Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erwerbsunfähigkeit

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – auch als Invalidität bezeichnet – gibt es Hilfen zur Vermeidung unangemessener Härten bei der Vermögensbildung: Wird ein Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Abschluss des Bausparvertrags völlig erwerbsunfähig (volle Erwerbsminderung iSd § 43 Abs 2 SGB VI oder Grad der...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Regelungen zur Zweckbefristung entsprechend. Auflösende Bedingungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Der Sachgrund ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 51 Abs. 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze ersetzt: (1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilh...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 51 Abs. 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze ersetzt: (1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. 2Haben diese Versicher...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Der Beitragszuschlag wurde von 3,5 auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt. Im Bereich der Ausnahme bei Pflege wurde ergänzt, dass auch eine Freistellung von der Arbeitsleistung nach § 3 PflegeZG als Ausnahmegrund gilt. Neu im Gesetzentwurf ist der Ausnahmetatbestand der vollen Erwerbsminderung des versicherten Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI. Bei ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche N...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Regelung des § 50 ordnet das zeitliche Nebeneinander von Krankengeld und anderen Leistungsansprüchen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.1 Mindest-Zugangsfaktor bei der Berechnung von Renten für Bergleute

Rz. 2 Die Rente für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3) ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die bei Eintritt einer tatsächlichen Erwerbsminderung als Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit (§ 45 Abs. 1) oder bei Nachweis einer langjährigen Beschäftigung unter Tage aus vorbeugenden Gründen nach Vollendung des 50. Lebensjahre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.2 Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 8 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, die auf ständigen Arbeiten unter Tage beruhen (sog. Leistungszuschlag gemäß § 85 Abs. 1) richtet sich grundsätzlich nach § 82 Satz 1. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, Renten für Bergleute gemäß § 45 Abs. 1 und 3 sowie kleinen Witwenrenten/Witwerre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.2 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte nach Bezug einer Rente für Bergleute

Rz. 6 Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der Zugangsfaktor grundsätzlich auch für Folgerenten maßgebend (§ 77 Abs. 3 Satz 1). Dies gilt gemäß § 77 Abs. 3 Satz 2 allerdings nicht für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1) waren. Damit wird...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Die letzte wesentliche Änderung erfolgte durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsges...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.1 Beginn der Zurechnungszeit

Rz. 4 Die Zurechnungszeit beginnt bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240) und Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (§ 43 Abs. 6), mit dem Be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2 Umfang der Zurechnungszeit

Rz. 3 Als Beginn einer Zurechnungszeit kommt gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung, der Rentenbeginn oder der Todestag der verstorbenen versicherten Person in Betracht. Die Zurechnungszeit endet grundsätzlich mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einer versicherten Person (Abs. 2 Satz 2)...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.1 Begünstigte Rentenleistungen

Rz. 2a Nach dem Wortlaut des Abs. 1 der Vorschrift ist eine Zurechnungszeit bei folgenden Renten als rentenrechtliche Zeit i. S. v. § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 zu berücksichtigen: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, § 240, Renten wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2 und 6, Erziehungsrenten gemäß § 47 Abs. 1 und 3, § 243a, kleinen Witwen-/Witwerre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3 Mehrere Rentenansprüche mit Zurechnungszeit

Rz. 7 Soweit Versicherte mehrere Versichertenrentenansprüche haben (z. B. Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1 neben einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2), ist zunächst jede Rente unter Berücksichtigung der jeweils anzurechnenden Zurechnungszeit sowie bei Beachtung etwaiger Anrechnungsvorschriften (z. B. §...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 3 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage beschäftigt waren, erhalten nach Abs. 1 der Vorschrift bei Berechnung einer aus ihrer Versicherung zu leistenden Rente zusätzliche Entgeltpunkte (sog. Leistungszuschlag). Der Umfang der vom Versicherten zurückgelegten Zeiten mit ständigen Arbeiten unter Tage bestimmt die Höhe der zusätzlichen En...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.1 Ermittlung der Monatsrente

Rz. 2 Die Rentenformel zur Ermittlung der Monatsrente (§ 64) ist bei Versicherten, die sowohl in der knappschaftlichen Rentenversicherung als auch in der allgemeinen Rentenversicherung versichert waren, getrennt auf persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie auf persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung anzuwenden. Dies ist z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§ 246 Satz 2;...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.3 Rentenartfaktor für Knappschaftsausgleichsleistungen

Rz. 10 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung bei Berechnung von Knappschaftsausgleichsleistungen (§ 239) ergibt sich nur indirekt aus § 82. Da es sich bei der Knappschaftsausgleichsleistung um eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt, die bis zum Abschluss des strukturellen Anpassungsprozesses i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 3 Literatur

Rz. 27 Bienert, Zur Stellung von Anträgen auf Alg I und Alg II, info also 2014, 167. Blüggel, Grundsicherung nach dem SGB II: Ohne Antrag keine Leistungen, SozSich 2009, 193. Conradis, Änderungen im Verfahrensrecht des SGB II, info also 2011, 115. Hammel, Das Antragserfordernis nach § 37 SGB II – ein schwieriges Problemfeld, SRa 2013, 229. Heinz, Fehlerhafte Handhabung des Antra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.4 Knappschaftsausgleichsleistung (Abs. 5)

Rz. 9 Die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) ist eine rentenähnliche Leistung, die mit Wirkung zum 1.6.1963 (Gesetz v. 23.6.1963, BGBl. I S. 359) wegen des strukturellen Anpassungsprozesses im Bergbau aus arbeitsmarktpolitischen Gründen als knappschaftliche Sonderleistung eingeführt worden ist. Nach § 239 Abs. 3 Satz 1 gelten für die Feststellung und Zahlung einer Knapps...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Rentenreformgesetz 1999 (RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.2001 (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Korrekturgesetzes v. 19.12.1998, BGBl. I S. 3843) insoweit redaktionell geändert, als die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.2 Fiktive Pflichtbeitragszeiten

Rz. 6 Gemäß Abs. 1 Satz 2 sind Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. Hierbei handelt es sich um Zeiten, für die eine tatsächliche Beitragszahlung weder stattgefunden hat noch behauptet wird. Fiktive Pflichtbeitragszeiten wirken sich – wie echte Pflichtbeitragszeiten – sowohl anspruchsbegründend als auch an...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgrund der Einführung von Rentenabschlägen für Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Fi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3 Teilweise Erwerbsminderung (Absatz 2)

Mit den Bestimmungen in Absatz 2 haben die Tarifvertragsparteien Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen. Im TVöD ist dies in § 33 Abs. 3 geregelt. 19.3.1 Prüfungspflicht des Arbeitgebers (Absatz 2 Satz 1) Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 59 BAT endet das Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers nur, soweit es an zumutbaren Weiterbeschäftigungsmögl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.2 Fehlen zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (Absatz 2 Satz 2)

Sind keine anderweitigen zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden, tritt die gleiche Rechtsfolge ein wie bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers. § 19 Abs. 2 Satz 2 entspricht insoweit § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d. Die Tarifregelung beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Fall der Erwerbsminderung künftig d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.1 Prüfungspflicht des Arbeitgebers (Absatz 2 Satz 1)

Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 59 BAT endet das Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers nur, soweit es an zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem freien Arbeitsplatz fehlt[1]. Die danach vom BAG dem Arbeitgeber auferlegte Prüfungspflicht haben die Tarifvertragsparteien in § 19 Abs. 2 Satz 1 geregelt. Sind (beiden Seiten) zumutbare Beschäfti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.4 Ende des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen (Absatz 2 Satz 4)

Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 4 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Beide Tarifregelungen haben bis zum 31. Dezember 2019 noch auf § 92 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung Bezug genommen. § 92 SGB IX ist inhaltlich unverändert in § 175 SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung übernommen worden. Aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.3 Ende des Arbeitsverhältnisses mit Rentenbeginn (Absatz 2 Satz 3)

Auch im Falle der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers gilt der Grundsatz des nahtlosen Übergangs vom Arbeitsverhältnis in die Rente, so wie dies in § 19 Abs. 1 Satz 3 vorgesehen ist. Auch hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass der Arbeitgeber zuvor anderweitige zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten geprüft hat und solche nicht bestehen. Da Absatz 1 Satz 3 ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.2 Beginn der Rente (Absatz 1 Satz 3)

Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 3 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 3 TVöD und soll gewährleisten, dass im Falle des späteren Rentenbeginns sich die Rente nahtlos an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließt und keine Unterbrechung eintritt, die für den Arbeitnehmer Rechtsnachteile zur Folge haben könnte. Mit dem 14. Änderungstarifvertrag vom 30. August 2019 zum TV-V ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.1 Unterrichtungspflicht (Absatz 1 Satz 2)

Die unverzügliche Unterrichtungspflicht, die dem Arbeitnehmer obliegt, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 2 TVöD. Ein Arbeitnehmer, der berufs- oder erwerbsunfähig ist, handelt grob pflichtwidrig, wenn er schuldhaft die Stellung eines Rentenantrags verzögert oder schuldhaft eine ordnungsgemäße Begutachtung unmöglich macht. Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht ist grundsätzlich g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwickelt, die auch für das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 111 Ausschl... / 2.2 Beginn der Ausschlussfrist

Rz. 5 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen, wenn der erstattungsberechtigte Leistungsträger ihn nicht spätestens 12 Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend macht. Für die Bestimmung des Fristbeginns des letzten Tages der Leistungsgewährung i. S. v. Satz 1 ist – unabhängig vom Tag der Auszahlung d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 111 Ausschl... / 2.3 Ermittlung der Ausschlussfrist

Rz. 7 Ausgangspunkt für die Bestimmung der Ausschlussfrist von 12 Monaten ist der Zeitpunkt, der nach § 111 Satz 1 oder Satz 2 (sog. Ereignistag) festgestellt worden ist; also alternativ entweder der letzte Tag der Leistungserbringung durch den erstattungsberechtigten Leistungsträger oder der Tag, an dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung über di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / 2.8 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt waren bisher insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 ("Gewerbetreibende") oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergeset...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.11 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2026 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 41 527,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr