Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.6 Renten aus dem Beitrittsgebiet (ehemalige DDR; Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 16 Die ehemalige DDR (heutige Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins) hatte eigenständige Renten mit zusätzlichen, unterschiedlichen ergänzenden Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nach der Deutschen Wiedervereinigung mit einer Reihe von Übergangsregelungen innerhalb unterschiedli...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.7 Beitragsberechnung beim "gekürzten" Krankengeld

Rz. 40 Vom Krankengeld sind grundsätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Beitragsanteil des Versicherten (Rz. 41) und dem Beitragsanteil der Krankenkasse (Rz. 42). Sowohl die Teilrente wegen Alters als auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lösen bei allen 3 Versicherungszweigen für sich...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 50 Abs. 1 ist anzuwenden, wenn dem Versicherten eine Vollrente wegen Alters, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine sonstige (Renten-)Leistung nach § 50 Abs. 1 für einen Zeitraum zusteht, für den er auch Krankengeld beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob die "Rentenleistung" gleichzeitig mit oder erst nach dem Krankengeldanspruch beginnt. Werden diese "Ren...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die aufgrund des Krankengeldbezugs entrichteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind bei rückwirkenden Rentenzubilligungen nur dann zu korrigieren, wenn die Rentenbewilligung rückwirkend Auswirkungen auf das Versicherungs-/Beitragsrecht hat. Im Zusammenhang mit der rückwirkenden Zubilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 ergeben sich gemäß...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.6 Dynamisierung der Rente und des Krankengeldes

Rz. 39 Verändert sich das Krankengeld, weil der maßgebende Bemessungszeitraum mehr als ein Jahr zurückliegt und das Krankengeld nach § 70 SGB X angepasst wird, ist eine Neuberechnung des Krankengeldes notwendig. Gleiches gilt, wenn die Rente angepasst wird (§ 65 SGB VI). Nach jeder Erhöhung des Krankengeldes oder des Brutto-Rentenbetrages ist also die Kürzung des Krankengeld...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.13 Weiterzahlung von Renten der ehemaligen DDR (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 32 Gemäß Art. 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Wirksamwerden des Beitritts in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem T...mehr

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Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 2.1 Versicherte (Abs. 1)

Rz. 3 Für die Versicherten legt Abs. 1 den Grundsatz fest, dass jeder Versicherte eine Stimme hat. An einer entsprechenden ausdrücklichen Klarstellung hatte es im Recht vor dem 1.7.1977 gefehlt; das Prinzip: "ein Versicherter – eine Stimme" galt als selbstverständlich. Der Grundsatz bedeutet gleichzeitig, dass der Versicherte nur eine Stimme bei ein und demselben Versicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 50 trat mit der Einführung des SGB V zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheits-Reformgesetz – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). In den letzten 20 Jahren hat die Vorschrift lediglich eine Änderung erfahren – und zwar zum 11.5.2019: Durch Art. 1 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs bei rückwirkender Zubilligung

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (vgl. Rz. 18) spätestens mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 33 Abs. 2 regelt die Kürzung des Krankengeldes für den Fall der Zubilligung bestimmter Rentenleistungen, wenn die Rente später als die Arbeitsunfähigkeit oder (ersatzweise) später als eine stationäre Behandlung zuerkannt wird. Unter "Zuerkennung" ist hierbei der Beginn der Rente gemeint und nicht der Tag, an dem der Rentenbescheid aus- oder zugestellt wird. Bei der Anwendung...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente (67 Jahre) gezahlt werden, waren aufgrund des § 34 SGB VI bis zum 31.12.2022 beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI a. F.) überschritt, bekam je nach Höhe weniger oder keine Rente. Seit dem 1.1.2023 können Bezieher einer Al...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.11 Besonderheit: Rückforderung von Krankengeld vom Versicherten bei ausländischen Renten (§ 50 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 30 Bei arbeitsunfähigen Versicherten, die ausländische Invalidenrenten oder Altersrenten beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag vor Beginn dieser ausländischen Leistung, wenn diese ihrer Art nach einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters oder eines Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. Rz. 14). § 5...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangte (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse beko...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.2 Exkurs – Besonderheiten wegen existenzsichernden Leistungen

Rz. 20 Die Grundpauschale für existenzsichernde Leistungen im bisherigen Recht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) fehlt in Abs. 3. Da nach der neuen Systematik des SGB IX i. d. F. des BTHG 2020 – mit Ausnahme des von § 134 erfassten Personenkreises – grundsätzlich keine existenzsichernden Leistungen durch Träger der Eingliederungshilfe mehr gewährt werden, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Um den täglichen Betrag des um die Rente gekürzten Krankengeldes zu erhalten, ist die monatliche Rente auf den Kalendertag umzurechnen. Bei der Berechnung der Krankengeldkürzung werden folgende Beträge zugrunde gelegt: als Krankengeld das Brutto-Krankengeld (Krankengeld i. S. d. § 47 – also das Krankengeld vor Abzug möglicher Versichertenbeitragsanteile zur Renten- Arb...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.3 Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen zur Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Koordinierung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die Leistungen der Rehabilitationsträger sind personenzentriert: Im Mittelpunkt der Rehabilitation und Teilhabe steht der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung (einschl. chronischer Erkrankungen). Bei der Antragstellung gelten für die Rehabilitationsträger die allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätze der Amtsermittlung nach § 20 SGB X sowie das Prinzip der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.3 Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbstätigkeit, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG

Rz. 66 Durch das AltvVerbG v. 24.6.2013[1] ist Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb eingefügt worden, wonach Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2014 als Sonderausgaben abziehbar sind (Basisrente-Erwerbsminderung), wenn die Beiträge auf einen nach § 5a AltZertG zertifizierten Vertrag eingezahlt we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 108 Das Erbschaftsteuerrecht setzt beim steuerpflichtigen Erwerb grundsätzlich bei der Bereicherung des Erwerbers an. Als Bereicherung gilt der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach den steuerlichen Bewertungsregeln nach § 12 BewG zu ermittelnden Wert (siehe § 8 Rdn 11 ff.) der gesamten Nachlassmasse die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, § 10...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Selbstnutzung durch den Erwerber beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 22 Nutzt der Erwerber bzw. mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer die Immobilie selbst, ist zu differenzieren:mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 3 Abgrenzung auflösende Bedingung/Befristung

Rz. 3 Schwierig ist insbesondere die Abgrenzung der auflösenden Bedingung von der Zweckbefristung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll. Bei einer auflösenden Bedingung hängt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt [1]; des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Entzugs der Einsatzgenehmigung durch die US-Regierung im A...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 4. Selbstständige Erbenhaftung, § 102 SGB XII

Rz. 44 § 102 SBG XII begründet die sog. selbstständige Erbenhaftung.[65] Der Sozialhilfeträger erhält über die Regelung des § 102 SGB XII die Möglichkeit etwaiges beim Tod des Leistungsberechtigten noch vorhandenes (geschontes) Vermögen zur nachträglichen Deckung der angefallenen Aufwendungen zu verwerten. Die zum Schonvermögen gehörenden Gegenstände können zu Lebzeiten des ...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 2.2.4 Leistungen für ein Budget für Ausbildung

Rz. 7a Vorbild für die Regelungen zum Budget für Ausbildung ist das mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte Budget für Arbeit (§ 61), das ein reguläres Arbeitsverhältnis ermöglicht. Das Budget für Ausbildung ermöglicht die Erstattung der angemessenen Ausbildungsvergütung, der Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungspla...mehr

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Jung, SGB XII § 128g Auskunftspflicht

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 128e Hilfsmerkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jung, SGB XII § 128h Datenü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel d...mehr

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Jung, SGB XII § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Geset...mehr

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Jung, SGB XII § 128b Persönliche Merkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jung, SGB XII § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 wird durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel der...mehr

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Jung, SGB XII § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 128c Art und Höhe der Bedarfe

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Auch hierfür werden durch detaillierte statistische Daten die erforderlichen ...mehr

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Jung, SGB XII § 121 Bundess... / 2.2 Differenzierung nach Leistungsarten

Rz. 5 Nr. 1 benennt die Gruppen von Leistungsberechtigten, über die Teilerhebungen durchgeführt werden. Die Auflistung entspricht dem in § 8 aufgeführten Katalog der Leistungen der Sozialhilfe. Im Vordergrund steht bei den Leistungsarten die Hilfe zum Lebensunterhalt (Nr. 1a). Da das SGB XII den Oberbegriff der Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht mehr verwendet, werden neb...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch dann, wenn ein Dire...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.2 Leistungsphase

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden seit dem Jahr 2007 ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert (lex specialis).[1] Die Versorgungsleistungen führen deshalb unabhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht, stets zu den sonstigen Einkünften. Dies gilt z. B. auch...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Satz 1 erhalten Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2) Leistungen von den Rehabilitationsträgern, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Teilhabeleistungen dienen dazu, dem betroffen...mehr