Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ausbildungsgeld beträgt bei Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ab dem 1.8.2019 monatlich 117,00 EUR. Ab dem 1.8.2020 erhöht sich der Bedarfssatz auf 119,00 EUR (vgl. Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019, BGBl. I S. 1025). Eine weitere Erhöhung ab 1.8.2022 auf 126,00 EUR erf...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Muster

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [22] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.9 Erweiterter Beendigungsschutz (§ 175)

Rz. 32 § 175 SGB IX behandelt den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, dann bedarf es in den Fällen der Beendigung wegen teilweiser Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ebenfalls der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Teilweise ...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Ein Feststellungsverfahren nach Abs. 1 ist (grundsätzlich) nur durchzuführen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung nicht schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Die...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.7 Basisrente-Erwerbsminderung: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung des Vertrags der Basisrente-Erwerbsminderung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Absicherung Es sind nur Beiträge für die Absicherung der eigenen Erwerbs- und Berufstätigkeit begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch d...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.6 Basisrente-Erwerbsminderung: Überblick

Ab dem Veranlagungszeitraum 2014 können Beiträge zur Absicherung der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Basisrente-Erwerbsminderung) im Rahmen des Abzugsvolumens zur Basisabsicherung im Alter geltend gemacht werden. Die Absicherung dieser Risiken kann durch einen eigenständigen Vertrag unabhängig von einer Absicherung des Alters erfolgen. Produktvorauss...mehr

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Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.2 Begriff

Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter liegen vor, wenn Beiträge zugunsten von Vorsorgeprodukten geleistet werden, die eine tatsächliche Verwendung für die Altersversorgung sichern. Steuerlich abziehbar sind daher keine Spar- oder Anlageprodukte, bei denen die Verwendung für die Altersvorsorge nicht begriffsnotwendig sichergestellt ist (z. B. Kapitallebensver...mehr

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Riester-Rente / 7.4.2 Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Bei Leistungen, die auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG nach der Art der ausgezahlten Leistung. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen lebenslangen Renten sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, anderen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (zertifizierte Versicherungsvert...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.1 Allgemeines

Basisrenten können abgeschlossen werden zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrente-Alter). Zusätzlich kann die Basisrente-Alter um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen ergänzt werden; oder ab dem Jahr 2014 als eigenständiger Vertrag zur Absicherung gegen den Eintritt der ver...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.4 Basisrente-Alter: Ergänzende Absicherungen

Grundsatz Zusätzlich zur Altersabsicherung können mit einem Produkt der Basisrente-Alter auch der Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder einer verminderten Erwerbsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie seine Hinterbliebenen abgesichert werden.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass auf die Beiträge zur Altersabsicherung mehr als 50 %[2] der Gesamtbeiträge des Steuerpflichtigen entfa...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 2 Gemeinsame Anforderungen an alle 5 Durchführungswege

Das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sämtlicher möglicher 5 Durchführungswege, also sowohl für die Pensionszusage als auch die Unterstützungskasse, den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Die Kriterien für die betriebliche Altersversorgung sind im Zuge der Neuregelungen des AltEinkG deut...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 556 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 556 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich.

Rn 4 Ein Anrecht der privaten Invaliditätsversorgung fällt gem § 28 I nur dann in den VA, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: Der Versicherungsfall muss bei der ausgleichspflichtigen Person innerhalb der Ehezeit (iSd § 3 I) eingetreten sein, und die ausgleichsberechtigte Person muss am Ende der Ehezeit bereits eine Invaliditätsrente beziehen oder jedenfalls di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.8 Störfall/vorzeitiges Ende des Sabbaticals

Ein Störfall liegt vor, soweit das Wertguthaben nicht gem. der Wertguthabenvereinbarung nach § 7b bzw. § 7c SGB IV verwendet wird, insbesondere nicht laufend für eine Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird oder nicht mehr für solche Zeiten gezahlt werden kann, da das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde (§ 23b Abs. 2 Satz 1 SGB IV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verschlimmerung.

Rn 7f Ein Anspruch auf Krankheitsunterhalt kann auch entstehen, wenn im Einsatzzeitpunkt zunächst nur eine tw Erwerbsunfähigkeit vorgelegen hat und sich die zugrunde liegende Erkrankung in einem nahen zeitlichen Zusammenhang zum Einsatzzeitpunkt so verschlimmert, dass eine völlige Erwerbsunfähigkeit eintritt. Erforderlich ist hier, dass der Unterhalt im Einsatzzeitpunkt durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Sachlicher Zusammenhang

Rz. 234 Schließlich muss ein sachlicher Zusammenhang zwischen der vorprozessualen Tätigkeit und dem gerichtlichen Verfahren bestehen, d.h. der Streitstoff muss im Wesentlichen derselbe sein.[163] Rz. 235 Beispiel Fahrer F wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Da die konkreten Schäden noch nicht feststellbar sind, verlangt Anwalt A vom gegnerischen Versicherer V ein A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Neuberechnung der Freibeträge

Rz. 17 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Versorgungsbezug durch die Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen, müssen die Freibeträge für Versorgungsbezüge neu berechnet werden (§ 19 Abs 2 Satz 10 EStG). Bei nachträglicher Festsetzung ist der Monat maßgebend, für den die Versorgungsbezüge erstmals festgesetzt werden, und nicht der Monat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige persönliche Verhältnisse.

