Grundsätzlich aufschiebende Wirkung des Einspruchs: Gemäß § 361 Abs. 4 AO wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch Einlegung eines Einspruchs gegen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung gehemmt. Die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder teilweise beseitigen, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält; das öffentliche Interesse ist in diesem Fall schriftlich zu begründen. Damit gilt hinsichtlich der Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung – besonders einschneidende, grundrechtsrelevante Maßnahmen – der Grundsatz, dass der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat, nicht. Eine Ausnahme wird nur auf besondere Anordnung der Finanzbehörde zugelassen, wenn im konkreten Fall das Interesse der Öffentlichkeit an der sofortigen Vollziehung das private Interesse des Betroffenen an der Fortführung seines Gewerbebetriebes oder seines Berufes bis zum Abschluss des Untersagungsverfahrens wesentlich übersteigt.

Beachten Sie: Der Beitrag wird im nächsten Heft fortgesetzt mit Ausführungen zur Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 FGO und zur einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO. Lesen Sie Teil 2 schon jetzt online unter steuerberater-center.de. Die Online-Datenbank zu Ihrem AO-StB ist in Ihrem Abonnement enthalten. Haben Sie Fragen zu Ihren Zugangsdaten? Haben Sie Ihren alten Zugang noch nicht verlängert? Kundenservice Telefon: 0221/93738-997.

 

Service: Bilsdorfer, Aussetzung der Vollziehung trotz Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes?, AO-StB 2020, 229; Balmes, Aussetzung der Vollziehung bei anhängigem Normenkontrollverfahren, AO-StB 2014, 182; Tormöhlen, Einstweilige Anordnung, AO-StB 2013, 381; Tormöhlen, Aussetzung der Vollziehung – steuerverfahrensrechtliche Problemfelder, AO-StB 2011, 219; Balmes/Ambroziak, Abwehrmaßnahmen gegen Haftungsbescheide, AO-StB 2009, 244; Matuszewski, Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung, AO-StB 2009, 216; Lemaire, Die einstweilige Anordnung, AO-StB 2003, 411; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; abrufbar unter steuerberater-center.de

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