Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4.5 Entstehung und Erlöschen des Zinsanspruchs

Rz. 31 Die Prozesszinsen nach § 236 AO entstehen mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung oder der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts.[1] Zu verzinsen ist dieser Betrag gem. § 236 Abs. 1 S. 1 AO bis zum Auszahlungstag, der später liegt als die Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit.[2] Der Zinsanspruch kann aus jedem der Gründe des § 47 AO erlöschen. Wegen § 239 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Vollendete Steuerhinterziehung

Rz. 15 Hinterzogen sind Steuern, wenn der Tatbestand des § 370 AO erfüllt ist, die Tat rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden ist. Es müssen also zunächst die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung vorliegen.[1] Die Tat ist rechtswidrig, wenn für die in § 370 AO aufgezählten Handlungen oder Unterlassungen kein Rechtfertigungsgru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.2 Antragsfrist und -form, kein Antrag, Änderungen

Rz. 90 Der Antrag ist nach §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG spätestens bis zur (ausreichend: mit der)[1] erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz zu stellen (zur Antragstellung durch Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz Rz. 90b), die wiederum nicht fristgebunden ist (weiter Rz. 45a). D. h. solange diese nicht eingereicht ist, kann – innerhalb der Festsetzungsfris...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Voraussetzungen der Zinspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Auf die Festsetzung der Zinsen sind die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.[1] Die Zinsen werden danach durch Bescheid entsprechend § 155 Abs. 1 AO festgesetzt. Vgl. hierzu und zur Festsetzungsfrist die Erl. zu § 239 AO sowie zur Höhe der Zinsen § 238 AO und die Erl. zu dieser Vorschrift. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen kann auch in mehrer...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 1.2 Aufbewahrungspflicht nach Steuerrecht

Neben den handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen auch im Steuerrecht analoge Verpflichtungen, die für alle buchführenden Steuerpflichtigen zur Anwendung kommen. Gemäß § 147 Abs. 1 AO sind für steuerliche Zwecke zusätzlich zu den bereits in § 257 HGB genannten Unterlagen folgende Dokumente aufzubewahren: Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.1 Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die "Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis" auf den Rechtsnachfolger über. Unter "Forderungen" sind die in § 37 Abs. 1 AO bezeichneten "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis", unter "Schulden" die ihnen auf der Schuldnerseite entsprechenden Verbindlichkeiten zu verstehen.[1] Beide Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.8 Verfahrensrecht nach Rückgängigmachung

Rz. 16 Steuer- oder Feststellungsbescheide, in denen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG berücksichtigt wurden, sind in den Fällen des § 7b Abs. 4 Nr. 1 bis 3 EStG insoweit aufzuheben oder zu ändern (§ 7b Abs. 4 S. 3 EStG). Das gilt auch dann, wenn die Steuer- oder Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind; die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Grundlagenbescheide für den Pauschbetrag

Rn. 116 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 VA, die die Voraussetzungen für einen Pauschbetrag feststellen (s § 65 EStDV), sind Grundlagenbescheide iSv § 171 Abs 10 AO und § 175 Abs 1 Nr 1 AO (BFH BStBl II 1980, 682; 1988, 436; 1991, 717; H 33b EStH 2020 "Allgemeines"). Dazu gehören insb die Bescheide, die den Grad der Körperbehinderung feststellen. Rn. 117 Stand: EL 153 – ET: 10/2021...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Inhalt der Regelung

Rz. 836 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO ordnet an, dass ein Dritter, der die in § 153 AO bezeichneten Erklärungen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, sofern ein anderer die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß erstattet. Der Inhalt des § 371 Abs. 4 AO lässt sich daher nur bestimmen, wenn er im Zusamme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Datenschutz

Rz. 7 § 93b Abs. 4 AO, nach dem u. a. § 24c Abs. 4 bis 6 KWG entspr. gilt, dient im Wesentlichen datenschutzrechtlichen Zwecken. Das BZSt hat durch den Verweis bei jedem Abruf den Zeitpunkt, die bei der Durchführung des Abrufs verwendeten Daten, die abgerufenen Daten, die Person, die den Abruf durchgeführt hat, das Aktenzeichen sowie die ersuchende Stelle und deren Aktenzeic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Steuerliche Nebenfolgen

Rz. 894 [Autor/Stand] Bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsfrist für die verkürzten Steuern auf zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Es fallen zudem Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr an (§ 235 AO). Mittäter, Gehilfen und Anstifter haften nach § 71 AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Selbstanzeige für welchen Zeitraum?

