Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freier Beruf / 3.6 BMF- Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen

Die Finanzverwaltung[1] hat in einem für die Praxis hilfreichen Schreiben zur ertragsteuerlichen Einordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb Stellung genommen. Das BMF-Schreiben enthält eine Auflistung von mit einem Katalogberuf vergleichbaren Berufsgru...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2022 / 8 Änderung der Rechtsprechung: Zusatzeinnahmen eines Sportvereins sind umsatzsteuerpflichtig

Sportvereine, die sich nicht nur aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren, sondern Leistungen gegen gesonderte Vergütung erbringen, können sich nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Grundsatzentscheidung[1] klargestellt. Die Entscheidung betrifft viele Vereine, die nach ihre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 3 Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 16 Nach § 4 Nr. 2 GrStG ist der Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der unmittelbar für Bestattungsplätze (Rz. 17) genutzt wird. Durch § 4 Nr. 2 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 9e GrStG 1951 unverändert übernommen.[2] § 4 Nr. 9e GrStG 1951 wiederum ging – abgesehen von einer kleineren redaktionellen Änderu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Optionen für k... / 5.1 Umsatzsteuer

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil v. 18.11.2021 (I ZR 106/20 – Kabel-TV-Anschluss) die noch für Bestandsanlagen bis zum 30.6.2024 geltende Betriebskostenumlage nicht in Frage gestellt. Somit gilt für bestehende Mehrnutzerverträge mit Abrechnung über die Betriebskosten die umsatzsteuerliche Beurteilung zunächst fort, dass es sich um eine Nebenleistung zur i. d. R. um...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines/Quellennachweis

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die öffentlichen Haushalte und für die Vorbereitung künftiger Entscheidungen des Gesetzgebers, aber auch für organisatorische Maßnahmen zB der Finanzverwaltung. Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuervergünstigung aufgrund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk (zu § 26 Abs. 5 Nr. 2 UStG und § 73 UStDV)

Kommentar Durch Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk [1] sollen im Interesse der gemeinsamen Verteidigung die von den Entsendestaaten geleisteten Ausgaben für die Beschaffung ihrer im Inland stationierten ausländischen Truppen nicht mit deutscher Umsatzsteuer belastet sein. Dies wird zum einen durch die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die im Inland stati...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 3.3 Ansatz eines Zwischenwerts

Wird eine Praxis zu Zwischenwerten, d. h. zwischen Buch- und gemeinem Wert liegenden Werten, in eine Personengesellschaft eingebracht, entfällt die Tarifvergünstigung vollends. Der vom Einbringenden erzielte Gewinn ist in vollem Umfang als laufender Gewinn zu versteuern.[1] Diese Gestaltung hat daher in der Praxis keine allzu große Bedeutung. Bei einem Zwischenwertansatz sind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 4.2 Keine Übergangsbesteuerung bei Buchwertfortführung

Nach Auffassung des BFH[1] bedarf es keines Übergangs zum Bestandsvergleich und damit keiner Übergangsbesteuerung, wenn die Einbringung zum Buchwert erfolgen und die Einnahmenüberschussrechnung fortgeführt werden soll. Für diesen Fall könne auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer Übergangsbilanz verzichtet werden. Die Finanzverwaltung war anderer Auffassung, die sie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 4.1 Übergangsgewinn bei Überschussrechnern

§ 24 UmwStG findet auch Anwendung, wenn der die Praxis einbringende Freiberufler und die Sozietät den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Allerdings handelt es sich beim Einbringen einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Einräumung einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung – ungeachtet der Möglichkeit der Buchwertfortführung – um einen tauschä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören bewertungsrechtlich zum Grundbesitz, sodass bei der Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ein Grundbesitzwert festgestellt werden muss. Durch die Vorgaben des BewG wird im Rahmen detaillierter Vorgaben versucht, einen dem gemeinen Wert nahekommenden Wert für den land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.5 Härteausgleich

Bei einem Erwerb, der knapp eine der Wertgrenzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG übersteigt, muss die Härteausgleichsregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft werden. Grundlage dieser Überlegung ist, dass bei einem geringfügigen Mehrerwerb der Steuerpflichtige den gesamten Erwerb einem höheren Steuersatz unterwerfen muss und somit die ‹Mehrsteuer› ein Vielfaches des die letzte Wertgre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)

Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18.2.2003wird für die in § 1 genannten Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und auf diese Weise ergänzend für ihre finanzielle Absicherung im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer- und Abrechnungstipp... / 5 Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Methode

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die Ein-Prozent-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die Ein-Prozent-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer- und Abrechnungstipp... / 4.4 Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Tagespauschale von 0,002 %

Bei der Ein-Prozent-Regelung können wie bereits ausgeführt Steuerpflichtige zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und einer 0,002-%-Tagespauschale wählen. Bei der Tagespauschale ist der geldwerte Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Dies erfordert jedoch einen Nachweis. Es sind Aufzeichnungen zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 2. Fundstellen in Verwaltungsanweisungen

Seitens der Finanzverwaltung werden Genossenschaftsanteile an mehreren Stellen explizit erwähnt, wobei sich diese Ausführungen nicht rein auf erbschaft-/schenkungsteuerliche Auslegungsfragen beschränken, aber dennoch bisweilen Rückschlüsse auf die Bewertung ebendieser zulassen. a) R B 11.5 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019 zum Substanzwert R B 11.5 und 11.6 ErbStR 2019 dienen zur Erlä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) R B 151.6 ErbStR 2019 zur gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften (im Betriebsvermögen)

Die sechs Sätze der R B 151.6 ErbStR 2019 sind eigens der gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften gewidmet und führen aus: "1Bei zum Betriebsvermögen gehörenden Genossenschaftsanteilen gilt grundsätzlich das Folgende: 2Diese sind im Rahmen der Ermittlung des Substanzwerts als Kapitalforderungen nach § 12 BewG mit dem Nennwert zu bewerten. 3Im verei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) R B 11.5 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019 zum Substanzwert

R B 11.5 und 11.6 ErbStR 2019 dienen zur Erläuterung und Auslegung der Verwaltungsmeinung zum grundsätzlichen Ansatz und der Bewertung von Wirtschaftsgütern i.R.d. Substanzwerts, der gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG immer dann als Mindestwert anzusetzen ist, wenn er den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG als simplifizierte Grundermittlung der erbschaft-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / IV. Die erbschaft-/schenkungsteuerliche Behandlung von Anteilen an Genossenschaften

Der zweite Hauptteil dieses Beitrags soll sich mit der Behandlung von Genossenschaftsanteilen i.R.d. erbschaft-/schenkungsteuerlichen Grundkategorisierung, Bewertung und Verschonungsregeln befassen. Dabei wird sich herausstellen, dass der Gesetzgeber und insb. die Finanzverwaltung in ihren veröffentlichten Auslegungen das auf sie zukommende Problem der von Steuerpflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Gesetzessystematik des § 17 EStG

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, wobei § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG als Anteile an einer Kapitalgesellschaft Aktien, GmbH-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) BMF v. 16.11.2021 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Auf den ersten Blick mag sich nicht erschließen, weshalb o.g. BMF (BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, EStB 2021, 19 [Apitz]) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 3 Nr. 39, § 19a EStG ab 2021 Rückschlüsse auf die Bewertung von Genossenschaftsanteilen zulassen sollte. In Rz. 18 heißt es jedoch expl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 5.2 Verfahrensrechtliche Aspekte

Bei Wettbewerbsverstößen wird der Zivilrechtsweg beschritten, im Untersagungsverfahren der Finanzverwaltung wird dagegen der Finanzrechtsweg eingeschlagen. Deshalb kann gegen eine Untersagungsverfügung Einspruch eingelegt und Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden. Eine Klage, mit der die Frage beantwortet werden soll, ob ein gemeinnütziger Verein unentgeltlich Hilfe in S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.2 Unzulässige Beratungsfelder

