Ob eine Regelung eines ausländischen Staates begünstigt ist oder nicht, ist für den inländischen Zahlungsverpflichteten bzw. dessen Berater schwer abschätzbar.

 
Praxis-Beispiel

Bewertung ausländischer Präferenzsysteme

Die Lizenzzahlung der inländischen X-GmbH erfolgt an die Chinesische Muttergesellschaft X-Corp, die in China nach dem High Tech Status besteuert wird.

China möchte eine der führenden Nationen in dem Bereich der Hochtechnologie werden. Dabei sollen Steuervorteile und Subventionen diese Technologien voranbringen.

Erläuterungen nach Internet-Recherche: Chinesische Steuerregeln für Hochtechnologiefirmen

Unternehmen, die in einer Reihe von neuen und Hochtechnologiebereichen tätig sind, profitieren von einer ermäßigten Körperschaftsteuer. Statt der normalen 25 %-Rate müssen Firmen, die einen solchen „High-and New Technologie Enterprise (HNTE)“-Status erhalten, nur 15 % Körperschaftsteuer abführen.

Kriterien zum Erhalt des HNTE-Status

  • die Unternehmen müssen die immateriellen Wirtschaftsgüter besitzen,
  • 10 % des Personals müssen im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt sein,
  • die Minimalausgaben für Forschung und Entwicklung wurden in Prozentsätzen gegenüber dem Umsatz festgelegt (zwischen 5 % bei geringen Umsätzen und 3 % bei hohen Umsätzen),
  • 60 % Erforschungs- und Entwicklungsausgaben müssen in China anfallen,
  • der Nachweis muss jährlich erbracht werden.

Darüber hinaus gibt es neben dem HNTE-Status noch eine sog. Super-Deduktion. Hiervon können Firmen profitieren, die in bestimmten Bereichen Forschung und Entwicklung betreiben, mit der Folge, dass 150 % der in China anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten von der Körperschaftsteuer abgesetzt werden können.

Ob diese Systeme (HNTE-Status und Super-Deduktion) den Nexus-Ansatz zu Grunde legen oder ob es sich um schädliche Präferenzregime handelt, ist schwer abschätzbar. Äußerungen der Finanzverwaltung liegen nicht vor.

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