Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.4 Mehrfache Pfändung

Rz. 7 Für die Fälle, in denen die gleiche Forderung mehrfach gepfändet worden ist, trifft § 320 AO durch Verweis auf Bestimmungen in der ZPO eine Regelung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.3.1 Verfahrenshandlungsunfähigkeit von juristischen Personen, Vereinigungen und Vermögensmassen (§ 79 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 32 Steuerrechtssubjekten, die keine natürlichen Personen sind, fehlt die natürliche Handlungsfähigkeit. Deshalb müssen für diese Steuerrechtssubjekte, wie sie in § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO zusammengefasst als juristische Personen, Vereinigungen und Vermögensmassen bezeichnet werden, gem. § 34 AO die nach den Vorschriften des Zivilrechts zu bestimmenden gesetzlichen Vertreter o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 318 AO entspricht im Wesentlichen § 368 RAO.[1] § 318 AO fasst die zivilprozessualen Regelungen der § 847 ZPO [2] (Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache), § 847a ZPO (Herausgabeanspruch auf ein Schiff) und § 848 ZPO [3] (Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache) zusammen.[4] Inhaltlich regelt § 318 AO Verfahrensbesonderheiten für Sachfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Gegenstand der Pfändung

Rz. 2 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung des Vollstreckungsgläubigers kann entweder in Geldforderungen oder in Sachforderungen des Vollstreckungsschuldners erfolgen. Grundlage für diese Art von Vollstreckung sind nach § 318 Abs. 1 AO auch die allgemeinen Bestimmungen der §§ 309-317 AO.[1] Dies bedeutet, dass auch diese Art der Vollstreckung durch eine Pfändungsverfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 78 AO beteiligungsfähige Rechtssubjekte sind nicht notwendigerweise auch in der Lage rechtswirksame Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen. Ebenso wie das Zivilrecht zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit differenziert, unterscheidet auch das Steuerrecht zwischen der Steuerrechtsfähigkeit (Fähigkeit, Träger steuerlicher Rechte und Pflichten zu sein) un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3 Verfahrenshandlungsfähige Beteiligte

Rz. 12 § 79 AO regelt ausschließlich den Kreis der Verfahrenshandlungsfähigen. Kein Regelungsgegenstand ist, wer für handlungsunfähige natürliche Personen zu handeln hat. Dies bestimmt sich vielmehr nach § 34 AO.[1] 3.1 Natürliche Personen als Beteiligte 3.1.1 Verfahrenshandlungsfähigkeit – Geschäftsfähigkeit i. S. d. BGB Rz. 13 § 79 Abs. 1 AO knüpft hinsichtlich der Verfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2.2 Drittschuldner

Rz. 3 Die Vollstreckungsbehörde[1] pfändet nach dem Wortlaut des § 309 AO für den Vollstreckungsgläubiger[2] wegen einer Geldforderung eine Geldforderung des Vollstreckungsschuldners[3], die dieser gegen einen Dritten hat. Dieser Dritte, der also Schuldner des Vollstreckungsschuldners ist, wird im Vollstreckungsrecht als Drittschuldner bezeichnet. Zur Rechtsstellung des Drit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 31 Aufgrund der Pfändung kann die Vollstreckungsbehörde die Forderung verwerten. Hierfür gelten §§ 314, 315 und 317 AO. Sie hat alles zu unternehmen, um die Forderung für den Vollstreckungsschuldner zu erhalten und durchzusetzen, bevor die Verwertung erfolgt. Erforderlichenfalls hat sie zudem auch die Forderung einzuklagen. Rz. 32 Weitere rechtliche Pflichten des Vollstre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Der persönliche Anwendungsbereich der § 79 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 und 3 AO erstreckt sich auf natürliche Personen. Absatz 2 regelt hierbei die Verfahrenshandlungsfähigkeit eines Betreuten, wenn in einem Betreuungsverhältnis i. S. d. §§ 1896 ff. BGB ein Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB enthalten ist, der zumindest auch den Gegenstand des Steuerverwaltungsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.2 Angabe des Schuldgrunds

Rz. 22 Nach § 260 AO ist in der Pfändungsverfügung ferner der Schuldgrund anzugeben. Dies beinhaltet eine Angabe der Abgabenart, der Entstehung der Zahlungsverpflichtung, der Höhe und der Fälligkeit jedes einzelnen Betrags.[1] Nicht ausreichend sind allgemeine Angaben wie "Steuererstattungsanspruch" oder "Anspruch auf Rückerstattung."[2] Die Angabe des Schuldgrunds ist wesen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4 Wirkung

Rz. 5 Die Einziehungsverfügung berechtigt die Vollstreckungsbehörde zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung. Sie wird aber nicht deren Inhaberin, sondern kann nur in eigenem Namen die Auszahlung der gepfändeten Forderung verlangen.[1] Durch die Einziehung verändert sich der Rechtscharakter der Forderung nicht.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2.2 Bewegliche Sachen

Rz. 10 Bei beweglichen Sachen ordnet die Vollstreckungsbehörde nach § 318 Abs. 2 die Herausgabe an den Vollziehungsbeamten an.[1] Bewegliche Sachen sind hierbei alle die Sachen, die weder Grundstück oder Grundstücksbestandteil, Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Luftfahrzeug sind. Durch diese Anordnung ist der Vollziehungsbeamte berechtigt, die Sache entgegenzunehmen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Rechtsstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 29 Die Pfändung bringt dem Vollstreckungsgläubiger nur ein Sicherungsrecht. Damit bleibt die Rechtsinhaberschaft beim Vollstreckungsschuldner bestehen. Aufgrund der Pfändung darf er aber in Bezug auf das gepfändete Recht nichts unternehmen, was den Vollstreckungsgläubiger in seinem Recht beeinträchtigt. Gleichwohl getroffene nachteilige Maßnahmen sind dem Vollstreckungsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4 Partielle Verfahrenshandlungsfähigkeit i. S. v. § 79 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 18 Partiell handlungsfähig sind nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 AO ausnahmsweise auch natürliche Personen, die zwar beschränkt geschäftsfähig sind, aber aufgrund zivilrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Vorschriften für den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens als geschäfts- bzw. handlungsfähig behandelt werden. Im Übrigen bleiben aber beschränkt geschäftsfähige natürliche Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Verfahrensablauf

Rz. 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 309 AO hat die Vollstreckungsbehörde eine Pfändungsverfügung zu erlassen.[1] In der Vollstreckungsbehörde ist organisatorisch hierfür der Innendienst zuständig, der insoweit die Funktion des Vollstreckungsgerichts im zivilprozessualen Vollstreckungsverfahren innehat. Der Pfändung nachfolgend ist die Verwertung der Forderung. Diese er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 361 S. 2 RAO.[1] Die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sind §§ 829 und 835 ZPO.[2] Auf § 835 Abs. 3 S. 2 und § 900 Abs. 1 ZPO wird in § 314 Abs. 3 AO ausdrücklich verwiesen. Der Verweis wurde mit Wirkung ab 1.12.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos angepasst.[3] Ergänzende A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Nach § 318 Abs. 2–4 kann die Vollstreckungsbehörde mit der Pfändungsverfügung anordnen, dass die bezeichnete Sache herauszugeben ist. Diese Anordnung ist jedoch für die Pfändung der Sache unerheblich. Sie kann deshalb auch noch nachgeholt werden.[1] Rechtlich entspricht die Herausgabeanordnung einem Leistungsgebot i. S. d. § 254 AO, sodass die Einziehungsverfügung stet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2 Ansprüche auf Herausgabe

Rz. 4 Für die Anwendung des § 318 AO ist es unerheblich, welche Rechtsnatur der Herausgabeanspruch hat. Dieser kann schuldrechtlicher oder sachenrechtlicher Natur sein.[1] Unerheblich ist auch, ob der Anspruch bedingt, betagt oder von einer Gegenleistung abhängig ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4 Rechtsstellung des Drittschuldners

