Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.3 Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 139 § 50d Abs. 8 S. 2 EStG enthält eine Regelung über die Änderung der Steuerfestsetzung, wenn die erforderlichen Nachweise (Verzicht des ausl. Staats auf das Besteuerungsrecht; Entrichtung der ausl. Steuer) erst nach Wirksamwerden der inländischen Steuerfestsetzung, die die ausl. Einkünfte einbezieht, erbracht werden. In diesem Fall ist die Steuerfestsetzung zu ändern u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 7g Abs 4 S 2–4 EStG

Rn. 203 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 4 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Minderung des Sanierungsertrags nach § 3a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 38 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Ermittlung des Untergangs von Verlustpotenzial ist in einem 1. Schritt der Sanierungsertrag um die nicht abziehbaren Beträge des § 3c Abs 4 EStG zu kürzen, vorausgesetzt, der steuerfreie Sanierungsertrag und die BV-Minderung oder BA stehen im unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang (sog Sanierungskosten). Ergebnis ist der sog gemin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Maßgaben zur Anwendung der AO in den Fällen des § 45b Abs 4–6 EStG (§ 45b Abs 8 EStG)

Rn. 48 Stand: Die Korrektur oder Stornierung von Datensätzen, die an das BZSt übermittelt wurden, richtet sich verfahrenstechnisch nach § 93c Abs 3 AO. Weil nach Auffassung des Gesetzgebers aus den Erfahrungen mit dem "Cum/Ex- und Cum/Cum"-Skandal auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung noch neue Details zu derartigen steuerlichen Gestaltungen zu Tage getreten sind, beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensvorschriften (§ 3a Abs 4 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Falle des Sanierungsertrages bei einer Mitunternehmerschaft oder bei Gewinneinkünften eines Einzelunternehmers regelt § 3a Abs 4 S 1 EStG, dass der Sanierungsertrag sowie die mindernden Beträge nach § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–6 u 13 EStG für den Einzelunternehmer gesondert und für den Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen sind. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anforderungen an die Datenübermittlung (§ 45c Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für das Datenübermittlungsverfahren verweist § 45c Abs 3 EStG auf den § 93c AO, wobei hier eine Übermittlung von Individualdaten zum einzelnen StPfl oder einer Firma nicht gefordert ist, da es sich bei den Daten nach § 45c Abs 1 EStG um aggregierte Daten handelt und bei den Daten nach § 45c Abs 2 EStG die Individualdaten bereits enthalten sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 112 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Rn. 113 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber spricht von der "Rückgängi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Leitsatz 1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 neu eingeführten § 45b EStG eröffnet der Gesetzgeber eine neue Runde in dem Bemühen, die Erhebung der KapSt so auszugestalten, dass gestalterische Steuervermeidungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erhöhung der unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelten tariflichen ESt um den Anspruch auf Kindergeld (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ergibt die Vergleichsrechnung, dass der Abzug der Freibeträge für Kinder günstiger ist als der Anspruch auf Kindergeld, wird die tarifliche ESt bei der Veranlagung unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelt, nachfolgend wird die so ermittelte ESt um den Anspruch auf Kindergeld erhöht. Rn. 291 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu den Fällen, i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Leitsatz 1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlaufhemmung (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG sieht vor, dass die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffung/Herstellung und für die folgenden 3 Kj erst mit Ablauf des Kj beginnen, in dem das schädliche Ereignis iSd Abs 4 eingetreten ist. Es handelt sich somit um eine sog Anlaufhemmung (s § 170 Abs 2ff AO; BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 77). Rn. 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.1 Widerruflichkeit der eingeräumten Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH vom 15.6.2016[1] sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich, wenn der Wortlaut einer Vorschrift den Widerruf nicht ausdrücklich ausschließt oder die Antrags- und Wahlrechte dem Grunde nach einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Demnach können nach ständiger Rechtsprechung des BFH solche unwiderruflichen Antrags- und Wahlrechte anderweit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.6 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 37 Nach § 169 Abs. 1 S. 2 AO kann die Berichtigung nur vor Ablauf der Festsetzungsfrist erfolgen.[1] Ist allerdings der zu berichtigende Bescheid bereits nach Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen worden, ist eine Berichtigung auch trotz Festsetzungsverjährung möglich.[2] Dies setzt nach der Rechtsprechung allerdings voraus, dass die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 2 AO no...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Folgen der Nichtigkeit, Abs. 5

Rz. 11 Ein nichtiger Verwaltungsakt entfaltet keine Wirkung; er kann nicht bestandskräftig werden und ruft keine Wirkungen hervor, die mit einem wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Verwaltungsakt bzw. Steuerbescheid verbunden sind. Ein nichtiger Verwaltungsakt wahrt auch nicht die Festsetzungsfrist und unterbricht nicht die Zahlungsverjährung.[1] Ein nichtiger Verwaltungsakt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 3a Wird der Fehler geheilt, bleibt der Verwaltungsakt von Anfang an wirksam. Er wahrt also die Festsetzungsfrist. Dagegen gilt er nicht als von Anfang an rechtmäßig; die Heilung ist insoweit konstitutiv, als mit ihrem Wirksamwerden der Verwaltungsakt rechtmäßig wird. Allerdings kann der Verwaltungsakt nicht wegen der Rechtswidrigkeit in dem Zeitraum von seinem Erlass bis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung nach einem rechtskräftigen finanzgerichtlichen Urteil

Rz. 5 Problematisch ist die Frage, ob auch eine Änderung eines Verwaltungsakts (einschließlich Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Berichtigung) erfolgen kann, wenn über diesen Verwaltungsakt ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil ergangen ist. Nach § 110 Abs. 1 FGO bindet ein rechtskräftiges Urteil die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand entschieden ist. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.4 Formelle Fehler

Rz. 3 Wird ein Verwaltungsakt nur auf Antrag erlassen, liegt ein schwerer, zur Nichtigkeit führender Fehler dann nicht vor, wenn dem von dem Betroffenen oder mit seinem Wissen und Wollen gestellten Antrag die Unterschrift fehlt; das Fehlen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular ist kein so schwerwiegender Verfahrensfehler, dass die Nichtigkeit des Verwaltungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Verletzung von Verfahrensvorschriften

Rz. 4 Die Verletzung von Verfahrensvorschriften kann darin bestehen, dass an der Entscheidung eine nach § 82 Abs. 1 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, dass der erforderliche Beschluss eines Ausschusses nicht vorliegt oder dass eine Behörde, deren Mitwirkung erforderlich war, nicht mitgewirkt hat. In diesen Fällen ist die Anwendung des § 127 AO i. d. R. unbedenklich, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Äußere und innere Wirksamkeit

Rz. 13 Wirksamkeit des Verwaltungsakts bedeutet, dass er von dem Zeitpunkt seiner Wirksamkeit (dem Wirksamwerden) an für das Verhältnis zwischen Finanzbehörde und Stpfl. maßgebend ist. Dabei ist zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit zu unterscheiden. Äußere (formelle) Wirksamkeit bedeutet, dass der Verwaltungsakt Wirksamkeit gegenüber dem jeweiligen Adressaten entfaltet. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Verjährung der Steuerordnungswidrigkeit

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 138 Abs. 5 AO konzentrieren sich auf § 379 AO. Hier greift infolgedessen der Mechanismus der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – statt zwei Jahren nach § 31 OWiG – fünf Jahre. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Aufhebung und Änderung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rz. 66 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einer Altersvorsorge-Zulage ist in § 79ff EStG geregelt. Zu den Einzelheiten des Verfahrens > Private Altersvorsorge Rz 86 ff. Im Regelfall ermittelt die > Zentrale Stelle Rz 1, mithin die DRV-B (vgl § 81 EStG; kurz: ZfA [Zentrale Stelle für Altersvorsorgezulage]) die Höhe der Zulage und veranlas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zeitliche Grenzen der Aufhebung oder Änderung

Rz. 47 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einen VA darf das FA grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist aufheben oder ändern; der aufhebende oder ändernde Bescheid muss spätestens mit Ablauf dieser Frist das FA verlassen haben und – ggf nach Fristablauf – dem Stpfl auch tatsächlich zugegangen sein (BFH 201, 1 = BStBl 2003 II, 548). Nach Ablauf der – regulären – Festsetzungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Fälle des § 174 Abs 4 und 5 AO

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat das FA in einem Steuerbescheid einen Sachverhalt rechtlich unzutreffend beurteilt und wird dieser Bescheid vom Stpfl (vgl BFH 230, 203 = BStBl 2010 II, 953) mit Erfolg angefochten oder einem Antrag des Stpfl entsprochen, so muss (kein > Ermessen; BFH 237, 391 = BStBl 2012 II, 653) das FA aus dem Sachverhalt durch Erlass oder Änderung ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen (§ 175a AO)

Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide können bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) erlassen, aufgehoben oder geändert werden, soweit dies zur Umsetzung dieser Verständigung erforderlich ist (§ 175a Satz 1 AO). Die Festsetzungsfris...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Zeitliche Begrenzung für Rücknahme und Widerruf

Rz. 64 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die weder Steuerbescheide sind noch diesen gleichstehen (> Rz 4 ff), dürfen grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zurückgenommen oder widerrufen werden. Lediglich bei Haftungs- und Duldungsbescheiden ist die Festsetzungsfrist (§ 191 Abs 3 AO; > Verjährung von Steueransprüchen) zu beachten. Begünstigende VA, mit Ausnahme der VA, die dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufhebung und Änderung von vorläufigen Steuerbescheiden (§ 165 AO)

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vorläufige VA (§ 165 Abs 1 AO) können jederzeit aufgehoben oder geändert werden (§ 165 Abs 2 AO), allerdings nur, soweit die > Vorläufigkeit reicht (vgl BFH 239, 302 = BStBl 2013 II, 359). Deshalb muss sich der Umfang der Vorläufigkeit ausdrücklich aus dem VA ergeben. Für die Vorläufigkeit kommt es darauf an, wie der Stpfl den Regelungsinhalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, können – solange der Vorbehalt wirksam und deshalb der gesamte Steuerfall "offen" ist – jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen zugunsten wie zuungunsten des Stpfl geändert werden (§ 164 Abs 2 AO); die FinBeh ist an einer Änderung auch dann nicht gehindert, wenn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.7 Steuerrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 37 Auf die durch die Steuerhinterziehung ausgelösten steuerrechtlichen Folgen[1] hat die Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige keinen Einfluss,[2] da diese generell nicht an eine Ahndung der Steuerhinterziehung anknüpft, sondern an die objektive und subjektive Verwirklichung des Straftatbestands des § 370 AO. Diese Verwirklichung des Straftatbestands ist eine selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.1 Anzeige und Richtigstellung

Rz. 441 Wird nachträglich erkannt, dass eine abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und ist es auf Grundlage dieser Erklärung zu einer Steuerverkürzung i. S. d. § 370 Abs. 4 AO gekommen oder droht diese, so muss der Anzeigepflichtige[1] gem. § 153 Abs. 1 AO eine (steuerliche) Berichtigungserklärung abgeben, sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.2 Anzeigehandlung

Rz. 443 Der Anzeigepflichtige ist verpflichtet, unverzüglich die Unrichtigkeit der Erklärung anzuzeigen und in der Folge eine Richtigstellung vorzunehmen. Damit die Anzeige "unverzüglich" i. S. d. § 153 Abs. 1 AO erfolgt, muss sie nicht sofort, aber ohne schuldhaftes Zögern[1] abgegeben werden.[2] Folglich steht dem Stpfl. eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 50g EStG, Abs. 4

Rz. 65 Der an den Vergütungsgläubiger zu erstattende Betrag ist grundsätzlich nicht zu verzinsen (Rz. 56). Hiervon macht § 50c Abs. 4 EStG für die Erstattung von Abzugsteuern auf Zins- und Lizenzgebühren nach § 50g EStG eine Ausnahme. Die Verzinsung wurde eingeführt, da Art. 1 Abs. 16 der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG Rz. 6) eine Verzinsung vorsieht. Die Verzinsung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rz. 63 Die Entscheidung über die Erstattung ist bei vollständiger Erstattung ein vollständiger, bei teilweiser Erstattung ein partieller Freistellungsbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO. Der Freistellungsbescheid ist eigenständiger Rechtsgrund der Erstattung. [1] Er ist damit, anders als die Freistellungsbescheinigung, Steuerbescheid und unterliegt den Regeln über Steuerbesche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 7.2 Zustimmung der Beteiligten (§ 122 Abs. 6 AO)

Rz. 233 Abs. 6 enthält eine ergänzende Regelung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Erfasst werden alle steuerlichen Verwaltungsakte, also Steuerbescheide, wie Steuerbescheide behandelte Verwaltungsakte und sonstige Verwaltungsakte. Zu Feststellungsbescheiden vgl. Rz. 113, 129.. Sind mehrere Personen an dem steuerlichen Verfahren (Steuerfestsetzungsverfahren, sonstiges ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen des Zuständigkeitswechsels

Rn. 101 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Mit dem Eintritt bzw dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wechselt die Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes, BFH v 18.12.2014, III R 13/14, BFH/NV 2015, 948. Durch den Zuständigkeitswechsel wird jedoch die bestehende Festsetzung nicht berührt, FG Nds v 06.10.2009, 12 K 113/09, EFG 2010, 382, soweit sie nicht von der vor...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.4 Unwiderruflicher Antrag durch den Steuerpflichtigen

Rz. 127 Die Gewinnermittlung nach der Tonnage wird gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ausschließlich auf unwiderruflichen Antrag für den gesamten Betrieb des Steuerpflichtigen gewährt, soweit dieser Handelsschiffe im internationalen Verkehr zum Gegenstand hat. Während das Gesetz keinerlei Formerfordernisse an den Antrag knüpft, ist der Antrag entsprechend der Auffassung der Finan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 3. Festsetzungsfrist in Bezug auf die Forschungszulage

Die Festsetzungsfrist für die Forschungszulage beträgt vier Jahre (vgl. § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forschungszulage entstanden ist (vgl. § 170 Abs. 1 AO). Der Anspruch auf eine Forschungszulage entsteht mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Lohnaufwendungen von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehm...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 4. Verhältnis von Bescheinigung und Forschungszulagenbescheid

Zu erörtern ist, in welchem Verhältnis die Bescheinigung zum Forschungszulagenbescheid steht. Grundsätzlich ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 AO, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert worden ist (vgl. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO). Die Bescheinigun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Verzins... / 5. Verzinsung des Anspruchs auf Rückzahlung einer Forschungszulage

Der Anspruch auf Rückzahlung einer Forschungszulage ist nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO vom Tag der Anrechnung der Forschungszulage an zu verzinsen, wenn der Forschungszulagenbescheid i.S.v. § 10 FZulG aufgehoben oder zuungunsten der anspruchsberechtigten Person geändert worden ist (vgl. § 11 S. 1 FZulG). Der Zinslauf endet mit Ablauf des Tages, an dem der geänderte Forsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Verfahren

Rz. 51 Die Hinterziehungszinsen, die 0,5 v. H. für jeden vollen Monat betragen, werden durch Zinsbescheid festgesetzt.[1] In diesem Verfahren ist auch festzustellen, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gegeben sind. Ggf. kann Anfechtungsklage beim FG erhoben werden. Beruhen die Steuernachforderungen z. B. bei der ESt auf Hinterziehungsh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4.5 Entstehung und Erlöschen des Zinsanspruchs

Rz. 31 Die Prozesszinsen nach § 236 AO entstehen mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung oder der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts.[1] Zu verzinsen ist dieser Betrag gem. § 236 Abs. 1 S. 1 AO bis zum Auszahlungstag, der später liegt als die Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit.[2] Der Zinsanspruch kann aus jedem der Gründe des § 47 AO erlöschen. Wegen § 239 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Rechtsfolgen mangelnder Inhaltsbestimmtheit

Rz. 13 Ein Bescheid nach § 119 Abs. 1 AOist nichtig [1], soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.[2] Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden.[3] Bei einem eindeutig bestimmten -nicht zutreffenden- Inhaltsadressaten ist eine Auslegu...mehr