Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Erwerbsminderung / 2.2.2 Feststellung

Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) umfasst die Beurteilung des zeitlichen (quantitativen) Umfangs, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, und die Bestimmung des qualitativen und zeitlichen (quantitativen) Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst jede nur denkb... mehr

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Erwerbsminderung / 3.2.1 Rentenbescheid bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten

Das Arbeitsverhältnis endet bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, wenn durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Beschäftigte voll erwerbsgemindert ist (zur teilweisen Erwerbsminderung siehe Rechtsfolgen bei teilweiser Erwerbsminderung). Die Erwerbsminderung muss während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten sein. Ist die ... mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.3 Besondere Wartezeit von 20 Jahren für behinderte Menschen

Gemäß § 43 Abs. 6 SGB VI haben Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. Es handelt sich dabei um Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung die allgemei... mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.3 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, Weiterbeschäftigungsanspruch aus anderen Vorschriften

Nach dem Urteil des BAG vom 17.3.2016[1] ist die Vorschrift in § 33 TVöD zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei befristeter teilweiser Erwerbsminderungsrente verfassungskonform. Wichtig Beschäftigungsanspruch aus § 164 SGB IX bzw. § 241 BGB Das BAG wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift anzunehmen ist, weil die Beschäftigten ihren ... mehr

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Erwerbsminderung / 3.1 Überblick

Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 2 TVöD automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird. Gleiches gilt bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, sofern eine Weiterbeschäftigung entsprechend dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistung... mehr

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Erwerbsminderung / 1 Einleitung

Verminderte Erwerbsfähigkeit führt nach § 33 Abs. 2 und 3 TVöD zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern es sich bei der bewilligten Erwerbsminderungsrente nicht um eine befristete Rente handelt und volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. bei teilweiser Erwerbsminderung der Beschäftigte eine Weiterbeschäftigung nicht schriftlich beantragt hat und/oder eine Weit... mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.2 Rechtsfolgen des Ruhens

Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss. Die Nebenpflichten, z. B. die Pflicht des Beschäftigten zur Verschwiegenheit, bestehen weiterhin.[1] Kein Aufstieg in den Entgeltstufen Die Zeit de... mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.4 Leistungen zur Teilhabe vor Rente

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) Vorrang vor Rentenleistungen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben daher zu beachten, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden sollen, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe durchgeführt w... mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.1 Dauerrente

Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – beginnt die Erwerbsminderungsrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn diese Voraussetzungen erfüllt werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst vom 1. des Antragsmonats an geleistet werden (§ 99 Abs. 1 SGB VI). mehr

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Erwerbsminderung / 2 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung – Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

2.1 Überblick Durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000[1] wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit durch die Renten wegen Erwerbsminderung (teilweise/volle Erwerbsminderung) ersetzt. Nach § 43 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI besteht Anspruch auf eine R... mehr

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Erwerbsminderung / 2.3 Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

2.3.1 Allgemeine Wartezeit Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Überga... mehr

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Erwerbsminderung / 2.6 Rentenbeginn

Die Rentenzahlung setzt grundsätzlich einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag gelten. 2.6.1 Dauerrente Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen e... mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da... mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder... mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.3 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe

Wenn sich herausstellt, dass eine durchgeführte Leistung zur Teilhabe erfolglos geblieben ist, hierfür Übergangsgeld gewährt wurde und nachträglich für denselben Zeitraum der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, gilt der Rentenanspruch bis zur Höhe des Übergangsgelds bereits als erfüllt (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch bleibt für denselben Zei... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da... mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Bezug einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung

Rz. 295 Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung (1) Wird dem Arbeitnehmer der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zugestellt, endet das ... mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sozialhilfe und Bürgergeld bzw. Grundsicherung (bis zum 31.12.2022: Arbeitslosengeld II; bis zum 31.12.2004: Arbeitslosenhilfe) sind steuer- und nicht beitragsfinanzierte Systeme staatlicher Daseinssicherung. Sie kommen nur Bedürftigen zu Gute. Bei erwerbsfähigen Bedürftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geht das B... mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Näherungsverfahren

Rn. 213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (s Rn 203) schließt die Anwendung von Näherungsverfahren nicht aus. Mit diesen Verfahren soll ua die Rechenarbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Näherungsverfahren mathematisch-statistisch begründet sind u... mehr

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Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode... mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 1.1 Automatische Beendigungstatbestände

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung oder des Abschlusses eines Auflösungsvertrags bedarf – bei einem befristeten Vertrag bei einer Zeitbefristung: mit Ablauf des im Arbeitsvertrag genannten Datums (Fristablauf, § 15 Abs. 1 TzBfG) bzw. bei einer Zweckbefristung: zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Beschäftigten, dass der Z... mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 18 Das Bundesteilhabegesetz gliedert die Eingliederungshilfe für Behinderte (bisher 6. Kapitel, also §§ 53 ff. SGB XII) seit dem 1.1.2020 bzw. in vollem Umfang seit 1.1.2023 grundsätzlich aus dem SGB XII heraus und regelt sie als Teil des SGB IX (Rehabilitationsgesetz) unter der Überschrift "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinde... mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche auf mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne... mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zu mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung... mehr

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 553 [Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 5] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei... mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke... mehr

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2.2 Altersvorsorgezulage (§§ 79ff. EStG)

