Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Erwerbsminderung / 2 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung – Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

2.1 Überblick Durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000[1] wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit durch die Renten wegen Erwerbsminderung (teilweise/volle Erwerbsminderung) ersetzt. Nach § 43 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI besteht Anspruch auf eine R...mehr

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Erwerbsminderung / 2.3 Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

2.3.1 Allgemeine Wartezeit Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Überga...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6 Rentenbeginn

Die Rentenzahlung setzt grundsätzlich einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag gelten. 2.6.1 Dauerrente Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen e...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.1 Dauerrente

Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – beginnt die Erwerbsminderungsrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn diese Voraussetzungen erfüllt werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst vom 1. des Antragsmonats an geleistet werden (§ 99 Abs. 1 SGB VI).mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da...mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.3 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe

Wenn sich herausstellt, dass eine durchgeführte Leistung zur Teilhabe erfolglos geblieben ist, hierfür Übergangsgeld gewährt wurde und nachträglich für denselben Zeitraum der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, gilt der Rentenanspruch bis zur Höhe des Übergangsgelds bereits als erfüllt (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch bleibt für denselben Zei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist zurzeit (seit 2020) nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 285 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine ergänzende Regelung zu § 209 dar und räumt den Personen, die erst durch eine nach dem 31.12.1983 durchgeführte Nachversicherung (§§ 8 Abs. 2 und 233) die allgemeine Wartezeit erfüllen, das Recht ein, durch Nachzahlung von Beiträgen für die Zeit nach dem 31.12.1983 die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 241 Abs. 2 für ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.14 Grundrente

Rz. 99c Die Grundrente ist systemisch Einkommen i. S. v. § 11. Auf die Grundrente wird jedoch ein Freibetrag nach Maßgabe des § 11b Abs. 2a i. V. m. § 82a SGB XII gewährt. Bei der Grundrente handelt es sich um eine Altersrente, auf die ein Grundrentenzuschlag zu gewähren sein kann. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung bei der Pr...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.9 Sonstige Gesichtspunkte

Rz. 103 Bei gemischten Bedarfsgemeinschaften sind Leistungsberechnungen für jede Person nach dem für sie maßgebenden Gesetz durchzuführen (SGB II und SGB XII). Besonderheiten gemischter Bedarfsgemeinschaften sind über die Härtefallregelung des § 90 SGB XII zu berücksichtigen. Es ist nicht darüber zu entscheiden, welcher gemeinsame Freibetrag nach dem Recht des SGB II gelten ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 2.2 Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

Die Sondermeldung mit Grund "55" ist auch bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierbei gilt für das zu meldende Wertguthaben Folgendes: Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung sind Wertguthaben zu melden, die bis zum Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.2 Teilweise Erwerbsminderung

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist darauf ausgerichtet, dass die versicherte Person mit dem verbliebenen Restleistungsvermögen noch eine Erwerbstätigkeit ausübt. Sie ist demzufolge nur als Ausgleich für den niedrigeren Verdienst durch eine Teilzeittätigkeit oder eine schlechter bezahlte Tätigkeit gedacht. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist mit einem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 2.1 Befristung wegen Erwerbsminderung

Besteht Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente wegen des Vorliegens von verminderter Erwerbsfähigkeit, ist eine Befristung entsprechend der Regelungen der Renten wegen Erwerbsminderung vorzunehmen. Vollenden Witwen/Witwer während des Befristungszeitraums das maßgebende 45./47. Lebensjahr für einen Anspruch auf große Witwenrente, besteht ein unbefristeter Anspruch auf die groß...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Bezug einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung

Rz. 295 Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung (1) Wird dem Arbeitnehmer der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zugestellt, endet das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.1 Volle Erwerbsminderung

Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustands regelmäßig keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, hat diese Rente die Aufgabe, den Lebensunterhalt der versicherten Person auf Dauer zu sichern. Sie hat daher den Rentenartfaktor von 1,0 und ist unter Berücksichtigung der Zurechungszeit [1] der Höhe nach mit einer Altersrente vergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.3 Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Da es nach der Reform zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2001 das Ziel war, langfristig keine Beurteilung von Berufsunfähigkeit mehr vorzunehmen, wird eine Berufsunfähigkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes nur noch für Versicherte geprüft, die bei der Reform bereits 40 Jahre alt waren, also vor dem 2.1.1961 geboren sind.[1] Besteht Anspruch auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.2 Besonderheiten in der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung

Insbesondere in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Fälle, in denen eine leistungsberechtigte Person in einer Wohnung gemeinsam mit mindestens einem nicht hilfebedürftigen Elternteil, volljährigen Geschwisterkind oder einem eigenen volljährigen Kind lebt, die jeweils andere Person Mieter oder Eigentümer der gesamten Wohnung ist und die leistungsberec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 2 Beispiele zur Rangfolge

Praxis-Beispiel Aufteilung von Witwen-/Witwerrenten und Unfallrentenanrechnung Ein Versicherter stirbt an den Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Witwenrente aus der Rentenversicherung beträgt 800 EUR. Seine Ehefrau und seine frühere, geschiedene Frau haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Renten- und Unfallversicherung. Die Frauen waren mit dem Versicherten 120 bzw. 18...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.5.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / Zusammenfassung

Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.10 Antrag/Beginn/Wegfall

Wird der Rentenantrag rechtzeitig gestellt, beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung als unbefristete Rente am Ersten des Monats bzw. befristete Rente am Ersten des 7. Kalendermonats, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger bzw. e...mehr

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Erwerbsminderungsrente

Zusammenfassung Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblich...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.9 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.7 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für die Vergangenheit) oder mit Wirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 1.4 Arbeitsmarktrente

Die Frage, ob eine volle Erwerbsminderung vorliegt, ist auch von der Lage am Arbeitsmarkt abhängig. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob die betroffene Person mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat (konkrete Betrachtungsweise). Dies wird nur bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden geprüft, da bei einer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten

Renten wegen voller Erwerbsminderung, die zustehen, weil ein wegen Krankheit oder Behinderung eingeschränktes Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich vorhanden ist und Arbeitslosigkeit besteht (Arbeitsmarktrente), werden immer zeitlich befristet. Das gilt – im Unterschied zur Zeitrente aus rein medizinischen Gründen – auch für den über 9 Jahre hinausgehenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalendermonat Nach ärztlicher Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 2.2 Rentenbezieher

Die Bezieher bestimmter Renten haben vom Beginn der Rentenleistung an keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Der Anspruch ist ausgeschlossen bei Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / 4 Parallele Rentenansprüche

Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird die höchste dieser Rente gezahlt und bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge. Auch mehrere Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können zusammentreffen, z. B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche R...mehr