner Besteuerung unterliegt oder zu eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zwangsvollstreckung und -versteigerung

Rz. 235 Bei öffentlichen Versteigerungen oder freihändigen Verkäufen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch staatliche Vollstreckungsorgane (z. B. Gerichtsvollzieher) handelt es sich nicht um einen Doppelumsatz. Es liegt insoweit nach Ansicht des BFH zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks [1] keine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das jeweilige Bundesland und kei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Lieferungen halbfertiger Bauten bei Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 265 Fällt ein Werkunternehmer vor Lieferung des von ihm auf einem fremden Grundstück errichteten Bauwerks in Insolvenz und lehnt der Insolvenzverwalter seines Auftraggebers die weitere Erfüllung des Werkvertrags nach § 103 InsO ab, ist neu bestimmter Gegenstand der Werklieferung das nicht fertiggestellte Bauwerk. Die Lieferung ist im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.1 Baumaßnahmen auf dem Grund und Boden des Bauherrn

Rz. 211 In der Praxis kommt insbesondere den Fällen Bedeutung zu, in denen ein Bauunternehmer mit eigenem Baumaterial auf dem Grund und Boden des Bauherrn ein Gebäude errichtet. Hier geht das Eigentum am Baumaterial gem. § 946 i. V. m. § 94 BGB bereits mit dem Einbau auf den Bauherrn über. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Umstand, dass der Grundeigentümer aufgru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Übertragung des Substanzwerts

Rz. 133 Dem Leistungsempfänger ist der Substanzwert eines Gegenstands übertragen, wenn er faktisch in die Lage versetzt wird, mit dem Gegenstand nach Belieben zu verfügen, insbesondere ihn wie ein Eigentümer zu nutzen und zu veräußern, und wenn er – dem wirtschaftlichen Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO vergleichbar – einen entsprechenden Herrschaftswillen ausübt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzugsberechtigung bei Vermietungsumsätzen

Leitsatz Die Option zur Umsatzsteuerpflicht kann bei Vermietungsumsätzen selbst dann ausgeübt werden, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt teilweise zur Ausführung steuerfreier Umsätze zu verwenden. Dies gilt zumindest in solchen Fällen, in denen das Grundstück tatsächlich noch zur Ausübung steuerpflichtiger Umsätze verwendet wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring / 1 Sponsoring-Erlass der Finanzverwaltung

Das BMF hat sich im sog. Sponsoring-Erlass zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsorings geäußert.[1] Das Schreiben regelt den Begriff des Sponsorings sowie die ertragsteuerliche Behandlung beim Sponsor und bei den steuerbegünstigten Empfängern.­ Unter Sponsoring versteht das BMF die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge mit nahen Angehörigen / 3.2 Darlehensverträge

Zahlen Eltern ihren Kindern Zinsen aufgrund von entsprechenden Darlehensverträgen, können die Zinsen bei den betrieblichen Einkünften der Eltern als Betriebsausgaben abziehbar sein. Dies gilt auch, wenn die Valutabeträge aus Mitteln stammen, die den Kindern zuvor von den Eltern geschenkt worden waren.[1] Voraussetzung ist, dass die Schenkung und das Darlehen unabhängig vonei...mehr