Rn 9 Ird umfassenden Zumutbarkeitsprüfung (BGH NJW 05, 61) sind auch das Alter des Unterhalt begehrenden Ehegatten (BGH FamRZ 91, 416; Hamm FamRZ 95, 1580), der Gesundheitszustand (BGH FamRZ 91, 416), seine Berufsausbildung (Ddorf FamRZ 91, 76) und eine frühere Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist e...mehr

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FF 09/2025, Abänderung nach... / 2 Anmerkung

Der BGH hebt eine Entscheidung des OLG Celle auf, die in der Literatur auf Zustimmung gestoßen war.[1] In dem zu entscheidenden Fall kommt es für den Einstieg in die Abänderung eines nach altem Versorgungsausgleichsrecht durchgeführten Versorgungsausgleichs mit dem Ziel, diesen nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten rückgängig zu machen, darauf an, ob Entgeltpunkte au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 8 Ein ausgleichsberechtigter Ehegatte kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen VA) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei dem ausgleichsberechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dauer der Trennung/Ehe.

Rn 10 Das Kriterium der Dauer der Ehe und Trennung ist iRd § 1361 II bedeutsam (BGH NJW 01, 973), da § 1361 III ausdrücklich § 1579 Nr 1 ausschließt und der Anspruch auf Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe mithin ausschl über § 1361 II begrenzt werden kann. Zu prüfen ist, ob und inwieweit der Berechtigte in seiner Arbeitsbiografie durch die Ehe eine Unterbrechung erfahren muss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Renten / 9.5 Folgerenten

Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, wird bei der Ermittlung des für den Besteuerungsanteil maßgeblichen Prozentsatzes nicht der tatsächliche Beginn der Folgerente herangezogen. Der für die spätere Rente maßgebende Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Rente von dem Jahr des Beginn...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Renten / 11.2.4 Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug von erstattungspflichtigem Krankengeld

Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld und wird ihm rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zugebilligt, dann entfällt dadurch rückwirkend ganz oder teilweise der Anspruch auf das Krankengeld. Bei einer solchen zeitlichen Überschneidung zweier Leistungen steht der vorleistenden Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zu. In Höhe dieser Erstattung gilt der Anspruch...mehr

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Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. Dann gilt Folgendes: Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt. Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 a...mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-...mehr

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Renten / 6 Steuerfreie Renten

Verschiedene Renten, die in bestimmten Fällen aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden, bleiben auch ab 2005 in voller Höhe steuerfrei. Dazu zählen z. B.[1]: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung[2], unabhängig davon, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gezahlt werden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind di...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.[1] Meist wird hier zur Vermeidung einer Ruhenszeit nach § 158 SGB III (früher: § 143a SGB III a. F.) die einschlägige Kündigungsfrist beachtet.[2] Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist jedoch nur d...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ...mehr

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Berufsunfähigkeit / 1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeit)

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung weiterhin abgesichert, wenn Versicherte vor dem 2.1.1961 geboren sind. In welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit noch besteht, wird anhand der Tätigkeiten geprüft, die der versicherten Person no...mehr

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Berufsunfähigkeit / 2.3 Umwandlung zum 1.7.2017

Bestand am 30.6.2017 Anspruch auf eine "alte" Berufsunfähigkeitsrente, dann gilt diese Rente seit 1.7.2017 bis zum Erreichen der Regelaltersrente als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, solange Berufsunfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit i. S. von § 240 Abs. 2 SGB VI vorliegt. Der im Vergleich zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung höhe...mehr

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Berufsunfähigkeit / 1.2 Verweisungsberuf

Kann eine versicherte Person den Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben, prüft der Rentenversicherungsträger, ob ein Wechsel in einen anderen Beruf möglich und sozial zumutbar ist. Die versicherte Person darf durch einen solchen Wechsel weder körperlich noch geistig überfordert werden (objektive Zumutbarkeit). Der Verweis auf ...mehr

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Berufsunfähigkeit / 1.1 Maßgebender (Haupt-)Beruf

Als "Beruf" gilt dabei grundsätzlich die zuletzt ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung. Bei einem Berufswechsel geht der Berufsschutz für eine höherwertige Tätigkeit nur dann verloren, wenn eine minderwertige Tätigkeit nicht aus Gründen der Krankheit aufgenommen wird. Wird die höherwertige Tätigkeit hingegen freiwillig aufgegeben, bleibt der Berufsschutz nicht best...mehr

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Berufsunfähigkeit / 1 Arbeitsvertragliche und tarifliche Regelungen

Bei einer Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage nach den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, vor allem in Bezug auf den Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Vorrangig ist zu klären, ob der Arbeitsvertrag oder tarifliche Vorschriften Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen. Mögliche Regelungen können z. B. eine Auflösung oder auch lediglich ein Ruhen des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4.1 Freiwillige Beiträge und Erwerbsminderung

Rz. 40 Freiwillige Beiträge reichen zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Beanspruchung von Erwerbsminderungsrente nicht aus. Die sog. 3/5-Belegung kann nur mit Pflichtbeiträgen erfüllt werden (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2).mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.4 Erstattungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 13 Bewilligt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld wegen einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bzw. eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, hat die Bundesagentur für Arbeit gemäß Abs. 3 Satz 1 gegen ihn einen gesetzlichen Erstattungsanspruch (§ 103 SGB X) für die Überschneidungszeiten, in Fällen der Rentenzuerkennung aufgrund voller Erwerb...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Bei Leist...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr