Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 2.1 Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel

Rz. 3 Gemäß Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR für COVID-19-bedingte Mehraufwendungen im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2021, wenn ihr Regelsatz für den Monat Mai 2021 sich nach der Regelbedarfsstufe 1, ...mehr

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Jung, SGB XII § 145 Sofortz... / 2.1 Monatlicher Sofortzuschlag

Rz. 3 Anspruch auf den Sofortzuschlag haben gemäß Abs. 1 Satz 1 Minderjährige, sofern sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) nach den Regelbedarfsstufen 4, 5 oder 6 (Anlage zu § 28) haben. Dies sind vor allem Kinder, deren Eltern oder Elternteil Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die v. 1.4.2021 bis zum 31.5.2022 geltende Fassung der Norm sah die Zahlung einer einmaligen pauschalen Zusatzleistung von 150,00 EUR zum Ausgleich COVID-19-bedingter Aufwendungen innerhalb des begrenzten Zeitraums vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 vor. Zu den COVID-19-bedingten Mehraufwendungen gehören Ausgaben für Schnelltests, für Hygieneartikel, wie etwa Desinfektionsmitt...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.3 Berücksichtigung des Ereignismonats

Rz. 9 Ist für den Beginn oder das Ende eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis maßgebend, ist auch der Kalendermonat, in den das Ereignis fällt nach Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigen. So beginnt z. B. eine Ausbildungsanrechnungszeit gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit dem Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten. Bei Versicherten, die im Laufe eines Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.7 Monatsbetrag der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 33 Grundlage für die Ermittlung des Monatsbetrages der Knappschaftsausgleichsleistung sind gemäß § 239 Abs. 3 Satz 3 ausschließlich die persönlichen Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, weil es sich um eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt. Für die Feststellung und Zahlung der Leistung sind grundsätzlich die Vorschriften ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.1 Hinzuverdienstregelung bis 30.6.2017

Rz. 36 Nach § 239 Abs. 3 Satz 6 i. d. F. bis 30.6.2017 galt die Hinzuverdienstgrenze des § 34 Abs. 3 Nr. 1 (i. d. F. bis 30.6.2017) für Bezieher einer Knappschaftsausgleichsleistung entsprechend. § 96a Abs. 2 Nr. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017), der Regelungen zum Zusammentreffen von Renten wegen voller Erwerbsminderung und Hinzuverdienst zum Inhalt hatte, war somit abweich...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.3 Hinzuverdienstregelung ab 1.1.2023

Rz. 38a Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die Regelung zur Einhaltung einer Hinzuverdienstgrenze für einen Anspruch auf Altersrente als Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 34 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2022) durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) aufgehoben. Darüber hinaus ist die für Renten wegen voller Erwerbsminderung einzuhaltende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 239, der die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung regelt, ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen den bis zum 31.12.1991 in § 98a Reichsknappschaftsgesetz (RKG) enthaltenen Regelungen. Rz. 2 § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.1 Berechnung von Geldbeträgen

Rz. 3 Geldbeträge werden nach § 123 Abs. 1 grundsätzlich auf 2 Dezimalstellen berechnet. Hinsichtlich der Rundung ist § 121 Abs. 2 in diesen Fällen insoweit anzuwenden, als ggf. die 2. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 3. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Die in § 123 Abs. 1 enthaltene Regelung zur Berechnung von Geldbeträgen gilt grundsätzlich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.2 Berechnung von Jahreszeiträumen

Rz. 7 Ein Zeitraum, der nach Jahren bestimmt ist, umfasst für jedes zu berücksichtigende Jahr 12 Kalendermonate (Abs. 2 Satz 1); dabei müssen die jeweiligen Zeiten nicht zusammenhängend verlaufen. Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 findet insbesondere Anwendung bei der Prüfung von Wartezeiten für Rentenansprüche oder Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (z. B. bei Prüfung der allgemeinen Wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.2 Hinzuverdienstregelung vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Rz. 38 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurde § 239 Abs. 3 Satz 6 mit Wirkung zum 1.7.2017 wegen der Änderung des Hinzuverdienstrechts für Altersrentenbezugszeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze neu gefasst. Danach betrug die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) nunmehr 6.300,00 EU...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind für einen Anspruch auf Versicherten- oder Hinterbliebenenrente wartezeitrechtliche, versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten aus §§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238, für Renten wegen Erwerbsminderung aus §§ 43, 45, 240 und für Renten wegen Todes...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.3 Zulässigkeit der Beitragszahlung

Rz. 4 Nach bindender (§ 39 SGB X, § 77 SGG) Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ist nach Abs. 4 die Beitragszahlung zur Auffüllung oder Begründung von Rentenanwartschaften nicht mehr zulässig , wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Wegen der Änderung zur Versicherungsfreiheit in § 5 Abs. 4 Nr. 1 und entsprechend zur freiwilligen Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Berechnung von Zeiten. Unberührt hiervon bleibt die Berechnung von Fristen, die lex specialis in § 26 SGB X, §§ 187 bis 193 BGB geregelt ist. Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Nach dem sog. "Monatsprinzip" ist damit der Kalendermonat die kle...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.1 Zusätzliche Wartezeitmonate aus einem Splittingzuwachs

Rz. 55 Gemäß § 52 Abs. 1a wird dem Ehegatten/Lebenspartner, der nach bestandskräftiger Durchführung eines Rentensplittings (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) einen Splittingzuwachs i. S. v. § 120a Abs. 8 erhalten hat, auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte aus dem Splittingzuwachs durch die Zahl 0,0313 geteilt werden. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.1 Erreichen der Altersgrenze

Rz. 3 Voraussetzung für die Bewilligung einer Knappschaftsausgleichsleistung ist u. a. das Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3). Gemäß § 26 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2 BGB, § 188 Abs. 2 BGB ist die Vollendung eines Lebensalters auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.1 Anpassungsgeldbezugszeiten für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus

Rz. 9 Zeiten des Bezuges von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus sind nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt sowohl für Anpassungsgeldbezugszeiten ab 1.1.1992 als auch für solche, die vor diesem Zeitpunkt zurückgelegt worden sind. Anpassungsgeld i. S. v. Abs. 1 Nr. 1 ist eine Leistung zur wirtschaftlichen Absicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.2 Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 12a Die Anlage 19 zum SGB VI, die eine Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente regelt, wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) geändert. Danach wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruch...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.14 Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II

Rz. 37 Arbeitslosengeld II wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) anstelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe als Grundsicherungsleistung für hilfebedürftige erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt. In der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2010 bestand für Bezieher von Arbeitsloseng...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.2 Schwerbehinderung

Rz. 6 Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt u. a. voraus, dass ein Versicherter als schwerbehinderter Mensch i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt ist (§ 37 Satz 1 Nr. 2). Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die Schwerbehinderung bei Beginn der Rente vorgelegen haben; es ist somit nicht erforderlich, das sie während des laufenden Rentenbezuges unu...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.8.1 Überblick

Rz. 53 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) als Leistung für hilfebedürftige (§ 9 SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt; es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II. Zeiten des Bezuges von Bürgergeld an Leistungsberechtigte i. S. v. § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II komme...mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 2.2 Ermittlung von Renten/Rentenanwartschaften für Zeitabschnitte

Rz. 4 Abs. 2 enthält eine Regelung zur Berechnung von Renten oder Rentenanwartschaften, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallen. Sie ist insbesondere bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem VersAusglG oder eines Rentensplittings unter Ehegatten oder Lebenspartnern nach §§ 120a, 120e anzuwenden. Rz. 5 Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bezeichnung der in § 35 geregelten Altersrentenart als "Regelaltersrente" soll verdeutlichen, dass es sich bei diesem Rentenanspruch um die üblicherweise zu erbringende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Versicherteneigenschaft nachweisen, die Regel...mehr

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zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Rentenversicherungsträger verlangt von dem beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht die Erstattung von Leistungen, die er an seine Versicherte (Geschädigte) aufgrund eines Verkehrsunfalls erbracht hat. [2] Die Geschädigte wurde bei einem Verkehrsunfall im August 2001 mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug, für dessen...mehr

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zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in r+s 2021, 361 ff. veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Anspruch der Klägerin gemäß §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB i.V.m. § 3 PflVG a.F., §§ 116, 119 SGB X sei nur in geringem Umfang begründet. Für die Jahre 2004 bis 2005 sei ein Anspruch der Klägerin zwar zunächst entstanden, weil der Anspruch der Gesc...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.2 Hilfeempfänger und Heimbewohner

Rz. 14 Abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 ist bei Versicherten, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG oder nach einem anderen Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.3 Chronisch Kranke

Rz. 15 Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 2 HS 2). Das gilt auch für Versicherte nach Abs. 1 Satz 3, die an einem für ihre Erkrankung bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen (Abs. 1 Satz 4). Die Verringerung a...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund COVID-19 greifen (vgl. die Gesetzesbegründung zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2). Diese Leistungen sollen demnach schnell und unbürokra...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Anspruch auf Krankengeld infolge von Arbeitsunfähigkeit bzw. stationärer Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Beschränkung der Leistungsdauer für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte längere Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Begrenzung der Leistungsdauer für das Krankengeld beruht maßg...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch bei rechtswidriger Leistungserbringung (Satz 2)

Rz. 12 Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger besteht nach Satz 2 auch, soweit die Erbringung des Bürgergeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Mit Satz 2 werden die Erstattungsansprüche auf Fallgestaltu...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 20 Bienert, Zeitliche Kongruenz bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters gegen die Bundesagentur für Arbeit, info also 2019 S. 118. Blüggel, Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen den Rentenversicherungsträger bei rückwirkend bewilligter Renten wegen voller Erwerbsminderung?, SGb 2014 S. 61. Geiger, Rentenzahlungsansprüche für Zeiten des Bezugs von ALg II – Erstattu...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.3 Anwendung der §§ 106 bis 114 SGB X (Satz 3)

Rz. 17 Nach Satz 3 gelten die § 106 bis 114 des SGB X entsprechend. Anwendbar ist § 107 Abs. 1 Satz 1 SGB IX auch auf Erstattungsansprüche, die bestehen, wenn die Erbringung des Bürgergeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten vollständigen Erwerbsminderung rechtswidrig war (LSG Hamburg, Urteil v. 30.7.2021, L 4 AS 42/21). Nach § 108 Abs. 1 SGB X sind Sach- und...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.4 Geltung von § 44a Abs. 3 (Satz 4)

Rz. 18 Nach Satz 4 bleibt § 44a Abs. 3 unberührt. Satz 4 betrifft die Fälle, bei denen die Agentur für Arbeit festgestellt hat, dass die leistungsberechtigte Person nicht erwerbsfähig ist und wegen eines Widerspruchs eines anderen Trägers gegen diese Feststellung, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, erst leistungsverpflichtet geworden wäre (BR-Drs. 145/14 S. 8). ...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern. Hintergrund der Schaffung von § 40a war, dass vielfach wegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) Rechtsunsicherheiten über das Bestehen von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistung...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 2.1 Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs

Rz. 3 § 34b betrifft den Fall eines Leistungsanspruches des Leistungsberechtigten gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger für einen Zeitraum, für den der Leistungsberechtigte auch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bezogen hat. Grundsätzlich hat das Jobcenter gegenüber diesem Leistungsträger nach Maßgabe des § 40a SGB II i. V. m. § 104 SGB X einen Er...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.5 Zustimmung des Berechtigten (Abs. 4)

Rz. 29 Nach Abs. 4 bedürfen die Leistungen zur Teilhabe der Zustimmung des Berechtigten. Die Teilnahme an einer Rehabilitations-/Teilhabeleistung bedeutet einen Eingriff in die Lebenssphäre des Leistungsberechtigten. Der Erfolg einer Teilhabeleistung hängt im Wesentlichen von der Motivation des betroffenen Menschen ab; denn eine medizinische Rehabilitationsleistung zulasten e...mehr