Begriff

Alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines betrieblich oder beruflich genutzten Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internetzugangs im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen im Einzelnen die Anschlussgebühren, die Einrichtungs- und Installationskosten, die Anschaffungskosten bzw. Miet- oder Leasinggebühren für die Geräte, die Grundgebühr und die Gesprächsgebühren sowie die Gebühren für Internet und sonstige Online-Verbindungen. Probleme bereitet im Allgemeinen die private Mitbenutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte und die betriebliche oder berufliche Mitbenutzung eines privaten Telefon- und Internetanschlusses.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Telekommunikationsleistungen bilden im Wesentlichen die §§ 3 Nr. 45, 8, § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG sowie die §§ § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. In R 3.45, R 9.1 Abs. 5 LStR und R 40.2 Abs. 5 LStR hat die Finanzverwaltung zu weiteren Einzelheiten Stellung genommen.

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