Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Jung, SGB XII § 128g Auskunftspflicht

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 128e Hilfsmerkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jung, SGB XII § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Geset...mehr

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Jung, SGB XII § 128b Persönliche Merkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jung, SGB XII § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 wird durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel der...mehr

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Jung, SGB XII § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 128c Art und Höhe der Bedarfe

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Auch hierfür werden durch detaillierte statistische Daten die erforderlichen ...mehr

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Jung, SGB XII § 121 Bundess... / 2.2 Differenzierung nach Leistungsarten

Rz. 5 Nr. 1 benennt die Gruppen von Leistungsberechtigten, über die Teilerhebungen durchgeführt werden. Die Auflistung entspricht dem in § 8 aufgeführten Katalog der Leistungen der Sozialhilfe. Im Vordergrund steht bei den Leistungsarten die Hilfe zum Lebensunterhalt (Nr. 1a). Da das SGB XII den Oberbegriff der Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht mehr verwendet, werden neb...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Satz 1 erhalten Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2) Leistungen von den Rehabilitationsträgern, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Teilhabeleistungen dienen dazu, dem betroffen...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.3 Kurzzeitige Beschäftigung oder Tätigkeit

Rz. 13 Beschäftigungslos ist auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Abs. 3). Bis zum 31.12.2004 galt für Selbstständige ein besonderes Privileg, das zum 1.1.2005 ohne Übergangsregelung abgeschafft wurde. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung durften Selbstständige ohne Verlust der Beschäftigungslosigkeit ihre...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3 Ziele und Voraussetzungen der medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 11 Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verfolgen das Ziel, dem behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen zu helfen, seinen Alltag (z. B. berufliche Verpflichtungen und/oder Teilnahme am Leben in der Gesellschaft/Gemeinschaft, Versorgung des eigenen Haushalts einschließlich Bereitung von Nahrungsmitteln) möglichst ohne gesundheitliche Barrieren selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zulageberechtigt sind auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung für Landwirte erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus einer privaten Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Klarstellung für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für Personen, die nach § 10a Abs 6 EStG zulageberechtigt sind (§ 86 Abs 5 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 86 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 64 EStG aF auf. Mit dem G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Neben den Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können auch andere Personenkreise Mutterschaftsgeld nach § 24i beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Ans...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.3.1.2.11 Behinderte Menschen (Nr. 3d)

Rz. 44 Waisenrente wird gemäß Abs. 3 Nr. 2d gezahlt, wenn die Waise wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzungen werden dann als gegeben angesehen, wenn die Waise voll erwerbsgemindert i. S. d. § 43 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VI ist. Voll erwerbsgemindert sind danach Versicherte, die wegen Krankheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bezieher von Rente bzw Versorgung wegen Erwerbsminderung bzw Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das EigRentG (BGBl I 2008, 1509) wurde die entsprechende Ergänzung des zulageberechtigten Personenkreises eingefügt. Nunmehr können nach § 10a Abs 1 S 4 EStG auch die Personen gefördert werden, wenn sie eine Rente oder Versorgung wegen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit erhalten. Die Betroffenen müssen vor Bezug der Rente wegen Er...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 112 Die Klägerin nahm die Beklagte auf Ersatz von Verdienstausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 26.6.2010 in Anspruch. An diesem Tag war die Klägerin als Beifahrerin ihres Ehemanns auf einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad unterwegs. Das Motorrad wurde von einem Pkw erfasst, der bei der Streithelferin haftpflichtversichert war. Die Klägerin wurde...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 33 Die Klägerin nahm die Beklagte auf Ersatz von Verdienstausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 26.6.2010 in Anspruch. An diesem Tag war die Klägerin als Beifahrerin ihres Ehemanns auf einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Motorrad unterwegs. Das Motorrad wurde von einem Pkw erfasst, der bei der Streithelferin haftpflichtversichert war. Die Klägerin wurde ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 163 Der Kläger nahm die Beklagte als Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall – soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung – auf Ersatz des Verdienstausfallschadens in Anspruch. Der 1969 geborene Kläger wurde am 8.8.2004 als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall durch einen bei der Beklagten versicherten Pkw erheblich verletzt. Er erlitt insbes. eine ...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Kein Ausschluss bei Teilrente 99,99 %

