Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 6 Seit dem 1.1.2005 und erneut seit dem 1.1.2023 erfolgten grundlegende Reformierungen der staatlichen steuerfinanzierten Sozialleistungen im SGB II und SGB XII:mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 9 Das Bürgergeld (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) werden bedarfsabhängig[24] gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz.[25] Danach werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II nur erbracht, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann (§ 3 Abs. 5 S. 1 SGB II). Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 20 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht nach § 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jah...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 44 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[135] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 17), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 20 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Als Basisbedarf ist zunächst der Regelsatz nach § 28 SGB XII von derzeit EUR 563,– anzusetzen (vgl Rn 13). Zu diesem Grundbetrag sind die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung gem § 29 SGB XII hinzuzurechnen (vgl Rn 15 f). Anzusetzen sind a...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.2 Begriff frühere Rente – Vorrente

Rz. 58 Der ermittelte Zugangsfaktor für Entgeltpunkte ist nur dann auch für die Folgerente zu berücksichtigen, wenn diese Entgeltpunkte bereits Grundlage einer früheren Rente – auch Vorrente – gewesen sind. Maßgebliche Vorrente ist insoweit nur die letzte vor Beginn der neuen Rente beanspruchte und ggf. gezahlte Rente (GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 30.8.2024, Abschn. 5....mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.5.4 Rentenende infolge einer auflösenden Bedingung

Rz. 46 Der Rentenbewilligungsbescheid kann mit einer auflösenden Bedingung versehen werden. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid. Deren Zulässigkeit ist in § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB X geregelt. Danach darf die Bewilligung mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn s...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.2 Minderungstatbestände

Rz. 32 Der Faktor mindert sich nach Abs. 2 Nr. 2 (a), 3 und 4a um 0,003 für jeden Kalendermonat des Vorziehens einer Altersrente (vgl. §§ 236 ff., Rz. 3). Die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme verletzt weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u. a. zu § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für jeden Kalend...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.1 Versorgungsbezüge

Rz. 4 § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nennt als beitragspflichtige Einnahme, die der Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird, den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen. Welche Leistungen als "der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)" gelten, legt § 229 im Sinne einer Fiktion fest. Die Aufzählung ist enumerativ; hier nicht genannte Bezüge können den Versorgu...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.1 Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht

Rz. 11 Hierzu gehören: die Versorgungsleistungen für Beamte und Richter nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder, die Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Art. 131 GG ist durch § 1 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgenbereinigungsgese...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.2 Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Rentenabschlagsprinzips im Überblick

Rz. 20 Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente – hier wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a) – sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05; BVerfG, Beschluss v. 11.1....mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug (Nr. 1)

Rz. 14 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld nach der alternativen Tatbestandsvoraussetzung der Nr. 1 (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich Verletztengeld bezogen hat (BSG, Urteil v. 15.5.2012, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.1 Vorzeitige Inanspruchnahme

Rz. 29 Der Begriff "vorzeitig in Anspruch genommen" ist maßgeblich für die Ermittlung des Abschlags bei Renten wegen Alters nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und für Renten wegen Erwerbsminderung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 3. Der Zugangsfaktor mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer solchen Altersrente jeweils um den Faktor 0,003 für jeden vollen Kalendermonat (vgl. instrukti...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.7 Höchstabschlag bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 41 Satz 2 bestimmt, dass die Vollendung des 62. Lebensjahres für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend bleibt, auch wenn die dort jeweils benannte Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente – beginnt oder der Versicherte vor Vollendung des 62. Lebensjahr verstorben ist (Hinterbliebenenrente). Hier...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.9 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anders als beim Verwandtenunterhalt ist die Grundsicherung bei Ehegattenunterhalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten subsidiär und stellt damit kein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar.mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Zitat Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.3 Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB

Gemäß § 1572 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 1 Einkommensanrechnung auf eine Rente

Einkommen, das mit einer Witwen- oder Witwerrente [1] oder Erziehungsrente [2] zusammentrifft, ist – sofern es einen Freibetrag übersteigt – zu 40 % auf die jeweilige Rente anzurechnen. In den ersten 3 Kalendermonaten des Rentenbezugs findet grundsätzlich keine Einkommensanrechnung statt (sog. Sterbevierteljahr oder Sterbeübergangszeit). Praxis-Beispiel Sterbevierteljahrmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.3.2 Obliegenheit zur Behandlung

Der kranke Ehegatte hat eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die Krankheit behandeln zu lassen, sofern dies relativ gefahrlos möglich und aussichtsreich ist. Maßstab für diese Obliegenheit sind die im Schadensersatzrecht entwickelten Grundsätze über die Zumutbarkeit einer Behandlung.[1] Dies gilt grundsätzlich auch bei Suchterkrankungen. Zur Wiederherstellung der vollständ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen u. a. nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 2.3 Erwerbsobliegenheit/Einkommensfiktion

Der Unterhaltsschuldner hat auch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die Erwerbsobliegenheit zur Ausübung einer Geringverdienertätigkeit.[1] Einem selbstständigen Unternehmer, der nur ein Einkommen unterhalb der Leistungsfähigkeitsgrenze erwirtschaftet, kann die Aufgabe des Unternehmens und die Aufnahme einer abhängigen Arbeit zugemutet werden, wenn er sonst a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.5.9 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherungsleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (§ 41 Abs. 3 SGB XII) stellen kein unterhaltsrechtliches Einkommen dar. Bezieht der Unterhaltspflichtige derartige Leistungen, wird daraus kein Unterhalt geschuldet. Für den Unterhaltspflichtigen dient die Grundsicherung als subsidiäre Leistung zur Deckung des notwendigen eigenen Bedarfs.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.5.5 Grundsicherungsleistungen

Volljährige Kinder, die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. [1] Leistungen der Grundsicherung sind unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf den Un...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.6 Gleichstellung mit der Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 17 Abs. 4 des § 156 i. d. F. als § 142 bis 31.12.2000 stellte die Invalidenrenten, Bergmannsinvalidenrenten – nicht aber die Bergmannsrente – und Invalidenrenten für Behinderte nach Art. 2 RÜG dem Grunde nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 gleich. Die Renten können seit dem 1.1.1997 nicht mehr bewilligt werden. Für Übergangsfälle galt § 434...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege, etwa durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit, erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz daz...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.7 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 18 Die Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Ruhen des Anspruchs auf Alg während der Zeit, für die dem Arbeitslosen Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 13 ALG zuerkannt ist, kommt daher nach § 156 nicht in Betracht, weil sie nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wird. Die Alt...mehr