Die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins endet auch, wenn die Einnahmen bzw. Gewinne aus anderen Einkunftsarten die Grenzen von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR nur geringfügig übersteigen. Die Finanzverwaltung hat ausdrücklich bestätigt, dass auch bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einnahmen, nicht auf Einkünfte abzustellen ist.[1] Ebenso ist Lohnsteuerhilfevereinen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 28.11.2016[1] die Besteuerung von Sanierungserträgen neu geregelt. Rz. 2 § 7b GewStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogenen Sanierungen und modifiziert in diesen Fällen § 7 S. 1 GewStG. Anzuwenden ist § 7b GewStG auch bei bestimmten unternehmerbezogenen Sanierungen. Durch §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.3 Steuererklärungen per Telefax

Rz. 13 Steuererklärungen, die keine eigenhändige Unterschrift erfordern, können, wenn sie auf einem zulässigen Vordruck erstellt sind, uneingeschränkt per Telefax übermittelt werden.[1] Gleiches wird für die Übersendung als Anhang zu einer E-Mail gelten. Die Übermittlung einer eigenhändig zu unterschreibenden Steuererklärung per Fax genügte allerdings nach bisheriger Ansicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Gesetzliche Vorabanforderungsmöglichkeiten (§ 149 Abs. 4 AO)

Rz. 53 Eine weitere Neuerung ist die gesetzliche Normierung einer Vorabanforderungsmöglichkeit durch die Finanzverwaltung gem. § 149 Abs. 4 AO n. F. [1] Auch dies entspricht einer gesetzlichen Normierung der bisherigen Verwaltungspraxis. Das FA kann demnach in den in Abs. 3 genannten Fällen vor Ablauf der allgemein verlängerten Fristen eine Abgabe der Steuererklärungen verlan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (aufgehoben) bzw. Verweis auf §§ 72a, 87b bis 87d AO

Rz. 51 Die StDÜV ersetzte dabei zunächst die bisherige Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern und über Datenfernübertragung[1], die Sammelantrags-Datenträger-Verordnung[2], die Freistellungs-Datenträger-Verordnung[3] und die Datenträger-Verordnung über die Abgabe Zusammenfassender Meldungen v. 13.5.1993, BGBl I 1993, 726.[4]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 150 AO regelt die an Form und Inhalt der Steuererklärung (Rz. 3) zu stellenden Anforderungen. Zweck der sich hieraus ergebenden Formvorschriften ist es, das Verwaltungsverfahren rationell zu gestalten.[1] Die Finanzbehörde wird durch die Verweisung auf die amtlichen Vordruck bzw. die heute in weiten Bereichen übliche elektronische Datenübermittlung in die Lage verset...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen (zu § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. d UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.25.2 UStAE um einen Abs. 9. Zum 1.1.2021 wurde in § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. d UStG die Steuerbefreiung für Einrichtungen aufgenommen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 174 oder 191 FamG[1] bestellt worden sind. Damit sind Einrichtungen, die zur Wahrnehmung der Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen,...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 1 Einleitung

Rz. 1 Gesamtbewertung eines Transferpakets im Fall von Funktionsverlagerungen. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] wurde erstmals der Tatbestand der Funktionsverlagerung sowie deren Besteuerung zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG und nunmehr – durch das AbzStEntModG[2]- in § 1 Abs. 3b AStG gesetzlich verankert. Nach diesen Vorschriften soll bei der Verlagerung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.1 Escape-Regelungen des § 10 Abs. 3b Satz 2 AStG

Rz. 67 Ursprüngliche gesetzliche Regelung § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F. ließ von der Gesamtbewertung Ausnahmen zu und gestattete alternativ eine Einzelbewertung. Hiernach war eine Abweichung von der Gesamtbewertung und stattdessen eine Einzelbewertung der betroffenen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 2.3 (Funktions-)Verlagerung

Rz. 15 Verlagerungsbegriff Der Begriff der "Verlagerung" wird ebenso wie derjenige der "Funktion" nicht in § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG, sondern in § 1 Abs. 2 FVerlV definiert (Rz. 5). Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 FVerlV liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 6 Dokumentationspflichten bei Funktionsverlagerungen

Rz. 87 Zeitnahe Aufzeichnungspflicht Funktionsverlagerungen stellen regelmäßig außergewöhnliche Geschäftsvorfälle i. S. v. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO a. F.) i. V. m. § 3 Abs. 2 GAufzV dar, da sie mit einer Änderung von Geschäftsstrategien, d. h. mit wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen, verbunden sind.[1] Aufzeichnungen sind deshalb zeitnah, d. h. in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.3 Ansatz von Schadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen

Rz. 77 Tatsächliche Abwicklung mittels Kompensationszahlungen Eine Funktionsverlagerung lag nach § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Der Verordnungsgeber hatte als eine wesentliche Fallgruppe Vorgänge im Blick, die formal als Fu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.2 Funktionsverlagerung auf Routineunternehmen

Rz. 20 Begriffsdefinition/Funktions- und Risikoprofil Als Routineunternehmen ist ein Unternehmen zu qualifizieren, das als Ergebnis einer Funktions- und Risikoanalyse für den jeweiligen Geschäftsvorfall allein oder zusammen mit anderen nahestehenden Personen (a) die Routinefunktionen ausübt, (b) nur in geringem Umfang Vermögenswerte einsetzt und (c) nur geringe Risiken trägt....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.4 Personalentsendungen

Rz. 29 Isolierte Personalentsendungen keine FVerl Ferner stellen Personalentsendungen im Konzern, ohne dass eine Funktion mit übergeht, keine Funktionsverlagerung dar. Vielmehr sind – bei Vorliegen der Voraussetzungen der VWG-Arbeitnehmerentsendung[1] – lediglich die für die entsandten Arbeitnehmer angefallenen Kosten zu verrechnen. Liegen die Voraussetzungen der VWG-Arbeitne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.6 Die Ermittlung des Kapitalisierungszeitraums

Rz. 58 Grundsatz: Ewige Rente Der Isolierung der auf das Transferpaket entfallenden Gewinne und der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes schließt sich die Bestimmung des Zeitraums an, über den die Gewinne zu kapitalisieren sind (Kapitalisierungszeitraum). Gemäß § 5 FVerlV ist grundsätzlich "ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen". Nach der vorhergeh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.1 Funktionsverdoppelung/-vervielfältigung

Rz. 18 Tatbestandsverwirklichung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums Insbesondere in Fällen der Funktionsverdoppelung kommt dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Tatbestandsmerkmals der Einschränkung der betreffenden Funktion entscheidende Bedeutung zu. Unter einer Funktionsverdoppelung bzw. -vervielfältigung versteht man gemeinhin die Verdoppelung bzw. Vervielfältigung einer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.4 Berücksichtigung von Handlungsalternativen bei der Grenzpreisermittlung

Rz. 62 Verfügbare und eindeutig vorteilhaftere Handlungsalternativen Nach § 2 Satz 1 FVerlV, § 6 Abs. 1 Satz 3 FVerlV und § 6 Abs. 4 Satz 2 FVerlV sollen für die Bewertung von Transferpaketen bei Funktionsverlagerungen die jeweiligen Handlungsalternativen sowohl bei der Ermittlung des jeweiligen Barwerts der finanziellen Überschüsse als auch bei der Ermittlung des jeweiligen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.5 Bestimmung des Werts im Einigungsbereich

Rz. 64 Hälftige Teilung des Einigungsbereichs § 1 Abs. 3a Satz 6 AStG enthält – wie bereits zuvor § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG a. F. – eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung eines Einigungsbereichs. Hiernach „ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zugrunde zu legen, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft macht, dass ein anderer Wert innerhalb des Einigungsbereichs dem Fremdv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.3 Einzeltransaktionen

Rz. 28 (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer Funktionsverlagerung Von Fällen der Funktionsverlagerung sind neben der Funktionsverdoppelung auch Einzeltransaktionen abzugrenzen, die begrifflich nicht als Funktionsverlagerung zu qualifizieren sind. Die bisher bestehende Regelung des § 1 Abs. 7 Satz 1 FVerlV a. F., die hierzu klargestellt hatte, dass insbesondere die isolierte Veräußer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 4 Zusammenfassung

Eine vertragliche Einigung über die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück ist grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinvereinbarung oder eines Gestaltungsmissbrauchs nicht gegeben sind und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist. Bestehen gegen die v...mehr