Rz. 42 Für Bezieher einer Altersrente enthält § 50 SGB V folgenden Ausschluss: § 50 SGB V (1) Für Versicherte, die … beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an; nach Beginn dieser Leistungen entsteht ein neuer Krankengeldanspruch nicht. … De...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines im Jahre 2002 durchgeführten Versorgungsausgleiches nach dem Tod seiner früheren Ehefrau. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Uelzen schied mit Urt. v. 10.9.2002 die Ehe des Antragstellers, nachdem der Scheidungsantrag des am xx.xx. 1946 geborenen Antragstellers seiner am xx.xx. 1949 geborenen Ehefrau am 9.3.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 301 Diese Ausführungen hielten revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen Feststellungen gestatteten es nicht, eine Haftung der Beklagten zu 1 und 2 für den vom Sachverständigen Prof. Dr. H. festgestellten Körperschaden der Klägerin (rezidivierende Blockierungen der oberen Halswirbelsäule mit einer dauernden Minderung der Erw...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 180 Das Berufungsurteil hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Erstattungsanspruch der Klägerin nach §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB i.V.m. § 3 Nr. 1 PflVG a.F., §§ 116, 119 SGB X nicht verneint werden. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach Ersatzansprüche der Klägerin wegen auf sie übergegangener Ansprüche der...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte Erfolg. Sie führte gemäß § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hatte den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Rz. 435 Die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger habe das And...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Vorzeitige Altersleistungen

Rz. 59 Ausgangspunkt ist § 6 BetrAVG i.d.F. der letzten Änderung zum 1.1.2023: § 6 BetrAVG Vorzeitige Altersleistung Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähre...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.8 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2025 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweise Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2025 39.322,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbs...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.4 Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Abs. 2 Nr. 3c)

Rz. 27 Die Witwe bzw. der Witwer muss erwerbsunfähig nach Maßgabe von § 44 Abs. 2 SGB VI in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung, oder berufsunfähig nach Maßgabe von § 43 Abs. 2 in der vor dem 31.12.2000 geltenden Fassung sein und dieser Zustand muss vor dem 31.21.2000 eingetreten sein. Ferner erhält die Witwe bzw. der Witwer die erhöhte Rente, bei dem ab 1.1.2001 volle...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.2 Sorge für ein behindertes waisenrentenberechtigtes Kind (Abs. 2 Nr. 3a)

Rz. 24 Der Begriff der Sorge umfasst die tatsächliche Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Waisen, ohne dass die betreffende Person Erziehungs- oder Personensorgeberechtigter sein muss. Das Kind muss waisenrentenberechtigt sein nach § 67 Abs. 3 Nr. 2d. Auf diese Vorschrift wird Bezug genommen. Lediglich die nach dieser Vorschrift geltende Altersgrenze entfällt. Dem...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.4 Rechtsverordnung nach Abs. 2

Rz. 47 Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) v. 14.4.2008 erlassen (BGBl. I S. 734). Sie ist rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft getreten und aktuell in der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Fassung gültig. Die Verordnung r...mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Verletztengeld wird erneut gewährt, wenn der Versicherte an den Folgen des Versicherungsfalls wieder erkrankt und die Voraussetzungen des § 45 vorliegen. Ausreichend ist daher nicht allein die Wiedererkrankung. Vielmehr muss sie zur Arbeitsunfähigkeit führen oder eine Maßnahme der Heilbehandlung nach sich ziehen, wegen der der Versicherte eine ganztägige Erwerbstätigke...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 2.1.2 Weitere Ausschlussgründe

Rz. 7 Es ist differenziert zu beurteilen, ob das Ruhen, der Wegfall oder eine Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld einen Anschlussgrund darstellt. Rz. 7a Der Krankengeldanspruch besteht nämlich auch dann, wenn der Anspruch auf Krankengeld lediglich nach § 49 ruht, nach § 50 Abs. 2 gekürzt oder nach § 52 beschränkt ist. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt in diesen Fällen d...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.2 Bezug von Renten und rentenähnlichen Leistungen

Rz. 16 Sofern der Versicherte Leistungen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V bezieht, endet das Verletztengeld am Tag vor deren Beginn, es sei denn, dass diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen. Da auch diese Leistungen langfristig Lohnersatzfunktion haben, verhindert die Norm insoweit Doppelzahlungen. Hierzu zählen insbesondere die Rente wegen voller Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung/Renten wegen Todes

Für Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen Todes gilt eine weitere Variante der vorzeitigen Wartezeiterfüllung: Die allgemeine Wartezeit verkürzt sich auf (mindestens) 12 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bzw. ihnen gleichstehende Beiträge in den letzten 2 Jahren, wenn die volle Erwerbsminderung oder der Tod innerhalb von 6 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genügt zur vorzeitigen Erfüllung der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld / 7.2 Ruhen bei anderen Sozialleistungen (§ 156 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist: Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz, dem eine Leistung zur Teilhabe zugrunde liegt, wegen der keine ganztägige Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr