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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unterschrift

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Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Steuererklärungen in Papierform müssen vom Stpfl, bei gemeinsamer Erklärung der > Ehegatten bzw > Lebenspartner von diesen beiden eigenhändig unterschrieben sein (§ 25 Abs 3 Sätze 1 und 2 EStG). Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Stpfl die Bedeutung seiner > Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen (BFH 139, 158 = BStBl 1984 II, 13 mwN). Ungeachtet der gemeinsamen Unterschrift beschränkt sich der Erklärungsgehalt auf Tatsachen, die den jeweiligen Unterzeichner betreffen. Bei einem > Straf- und Bußgeldverfahren ist deshalb kein Mittäter, dessen Ehegatte bzw > Lebenspartner seine eigenen > Einkünfte unzutreffend erklärt (BFH 198, 66 = BStBl 2002 II, 501).

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift ist erfüllt, wenn die vom Stpfl unterschriebene Steuererklärung per Fax an das FA übermittelt wird (BFH 247, 402 = BStBl 2015 II, 359). Blankounterschriften (eingeklebte Unterschriftszettel) genügen nicht (BFH 140, 149 = BStBl 1984 II, 436). Wer sich bei der Unterschrift vertreten lässt, bleibt weiterhin persönlich verantwortlich für die tatsächlichen Angaben in der Steuererklärung (BFH 185, 111 = BStBl 1999 II, 203). Fehlende Unterschriften des Stpfl oder des Ehegatten bzw Lebenspartners sind innerhalb der Antragsfrist auf dem Original der Steuererklärung nachzuholen (OFD Köln, DB 1986, 306). Ein > Steuerbescheid ist aber nicht deshalb nichtig, weil dem Antrag auf Veranlagung die eigenhändige Unterschrift des Stpfl fehlt (BFH 184, 381 = BStBl 1998 II, 54). Vielmehr heilt ein wirksamer Steuerbescheid, der aufgrund dieser Steuererklärung ergeht, den Mangel der fehlenden Unterschrift (BFH 198, 27 = BStBl 2002 II, 642). Gibt der Stpfl eine mangels Unterzeichnung nicht wirksame Steuere...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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