Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Bei einem unentgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch stellen Ablösungszahlungen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Zuwendungen dar.[1] Eine Ausnahme lässt die Finanzverwaltung lediglich dann zu, wenn der ablösende Eigentümer das Grundstück selbst bereits mit der Belastung des Nießbrauchs erworben hat. In diesem Fall führen die Einmalzahlungen in voller Hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / Zusammenfassung

Begriff Der Nießbrauch gibt das Recht, eine bestimmte Sache zu gebrauchen und ihre Früchte zu genießen. Der Nießbraucher darf also die Nutzungen aus der Sache ziehen. In der Besteuerungspraxis ist der Nießbrauch an Grundstücken die wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsart. Dabei ist zu beachten, dass die Vereinbarung eines Nießbrauchs wohl häufig nicht in erster Linie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Die Zuwendung eines zur Vermietung berechtigenden Nutzungsrechts muss nicht unbedingt in die Form eines Nießbrauchs gekleidet sein, vielmehr kann sie auch konkludent vereinbart werden. Erforderlich ist, dass eine klare Trennung der verschiedenen Vermögensbereiche vorliegt und dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags erfolgt, den die Beteiligten auch entsprechend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.2 Eigentümer

Der Eigentümer erzielt – wie beim Zuwendungsnießbrauch – nur dann steuerpflichtige Einnahmen, wenn die Rechtsbestellung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Insoweit ist er dann auch zum Werbungskostenabzug berechtigt.[1] Nutzt der Berechtigte eine ihm unentgeltlich überlassene Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition, darf der Eigentümer nach Auffassung der Fin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.1 Entgeltliche, teilentgeltliche und unentgeltliche Rechtsbestellung

Eine entgeltliche Rechtsbestellung liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei nicht miteinander verwandten oder durch sonstige Beziehungen miteinander verbundenen Personen ist bei einer Entgeltvereinbarung davon auszugehen, dass der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2 Doppelte Haushaltsführung auch bei Verlegen des Hauptwohnsitzes

Der BFH hat immer wieder zugunsten der Betroffenen entschieden. Die nachfolgenden Urteile, die von der Finanzverwaltung anerkannt werden, zeigen die wesentlichen Punkte, die bei der steuerlichen Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung zu beachten sind. Eine doppelte Haushaltsführung bleibt bestehen, auch wenn die Hauptwohnung gewechselt wird.[1] Unverheiratete Partner, di...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 9 Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.[1] Das gilt zumindest für den (Teil-) Umzug an den neuen Beschäftigungsort und auch dann, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer bei einem Ortswechsel von einem zum anderen auswärtigen Tätigkeitsort umzieht. Es müssen die tatsächlich angefallenen Umzugskosten nachg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs alle...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Betriebliche bzw. berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, liegt vor, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer an seinem Tätigkeitsort eine Zweitwohnung hat, um seine Betriebs- oder Arbeitsstätte schneller erreichen zu können und eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt. Hiernach kommen für Unternehmer für die Begründung der doppelten Haushaltsführung regelmäß...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vermietung von Gebäuden zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Kommentar Aufgrund steigender Zahlen von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern werden wieder vermehrt Gebäude zur Unterbringung der Personen von der öffentlichen Hand oder Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften angemietet. In Einzelfällen werden nicht nur Räume überlassen, sondern auch noch darüber hinausgehende Leistungen erbracht. Die OFD Frankfurt a. M. hat die sich dara...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (zu § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 20.1 und Abschn. 24.1a Abs. 1 UStAE. Land- und Forstwirte können, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 600.000 EUR erzielt haben, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Wenn sie diese Sonderregelung anwenden, berechnen sie für die land- und forstwirtschaftlichen Prod...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 4.1.3 Ausgliederung des Vereinsvermögens

Schließlich ist in diesem Kontext die Restrukturierung durch Ausgliederung von Teilen des Vereinsvermögens (vor allem von Werbe- und Vermarktungsrechten) auf eine vereinseigene oder vereinsfremde Kapitalgesellschaft zu nennen. Da diese Maßnahme im Krisenfall und insbesondere bei Einbindung eines weiteren strategischen Partners schnelle Liquidität ermöglichen kann (zum Beispi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Genussrechtskapital und dessen ertragsteuerliche Einordnung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital auseinandergesetzt und stellt ihre Rechtsauffassung zusammengefasst in einem BMF-Schreiben dar. Kurzüberblick In dem BMF-Schreiben werden folgende Themenblöcke erläutert: Definition von Genussrechtskapital, Abgrenzung zu anderen Kapitalüberlassungen, Ausweis von Fremdkapital oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 10 Folgen für die Besteuerung der Einkünfte

Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, es der Finanzverwaltung zu ermöglichen, Informationen über die auf den Plattformen erzielte Vergütungen sowie deren Empfänger zu erhalten und diese im Rahmen des Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen. Damit ist die Pflicht zur Meldung dieser Informationen ein Kontrollmechanismus für die Finanzbehörden, um überprüfen zu können, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.1 Meldepflichten

Meldende Plattformbetreiber unterliegen einer Meldepflicht für den Meldezeitraum, der nach § 6 Abs. 6 PStTG dem Kalenderjahr entspricht. Konkret müssen sie dem BZSt meldepflichtige Informationen spätestens zum 31.01. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde, nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektroni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 11 Handlungsempfehlungen

Wie vorstehend erläutert, beschränkt sich das Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht auf die reine Pflicht zur Meldung von Informationen an das BZSt, sondern umfasst zahlreiche weitergehende Pflichten. Um diese weitreichenden Vorgaben ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen zu können, sollten sich betroffene Plattformbetreiber frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinande...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / Zusammenfassung

Begriff Mit dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. DAC7-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Betreiber von digitalen Plattformen sind erstmals für den Meldezeitraum 2023 dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihren Plattformen tätigen Anbieter an die Finanzverwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4.1 Relevante Tätigkeit

Meldende Plattformbetreiber sind nur dann meldepflichtig, wenn sie eine Plattform betreiben, auf der sog. relevante Tätigkeiten i. S. des § 5 Abs. 1 PStTG gegen eine Vergütung erbracht werden. Darunter fallen die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art von unbeweglichem Vermögen[1] (z. B. Vermietung von Unterkünften über Airbnb und ähnliche ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1 Pauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung (Abs. 1)

Rz. 19 § 40a Abs. 1 EStG ermöglicht die Pauschalierung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss hierzu auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale oder die Vorlage einer Bescheinigung für den LSt-Abzug verzichten (Rz. 9). Der Begriff "kurzfristige Beschäftigung" ist in § 40a Abs. 1 S. 2 EStG definiert. Es müssen kumulativ 3 Tatbestandsmerkmale v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.3 Gefährdung des Anspruchs

Die Stundung von Steueransprüchen setzt neben der vorstehend erläuterten erheblichen Härte weiterhin voraus, dass durch sie der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Dies ist der Fall, wenn er zu dem späteren Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr oder nur noch mit Schwierigkeiten realisiert werden kann.[1] Maßgebend sind die Gesamtumstände des Einzelfalls. Der Stundungsanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.4 Sicherheitsleistung

I. d. R. soll eine Stundung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen (§ 222 Satz 2 AO), weil bei ausreichender Sicherheitsleistung der Anspruch nicht gefährdet ist. Das ist allerdings nur bei der Hingabe banküblicher Sicherheiten, wie z. B. Sicherung durch Hypotheken, Grundschulden oder durch Bürgschaft eines solventen Bürgen, ­z. B. Bank, der Fall. Gleichwohl ist die Sicherhe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln (zu § 12 Abs. 2 UStG)

Kommentar Der ermäßigte Steuersatz ist anzuwenden für die in § 12 Abs. 2 UStG abschließend aufgeführten Leistungen. Insbesondere unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG bestimmte in der Anlage 2 zum UStG aufgeführte Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführten Gegenstände werden regelmäßig durch Bezugnahme auf die unionseinheitlichen Zollv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 2 Gesetzliche Vollmachtsvermutung i. S. v. § 80 Abs. 2 AO

Rz. 42 Zugunsten der Angehörigen der steuerberatenden Berufe wird nach § 80 Abs. 2 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Diese gesetzliche Vollmachtsvermutung gilt hierbei ausschließlich für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaften, Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.1 Anwendungsbereich des § 80 AO