Rz. 875 [Autor/Stand] Siehe Rz. 114 ff. Die Frage nach dem Zeitraum, für den die Nacherklärung erfolgen muss, wird durch § 371 Abs. 1 AO eindeutig beantwortet. Danach sind alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollumfänglich offenzulegen. Die strafrechtliche Verjährung einer Steuerhinterziehung beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.3 Auskunftsverweigerungsrecht wegen Aufbewahrungspflichten, Datensicherheit und Datenschutzkontrolle (§ 32c Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 8 Die Vorschrift schließt ein Auskunftsrecht der betroffenen Person aus, wenn die personenbezogenen Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen. Diese Regelung entspricht der Einschränkung des Auskunftsrechts de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts der Einkommensteuer

Rz. 18 Der Zeitpunkt der Entstehung der ESt ist u. a. von Bedeutung für eine Reihe abgabenrechtlicher Vorschriften, z. B. für den Übergang von Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger bei Gesamtrechtsnachfolge (§ 45 AO), für die Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen oder Steuerver...mehr

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Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervoraus­zahlungen und hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / a) Beteiligungseinkünfte Ehemann

Der in 2020 ergangene geänderte Gewinnfeststellungsbescheid 2014 für die D-KG ist als Grundlagebescheid für den Einkommensteuerbescheid 2014 der Eheleute A-B bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Insoweit besteht für das Wohnsitz-FA Anpassungspflicht über die Änderungsnorm des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die ist allerdings nur möglich, sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist....mehr

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Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / b) Beteiligungseinkünfte Ehefrau

Die Beteiligungseinkünfte wurden von den Eheleuten in ihrer Einkommensteuererklärung 2014 mit 5.000 EUR angegeben und auch in der Höhe mit endgültigem Einkommensteuerbescheid 2014 vom 25.11.2015 veranlagt. Der nachfolgend erst am 15.6.2018 ergangene Feststellungsbescheid verpflichtete das Wohnsitz-FA zur Anpassung des Einkommensteuerbescheides an den Feststellungsbescheid (G...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / 5. Lösung der Abwandlung

In diesem Fall sind im Einspruchsverfahren auch die Beteiligungseinkünfte der Ehefrau mit dem zutreffenden Betrag von 1.000 EUR zu berücksichtigen, da die versehentliche Nichtberücksichtigung der Beteiligungseinkünfte als offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO) zu werten ist und dies nach § 171 Abs. 2 AO eine einjährige Ablaufhemmung auslöst. Denn bei Erlass des Bescheides am 20....mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / 4. Abwandlung

Das Wohnsitz-FA hatte die Einkommensteuerfestsetzung 2014 zusätzlich mit Änderungsbescheid v. 20.1.2020 aufgrund bislang nicht erklärter Provisionen (gewerbliche Einkünfte Ehefrau) nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Annahme einer Steuerhinterziehung und damit insoweit verlängerter Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) geändert. Dabei wurde die Nichtauswertung der Mitteilu...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / 1. Problem

Grundlagenbescheide haben Bindungswirkung für Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 AO). Stimmen Grundlagenbescheid und Folgebescheid nicht überein, ist das FA verpflichtet, die Übereinstimmung über eine Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO herzustellen. Dies gilt natürlich nur, soweit für den Folgebescheid die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wobei der Grundlagenb...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / 2. Sachverhalt

A ist selbständig tätiger Allgemeinmediziner und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschussrechnung. Außerdem ist er als Kommanditist zu 20 % an der D-KG beteiligt. Ehefrau B betreibt eine Modeboutique und ist zu ¼ an einer Erbengemeinschaft beteiligt, die ein Mehrfamilienhaus vermietet. In ihrer Einkommensteuererklärung 2014 erklären die Eheleute folgende ...mehr

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Kindergeld / 3.4.8 Verjährung der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

Begeht ein Kindergeldberechtigter eine Steuerhinterziehung, indem er es unterlässt, der Familienkasse mitzuteilen, dass Kindergeld für dieses Kind von einer anderen Stelle gezahlt wird (z. B. weil der Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und das Kindergeld über seinen Arbeitgeber bezieht), so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dab...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Gerichtliche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

a) Das Strafgericht darf die Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Steuerhinterziehung schätzen, wenn die Angeklagte keine Angaben macht und bei einer Durchsuchung auch keine Buchführungsunterlagen sichergestellt werden konnten. Dies ist der Fall, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die B...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2.1 Kindergeldanspruch bei erstmaliger Berufsausbildung/Erststudium

Seit 1.1.2012 besteht Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes, wenn das Kind eine erstmalige Berufsausbildung/ein Erststudium absolviert. Das Kind wird also bis zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums ohne weitere Voraussetzungen bei der Kindergeldgewährung berücksichtigt. Hinweis Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes nicht er...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen

Tz. 23 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14b Abs. 1 UStG (Anhang 5) hat der Unternehmer folgende Unterlagen aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat; alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Tz. 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung (§ 22f Abs. 4) UStG

Rz. 63 Die Dauer der Aufbewahrung des betroffenen Unternehmers richtete sich in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG nach der allgemeinen Regel des § 147 Abs. 3 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen), die erste Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) enthielt keine Regelung über die Dauer der Aufbewahrungspflicht. Gem. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 417 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / A. Festsetzungsfrist

Rz. 1 Als Festsetzungsfrist wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, § 169 Abs. 1 S. 1 AO. Zu beachten ist, dass auch nach Eintritt der Festsetzungsfrist eine Änderung noch möglich ist, insbesondere bei Eintritt eines Ereignisses, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwi...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

A. Festsetzungsfrist Rz. 1 Als Festsetzungsfrist wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, § 169 Abs. 1 S. 1 AO. Zu beachten ist, dass auch nach Eintritt der Festsetzungsfrist eine Änderung noch möglich ist, insbesondere bei Eintritt eines Ereignisses, das steuerliche Wirkung für die Verga...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / B. Fristdauer

Rz. 2 Im Regelfall beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, § 169 Abs. 2 AO.mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / C. Fristbeginn

Rz. 3 Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wann die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, richtet sich nach § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Rz. 4 Zu beachten ist aber die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO . Danach beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 49 [Autor/Stand] Die verschiedenen Auswirkungen der Einleitung des Strafverfahrens wurden bereits in Rz. 2 im Überblick dargestellt. Hierbei ist vor allem folgende Differenzierung beachtlich: Rechtsfolgen der Einleitung i.S.d. § 397 Abs. 1 AO (örtliche Zuständigkeit, Rollenwechsel für Behörde und Stpfl., Verwertungsverbote gem. §§ 136, 136a, 163a StPO, § 393 Abs. 1, Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachträgliche Veränderung des Werts eines Vorerwerbs mit Wirkung für die Vergangenheit (Abs. 2)

Rz. 138 [Autor/Stand] Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung (der zehn Jahre) einzubeziehenden Erwerbs, so endete bis zum Inkraftreten der Änderung des § 14 Abs. 2 ErbStG durch Art. 34 Nr. 7 JStG 2020[2] für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entsteht,[3] die F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter müssen die an sie gerichtete Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung erfüllen (§ 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO)[2]; allerdings nur im Umfang ihres durchaus beschränkbaren Aufgabenbereichs (§ 34 Abs. 3 AO – s. § 32 ErbStG Rz. 9–22).[3] Fraglich war, ob sie, die unstreitig kein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zeitliche Wirkung der Aufhebung (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Den Aufhebungstatbeständen des § 20 Abs. 1 GrStG werden in Absatz 2 jeweils konkrete Zeitpunkte zugeordnet. Entsprechend der Struktur des Absatzes 1 sind hierbei drei Zeitpunkte zu unterscheiden. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei Aufhebung des Einheitswerts wird der Grundsteuermessbetrag nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 GrStG zu Beginn des Kalenderjahres aufgehoben, zu dem ...mehr