Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erfolgt stets im Spagat zwischen dem Interesse der öffentlichen Hand, Steuerbeträge zeitnah zu vereinnahmen, und dem Interesse des Betroffenen, streitige Steuerbeträge vorerst nicht leisten zu müssen. Dieser Interessenkonflikt wird umso größer, wenn es sich um einen Dauersachverhalt handelt und gleichzeitig eine lange Verfahrensdauer zu erwarten ist. Auf jedem Fall verlangt der vorläufige Rechtsschutz, soll er seiner Finalität entsprechen, ein schnelles Handeln und eine überzeugende Argumentation. Es empfiehlt sich, die umfangreiche Rechtsprechung zum vorläufigen Rechtsschutz zumindest in ihren Grundzügen zu kennen und möglichst bereits im ersten Antrag alle Argumente darzulegen und die tatsächlichen Umstände glaubhaft zu machen.

 

Service: Bilsdorfer, Aussetzung der Vollziehung trotz Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes?, AO-StB 2020, 229; Balmes, Aussetzung der Vollziehung bei anhängigem Normenkontrollverfahren, AO-StB 2014, 182; Tormöhlen, Einstweilige Anordnung, AO-StB 2013, 381; Tormöhlen, Aussetzung der Vollziehung – steuerverfahrensrechtliche Problemfelder, AO-StB 2011, 219; Balmes/Ambroziak, Abwehrmaßnahmen gegen Haftungsbescheide, AO-StB 2009, 244; Matuszewski, Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung, AO-StB 2009, 216; Lemaire, Die einstweilige Anordnung, AO-StB 2003, 411; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; abrufbar unter steuerberater-center.de

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