Rz. 2 Selbst handlungsfähige Beteiligte i. S. d. § 78 AO und gesetzliche Vertreter nicht handlungsfähiger Beteiligter können sich im steuerlichen Verwaltungsverfahren gegenüber der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Steuerrecht bietet für den Bürger teilweise erhebliche rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, sodass dieser sich sachkundige...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / III. Richtlinien der Finanzverwaltung

Rz. 21 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr).[2] Diese Verwaltungsvorschrift hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zulässigkeit von Zu- und Abschlägen

Rz. 91 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Raummeterpreise in den Anlage 14 bis 16 BewRGr allgemein um unbestimmte Zuschläge erhöht werden können, wenn die Baukosten aufgrund besonderer Verhältnisse wesentlich höher sind als sonst üblich. Dies wird seitens der Finanzverwaltung mit der Begründung verneint, dass bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes von Herstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Minderung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG sieht eine Herabstufung des nach § 5 ErbStG steuerfreien Betrags für den Fall vor, dass die für die zivilrechtliche Ermittlung der Ausgleichsforderung maßgebliche Bewertung höher ist als die Bewertung nach § 12 ErbStG. Dadurch wird der Freibetrag auf den Steuerwert des Endvermögens des Erblassers begrenzt. Unklar ist, weshalb § 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Gebäude mit und ohne Raumaufteilung

Rz. 246 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Gebäudeklassen der Anlage 14 Teil B BewRGr wird teilweise zwischen Gebäuden mit und ohne Raumaufteilung unterschieden. Die Finanzverwaltung hat bislang keine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, unter welchen Voraussetzungen vom Vorliegen des Merkmals der Raumaufteilung auszugehen ist. Auch wenn eine Definition des alle Formen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung des zu bewertend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erhöhungen und Ermäßigungen des Raummeterpreises und des errechneten Wertes

Rz. 531 [Autor/Stand] Die Aufzählung der in der Anlage 16 BewRGr bezeichneten Zuschläge ist nicht abschließend. Es können weitere, nicht benannte Zuschläge in Betracht kommen. Z.B. ist bei Vorhandensein außergewöhnlicher Gründungen (Abschn. 1.48 DIN 277) ein prozentualer Zuschlag gerechtfertigt. Dieser Zuschlag kann je nach der Art und der Tiefe der Gründung bis zu 3 % des n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Schuppen

Rz. 256 [Autor/Stand] Für den Ansatz des zutreffenden Raummeterpreises bei Massivschuppen (Gebäudeklasse 2.23) ist deren Abgrenzung von den eingeschossigen Massivgebäuden (Gebäudeklasse 2.34) von Bedeutung. Ein Schuppen dient vorwiegend Lagerzwecken. Ein Massivschuppen unterscheidet sich von dem Massivgebäude regelmäßig durch die einfachere Bauart und Bauausführung. Durch di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr

Rz. 136 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil B enthält Festsätze, die nach der Geschosshöhe gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang kann sich die Festlegung des zutreffenden Raummeterpreises als schwierig erweisen, wenn für bestimmte Gebäudearten (z.B. Lagerhallen) niedrigere Herstellungskosten anzusetzen sind als bei den eigentlichen Fabrikgebäuden, deren Gebäudenormalherstellungsk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Kühlhäuser

Rz. 346 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für Kühlhäuser sind in der Anlage 15 BewRGr unter Abschn. 9.25 der DIN 277 (Rz. 52) enthalten. Diese Raummeterpreise sind je nach der Ausstattung einfach (Gebäudeklasse 9.251) mittel (Gebäudeklasse 9.252) gut (Gebäudeklasse 9.253), verschieden. Rz. 347 [Autor/Stand] Für die Eingliederung in die Gebäudeklassen nach Maßgabe der Ausstattung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Großmärkte, C & C-Großläden und Lebensmitteldiscountmärkte

Rz. 331 [Autor/Stand] In der Praxis stellt sich die Frage der Abgrenzung zwischen der Gruppe 4. „Warenhäuser” und der Gruppe 9.21 "Markt, Messehallen".[2] Markt- und Messehallen dienen grundsätzlich nicht dem Einzel-, sondern dem gewerblichen Großhandel als Ausstellungs- und Handelsplatz.[3] Sie haben typischerweise anderen Funktionserfordernissen als Kaufhäuser zu genügen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Zuschlag für Aufzugsanlagen

Rz. 511 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil A Nr. 4, Teil B Nr. 11 BewRGr sowie Anlage 15 Nr. 2 BewRGr sehen für Aufzugsanlagen (Personen- und Lastenaufzüge, Paternoster und Rolltreppen) Zuschläge auf den Zwischenwert vor. Zum Zwecke einer gleichmäßigen Bewertung sind die Zuschläge durch die Finanzverwaltung ergänzt worden.[2] Unter Berücksichtigung dieser Verwaltungsregelung betra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Durchführung der Hauptfeststellung 1.1.2022

Tz. 32 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuererklärungen für die ca. 36 Mio. Einheiten in Deutschland sollten zunächst in dem Zeitraum vom 01.07.–31.10.2022 über ELSTER elektronisch bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist galt sowohl für den Bereich des Grundvermögens als auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Sie galt gleichermaßen für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verstärkungen von Stützen und Fundamenten

Rz. 421 [Autor/Stand] Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B der BewRGr (s. Rz. 163) ist der jeweilige Raummeterpreis um 2,70 DM bis 6,70 DM/m3 zu erhöhen, wenn verstärkte Stützen oder Fundamente vorhanden sind.[2] Voraussetzung für diesen Zuschlag ist stets, dass die Tragfähigkeit größerer Gebäudeteile durch die Verstärkungen von Stützen und Fundame...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Gebäude mit verschiedenen Geschosshöhen

Rz. 226 [Autor/Stand] Für Gebäude mit verschiedenen Geschosshöhen soll nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] ein durchschnittlicher Raummeterpreis für das ganze Gebäude angesetzt werden, wenn sich die Geschosse nicht einzeln für sich berechnen lassen. Praxis-Beispiel Beispiel[3] Ein Fabrikgebäude der Gebäudeklasse 2.56 (Massivgebäude mit Raumaufteilung, s. Anlage 14 Teil B, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 11 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 9). Rz. 12 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abschlag für fehlende Außenwände

Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand] Ein solcher Abschlag kann m.E. auch bei Gebäu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Bildung eines Zwischenwertes bei geringfügigen Geschosshöhenüberschreitungen

Rz. 236 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist bei Gebäuden, deren Geschosshöhe die in der Gebäudeklasseneinteilung vorgesehenen Grenzen von vier Metern oder sechs Metern bis zu 80 cm überschreitet, ein der Geschosshöhe entsprechender Zwischenwert zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommen Zuschläge für Gebäude zur Anwendung, bei denen nach der Gebä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Überdachungen und Pkw-Unterstände in leichter Bauausführung

Rz. 371 [Autor/Stand] In den Gebäudeklassen 2.7 und 2.8 Anlage 14, Teil B BewRGr sowie 8.8 (Anlage 15 BewRGr) sind Quadratmeterpreise für Überdachungen mit und ohne eigene Stützen aufgeführt. Eine Anwendbarkeit dieser Preise besteht nur dann, wenn nicht nur die tragende Konstruktion, sondern auch das Dach aus den jeweils bezeichneten Baustoffen hergestellt ist. Überdachungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abschlag für Gebäude mit übergroßen bebauten Flächen

Rz. 441 [Autor/Stand] Erfahrungsgemäß sinken die Herstellungskosten eines Gebäudes je m2 umbauten Raumes, je größer die bebaute Fläche ist. Deshalb sehen Anlage 14 Teil A Nr. 5 und Teil B Nr. 12 sowie Anlage 15 Nr. 5 BewRGr bei Gebäuden mit übergroßen bebauten Flächen (ab 2.001 m2) folgende Abschläge vor:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zuschlag für andere nicht im Rauminhalt erfasste Bauteile

Rz. 476 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1.4 der DIN 277 werden bestimmte Bauteile bei der Berechnung des umbauten Raumes nicht erfasst. Als Folge dessen müssen diese Bauteile bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes gesondert berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang bleiben außer Ansatz[2]: Dachaufbauten mit vorderen Ansichtsflächen bis zu 5 m2; dagegen sind Dac...mehr