Rz. 34 Aufgrund des Zahlungsverbots darf der Drittschuldner nach der Zustellung der Pfändungsverfügung keine Leistung mehr an den Vollstreckungsschuldner tätigen. Hat der Drittschuldner vor der Kenntniserlangung von der Pfändung bereits Leistungen getätigt, deren Erfolg noch nicht eingetreten ist, ist er nicht verpflichtet, den Eintritt des Leistungserfolgs durch aktives Tun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 50 Wie das in § 88c AO geregelte Verfahren genau genutzt wird und ob die betroffenen Personen davon überhaupt etwas mitbekommen, wird abzuwarten sein.[1] Allerdings sind die Finanzbehörden in ihrer Informationsgestaltung nicht völlig frei. Vielmehr muss der betroffenen Person eine hinreichende Kenntnischance über Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Abs. 4)

Rz. 43 Wie die Gesetzesbegründung zur Legaldefinition der in § 88c AO geregelten Verfahren als Verwaltungsverfahren in Steuersachen – und damit insbesondere als Verfahren i. S. d. §§ 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO – darstellt, wird insoweit zugleich Rechtsklarheit hinsichtlich des Inhalts und der Befugnis zur Offenbarung und Verwertung entsprechender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 14 § 88c AO erfordert die Weiterverwendung bereits vorhandener vom Steuergeheimnis geschützter Daten. Die Regelung in § 88 Abs. 1 und 2 AO lässt die Offenbarung und Verwertung geschützter Daten i. S. d. § 30 Abs. 2 AO durch die für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden ausdrücklich zu. Bei der mit diesen Daten verbundenen Analysetätigkeit handelt es sich laut Legald...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Übermittlungserfordernis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 20 § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalertragsteuer. Den Begriff der Finanzbehörden definiert § 6 Abs. 2 AO. Dazu zählen insbesondere das BZSt[1] und die FÄ[2], in denen Erkenntnisse über steuerbezogene Gestaltungen im Bereich des Kapitalmarkts dienstlich rele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

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Kindergeld / 3.4.6 Rechtsmittel gegen die Entscheidung

1. Vorverfahren Ist der Mitarbeiter mit der Entscheidung des Arbeitgebers über den Kindergeldantrag nicht einverstanden, so kann er gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Arbeitgeber erhoben werden. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Soweit der E...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / I. Formen des vorläufigen Rechtsschutzes

Aussetzung der Vollziehung/einstweilige Anordnung: Der vorläufige Rechtsschutz wird durch zwei voneinander unabhängige Rechtsinstitute gewährt: die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO und die einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO. (Grafik: Jörißen in Schmider/Wagner/Loritz, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen (HdB), Fach 1714 m.w.A.) B...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 11. Rechtsbehelfe

Einspruch: Gegen die ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben (§ 347 AO). Das FG kann lediglich nach § 69 Abs. 3 FGO angerufen werden; insoweit ist keine Klagemöglichkeit gegeben, § 361 Abs. 5 AO, § 69 Abs. 7 FGO. Subsidiarität: Der Antrag auf Aussetzung durch das Gericht ist nur z...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Gerichtliche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

a) Das Strafgericht darf die Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Steuerhinterziehung schätzen, wenn die Angeklagte keine Angaben macht und bei einer Durchsuchung auch keine Buchführungsunterlagen sichergestellt werden konnten. Dies ist der Fall, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die B...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 6. Wirkung der Aussetzung

Die Aussetzung der Vollziehung hat (anders als die Aufhebung der Vollziehung) nur Wirkung für die Zukunft (ex nunc). Die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bleibt von der Aussetzung unberührt, lediglich seine weitere Vollziehung wird gehemmt (Rätke in Klein, AO, § 361 Rz. 60). Hierunter ist nicht nur die zwangsweise Durchsetzung durch Erhebung und Beitreibung zu v...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verkürzung von Kirchensteuern

Es bleibt offen, ob die Verkürzung von Kirchensteuer neben der Hinterziehung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag eine Strafbarkeit wegen tateinheitlich verwirklichten Betruges (§ 263 StGB) begründet. Der BGH hat dies bisher nicht entschieden (bereits offen gelassen: BGH v. 17.4.2008 – 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; dafür: Meyberg in BeckOK/OWiG, Art. 4 EGStGB Rz. 2...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / [Ohne Titel]

RDin Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Gemäß Art. 19 Abs. 4 S. 1 des Grundgesetzes steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Garantiert wird nicht nur, dass der Rechtsweg überhaupt gegeben ist, sondern auch, dass der Rechtsschutz effektiv ist. Daher ergibt sich die Notwendigkeit des vorläufigen (einstweiligen) Rech...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 12. Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung

Grundsätzlich aufschiebende Wirkung des Einspruchs: Gemäß § 361 Abs. 4 AO wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch Einlegung eines Einspruchs gegen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung gehemmt. Die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder teilweise beseitigen, ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsicht von Papieren (§ 110 Abs. 1 StPO)

Die Durchsicht von Papieren gem. § 110 Abs. 1 StPO ist nach der Gesetzessystematik noch als Teil der Durchsuchung anzusehen (vgl. hierzu Matthes in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 404 AO Rz. 136 [August 206]; Beyer, AO-StB 2009, 147; Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 404 AO Rz. 92 ff.; Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 404 AO Rz. 59...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Notwendige Verteidigung in Steuerstrafsachen

In Steuerstrafsachen ist wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers jedenfalls dann geboten, wenn viele Taten aus mehreren Veranlagungszeiträumen angeklagt sind und die Steuerberechnung von einem steuerlichen Laien nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, weil steuerrechtliche Fachkenntnisse erforderlich sind (vgl. auch OLG Celle v. 20...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / 3. Aussetzung von Amts wegen/auf Antrag

Die zuständige Finanzbehörde kann gem. § 361 Abs. 2 S. 1 AO die Vollziehung auch ohne Antrag aussetzen. Diese Entscheidung liegt in ihrem Ermessen. Von dieser Möglichkeit hat sie insb. dann Gebrauch zu machen, wenn der eingelegte Rechtsbehelf offensichtlich begründet ist, der Abhilfebescheid aber voraussichtlich nicht mehr vor dem Fälligkeitszeitpunkt der festgesetzten Steue...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / a) Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung ergeben sich aus § 361 Abs. 2 AO. Zunächst muss ein vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegen, also ein belastender Bescheid, durch welchen eine Verpflichtung festgesetzt oder ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt wird. Vollziehbar sind insb. (vgl. auch AEAO zu § 361, Nr. 2.3.1): Steuerbescheide, die eine (positive) Steuer fe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rückwirkende Anordnung der Einziehung von Taterträgen

Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB n.F. Dies folgt aus dem fehlenden Strafcharakter der Einziehung von Taterträgen (vgl. BGH v. 8.2.2018 – 3 StR 560/17, wistra 2018, 347; ferner Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 375a AO Rz. 7 m.w.N. [April 2021]). Vielmehr is...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Einziehung des Wertes von Taterträgen bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei

Der Steuerhehler erlangt dadurch, dass er Zigaretten ankauft oder sich sonst verschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös. Zwar kann ein Täter auch dadurch etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB erlangen, dass er Aufwendungen erspart. So kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlt...mehr

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Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

Leitsatz Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 41 Abs. 1 und 2 FGO, § 137, §§ 140 ff., § 146b, §§ 147 ff., § 193 Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

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Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

Leitsatz 1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil vom 02.09.2010 – VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233). 2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht. No...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / III. Verfristung der Gegenvorstellung

Selbst wenn man eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BSG über eine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz als statthaft ansehen würde, so wäre sie hier nach den weiteren Ausführungen des BSG unzulässig. Das BSG hat die Auffassung vertreten, der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung müsse jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorgaben zu dem ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die StBefreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die StBefreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahre 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. E...mehr