Rz. 554 Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte (erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beg... mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 560 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren

Rz. 110 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind mit Behinderungen wird über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Lebensaltersgrenze berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind körperlich, geistig oder seelisch schwerbehindert ist (> Rz 110/1–110/2), diese Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist (> Rz 111) und das Kind deshalb außerstande ist,... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge erbracht, so sind die Leistungen in der Versorgungsphase für Zwecke der Besteuerung aufzuteilen. Aufgeteilt wird in solche Leistungen, die gemäß § 22 Nr 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang nachgelagert zu besteuern sind, und in solche Leistungen, die Ausnahmeregelungen... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besteuerung von Leistungen aus Verträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Satz 1 Buchst b EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für die Basis- oder Rürup-Rente; sie ist mit dem AltEinkG (> Rz 4) als eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung in die durch den Abzug der Beiträge als SA staatlich geförderte Basisversorgung aufgenommen worden. Zu den Merkmalen dieser vom Erleben abhängigen Rente > Rürup-Rente. Rz. 41 Stand: ... mehr

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Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ... mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.6 Zuzahlung des Versicherten

Rz. 63 Die vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten medizinischen Rehabilitationsleistungen sind für den Versicherten grundsätzlich kostenfrei. Bei den (voll-)stationären Leistungen hat sich der Versicherte allerdings mit einer täglichen Zuzahlung von 10,00 EUR an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu beteiligen. Die Zuzahlungsdauer ist auf längstens 42 ... mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.7 Rehabilitation für Mütter und Väter bzw. für Mutter-/Vater-Kind

Rz. 58 Insbesondere Mütter sind speziellen gesundheitlichen Belastungen wegen ihrer komplexen Aufgaben als Frau, Mutter, Partnerin und Berufstätige ausgesetzt. Wegen dieser Überbelastungen gibt es Gesundheitsleistungen, die ganzheitlich angesetzt sind, die Lebenssituation kennen und in der Therapie berücksichtigen. Für diese zumeist frauenspezifischen Belastungen bieten insb... mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 10 § 15 befasst sich ausschließlich mit den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Unter medizinischer Rehabilitation versteht man allgemein die (Wieder-)Herstellung von körperlichen und geistigen Funktionen und Fähigkeiten, damit der Betroffene soweit wie möglich uneingeschränkt aktiv am Erwerbsleben teilnehmen kann, denn für die gesetzliche Rentenversicherung ste... mehr

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Low Performance und fähigke... / 3 Fähigkeitsprofile Mitarbeiter und Anforderungsprofile Arbeitsplatz/-tätigkeit

Um im Unternehmen Low Performance zu vermeiden, zu verringern oder im Falle einer Behinderung adäquate Lösungen zur Integration und Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, ist die Erstellung von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen erforderlich. Fähigkeitsprofile betreffen den Menschen. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und ... mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 6. Sonstige Einwände

Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit befreit nicht ohne weiteres von jeglicher Erwerbsobliegenheit, vielmehr ist die Restarbeitsfähigkeit in zumutbarem Umfang bestmöglich auszunutzen.[90] Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI) bleibt eine geringfügige Beschäftigung möglich.[91] Bezieht der Unterhaltsschuldner Transf... mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,... mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.1 Leistungen zur Prävention (Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative)

Rz. 7 Nach § 14 Abs. 1 können die Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbringen, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung in der Zukunft gefährden können. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundhe... mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Rehabilitanden für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i. V. m. §§ 49 SGB IX) sicher zu stellen (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Der... mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.2 Entstehen des Anspruchs, Untergang und Einreden gegen den Anspruch

Rz. 36 Wie praktisch alle Anspruchssysteme, unterscheidet auch das Sozialrecht grundsätzlich zwischen dem Entstehen eines Anspruchs und seiner Fälligkeit. Nach § 40 Abs. 1 SGB I entsteht der Anspruch, sobald die im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Das gilt in dieser Form jedoch nur für Muss-Leistungen. Für Ermessensleistungen enthält § ... mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.1 Anspruch auf Sozialhilfe ohne Antrag

Rz. 6 Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Damit liegt der Sozialhilfe das Offizialprinzip und nicht etwa das Antragsprinzip zugrunde. Demgegenüber besteht in der Sozialversicherung grundsätzlich die Notwendigkeit eines Antrags, der beim zuständig... mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seine Ursprünge findet der Kenntnisgrundsatz bereits in der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (RFV) v. 13.2.1924, wonach die Fürsorge rechtzeitig einzusetzen hatte. § 18 übernahm inhaltsgleich, wenn auch mit wenigen redaktionellen Änderungen bzw. Klarstellungen, die Vorschrift des § 5 BSHG. Neu war gegenüber § 5 BSHG die Erwähnung der gemäß § 41 Abs. 1 ausdrück... mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 3 Literatur

Rz. 47 Atzler, Sozialhilfe für die Vergangenheit?, DVBl. 1992 S. 1481. Bieback, Kein Folgeantrag für neuen Bewilligungszeitraum bei Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, jurisPR-SozR 8/2010 Anm. 2. Dillmann, Sozialhilfe und Verfahren – Ein nicht immer harmonisches Paar, DVP 2011 S. 90. Grieger, Die Bedarfsdeckung im Leistungsrecht ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach... mehr